Wer nicht unmittelbar zulagenberechtigt ist, kann prüfen, ob er trotzdem eine Riester-Förderung erhält. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ehepartner Anspruch auf die Grundzulage hat. Lebenspartner eines Förderberechtigten können dann einen eigenständigen, förderfähigen Riester-Vertrag abschließen.
Wichtig:
Die Zulagen müssen Sparer jährlich über ihren Versicherer beantragen. Sie können aber auch einen Dauerzulagenantrag stellen. Mit diesem verpflichten sie ihren Anbieter dazu, jedes Jahr den Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen.
Mit Rentenbeginn erhalten Riester-Sparer eine lebenslange Rente. Alternativ können sie sich 30 Prozent ihrer Ersparnisse auf einmal auszahlen lassen und den Rest als Monatsrente erhalten. Die ausgezahlte Riester-Rente wird voll versteuert. Ist die Rente sehr gering (sogenannte Kleinbetragsrente), ist auch die Auszahlung auf einen Schlag möglich.
Weitere Informationen zur Auszahlung und zur Besteuerung finden Interessierte hier: