Riester-Rente Förderung: Hohe Zulagen & attraktive Steuer­vorteile nutzen.

Bei der Riester-Rente zahlt der Staat jedes Jahr eine Förderung in Form von Zulagen aus. Zusätzlich können Sparer von Steuererparnissen profitieren. Um die volle Grund- und Kinderzulage zu bekommen, müssen Versicherte bei dieser privaten Altersvorsorge eine wichtige Voraussetzung erfüllen.

Das sollten Sie zur Förderung der Riester-Rente wissen:

Die staatliche Riester-Förderung ist der größte Vorteil dieser Variante der Altersvorsorge.

  • Förderberechtigt ist jeder, der pflichtgemäß in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
  • Die Riester-Förderung besteht aus staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen. (Mehr zu den Steuern finden Sie hier.)
  • Vier Prozent des Jahreseinkommens aus dem Vorjahr müssen Versicherte in den Riester-Vertrag einzahlen, um die vollständige Förderung zu erhalten.

Dieser Ratgeber informiert im Detail über die verschiedenen Formen und die genauen Voraussetzungen für die Riester-Förderung.

Dieser Riester-Rente Ratgeber beantwortet folgende Fragen:

Welche Formen der Riester-Förderung gibt es?

Die Förderung der Riester-Rente geschieht auf zwei Wegen:

  1. Zulagen
  2. Steuerersparnisse

Um von den steuerlichen Vorzügen zu profitieren, geben Sparer ihre Beiträge als Sonderausgaben in der Anlage AV ihrer Steuererklärung an. Der potenzielle Steuervorteil in der Ansparphase wird vom Finanzamt mit den erhaltenen Zulagen verrechnet. Die Differenz bekommen Versicherte als Steuererstattung ausgezahlt.

Weitere Informationen zu steuerlichen Aspekten haben wir auf der Themenseite „Riester-Rente Steuern“ zusammengefasst.

Bei den Zulagen wird zwischen zwei Arten unterschieden:

Die Grundzulage beläuft sich seit 2018 auf 175 Euro im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Staat zudem bis zu 300 Euro Kinderzulage aus. Ist der Nachwuchs vor 2008 auf die Welt gekommen, ist die Zulage auf 185 Euro begrenzt.

Die Zulagen fließen jedes Jahr, sodass sich das angesparte Riester-Kapital durch die staatliche Förderung bis zum Rentenbeginn erheblich erhöht.

Übersicht zur Entwicklung der Zulagen:

JahrGrundzulageKinderzulage
200238 €46 €
200476 €92 €
2006114 €138 €
2008154 €185 € (300 € für ab 01.01.2008 Geborene)
seit 2018175 €185 € (300 € für ab 01.01.2008 Geborene)

Tipp:

Wer sich vor dem Ende des 25. Lebensjahres für die Riester-Rente entscheidet, erhält einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Passende Riester-Rente wählen

Durch diese Förderungsoptionen lohnt sich eine Altersvorsorge mit der Riester-Rente vor allem für

  • Familien
  • Geringverdienende und
  • Gutverdienende.

Letztere profitieren von den Steuervorteilen. Durch die Zulagen der Riester-Rente lässt sich die private Rente spürbar erhöhen. Investieren Sparer dann noch ihre Steuererstattungen zusätzlich in die Altersvorsorge, reizen sie die Förderung voll aus. Wichtig ist dabei jedoch, sich für einen Versicherer zu entscheiden, der möglichst wenig Kosten verursacht. Ratsam ist es daher, mit einem persönlichen Angebot eine passende Riester-Rente zu finden.

Riester Rente Angebot

Ihre Daten sind sicher bei uns!

Welche Voraussetzung brauche ich für die volle Förderung?

Um die Zulagen in voller Höhe zu bekommen, müssen Sparer einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser beläuft sich auf vier Prozent des Jahresbruttoeinkommens aus dem Vorjahr abzüglich der Zulagen.

Dazu zwei Beispiele:

Achtung:

Generell müssen im Jahr mindestens 60 Euro (5 Euro pro Monat) in die Riester-Rente fließen. Auch Geringverdienende oder Personen, deren Vorjahreseinkommen unter den 60 Euro liegt, müssen diesen Sockelbetrag für die Riester-Rente aufbringen. Andernfalls verfällt der Anspruch auf die volle Förderung. Gleiches gilt bei Kündigung.

Die Zulagen müssen außerdem jedes Jahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Dazu beauftragen Versicherte ihren Anbieter oder stellen ihm eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag aus. Beamte oder Soldaten geben ihre Einwilligung an ihre Besoldungsstelle, sodass diese die Daten für das Beitragsjahr übermittelt.

Wer hat Anspruch auf die Zulagen der Riester-Rente?

Wer darf riestern und von den staatlichen Zulagen zur Altersvorsorge profitieren? Förderberechtigt sind bestimmte Personengruppen. Dazu zählen:

  • Gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VBL)
  • Berufs- und Zeitsoldaten
  • Auszubildende
  • Nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Pflichtversicherte Selbstständige (wie Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
  • Sozialversicherte geringfügig Beschäftigte
  • Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Behinderte Personen, die zur Erwerbstauglichkeit befähigt werden sollen
  • Nach dem Künstler­sozialversicherungs­gesetz versicherte Künstler und Publizisten

Andere Personengruppen können indirekt zulagenberechtigt sein. Dazu müssen sie einen eigenen Riester-Vertrag und der Ehepartner ein Anrecht auf die Zulagen haben. Diese indirekte Berechtigung auf die Riester-Förderung gilt für folgende Personen:

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
  • Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
  • Geringfügig Beschäftigte, die die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
  • Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Studenten

Im Detail: Riester-Förderung bei Ehepaaren

Entscheiden sich Eheleute für eine Riester-Vorsorge, ist die Förderung etwas anders als bei Einzelpersonen. Beide Partner können jeweils für sich einen Riester-Vertrag abschließen und die Grundzulage erhalten.

Die Kinderzulage gibt es jedoch nur für eine Person. In der Regel ist es der Elternteil, der das Kindergeld ausgezahlt bekommt.

Ist ein Ehepartner nicht rentenversicherungspflichtig, entsteht wieder eine Sondersituation. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person freiberuflich oder selbstständig arbeitet. Zahlt sie dann nicht freiwillig in die Rentenversicherung ein, erfüllt sie die Voraussetzungen für die Riester-Rente eigentlich nicht.

Ist der andere Ehepartner aber Riester-versichert und erhält die Zulagen, kann auch der Ehegatte, der nicht in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, mit einer Riester-Rente vorsorgen. Vorausgesetzt, er oder sie zahlt den Sockelbetrag, also 60 Euro im Jahr. Dann steht der Förderung und der Grundzulage nichts im Weg.

Was ist die Wohn-Riester Förderung?

Seit 2008 haben Riester-Sparer die Möglichkeit, ihr Altersvorsorgevermögen komplett oder teilweise für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung zu nutzen. Diese Form der Altersvorsorge nennt sich Eigenheimrente oder Wohn-Riester beziehungsweise Wohnriester. Das angesparte Kapital der Riester-Rente kann zu 75 Prozent oder vollständig für das Eigenheim verwendet werden. Zudem können die Zulagen statt als Sparrate in den Riester-Vertrag als Tilgungsleistung in ein Baudarlehen fließen.

Mehr zum Wohn-Riester erfahren

FAQ

Weitere interessante Themen rund um Riester-Rente und Altersvorsorge

Keine Antwort gefunden? Melden Sie sich bei uns!

Manchmal sind die Fragen eben individueller und spezieller, wie Sie und Ihr Leben. Wir helfen Ihnen gerne bei allem rund ums Thema Riester-Rente.

Weil Sie es uns wert sind

Zufriedene, glückliche finanzen.de Kunden