Müssen Gesundheits-, Krankenhaus-, Arztrechnungen etc. als Privatpatient stets vorgestreckt werden?
Patienten, die über die private Krankenversicherung versichert sind, bekommen die Arztrechnung in der Regel direkt vor Ort beim Arzt überreicht oder per Post nach Hause geschickt. Nachdem sie diese beglichen haben, reichen sie die Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung ein, die nach einschlägiger Prüfung die Summe erstattet.
Da Versicherte oftmals zwei Wochen Zeit haben, ihre Rechnungen zu zahlen, können sie diese alternativ auch gleich beim Versicherer einreichen. Viele Anbieter sind mittlerweile sehr schnell bei der Kostenerstattung geworden. Erhalten Privatpatienten das Geld innerhalb der zweiwöchigen Frist, brauchen sie nicht in Vorkasse zu gehen, sondern bezahlen die Behandlung direkt mit dem Geld der Versicherung.
Bei einer sehr hohen Krankenhausrechnung kann aber auch eine Kostenübernahmeerklärung vorgelegt werden. In diesem Fall rechnet das Krankenhaus die angefallenen Kosten für Unterbringung und Behandlung direkt mit der privaten Versicherung ab.