Privatpatient: Welche Kosten entstehen, was sind die Vor- & Nachteile?

Ob als Beamter, Selbstständiger oder Angestellter mit hohem Einkommen: viele von ihnen sind privat krankenversichert. Doch was bedeutet es eigentlich, Privatpatient zu sein? Und ist die private Krankenversicherung wirklich vorteilhafter als die gesetzliche Krankenkasse?

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In Deutschland ist etwa jeder zehnte Bürger über die private Krankenversicherung vollversichert. Dabei profitieren die Versicherten von Leistungen, die sich definitiv sehen lassen können: Darunter fällt zum Beispiel die klassische Chefarztbehandlung, ein komfortables Einbettzimmer sowie alternative Behandlungsmethoden, die von der Versicherung erstattet werden.

Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht der Privatpatient. Diese Themenschwerpunkte erwarten Sie:

Privatpatient – Was verbirgt sich hinter dem Begriff? 

Unter einem Privatpatient versteht man im Volksmund eine Person, die über eine private Krankenversicherung abgesichert ist. Für Arztbesuche, Medikamente und Behandlungskosten muss er in der Regel zunächst in Vorkasse treten. Die Kosten bekommt er dann von seiner privaten Krankenversicherung erstattet. Reicht er innerhalb eines Jahres keine Rechnungen ein, bekommt der Versicherte bei manchen Anbietern Geld zurück.

Dem Privatpatienten steht der gesetzlich Versicherte gegenüber, auch Kassenpatient genannt. Er ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und bekommt nur Leistungen bezahlt, die sich im sogenannten Leistungskatalog der Krankenversicherung wiederfinden. Dies führt zwar oftmals zu einer guten Versorgung. Oftmals müssen Kassenpatienten jedoch Zuzahlungen leisten, etwa bei Arzneimitteln oder beim Zahnarzt.

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Werden Privatpatienten besser behandelt? 

Auf die Frage, ob Privatpatienten im Vergleich zu gesetzlich Versicherten grundsätzlich besser behandelt werden, gibt es keine allgemeingültige Antwort.

Dennoch sieht es in der Praxis so aus, dass sich viele Ärzte häufig mehr Zeit für die Behandlung eines Privatpatienten nehmen und diese außerdem von einer schnelleren Terminvergabe profitieren. So zeigt eine Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, dass viele Privatpatienten eine bevorzugte Facharztbehandlung genießen. Genauer gesagt wird Privatversicherten erheblich schneller einen Termin angeboten als gesetzlich Versicherten. Diese warten im Durchschnitt 25 Tage – also doppelt so lange auf einen Termin.

Wer überlegt, aufgrund der tendenziell besseren Behandlung in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, sollte sich mit Kriterien wie

  • dem Leistungsumfang
  • den Wechselmöglichkeiten und
  • den Beitragszahlungen

auseinanderzusetzen. So lässt sich je nach persönlicher Lebenssituation und den individuellen Wünschen die optimale Absicherung finden.

Selbstzahler, Privatpatient, Kassenpatient – Wo liegt der Unterschied?

Diese drei Begrifflichkeiten stiften gerne Verwirrung. Doch wo liegt konkret der Unterschied?

Müssen Gesundheits-, Krankenhaus-, Arztrechnungen etc. als Privatpatient stets vorgestreckt werden?

Patienten, die über die private Krankenversicherung versichert sind, bekommen die Arztrechnung in der Regel direkt vor Ort beim Arzt überreicht oder per Post nach Hause geschickt. Nachdem sie diese beglichen haben, reichen sie die Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung ein, die nach einschlägiger Prüfung die Summe erstattet.

Da Versicherte oftmals zwei Wochen Zeit haben, ihre Rechnungen zu zahlen, können sie diese alternativ auch gleich beim Versicherer einreichen. Viele Anbieter sind mittlerweile sehr schnell bei der Kostenerstattung geworden. Erhalten Privatpatienten das Geld innerhalb der zweiwöchigen Frist, brauchen sie nicht in Vorkasse zu gehen, sondern bezahlen die Behandlung direkt mit dem Geld der Versicherung.

Bei einer sehr hohen Krankenhausrechnung kann aber auch eine Kostenübernahmeerklärung vorgelegt werden. In diesem Fall rechnet das Krankenhaus die angefallenen Kosten für Unterbringung und Behandlung direkt mit der privaten Versicherung ab.

Benötige ich als Privatpatient einen Transportschein von meinem Arzt?

Je nach Tarif werden die Fahrtkosten, die auf dem Weg zum Arzt oder ins Krankenhaus entstehen, von der Versicherung erstattet. Ob die gesamte Höhe zurückgezahlt wird, hängt maßgeblich vom Anbieter ab.

Die Voraussetzung ist, dass die Behandlung aus medizinischen Gesichtspunkten notwendig ist. Unproblematisch verhält es sich bei allen Fahrten mit dem Krankenwagen im Notfall. Diese Kosten werden grundsätzlich immer erstattet.

Um Fahrtkosten geltend zu machen, die nicht unbedingt unter einem Notfall oder Unfall zu verbuchen sind (zum Beispiel mit dem eigenen PKW, Taxi oder auch öffentlichen Verkehrsmitteln), muss der behandelnde Arzt einen entsprechenden Transportschein ausfüllen. Dieser kann anschließend bei der Versicherung eingereicht werden.

Was kostet eine Behandlung für Privatpatienten?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Privatpatient dazu verpflichtet, Behandlungen direkt zu vergüten. Er unterliegt somit dem Kostenerstattungsprinzip, während bei den gesetzlichen Kassen das Sachleistungsprinzip gilt. Grundlage für die Höhe der Behandlungskosten bildet die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Für Heilpraktiker und Psychologen gibt es eine eigene Gebührenordnung.

Die Ärzte können den einfachen bis 3,5-fachen Gebührensatz berechnen, im Einzelfall auch darüber hinaus. Entsprechend schwanken die Kosten für eine Behandlung für Privatpatienten, wie die folgende Beispiele zeigen:

Vom Kassen- zum Privatpatienten: Lohnt sich ein Wechsel?

Die gute Nachricht zu Beginn: Ein Wechsel in die private Krankenkasse ist mittlerweile um ein vielfaches leichter, als es noch vor wenigen Jahren der Fall war. Ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 62.550 Euro darf in die private Krankenversicherung gewechselt werden. Der Wechsler muss allerdings auch für die kommenden 12 Monate mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegen.

Hinweis: Diese Grenze, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt, gilt nur für Arbeitnehmer. Beamte, Selbstständige und  Studenten können unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln.

Vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt es sich, die nachfolgenden Aspekte genauer zu betrachten:

Summa summarum sollten Interessierte, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, sich mit der Frage beschäftigen, ob sie sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung auf lange Sicht leisten können. Wer zuversichtlich ist, profitiert von einem deutlich besseren Leistungsniveau im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.

PKV: Erste Wahl für Beamte 

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern können sich Beamte ohne große Erschwernisse privat krankenversichern. Sie müssen einerseits kein Mindesteinkommen für den Eintritt in die private Krankenversicherung vorzuweisen und erhalten andererseits Beihilfe vom Dienstherrn. Mit dieser ist bereits ein Teil der Behandlungskosten abgedeckt. Die private Krankenversicherung deckt somit im Vergleich zu Selbstständigen oder Arbeitnehmern einen kleineren Leistungsumfang ab – der Monatsbeitrag fällt für Beamte entsprechend niedrig aus.

In der Arztpraxis: Darf ich mich als Privatpatient ausgeben? 

Lügen haben kurze Beine – in Anbetracht der oftmals sehr langen Wartezeiten auf einen freien Termin ist die Versuchung häufig groß, sich am Telefon kurzerhand als Privatpatient auszugeben. Kommt der Schwindel jedoch ans Tageslicht, darf der Arzt den Patienten ohne Wenn und Aber – unbehandelt – nach Hause schicken.

Habe ich als Privatpatient Nachteile? 

Als Privatpatient profitiert man von allerlei Vorteilen. Doch wo Licht ist, da ist bekanntlich auch Schatten. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich auch die Nachteile der privaten Krankenversicherung zu Gemüte zu führen.

Die Nachteile der PKV auf einen Blick: 

  • Vor Aufnahme in die private Krankenversicherung ist mit einer Gesundheitsprüfung zu rechnen.
  • Die Rechnungen müssen zunächst vom Versicherten selbst übernommen werden.
  • Bei einem Wechsel des Anbieters können Altersrückstellungen nur bedingt in die neue Versicherung mitgenommen werden.

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