Neuraltherapie: Schmerzen loswerden mit Spritze und Betäubung

Heilung mithilfe von Nadelstichen in bestimmten Körperbereichen verbinden die meisten Menschen mit Akupunktur. Eine junge Therapieform, die ähnlich funktioniert, ist die Neuraltherapie. Gezielt gesetzte Injektionen mit einem lokalen Betäubungsmittel sollen chronische Schmerzen und Verletzungen lindern. Über Methode und Kosten der Neuraltherapie informiert dieser Ratgeber.

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Das vegetative Nervensystem reguliert Stress und Entspannung im Körper. Es hat damit einen wesentlichen Einfluss auf viele Bereiche, Funktionen und Reaktionen des Organismus. Diese Wirkung macht sich die Neuraltherapie zunutze. Die alternative Heilmethode wird vor allem zur Behandlung chronischer Schmerzen, bei Gelenkverschleiß oder auch bei Verdauungsstörungen wie Reizdarm eingesetzt.

Zur Behandlung injiziert der Therapeut in einem bestimmten Segment der Haut mehrere Spritzen mit einem örtlichen Betäubungsmittel. Dieses wirkt sich auf das Nervensystem aus und beeinflusst damit Körperbereiche und Organe, die mit dem Nervengeflecht in Verbindung stehen.

Entwickelt wurde die Therapieform 1925 von den Brüdern und Ärzten Ferdinand und Walter Huneke. Daher ist oft von der Neuraltherapie nach Huneke die Rede.

Inhaltsverzeichnis

Neuraltherapie: Welche Kosten entstehen für eine Behandlung?

Die Behandlung mit Betäubungsmitteln erfordert genaues Wissen in Anatomie und Neurophysiologie. Nur Ärzte mit einer entsprechenden Zusatzausbildung dürfen diese Leistung anbieten. Für Heilpraktiker gelten einige Einschränkungen, weil die Lokalanästhetika Procain und Lidocain, die normalerweise zur Neuraltherapie genutzt werden, verschreibungspflichtig sind. Die Medikamente dürfen von Heilpraktikern nur in begrenzter Konzentration und für eine bestimmte Injektionstechnik – die Quaddelbildung – verwendet werden.

Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise für Heilpraktiker (GebüH).

Je nach Körperbereich und Aufwand entstehen pro Sitzung Neuraltherapie Kosten von etwa 20 bis 50 Euro.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Neuraltherapie in der Regel nicht. Nur wenige von ihnen haben die alternative Heilmethode über ihre Zusatzleistungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Allerdings erhalten Versicherte meist nur einen Zuschuss und nicht den vollen Betrag für die Behandlung.

Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet die Kosten der Neuraltherapie ohne Umstände, sofern Privatversicherte die Leistung in ihrem Tarif vereinbart haben.
Interessierte sollten also unbedingt vor der Therapie mit ihrer Krankenversicherung klären, wie die Bedingungen sein müssen, damit die Rechnung übernommen wird.

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Welche Kosten erstatten die Krankenversicherungen?

Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nur für Behandlungen, deren Wirkung wissenschaftlich belegt sind. Außerdem sollte die Anwendung medizinisch notwendig sein. Was den wissenschaftlichen Nachweis betrifft, ist dieser nicht für alle Formen der Neuraltherapie gegeben. Soll die Krankenversicherung für die Behandlung aufkommen, darf nur ein bestimmtes Verfahren der Neuraltherapie eingesetzt werden.

Grob unterscheiden Experten zwei Ansätze der Therapieform:

  • Segmenttherapie
  • Störfeldtherapie

Genauere Informationen zu den beiden Techniken liefert das Kapitel zu den Arten der Neuraltherapie. Patienten erhalten nur dann die Kosten erstattet, wenn die Behandlung in Form der Segmenttherapie stattfindet, bei der Injektionen unter die Haut gesetzt.

Die Störfeldtherapie, die chronischen Entzündungsherde behandelt, muss der Patient hingegen aus eigener Tasche bezahlen. Der Grund: Diese Behandlung ist wissenschaftlich nicht ausreichend anerkannt.

Kostenerstattung bei den Krankenkassen

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es keine einheitliche Regelung der Erstattung der Kosten bei Neuraltherapie. Einige Kassen bieten eine Beteiligung im Rahmen von Bonusprogrammen. Andere akzeptieren die Behandlung von Schmerzen mit lokalen Betäubungsmitteln, also die Segmenttherapie. Folgende Bedingungen müssen dazu erfüllt sein:

  • Die Therapie muss medizinisch notwendig sein. Eine ärztliche Anordnung genügt dafür.
  • Ein Vertragsarzt führt die Behandlung aus.

Im Allgemeinen gehört eine alternative Heilmethode wie die Neuraltherapie jedoch nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen.

Kostenübernahme in der PKV

Die PKV ist gegenüber alternativen Behandlungen aufgeschlossener. Die Therapien müssen jedoch ebenfalls bewährt und in der Praxis anerkannt sein. Außerdem muss eine Abrechnung über die Gebührenordnung erfolgen können.

Wichtig:

Heilpraktiker-Behandlungen und alternative Therapien sind nur in bestimmten Tarifen abgedeckt. Versicherte, die an einer Neuraltherapie interessiert sind, sollten daher vor der Behandlung mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und sich die Kostenübernahme bestätigen lassen.

Augen auf bei Therapeutenwahl

Wer eine Neuraltherapie für sich in Betracht zieht, sollte großen Wert darauf legen, dass der Arzt eine fachgerechte Ausbildung besitzt. Auf den Websites von Fachgesellschaften wie der Deutschen Gesellschaft für Akupunktur und Neuraltherapie (www.dgfan.de) finden Interessierte die Kontaktdaten von Therapeuten, die eine qualifizierte Ausbildung vorweisen.

Welche Arten der Neuraltherapie gibt es?

Die Neuraltherapie ist eine relativ junge Behandlungsmethode. Sie geht davon aus, dass Krankheitsprozesse durch die Bahnen des vegetativen Nervensystems beeinflusst werden. Ständige Muskelschmerzen, Verdauungsbeschwerden und andere Funktionsstörungen sollen auf chronische Entzündungsherde zurückzuführen sein. Die Folge sei ein Dauerstress für das Nervensystem.

Als Lösung spritzt der Arzt in einem ausgewählten Körperbereich ein lokales Betäubungsmittel unter die Haut. Dies soll die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren. Als örtliche Betäubungsmittel kommen in erster Linie Procain sowie Lidocain zum Einsatz.

Bei folgenden Beschwerden kommt eine Neuraltherapie als Behandlung in Frage:

  • Gelenkschmerzen
  • Wirbelsäulenbeschwerden
  • Kopfschmerzen
  • Nervenschmerzen
  • Entzündungen
  • Schwindel
  • Verdauungsstörungen mit Durchfall und Verstopfung

Zu unterscheiden sind zwei Therapieansätze

Die Segmenttherapie

Folgende Annahme gehört zu den Grundlagen der Neuraltherapie: Die inneren Organe werden auf bestimmten Segmenten der Haut, den Dermatomen, repräsentiert. Dort können sie sich durch Schmerzen bemerkbar machen. Die Injektion eines lokalen Betäubungsmittels unter die Haut wirkt auf die Nervenbahnen. Diese führen zu dem entsprechenden inneren Organ und regen den Heilungsprozess an. Durch die örtliche Betäubung des Areals wird zudem der Entzündungsreiz unterbrochen und die Heilung kann stattfinden.

Bei der Injektion direkt unter die obere Hautschicht können sich Quaddeln bilden, kleine punktuelle Erhebungen, die an Insektenstiche erinnern. Daher ist für diese Behandlung auch der Begriff Quaddeltherapie geläufig und in der Gebührenordnung verzeichnet.

Falls es zu keiner Verbesserung kommt, kann der Arzt zu einer erweiterten Segmenttherapie übergehen: Er setzt eine tiefere Injektion in der Nähe eines Nervenknotens des vegetativen Nervensystems.

Die Störfeldtherapie

Eine weitere Annahme in der Neuraltherapie sind die Störfelder. Darunter verstehen die Therapeuten chronische Entzündungsherde, die überall im Körper entstehen können. Typisch sind Nebenhöhlen, die Mandeln, die Prostata oder Narben. Sie verursachen keine Schmerzen, reizen jedoch das vegetative Nervensystem und das Immunsystem dauerhaft. Mit gezielten Procain-Injektionen soll dieser Dauerstress des Körpers beendet werden.

Bei diesem Therapieansatz kann es sein, dass der Arzt die Ursache für die Erkrankung an einer ganz anderen Stelle im Körper ausmacht.

Die Risiken der Therapie

Für die Neuraltherapie muss der Arzt zwingend ein umfangreiches Wissen in Anatomie mitbringen. Falsch gesetzte Injektionen können leichte und mittlere bis schwere Nebenwirkungen auslösen. Die Möglichkeiten reichen von vorübergehenden Taubheitsgefühlen, leichter Benommenheit über geringen Blutdruckschwankungen bis hin zu Nervenschäden, Querschnittlähmungen des Rückenmarks oder einem Kreislaufkollaps. Das häufig verwendete Betäubungsmittel Procain kann zudem Allergien auslösen.

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