Misteltherapie: Welche Kosten übernehmen die Krankenversicherungen?
Da die Medikamente ohne Rezept erhältlich sind, sind weder die gesetzlichen noch die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Der Patient muss sie also selbst bezahlen.
Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn die Mistelpräparate im Rahmen einer palliativen Therapie, also einer schmerzlindernden Behandlung angewendet werden, sind insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen zu einer Kostenerstattung bereit. Bei dieser Form der Behandlung bekämpfen die Ärzte nicht mehr die Ursache der Krebserkrankung. Der Krebs hat dann bereits ein Stadium erreicht, in dem er als nicht mehr heilbar gilt. Die palliative Therapie richtet sich daher auf die Verbesserung der Lebensqualität von unheilbar Kranken und somit auf die Linderung von Schmerzen.
Hat ein Arzt dafür die Misteltherapie verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Medikamente. Eine Verordnung auf Kassenrezept ist daher eine weitere Voraussetzung für die Erstattung der Kosten.
In ähnlicher Weise verfahren auch die Anbieter einer privaten Krankenversicherung (PKV). Ihr Basisangebot entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Je nach Tarif können Patienten jedoch weitere Vorteile nutzen, zum Beispiel:
- Eine komfortable Unterbringung in einem Einzelzimmer im Krankenhaus
- Die Chefarztbehandlung
- Die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden und Arzneimittel
Dieses Plus an Versorgung kann bei schweren Erkrankungen wie Krebs auch zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen. Welche Tarife diese Leistungen abdecken, zeigt ein Vergleich der PKV-Angebote: