Verbundene Risikolebensversicherung

Gegenseitige Absicherung für Partner.

  • Für Familie und Geschäftspartner
  • Partnertarif ist günstiger als zwei separate Verträge
  • Zahlung auch im Todesfall beider Partner

Hinterbliebene

jetzt absichern

Verbundene Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient vor allem dazu, im Todesfall die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Dies ist gerade für Familien und Ehepartner sinnvoll, denn häufig bedeutet der Tod eines Partners für die engsten Angehörigen auch erhebliche finanzielle Einbußen. In vielen Familien wird daher der Hauptverdiener über eine Risikolebensversicherung versichert.

Partnertarif für zwei Hauptverdiener

Heutzutage gibt es aber immer mehr Partnerschaften und Familien, in denen beide Partner zum Einkommen beitragen. Hier kann jeder Partner natürlich eine eigene Police abschließen, die Partner können jedoch auch einen Partnertarif bei der Risikolebensversicherung wählen. Diese Variante wird auch als verbundene Risikolebensversicherung bezeichnet.

Was ist eine verbundene Risikolebensversicherung?

Eine verbundene Risikolebensversicherung schließt beide Partner ein. Das bedeutet, dass es zum Leistungsfall kommt, sobald ein Partner stirbt. Die Variante der verbundenen Risikolebensversicherung hat den Vorteil, dass ein Risikolebensversicherung Partnervertrag in der Regel günstiger ist als zwei unabhängige Policen. Eine Beantwortung der Gesundheitsfragen des Versicherers wird jedoch auch hier für beide Partner fällig.

Ein Nachteil besteht bei der verbundenen Risikolebensversicherung, wenn beide Partner gleichzeitig versterben, denn die Versicherungssumme wird dann nur einmalig an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Da dieser Fall jedoch sehr selten eintritt, überwiegen in der Regel die Kostenvorteile durch die geringeren Versicherungsbeiträge.

Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht

Eine Risikolebensversicherung zeichnet sich meist durch ein sogenanntes widerrufliches Bezugsrecht aus. Das Bezugsrecht bestimmt, wer im Todesfall des Versicherten die Versicherungssumme erhält. Ein Versicherter kann dies beispielsweise dann ändern – also widerrufen – wollen, wenn seine Familienverhältnisse sich geändert haben.

Bei der verbundenen Risikolebensversicherung macht teilweise auch ein unwiderrufliches Bezugsrecht Sinn, denn in einem Partnertarif sichern sich zwei Partner gegenseitig ab. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht werden von vornherein eine oder mehrere Bezugspersonen, also der Partner bzw. die gemeinsamen Kinder, festgelegt. Dieses Bezugsrecht kann später nur noch mit der Einwilligung der unwiderruflich bezugsberechtigten Person geändert werden.

Sicherheit auf Gegenseitigkeit

Nicht nur Ehe- oder Lebenspartner, sondern auch Geschäftspartner können eine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit vereinbaren. Für den Fall, das einem der Vertragspartner etwas zustößt, kann für den jeweils anderen somit eine Sicherheit geschaffen werden. Durch die verbundene Risikolebensversicherung können Geschäftspartner sicherstellen, dass die gemeinsam betriebene Firma auch im Versicherungsfall ohne finanzielle Schwierigkeiten weitergeführt werden kann. Auch hier sollte im beidseitigen Einvernehmen noch vor Vertragsabschluss geklärt werden, ob ein widerrufliches oder ein unwiderrufliches Bezugsrecht gelten soll.