Vermögensschadenhaftpflicht

Geschützt bei echten Vermögensschäden.

  • Umsatzeinbußen durch Fehlberatung vermeiden
  • Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Makler
  • Versicherung auch von Spätfolgen

Ihre

Vermögensschaden­haftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei echten bzw. reinen Vermögensschäden greift. Damit unterscheidet sie sich von normalen Haftpflichtversicherungen, welche in der Regel nur unechte Vermögensschäden versichern. Zwar kann eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung auch in den Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung inbegriffen sein, dies sollte aber auf jeden Fall im Vorfeld geklärt werden.

Weitere Themen

Echter und unechter Vermögensschaden

Wie aber unterscheiden sich die beiden Schadensformen? Der unechte Vermögensschaden ist ein Folgeschaden von Personen- oder Sachschäden. Er kann beispielsweise dann entstehen, wenn ein Mensch verletzt wird und dieser in der Folge für längere Zeit arbeitsunfähig wird. Entsteht ihm dabei ein Verdienstausfall, so handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden.

Ein echter Vermögensschaden erfolgt hingegen ohne Eingriff in ein Leben, die körperliche Integrität oder das Eigentum einer Person. Dazu zählen beispielsweise Umsatzeinbußen. Ein Beispiel hierfür: Ein freiberuflich arbeitender IT-Dienstleister wartet den Firmenserver eines Unternehmens. Durch einen Fehler löscht er dabei versehentlich relevante Daten, die nicht wiederherzustellen sind. Auch ein Daten-Backup ist nicht verfügbar. Das Unternehmen kann in der Folge mehrere Aufträge nicht erfüllen und es entstehen erhebliche Umsatzeinbußen. In solch einem Fall handelt es sich um einen echten Vermögensschaden.

Stolperfalle

Insbesondere, wenn Sie beruflich ausschließlich mit der Verwaltung oder Verfügung von fremdem Eigentum zu tun haben, sollten Sie andere Schadensquellen nicht vernachlässigen. Stürzt etwa ein Kunde in Ihren Büroräumen und kommt dabei zu Schaden, so greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht.

Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann den Versicherten vor finanziellen Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe absichern. Je nach Branche und Umfang eines möglichen Schadens sollte daher auch auf die maximale Versicherungssumme geachtet werden. Denn wenn diese zu niedrig angesetzt ist, kann der Versicherte bei einem größeren Schaden trotz Versicherung auf einer hohen Geldsumme sitzenbleiben.

Insbesondere

  • Unternehmer
  • Selbständige
  • und Freiberufler

die

  • fremde Vermögensinteressen vertreten
  • beratend
  • oder verwaltend tätig sind

sollten sich zusätzlich bzw. ergänzend zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützen. Auch Menschen, die beruflich stark in die Unternehmensprozesse fremder Firmen eingebunden sind, etwa IT-Dienstleister, können sich mit einer entsprechenden Police absichern. Wie die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung wehrt auch die Vermögensschadenhaftpflicht unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und bietet somit einen passiven Rechtsschutz.

Versicherungspflicht als Steuerberater, Rechtsanwalt und Makler

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für solche Dienstleister ausgelegt, die beruflich fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Neben Rechtsanwälten und Steuerberatern benötigen unter anderem auch Versicherungsmakler und Immobilienmakler eine Berufshaftpflichtversicherung, die Vermögensschäden versichert. Laut Gesetz dürfen beispielsweise Versicherungsmakler nur dann in ihrem Beruf arbeiten, wenn sie eine Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Mindestversicherungssumme von derzeit 1.130.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres nachweisen können.

Auch für andere Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten – etwa Notare und Wirtschaftsprüfer – ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung grundlegend, um die eigene berufliche Existenz nicht durch ein einziges berufliches Versehen oder auch nur ein angebliches Versehen zu gefährden.

Das Verstoßprinzip der Vermögensschadenhaftpflicht

Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht gegenüber anderen Haftpflichtversicherungen eine Besonderheit. So ist ein Schadensfall in der Regel erst dann ein Versicherungsfall, wenn der Schaden eintritt oder es zu Schadensersatzansprüchen durch einen Dritten kommt. Da Vermögensschäden oftmals erst nach einer gewissen Zeit ihr Ausmaß offenbaren, gilt bei der Vermögenshaftpflichtversicherung das sogenannte Verstoßprinzip.

Dabei ist der Verstoß, also das berufliche Versehen bzw. Fehlverhalten gleichzusetzen mit dem Versicherungsfall. Das hat für die Geschädigten den Vorteil, dass auch solche Schäden durch die Versicherung abgegolten werden, die erst im späteren Verlauf aus dem ursprünglichen Verstoß. Der Versicherte ist wiederum so noch besser vor den finanziellen Folgen seines Fehlverhaltens geschützt.

Spartipp

Insbesondere dann, wenn Ihre berufliche Tätigkeit auch zu Personen- oder Sachschäden führen kann, empfiehlt es sich die Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Berufshaftpflichtversicherung zu kombinieren, um Kosten zu sparen. Das Kombipaket bieten allerdings nicht alle Versicherungsgesellschaften an. Achten Sie daher auf den genauen Leistungsumfang Ihres gewünschten Tarifs.

Passende Vermögensschadenhaftpflicht finden

Um sich vor existenzgefährdenden Haftpflichtschäden zu schützen, ist der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in vielen Berufen sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich. Da die Versicherungsgesellschaften zahlreiche unterschiedliche Tarife führen, ist es empfehlenswert, mehrere Angebote zu berücksichtigen. Hier sollte nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auch auf die Versicherungsleistungen und Vertragskonditionen Augenmerk gelegt werden.

Jetzt den passenden Tarif finden

Je nach Art Ihrer beruflichen Tätigkeit, Ihrem bisherigen Versicherungsschutz, aber auch abhängig von Ihren Auftraggebern, empfiehlt sich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots.