Gebäudeversicherung Leistungen

Wann zahlt die Versicherung für Schäden?

  • Schutz bei Wasser, Feuer, Unwetter & Naturgewalten
  • Tarifvergleich zeigt hohes Sparpotenzial für Hausbesitzer
  • Jetzt Vergleich nutzen & ausgewogenen Mix aus Preis & Leistung finden

Schutz bei

Brandschäden

Schutz bei

Sturmschäden

Schutz bei

Schäden durch Leitungswasser

Schutz bei

Elementar­schäden

Welche Leistungen bietet die Gebäude­versicherung Hausbesitzern?

Jeder Hausbesitzer sollte teure Schäden am Haus über eine Gebäudeversicherung absichern. Dabei ist es wichtig, eine Versicherung zu wählen, die neben dem Basisschutz auch bei Schäden durch Naturgewalten zahlt.

Weitere Themen

Immer gut zu wissen

Die Leistungen der Gebäudeversicherung im Überblick

Im Grundschutz leistet die Gebäudeversicherung für Schäden, die Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm am Haus verursachen. Die Versicherung zahlt die notwendigen Reparaturarbeiten beziehungsweise den Neubau, wenn das Gebäude beispielsweise vollkommen niederbrennt.

Leistungen der Gebäudeversicherung

Manche Anbieter leisten jedoch nicht jederzeit, sondern sehen bestimmte Ausschlüsse vor. So besteht in der Regel kein Versicherungsschutz, wenn Versicherte den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Auch ein grob fahrlässig verursachter Schaden kann bei Versicherern, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht verzichten, dazu führen, dass dieser die Leistungen der Gebäudeversicherung kürzt oder sogar streicht. Darüber hinaus schließen die Versicherungs­unternehmen in der Regel folgende Fälle aus:

  • Schäden, die entstehen, bevor das Gebäude bezugsfertig ist
  • Brandschäden, wenn die beschädigten Dinge einer Nutzwärme wie einem Kamin oder Heizkessel ausgesetzt waren

Tipp:

Wer sein Haus mit einer Gebäude­versicherung schützen will, sollte einen Tarif wählen, bei dem auch grob fahrlässig verursachte Schäden abgedeckt sind. Mit einem individuellen Tarifvergleich finden Hausbesitzer schnell einen passenden Schutz für ihre vier Wände.

Wasserschaden

Gerät das Haus durch einen Wasser­­rohrbruch in Mitleidenschaft, greifen die Leistungen der Gebäude­­versicherung nur, wenn der Schaden durch Leitungs­­wasser entstanden ist. Dies bedeutet, dass Wasserschäden durch Hoch- und Grundwasser sowie durch fließende oder stehende Gewässer ausgeschlossen sind. Gleiches gilt für Plantsch- oder Reinigungs­wasser. Sind jedoch Zuleitungsschläuche oder Teile der sanitären Anlage defekt, kann sich der Versicherte auf seine Versicherung verlassen.

Eine gute Wohngebäude­versicherung übernimmt nicht nur die Kosten, die durch die Beseitigung des Wasserschadens entstehen. Sie kommt auch für Mietausfälle oder -kürzungen und für eine Übergangs­wohnung auf, sofern der Eigentümer Bewohner des Hauses sind.

Gebäudebrand­versicherung

Zu den grundlegenden Leistungen einer Gebäudeversicherung zählt der Schutz bei Feuerschäden. Wollen Eigentümer ihr Haus nur gegen Brandschäden versichern und auf Leistungen bei Verwüstungen durch Unwetter und Wasser verzichten, können sie sich für eine sogenannte Gebäudebrandversicherung entscheiden. Wie der Name schon vermuten lässt, greift die Versicherung ausschließlich bei Schäden durch Feuer.

Der Versicherer erstattet diejenigen Kosten, die durch Blitzschlag, Brand oder Explosion entstehen. Aber auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein lenkbarer Flugkörper, zum Beispiel ein Segelflugzeug, in das Eigenheim abstürzt, sind Besitzer mit einer Gebäudebrandversicherung finanziell gewappnet.

Hagel und Sturm

Insbesondere schwere Gewitter können dem eigenen Haus erheblich zusetzen. Wird das Dach durch einen Sturm abgedeckt oder schlagen Hagelkörner große Löcher in die Fassade, kann das sehr schnell sehr teuer werden. Die Gebäudeversicherung kommt für die notwendigen Reparaturen auf und erspart Versicherten die immense finanzielle Belastung durch die Arbeiten am Haus. Wichtig ist jedoch, dass der Anbieter Sturmschäden erst dann übernimmt, wenn nachweislich Windstärke 8 galt.

Redaktions-Tipp für den Vertragsabschluss

Hausbesitzer sollten bei Abschluss der Gebäudeversicherung den sogenannten gleitenden Neuwert vereinbaren. So gehen sie sicher, dass die Versicherungssumme stets so hoch ist, dass im Ernstfall alle entstandenen Kosten abgesichert sind.

Schützt die Versicherung auch Garage und Co.?

In der Regel sind alle fest verbauten Teile des Hauses versichert, etwa Heizungen und Einbauküchen. Ebenfalls können alle auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude, wie die Garage oder der Geräteschuppen, mitversichert werden. Alle zu versichernden Objekte sollten dabei im Vertrag festgehalten werden. Nicht immer ist dies automatisch der Fall. Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, zählen zum Hausrat und müssten extra versichert werden.

Ob die Versicherung auch für einen Carport leistet, ist abhängig von der Versicherungsgesellschaft. Normalerweise bestimmen die Versicherungsbedingungen, dass mitversicherte Objekte gegen äußere Einflüsse, zum Beispiel Regen, schützen und zu 50 Prozent für Wohnzwecke genutzt werden müssen. Letzteres ist bei einem Carport nicht der Fall. Daher sollten Versicherte in den Vertragsbedingungen prüfen, ob dieser trotzdem versichert wird.

Elementarversicherung: Wichtige Ergänzung der Gebäudeversicherung

Neben den grundlegenden Leistungen ist Hausbesitzern zu empfehlen, den Schutz der Versicherung durch eine Elementarschaden­versicherung zu erweitern. Sie greift bei Schäden, die durch

  • Flut,
  • Überschwemmung,
  • Erdbeben,
  • Frost und
  • Schneedruck entstehen.

Bestimmte Risiken häufen sich dabei in einigen Regionen Deutschlands, zum Beispiel in Gebieten, die besonders hochwassergefährdet sind. Andere Naturgewalten wie Überschwemmungen durch Starkregen sind dagegen nur schwer auf eine bestimmte Region festzulegen. „Da sich die Unwetterschäden in den vergangenen Jahren gehäuft haben, kann der zusätzliche Schutz einer Elementarschaden­versicherung sinnvoll sein“, meinen daher Experten wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Tipp:

Die Kosten für den zusätzlichen Schutz variieren vor allem je nach Standort der eigenen Immobilie. Ratsam ist daher, mehrere Angebote mithilfe eines Vergleichsrechners gegenüberzustellen. So erhalten Interessierte einen guten Überblick über den Preis und die Leistungen vieler Versicherer.

Glasbruch

Auch kaputte Fenster und Scheiben sind durch eine Gebäude­versicherung abgedeckt. Allerdings gilt der Versicherungs­schutz nicht für jeden Schaden. Übernommen werden nur Kosten, die durch die in der Versicherung festgehaltenen Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser entstehen. Für alle anderen Schadensfälle können Hausbesitzer eine Glas­versicherung abschließen. Diese ist jedoch recht teuer und zahlt sich nur bei großen Fensterflächen wie bei einem Wintergarten aus.

Photovoltaik

Auch Solarstromanlagen können über eine Gebäudeversicherung abgesichert werden. Dann erstattet diese Kosten, die beispielsweise durch einen direkten Blitzschlag entstehen. Sinnvoller ist jedoch eine spezielle Photovoltaik­versicherung. Denn diese zahlt auch, wenn die Anlage durch einen indirekten Blitzeinschlag oder Kurzschluss zu Schaden kommt.

Schadensersatz bei Vandalismus

Viele Gebäudeversicherungen sichern das Haus bei Vandalismus und Graffiti ab. Besonders Schäden, die durch Vandalismus geschehen, sind eine unnötige finanzielle Belastung. So bieten manche Wohngebäude­versicherer an, Kosten durch Bewachungsfirmen zu erstatten. Sollten Interessierte auf diese Leistungen Wert legen, lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungs­bedingungen, um den konkreten Leistungsumfang zu prüfen.

Die richtige Absicherung für das eigene Haus finden

Das Eigenheim ist eines der wertvollsten Besitztümer, die Hausbesitzer haben. Bei vielen dienen die eigenen vier Wände zudem als private Altersvorsorge. Sie sollten es daher nicht riskieren, ohne Versicherungsschutz durch Schäden am Haus in finanzielle Schieflage zu geraten oder gar ihr Eigenheim und somit ihre Altersvorsorge zu verlieren.

Mit dem kostenlosen Vergleichsrechner finden sie eine faire und leistungsstarke Versicherung. Gleichzeitig haben Interessierte über den Preisvergleich die Möglichkeit, erhebliche Mehrkosten für überteuerte Angebote einzusparen.

Unser Kundenservice ist für Sie da

Sie erreichen uns per E-Mail oder von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr-12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr-18:00 Uhr und am Freitag zwischen 09:00 Uhr-12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr-17:00 Uhr unter 0800-300-300-9