Feuerversicherung

Versicherungsschutz für Gewerbe

  • Schutz vor Gebäude-, Grundstück- und Inventarschäden
  • Lange Pflichtversicherung, heute freiwillig
  • Versicherungsleistungen auch bei Betriebsunterbrechung

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Feuerversicherung

Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ist für Gewerbetreibende von grundlegender Bedeutung. Sie versichert wertvolles Betriebseigentum und übernimmt anfallende Kosten, wenn Gebäude, Grundstücksteile und das Inventar eines Betriebs durch ein Feuer beschädigt oder vernichtet werden.

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Feuerversicherungen in Deutschland

Feuerversicherungen werden in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert angeboten. Sie können heutzutage entweder als separate Versicherung abgeschlossen werden oder in Kombination mit einer Gebäudeversicherung. Im gewerblichen und industriellen Bereich ist mittlerweile der Abschluss einer eigenständigen Feuerversicherung üblich.

Ist die Feuerversicherung Pflicht?

Bis zum Jahr 1994 gab es in einigen Gegenden Deutschlands noch eine staatliche Pflichtversicherung gegen Feuer- und andere Elementarschäden. Damals mussten alle Gebäudeeigentümer einen entsprechenden Versicherungsschutz besitzen. Mittlerweile ist dieses Prinzip abgeschafft und Immobilieneigentümern der Abschluss einer Feuerpolice freigestellt. Im Prinzip handelt es sich bei der Feuerversicherung jedoch um eine sehr wichtige Absicherung, auf die im Grunde nicht verzichtet werden sollte.

Redaktions-Tipp

Im privaten Bereich spielt die Feuerversicherung heute nur noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten Hausbesitzer mit der Wohngebäudeversicherung gegen das Risiko von Feuerschäden versichert sind. Für gewerbliche Zwecke ist die Feuerversicherung jedoch nach wie vor eine äußerst wichtige Versicherung.

Leistungen der Feuerversicherung

Mit einer Feuerversicherung sind Immobilieneigentümer gegen alle vertraglich vereinbarten Feuerschäden abgesichert. Je nach Konditionen greift die Police dann, wenn an versicherten Betriebsgebäuden Schäden durch

  • ein Feuer,
  • eine Explosion,
  • einen Brand oder
  • Blitzschlag

entstehen. Neben Immobilien können auch Teile des Betriebsgrundstückes sowie das Inventar des Gewerbes versichert werden.

Die Feuerversicherung greift in der Regel auch bei Schäden, die durch Brandstiftung entstehen. Sobald ein Brandstifter ermittelt ist, fordert der Feuerversicherer alle angefallenen Kosten von diesem ein. Sollte der Eigentümer selbst der Brandstiftung überführt werden, leistet die Versicherung selbstverständlich nicht.

Neben den Kosten für die Behebung unmittelbarer Schäden am Betriebseigentum übernimmt die Feuerpolice im Versicherungsfall auch die Kosten für so genannte sekundäre Schäden und deren Beseitigung. Dazu werden zum Beispiel Kosten für

  • einen Feuerwehreinsatz und
  • Ruß- sowie
  • Löschwasserschäden

gezählt. Auch für die Kosten, die durch eine durch ein Feuer bedingte Betriebsunterbrechung entstehen, kann die Feuerversicherung aufkommen. Gerade wegen dieser Leistung verzichtet kaum ein Gewerbetreibender auf eine entsprechende Versicherung.

Spartipp

Um ihr Betriebsgelände möglichst umfassend und dennoch zu niedrigen Versicherungsbeiträgen gegen Feuer abzusichern, sollten Gewerbetreibende sich vor Abschluss einer Feuerversicherung ausführlich beraten lassen. Zwar bieten nur noch wenige spezialisierte Feuerversicherer leistungsstarke Policen an, doch auch hier finden sich teilweise enorme Unterschiede bei Preisen und Leistungen.

Versicherungswert 1914: eine Rechengröße bei Gebäudeversicherungen

Da Feuerversicherungen den sogenannten Gleitwert ersetzen – also den Wert, der für den Wiederaufbau eines zerstörten oder beschädigten Gebäudes benötigt wird – richten sich die Versicherungsprämien nach eben diesem Gleitwert. Dieser Feuerversicherungswert, auch Versicherungswert 1914 genannt, bezieht sich auf das Jahr 1914 und wird in Mark gerechnet. Er besagt, wie viel das Gebäude in seiner heutigen Form damals gekostet hätte. Diesen Wert multiplizieren die Versicherungsunternehmen dann mit ihrem Versicherungspreis.

Steuer bei der Feuerversicherung

In der Regel können Gewerbetreibende die Versicherungsprämien für die Feuerversicherung als Betriebsausgaben in der Steuererklärung aufführen. Der gesamte Versicherungsbeitrag ist unter der Bedingung steuerlich absetzbar, dass durch den Versicherungsschutz einzig das betriebliche – und nicht das private – Risiko abgedeckt wird.

Eine Besonderheit bei der Feuerversicherung ist in Deutschland die Feuerschutzsteuer, die seit dem 1. Juli 2010 vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird. Die Versicherungsgesellschaften müssen hierbei einen bestimmten Prozentsatz der erhaltenen Versicherungsprämie an den Staat zahlen. Die Erträge erhalten im Anschluss die Länder, um vorbeugenden Brandschutz sowie das Feuerlöschwesen zu fördern.

Versicherungsangebote für das Gewerbe

Jedes Gewerbe hat seine ganz eigenen Chancen und Risiken. Um als Gewerbetreibender einen passenden Versicherungsschutz zu erhalten, ist eine persönliche Beratung hilfreich und empfehlenswert. Gemeinsam mit einem professionellen Versicherungsexperten können Sie aktuelle Angebote am Markt hinsichtlich Preis, Leistung, Service und Konditionen prüfen.

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