Pflegeversicherung

Private Vorsorge für den Pflegefall.

  • Umfassende Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
  • Kosten Pflegeheimplatz: Rund 3.000 Euro pro Monat
  • Leistungen gesetzliche Pflegeversicherung: Max. 2.005 Euro

Für

20- bis 29-Jährige

Für

30- bis 39-Jährige

Für

40- bis 49-Jährige

Für

50- bis 59-Jährige

Für

ab 60-Jährige

Was bedeutet gesetzliche und private Pflegeversicherung?

Wenn der Körper oder der Geist nicht mehr so wollen, wie man es eigentlich gewohnt ist, brauchen Betroffene früher oder später Hilfe im Alltag. An den teils hohen Kosten für die Pflege beteiligt sich die gesetzliche Pflegeversicherung. Doch die Absicherung reicht nicht aus, um die tatsächlichen Ausgaben für die ambulante oder stationäre Pflege abzudecken. Darum ist es sinnvoll, zusätzlich mit einer leistungsstarken privaten Pflegeversicherung vorzusorgen. Seit einigen Jahren fördert der Staat den Abschluss sogar, sodass sich alle Menschen schützen können.

Pflegeversicherung vor den Herausforderungen der Zukunft

Aktuell gibt es hierzulande mehr als 4,1 Millionen Pflegebedürftige. Angesichts der geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1969, die bald in ein Alter kommen, in dem sie Pflege brauchen könnten, wird die Anzahl der Pflegebedürftige zunehmen. Sie werden aufgrund der steigenden Lebenserwartung und des medizinischen Fortschritts zudem immer länger gepflegt.

Diese Faktoren – mehr Pflegebedürftige und längere Leistungsdauer – stellen nicht nur die gesetzliche Pflegeversicherung vor enorme finanzielle Herausforderungen, sondern auch die Betroffenen selbst. Denn die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten, die durch die Pflege entstehen. Der Anteil, den die Pflegebedürftigen zu tragen haben, stellt jedoch schon heute für viele eine Herausforderung dar. So kann ein Pflegeheimplatz schnell 3.000 Euro monatlich kosten, wovon die gesetzliche Pflegeversicherung im günstigsten Fall rund 2.000 Euro übernimmt. Die übrigen 1.000 Euro und mehr trägt der Pflegebedürftige.

Grundlegende Veränderungen im Pflegesystem: Pflegegrade lösen Pflegestufen ab

Bis 2016 hing der Grad der Pflegebedürftigkeit von den körperlichen Einschränkungen eines Einzelnen ab. Je mehr Hilfe er beispielsweise beim Waschen brauchte, desto höher war die Pflegestufe. Diese Verknüpfung von Pflegebedürftigkeit und zeitlichem Aufwand hatte allerdings zur Folge, dass Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen einen deutlich geringeren Pflegebedarf zugeschrieben bekamen als sie tatsächlich benötigten.

Damit alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu den Pflegeleistungen haben, wurde der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 ersetzt. Nun wird die Frage, wie pflegebedürftig eine Person ist, nicht mehr am minütlichen Hilfebedarf gemessen, sondern an der Selbstständigkeit im alltäglichen Leben. Im Zuge dessen wurden die bisherigen Pflegestufen von den Pflegegraden abgelöst.

  • Neu – Pflegegrade seit 2017
  • Alt – Pflegestufen bis 2016

Personen, die schon Pflegeleistungen bezogen haben, bekamen automatisch einen neuen Pflegegrad.

Wer erstmals Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse hat, wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) besucht. Der Experte lernt den Betroffenen hinsichtlich sechs unterschiedlich gewichteter Bereiche kennen und urteilt, wie selbstständig er ist.

Die Kategorien und deren Gewichtung sind:

  • Mobilität (10 Prozent)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent)
  • Selbstversorgung (40 Prozent)
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent)
  • Gestaltung des Alltaglebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)

Die gesetzliche Pflegekasse bestimmt mithilfe des MDK-Gutachtens den Pflegegrad. Die Höhe der Leistungen richtet sich dabei auch nach der Art der Pflege. So gibt es für die Betreuung durch Angehörige in den eigenen vier Wänden andere Leistungen als bei einer vollstationären Pflege im Pflegeheim.

Gesetzliche Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 2023

PflegegradLeis­tung bei privater PflegeLeis­tung bei ambu­lantem Pflege­dienstLeis­tung bei voll­statio­närer Pflege
1125 Euro
2316 Euro724 Euro770 Euro
3545 Euro1.363 Euro1.262 Euro
4728 Euro1.693 Euro1.775 Euro
5901 Euro2.095 Euro2.005 Euro

Ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?

Trotz der besseren Einteilung der Pflegebedürftigen in die Pflegegrade und den umfangreicheren Leistungen stellt die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung dar. In Anbetracht der hohen Pflegekosten von bis zu mehreren tausend Euro pro Monat ist eine zusätzliche private Pflegeversicherung daher eine Empfehlung für jeden. Sie leistet wichtige finanzielle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit. Interessierte sollten sich dabei so früh wie möglich für sie entscheiden. Denn die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach dem Alter und der körperlichen und geistigen Fitness des Versicherten.

Welche Form der privaten Vorsorge ist geeignet?

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich die Versorgungslücke schließen, die zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit entsteht. Dabei gibt es verschiedene Varianten der privaten Pflegevorsorge.

1. Pflegetagegeld

Eine Pflegetagegeldversicherung bietet sich an, wenn die Pflege privat vorgenommen wird oder wenn Pflegebedürftige ein Zusatzeinkommen erhalten möchten. Durch diese Form der Pflegeversicherung bekommen sie einen vereinbarten Betrag für jeden Tag, an dem sie Pflege benötigen. Die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich am Grad der Pflegebedürftigkeit. Im höchsten Pflegegrad gibt es das volle Tagegeld. Die Pflegetagegeldversicherungen zahlen dabei in der Regel mehr, wenn die Pflege im Heim erfolgt als in den eigenen vier Wänden.

2. Pflegekostenversicherung

Diese Variante der Pflegeversicherung ist sinnvoll, wenn die Pflege durch professionelles Personal erfolgen soll. Die Versicherung übernimmt die Rechnungen von Pflegeeinrichtungen und bietet weitere Leistungen.

3. Pflegerentenversicherung

Möchten Sie im Pflegefall eine Rente beziehungsweise ein Pflegegeld erhalten, empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegerentenversicherung. Diese ist eine spezielle Form der Lebensversicherung. Sie zahlt Versicherten bei Pflegebedürftigkeit eine von ihnen zuvor bestimmte Rente als Pflegegeld aus.

Tipp: Testsieger bei Wahl einbeziehen

Vor dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung lohnt sich ein Blick auf die Vergleiche verschiedener Testinstanzen. Die Tests, etwa von der Stiftung Warentest, unterstützen bei der Wahl eines passenden Tarifs.

Zu den Pflegeversicherung Testsiegern

Pflege-Bahr – Die geförderte Pflegeversicherung

Es ist für jeden notwendig, auf den Pflegefall finanziell vorbereitet zu sein. Daher wird die private Pflegetagegeldversicherung seit 2013 staatlich gefördert. Entscheiden sich Interessierte für einen sogenannten Pflege-Bahr-Tarif, erhalten sie monatlich einen Zuschuss von fünf Euro zum Versicherungsbeitrag.

Die Versicherung leistet dabei bei höchster Pflegebedürftigkeit mindestens 600 Euro monatlich. Angesichts dieser Höhe bemängeln Experten jedoch, dass die Leistungen des Pflege-Bahrs zu gering sind. Sinnvoller ist die Kombination mit einer ungeförderten privaten Pflegeversicherung.

Ein Vorteil des Pflege-Bahrs ist jedoch, dass jeder die Versicherung abschließen kann – auch die Personen mit Vorerkrankungen, die Anbieter ohne Förderung normalerweise ablehnen.