Vater trägt Kind auf Schultern

Private Krankenversicherung mit Kind

Wie Eltern ihre Kinder in der PKV versichern.

  • Kinder privat versichern
  • PKV-Schutz ab unter 100 Euro/Monat
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Private Krankenversicherung mit Kind

Wenn sich die eigenen Lebensumstände gravierend ändern, ist eine Revision des Versicherungsschutzes ratsam. Kinder spielen dabei selbstverständlich eine entscheidende Rolle. Bereits mit der Geburt müssen Eltern ihren Nachwuchs krankenversichern. Gerade bei Angestellten mit hohem Einkommen, Beamten und Selbstständigen rückt damit eine private Krankenversicherung für ihre Kinder in den Fokus.

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Immer gut zu wissen

Wann die private Krankenversicherung für Kinder in Betracht kommt

Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, ihr neugeborenes oder heranwachsendes Kind in einer privaten Krankenversicherung zu versichern – selbst wenn sie aufgrund der Berufs- und Einkommenssituation ein Anrecht auf die kostenfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung hätten.

Kann das Kind nicht familienversichert werden, müssen sie ihre Kinder entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Das ist in folgenden Fällen unumgänglich:

Die kostenlose Familienversicherung für Kinder

Wenn Eltern keine private Krankenversicherung für ihre Kinder vereinbaren wollen und mindestens ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann der Nachwuchs in der Familienversicherung aufgenommen werden. Dann ist jedes Kind mindestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei gesetzlich versichert.

Kinder in der PKV werden vertraglich eigenständig behandelt

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden Kinder in der privaten Krankenversicherung nicht bei den Eltern mitversichert. Stattdessen wird für jedes Kind ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen.

Eltern sollten bereits über einen privaten Versicherungsschutz nachdenken, bevor das Kind zur Welt kommt. Denn innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt kann der Nachwuchs ohne Risiko- und Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung aufgenommen werden. In diesem Fall wird sogar die Pflege-Pflichtversicherung beitragsfrei vom Krankenversicherer geführt.

Ebenfalls gut zu wissen: Kinder, die mit einer Behinderung oder Gesundheitsproblemen zur Welt kommen, werden innerhalb dieses Zeitfensters von zwei Monaten zu den gleichen Konditionen aufgenommen wie gesunde Kinder. Alle Folgekosten werden dann von der PKV ein Leben lang übernommen.

Achtung: Es gibt eine zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme der Kinder in die PKV ohne Gesundheitsprüfung. Der Vertrag der Versicherungsgesellschaft des Elternteils, bei der das Kind versichert wird, muss bereits drei Monate vor der Geburt bestanden haben.

Nahezu alle privaten Krankenversicherer haben darüber hinaus günstige Kinder- und Jugendtarife im Angebot. Zum einen sind die Versicherungsprämien in einem Volltarif für Kinder wesentlich niedriger als bei Erwachsenen – kein Wunder, denn Kinder unterliegen in der Regel einem sehr geringen Gesundheitsrisiko. Zum anderen entfallen bis zum 21. Lebensjahr die sogenannten Altersrückstellungen. Das sind Zuschläge, die private Versicherer erheben, um die Beiträge im Alter konstant halten zu können.

PKV-Leistungen für Kinder

Versichern Eltern ihre Kinder bei ihrer PKV, setzen die meisten Versicherer als Berechnungsgrundlage den Leistungsumfang der Eltern an. In der Regel ist es aber sinnvoll, die Leistungen zu individualisieren. Denn im Kindes- und Jugendalter fallen möglicherweise andere Behandlungen als im Erwachsenenleben an.

Bei der Wahl eines passenden Tarifs sind vor allem die folgenden Aspekte wichtig:

Kinder von Beamten: PKV ist durch die Beihilfe 1. Wahl

Beamte können sich besonders günstig privat krankenversichern, denn sie werden durch die Beihilfe vom Dienstherrn bezuschusst. Bei verheirateten Beamten mit Kindern werden bis zu 80 Prozent der Behandlungskosten über die Beihilfe gedeckt. Lediglich der Rest muss von der PKV übernommen werden. Das gilt auch für die private Krankenversicherung des Nachwuchses. So müssen Beamte für ihre Kinder nur eine 20-prozentige Restkostenabsicherung über die PKV leisten.

Grundsätzlich haben Beamte ein Wahlrecht, ob sie ihre Kinder in der Familienversicherung oder in der privaten Krankenversicherung unterbringen. Ähnlich wie bei anderen Berufsgruppen ist eine private Versicherung für die Kinder dann unumgänglich, wenn das Einkommen des Beamten die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und der Beamte zugleich mehr verdient als sein Ehepartner.

Angestellte erhalten auch für ihre Kinder den Arbeitgeberzuschuss

Gutverdiener im Angestelltenverhältnis sind häufig privat versichert. In diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich mit einem steuerfreien Zuschuss an der Krankenversicherung zu beteiligen. Der maximale Zuschussbetrag beträgt 2023 rund 404 Euro.

Schöpft der Arbeitnehmer diesen Zuschuss nicht in voller Höhe aus, bezuschusst der Arbeitgeber auch die Krankenversicherung der Angehörigen, also Ehepartner und Kinder, mit maximal 50 Prozent beziehungsweise bis die Grenze von 403,99 Euro erreicht ist.

Wann kann die private Krankenversicherung der Kinder gekündigt werden?

Ein häufiger Irrglaube ist: Wer sich oder seine Kinder einmal privat krankenversichert, kommt dort nicht mehr raus. Das stimmt so nicht – vor allem was die Kündigung der PKV der Kinder angeht. Denn unter anderem in folgenden Fällen kann die private Krankenversicherung problemlos gekündigt werden: