Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet über die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert zu sein oder sogar in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dabei gibt es allerdings einige Besonderheiten und Ausnahmen, die du kennen und beachten solltest.
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Versicherungsgrenze und ihre Berechnung Was du über die Versicherungspflichtgrenze wissen solltest
Versicherungspflichtgrenze auf einen Blick
Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet, ist eine Einkommensgrenze in der deutschen Sozialversicherung. Sie bestimmt, ob du als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 5 SGB V pflichtversichert oder freiwillig versichert bist bzw. die Möglichkeit hast, dich privat zu versichern.
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, sind nicht mehr gesetzlich pflichtversichert und können wählen, ob sie in der GKV freiwillig versichert sind oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten.
5 Fakten zur Versicherungspflichtgrenze:
- Die Versicherungspflichtgrenze ist eine jährlich festgelegte Einkommensgrenze, die bestimmt, ab welchem Bruttoeinkommen du die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung hast.
- Sie wird jedes Jahr angepasst, um der allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung Rechnung zu tragen. 2023 beträgt die Grenze 66.600 Euro.
- Manche Berufsgruppen sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden und können unabhängig von ihrem Einkommen zwischen GKV und PKV wählen.
- Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, werden als versicherungsfrei bezeichnet und können sich freiwillig in der GKV versichern oder in die PKV wechseln.
- Wenn dein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, musst du wieder in die GKV zurückkehren.
Inhaltsverzeichnis
Worüber möchtest du mehr wissen?
- Wie wird die Versicherungspflichtgrenze berechnet?
- Welches Einkommen zählt bei der JAEG?
- Die Auswirkungen der Versicherungspflichtgrenze auf die KV?
- Unterschied zwischen Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze
- Wie hat sich die JAEG in den letzten Jahren entwickelt?
- Kann man die Versicherungspflichtgrenze umgehen?
- Was, wenn man unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?
- Wie wird die Versicherungspflichtgrenze berechnet?
- Welches Einkommen zählt bei der JAEG?
- Die Auswirkungen der Versicherungspflichtgrenze auf die KV?
- Unterschied zwischen Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze
- Wie hat sich die JAEG in den letzten Jahren entwickelt?
- Kann man die Versicherungspflichtgrenze umgehen?
- Was, wenn man unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?
Berechnung der JAEG
Wie wird die Versicherungspflichtgrenze berechnet?
Die Versicherungspflichtgrenze und deren Rechengrößen werden jedes Kalenderjahr angepasst, um der allgemeinen Lohnentwicklung Rechnung zu tragen. Die Berechnung basiert auf dem Durchschnitt der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland. Die genaue Anpassung wird von der Bundesregierung festgelegt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Im Jahr 2023 beträgt die Grenze für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich 66.600 Euro brutto, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.550 Euro entspricht.
Relevantes Einkommen
Welches Einkommen zählt bei der Versicherungspflichtgrenze?
Bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze werden verschiedene Einkommensarten berücksichtigt:
- Bruttogehalt: Das reguläre Gehalt, das du von deinem Arbeitgeber erhältst, vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Sonderzahlungen: Dazu gehören Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni und Prämien.
- Geldwerte Vorteile und vermögenswirksame Leistungen.
- Gewinnbeteiligungen: Wenn sie regelmäßig und sicher ausgeschüttet werden.
- Überstundenvergütung: Nur, wenn der Betrag per Pauschale bezahlt wird.
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PKV-Angebot anfordernFolgen für die KV
Welche Auswirkungen hat die Versicherungspflichtgrenze auf die Krankenversicherung?
Die Versicherungspflichtgrenze beeinflusst die Krankenversicherung (KV) in mehreren Aspekten.
Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze
Was ist der Unterschied zwischen der Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung zu wählen. Die Beitragsbemessungsgrenze definiert hingegen das höchste Einkommen, auf dessen Basis die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt somit eine Obergrenze für die Sozialversicherungsbeiträge fest. Ein Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird bei der Berechnung der Beiträge zur GKV nicht berücksichtigt.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst. Im Jahr 2023 beträgt sie 59.850 Euro brutto pro Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Entwicklung der JAEG
Wie hat sich die Versicherungspflichtgrenze in den letzten Jahren entwickelt?
Die Versicherungspflichtgrenze hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Einen Überblick über die letzten Jahre findest du im Folgenden. Die Grenzen für 2023 sind in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 (SVRechGrV 2023) festgelegt.
Jahr | Allgemeine Versicherungspflichtgrenze | Besondere Versicherungspflichtgrenze |
2023 | 66.600 | 59.850 |
2022 | 64.350 | 58.050 |
2021 | 64.350 | 58.050 |
2020 | 62.550 | 56.250 |
2019 | 60.750 | 54.450 |
2018 | 59.400 | 53.100 |
2017 | 57.600 | 52.200 |
2016 | 56.250 | 50.850 |
Arbeitnehmer, die zum 31. Dezember 2002 aufgrund eines regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts, das die damals geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überstieg, krankenversicherungsfrei waren, unterliegen einer niedrigeren Pflichtgrenze. Diese besondere Versicherungspflichtgrenze kommt jedoch nur zur Anwendung, wenn der betreffende Arbeitnehmer am 31. Dezember 2002 privatversichert gewesen ist.

JAEG umgehen
Gibt es Möglichkeiten, die Versicherungspflichtgrenze zu umgehen?
Die Versicherungspflichtgrenze ist ein gesetzlich festgelegter Schwellenwert, der grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland gilt. Daher ist es im Allgemeinen nicht möglich, die Versicherungspflichtgrenze zu umgehen.
Bedenke aber, dass die Grenze für dich nur wichtig ist, wenn du sozialversicherungspflichtig angestellt bist. Für andere Berufsgruppen gilt folgendes:
Zurück in die verpflichtende GKV?
Was passiert, wenn du wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällst?
Wenn dein Bruttoeinkommen als Angestellter unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, wirst du automatisch gesetzlich versicherungspflichtig. Das bedeutet, du musst dich in der GKV anmelden, wenn du vorher privat krankenversichert warst. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen und Fristen.
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Zuletzt aktualisiert am: 26.05.2023
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