Theoretisch kannst du deine private Krankenversicherung so einfach kündigen wie einen Mobilfunkvertrag. Praktisch ist die Vertragsauflösung jedoch mit einigen Risiken verknüpft, die du unbedingt kennen solltest. So umgehst du verschiedene Nachteile und setzt die Absicherung deiner Gesundheit nichts aufs Spiel. Ein simpler Wechsel des PKV-Tarifs kann die bessere Lösung sein.
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Private Krankenversicherung kündigen Wie sinnvoll ist dieser Schritt für dich?
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PKV kündigen: Risiken, Kündigungsfristen und was du sonst wissen musst
Die Kündigung der privaten Krankenversicherung ist einfach und kompliziert zugleich. Das Kündigungsprozedere an sich ist leicht. Genau wie bei vielen anderen Verträgen gibt es die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Oder anders gesagt: Du kündigst entsprechend den Bedingungen und den Fristen im Vertrag oder du hast ein Sonderkündigungsrecht. Natürlich musst du schriftlich kündigen. Auch das kennst du sicher bereits von anderen Verträgen.
Kompliziert wird die Kündigung jedoch, weil die PKV eigentlich eine Entscheidung fürs Leben ist. Wechselst du zu einem neuen Anbieter, zahlst du aller Voraussicht nach mehr. Denn nun bist du bei Vertragsabschluss älter, als bei deinem ersten PKV-Vertrag. Dann musst du einen neuen Gesundheitscheck durchführen. Und schließlich werden Fragen zu den Altersrückstellungen aufkommen.
Du siehst, die Kündigung der privaten Krankenversicherung will gut überlegt sein. Die Risiken, Fallstricke und mögliche Alternativen findest du hier auf dieser Themenseite.
Fünf Fakten zur Kündigung der PKV
- Deine private Krankenversicherung kannst du ordentlich mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
- Berufst du dich auf ein Sonderkündigungsrecht, gelten andere Kündigungsfristen.
- Kündigst du deine PKV, verlierst du meist einen Teil der aufgebauten Altersrückstellungen.
- Prüfe Alternativen zur Kündigung, etwa einen Tarifwechsel zur Beitragssenkung, um keine finanziellen Nachteile einstecken zu müssen.
- Der Versicherer darf deinen PKV-Vertrag nur in Ausnahmefällen von sich aus beenden.
Inhaltsverzeichnis
Worüber möchtest du mehr erfahren?
- Welche Voraussetzungen musst du für die ordentliche Kündigung der PKV beachten?
- Früher aus dem Vertrag: Sonderkündigungsrecht bei Tarifanpassungen
- Kündigung der PKV: Was ist mit den Altersrückstellungen?
- Wie funktioniert die Kündigung?
- Wann lohnt sich eine Anwartschaft für dich?
- Wann darf der Versicherer den PKV-Vertrag kündigen?
- Welche Voraussetzungen musst du für die ordentliche Kündigung der PKV beachten?
- Früher aus dem Vertrag: Sonderkündigungsrecht bei Tarifanpassungen
- Kündigung der PKV: Was ist mit den Altersrückstellungen?
- Wie funktioniert die Kündigung?
- Wann lohnt sich eine Anwartschaft für dich?
- Wann darf der Versicherer den PKV-Vertrag kündigen?
Das richtige Timing
01 Welche Voraussetzungen musst du für die ordentliche Kündigung der PKV beachten?
Du spielst mit dem Gedanken, deine private Krankenversicherung zu kündigen? Dann musst du unbedingt in den Kalender schauen. Denn von heute auf morgen wirst du den Vertrag nicht los. Wie in vielen Verträgen gelten verschiedene Fristen und Vertragsbedingungen, die du kennen musst.
Wann kannst du früher aus dem Vertrag?
02 Sonderkündigungsrecht bei Tarifanpassungen
Deine PKV informiert dich darüber, dass eine Beitragserhöhung ansteht? Dann hast du die Möglichkeit, dich auf das Sonderkündigungsrecht zu berufen. Dieses gibt dir die Chance, deinen Vertrag ohne Beachtung der Mindestversicherungszeit zu beenden.
Doch auch bei dieser sogenannten außerordentlichen Kündigung musst du bestimmte Fristen beachten: Dein Kündigungsschreiben muss dem Versicherer spätestens zwei Monate nach Erhalt der Änderungsmitteilung vorliegen.
Mit der ausgesprochenen Sonderkündigung endet der Versicherungsvertrag allerdings nicht sofort. Vielmehr darfst du die PKV erst verlassen, wenn die tariflichen oder leistungsbedingten Änderungen tatsächlich in Kraft treten.
Wann kannst du mit Sonderkündigungsrecht aus der PKV?
Du kannst deine PKV außerordentlich kündigen, wenn du
- versicherungspflichtig wirst und in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechselst
- Arbeitslosengeld I beziehst, auf die Befreiung von der Versicherungspflicht verzichtest und in die GKV wechselst
- Anspruch auf eine Familienversicherung in der GKV hast
- Anspruch auf Heilfürsorge hast
- von deinem Anbieter eine Änderungsmitteilung erhältst (dazu zählt auch die Beitragserhöhung, die oben im Beispiel steht)
Welche Fristen gelten beim Wechsel von freiwilliger Krankenversicherung in die PKV?
Bist du als gutverdienender Arbeitnehmer, Selbstständiger und Freiberufler bisher freiwillig gesetzlich versichert, kannst du ganz unkompliziert in die private Krankenversicherung wechseln. Die 12-monatige Bindungsfrist, die bei einer versicherungspflichtigen Mitgliedschaft greift, gilt in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Ein Wechsel zur PKV ist daher mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich.
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
Denke bei allen To Dos rund um die Kündigung der privaten Krankenversicherung an die Versicherungspflicht! Mach dir darüber Gedanken, dass du weiterhin in einer Krankenversicherung bleibst. In Deutschland ist die Krankenversicherung ein Must-have. Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung ist daher nur wirksam, wenn du eine Folgeversicherung vorweisen kannst.

Finanzielle Fragen
03 Kündigung der PKV: Ist das ein (Teil-)Verlust der Altersrückstellungen?
Als Privatversicherter baust du mit deinem Beitragssatz sogenannte Altersrückstellungen auf. Damit legt der Versicherer bereits frühzeitig Geld zur Seite, damit deine Versicherungsbeiträge im Alter nicht unverhältnismäßig steigen.
Die Kündigung der PKV führt in der Regel dazu, dass mindestens ein Teil der aufgebauten Rückstellungen vom Krankenversicherer einbehalten wird. Bis Ende 2008 waren diese finanziellen Polster auch bei einem Wechsel zu einem neuen privaten Anbieter nicht übertragbar. Das änderte sich ab Januar 2009. Seitdem können Neukunden einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen bei einem Anbieterwechsel mitnehmen.
Entscheidest du dich aber für einen Wechsel von der PKV in die GKV, gehen dir deine Altersrückstellungen verloren. Je nach Versicherungsdauer kann dies für dich einen Verlust von mehreren tausend Euro bedeuten.
Tarifwechsel meist sinnvoller als eine Kündigung
Da du bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter nur einen Teil der Rückstellung mitnehmen kannst, ist dieser Schritt in der Regel eher unvorteilhaft für dich. Darüber hinaus wird dein neuer Versicherungsvertrag auf Basis deines aktuellen Alters und deines jetzigen Gesundheitszustands berechnet. Das bedeutet, dass die Krankenversicherung beim neuen Anbieter meist teurer ist.
Diese Nachteile kannst du vermeiden, indem du einen sogenannten internen Tarifwechsel prüfen lässt. Jeder private Versicherer bietet mehrere Tarifvarianten an. Beim Wechsel fällt nur für neu vereinbarte Leistungen eine Gesundheitsprüfung an. Deine Alterungsrückstellungen behältst du komplett.
So gehst du vor
04 Wie funktioniert eine Kündigung der privaten Krankenversicherung?
Hast du die Vor- und Nachteile abgewogen und bist entschlossen, deinen PKV-Vertrag loszuwerden, geht der Prozess ganz einfach. Die folgende Liste gibt dir die wichtigsten Punkte an die Hand:
- Informiere dich über die Kündigungsfrist, damit du dein Schreiben rechtzeitig fertig hast und absenden kannst.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Du musst dafür nicht unbedingt einen Brief aufsetzen. Auch eine E-Mail an deinen Versicherer erfüllt den Zweck.
- Bitte um eine Eingangsbestätigung oder sende ein Einschreiben (falls du doch lieber den klassischen Postweg wählst). Dann hast du Sicherheit, dass deine Kündigung angekommen ist.
- Es ist wichtig, dass du in deinem Text ausdrücklich erklärst, dass du deine PKV kündigen willst. Einen Grund brauchst du nicht zu nennen.
- Sorge dafür, dass du eine Folgeversicherung hast. Füge den Nachweis mit an oder erkläre, dass du ihn noch nachreichen wirst.
Eine Tür offenhalten
05 Wann lohnt sich eine Anwartschaft für dich?
Sicher weißt du, dass eine private Krankenversicherung eine Entscheidung fürs Leben ist. Manchmal ändern sich jedoch die Umstände: ein Auslandsaufenthalt steht an oder du bist zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet. Du musst dich in dieser Zeit anders krankenversichern, willst danach aber wieder zurück zu deiner PKV?
Dann ist eine Anwartschaftsversicherung eine mögliche Lösung für dich. Mit dieser Vertragsvariante kannst du später wieder in die PKV wechseln, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Deine aktuellen Vertragsbedingungen für die Mitgliedschaft werden damit beibehalten. Gleiches gilt für deine angesparten Alterungsrückstellungen.
Eine Anwartschaftsversicherung lohnt sich für dich also nur dann, wenn du sicher weißt, dass du später wieder eine volle Versicherung in der PKV fortführen willst. Sie kostet monatlich einen geringen Betrag. Ansprüche auf Leistungen aus der PKV hast du jedoch nicht.
Kündigung durch den Anbieter
06 Wann darf der Versicherer den PKV-Vertrag kündigen?
Grundsätzlich gilt: Wer sich an die Regeln der privaten Krankenversicherung hält, dem kann nicht gekündigt werden. Allerdings gibt es Sonderfälle, in denen der Versicherer das Vertragsverhältnis beenden kann.
Dies ist beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit oder arglistiger Täuschung der Fall, zum Beispiel wenn du wissentlich Falschangaben im Gesundheitsfragebogen gemacht hast. In besonders schwerwiegenden Fällen kann das Versicherungsunternehmen sogar gezahlte Gesundheitsleistungen zurückfordern.
Hinterlass uns deine Kontaktdaten und wir rufen zurück.
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