GKV-Zuschuss statt PKV: Pauschale Beihilfe bald auch im Saarland?
Beamte im Saarland könnten in Zukunft eine echte Wahl haben zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Das Bundesland diskutiert aktuell, ob die Einführung einer sogenannten pauschalen Beihilfe für Beamte umgesetzt werden könnte. Die Form der Beihilfe macht für Beamte eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung attraktiv.
- Mehrere Ministerien im Saarland prüfen die Einführung der pauschalen Beihilfe für Beamte in der saarländischen Landesverwaltung.
- Die pauschale Beihilfe – auch bekannt als Hamburger Modell – gewährt Beamten einen Zuschuss zu den Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Durch dieses Modell müssen Staatsdiener die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr komplett selbst zahlen.
Das Bundesland Saarland denkt darüber nach, die pauschale Beihilfe für Beamte einzuführen. Diese Form der Beihilfe sorgt dafür, dass Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheiden, von ihrem Dienstherrn ebenfalls einen Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten erhalten. Ähnlich wie bei Arbeitnehmern übernimmt der Dienstherr maximal 50 Prozent des Monatsbeitrags. Mit dieser Regelung wird die gesetzliche Krankenversicherung auch für Staatsdiener eine echte Option.
Die übliche Beihilfe für Beamte ist PKV-orientiert
Die klassische Beihilfe für Beamte funktioniert wie folgt: Der Dienstherr zahlt den Zuschuss, wenn sich der Staatsdiener für eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) entscheidet. Dann übernimmt die Dienstbehörde zwischen 50 Prozent und 70 Prozent der anfallenden Arztrechnungen. Den restlichen Teil der Behandlungskosten sichern Beamte über einen Beihilfe-Tarif in der privaten Krankenversicherung ab. Diese Tarife sind, was die PKV-Kosten betrifft, in der Regel sehr günstig.
Beamte, die sich in der GKV krankenversichern wollen, erhalten keine Unterstützung seitens des Dienstherrn. Sie müssen den gesamten Beitrag aus eigener Tasche bezahlen.
Hamburg als Vorreiter für die pauschale Beihilfe
Das Bundesland Hamburg änderte diese übliche, bundesweit geltende Beihilferegelung als erstes. Seit 2018 erhalten Staatsdiener in Hamburg auch dann einen Zuschuss von der Dienstbehörde, wenn sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
Andere Bundesländer, wie Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, zogen im Laufe der Jahre nach und führten die sogenannte pauschale Beihilfe ein. Zuletzt eröffnete Niedersachsen seinen Beamten diese Option. Seit dem 1. Februar 2024 können Staatsbedienstete diese Form der Beihilfe dort beanspruchen.
Kritiker: Pauschale Beihilfe belastet den Steuerzahler
Das Hamburger Modell hat jedoch mindestens einen Haken: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Einmal entschieden, sind die Beamten an das jeweilige Krankenversicherungssystem gebunden. Wer den Wohnsitz wechselt und in ein Bundesland zieht, das die pauschale Beihilfe nicht unterstützt, muss die GKV-Kosten wieder zu 100 Prozent selbst zahlen.
Das Finanz- und Innenministerium in Saarland prüft insbesondere, wie sich die Umsetzung der pauschalen Beihilfe im Hinblick auf den Landeshaushalt auswirkt. Schließlich soll sichergestellt sein, dass das Hamburger Modell langfristig finanzierbar ist.
Die Kosten für diese Form des Krankenversicherungszuschusses sind ein häufiger Kritikpunkt. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. weist darauf hin, dass die pauschale Beihilfe langfristig gesehen den Steuerzahler belaste. Während die herkömmliche Beihilfe nur dann gezahlt wird, wenn Arztkosten entstehen, ist die pauschale GKV-Beihilfe jeden Monat fällig. Dies sorge für Mehrkosten im Haushalt des jeweiligen Bundeslandes. Erst bei Eintritt in den Ruhestand, wenn die Beihilfekosten für PKV-Versicherte steigen, zeigt sich eine mögliche Ersparnis.