Person rechnet mit Taschenrechner
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Steuervorteil für Selbstständige: PKV-Beiträge im Voraus zahlen

Erst das Geld, dann das Steuervergnügen: Wer die Kosten für die Krankenversicherung im Voraus zahlt, hat später deutliche Steuervorteile. Je nach Steuersatz kann dies eine Summe im vierstelligen Bereich sein. Vor allem für Selbstständige kann sich dieser Kniff lohnen – für 2023 noch bis 21.12. Was genau ist zu tun?

  • Privatversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte können mit einer Vorauszahlung Beiträge Steuervorteile herausholen.
  • Dadurch können sie die Kosten für die Krankenversicherung und später noch weitere Vorsorgeausgaben für andere Versicherungen von der Steuer absetzen.
  • Der Steuerkniff eignet sich vor allem für Selbstständige, die ihre Krankenversicherungsbeiträge komplett selbst zahlen.

Wer ein hohes Einkommen hat, muss in der Regel hohe Steuern zahlen. Gutverdienende Selbstständige sind zudem komplett eigenständig für ihre Absicherung verantwortlich. Die Krankenversicherungsbeiträge zahlen sie aus eigener Tasche.

Wer etwas Geld auf der Kante hat, kann aber auch Steuervorteile nutzen. Hier spielt die Krankenversicherung eine Rolle – konkret: die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenkasse, aber nur für freiwillig Versicherte.

Vorauszahlung der Beiträge bringt Steuervorteile

Seit der Änderung des sogenannten Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung im Jahr 2020 können PKV-Mitglieder und freiwillig Versicherte ihre Versicherungsbeiträge um bis zu drei Jahre im Voraus bezahlen. Diese Summe können sie dann als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das betrifft die Basisbeiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung, die das gleiche Leistungsniveau umfassen wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Wodurch kommt die Steuerentlastung zustande?

Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, die Basisbeträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer abzusetzen. Ergänzend dazu können sie weitere Versicherungsbeiträge als „sonstige Vorsorgebeiträge“ angeben.

Bei den sonstigen Vorsorgebeiträgen gelten jedoch Höchstgrenzen. So berücksichtigt das Finanzamt bei einem Selbstständigen nicht mehr als 2.800 Euro. Angestellte und Beamte dürfen sogar nur 1.900 Euro absetzen, denn diese Berufsgruppen erhalten zu ihren Versicherungskosten einen Zuschuss: Bei Angestellten ist es der Arbeitgeberzuschuss, bei Beamten die Beihilfe. Diese Summe für andere Vorsorgebeiträge akzeptiert der Fiskus nur dann, wenn der Höchstbetrag nicht bereits durch die bestehenden Krankenversicherungsbeiträge ausgefüllt wurde.

Das ist der entscheidende Unterschied: In der Steuererklärung sind die Kosten für die Basisabsicherungen von den Höchstgrenzen ausgenommen.

Gleich zwei Steuerspar-Effekte nutzen

Wer die PKV-Beiträge für 2024 noch in diesem Jahr bezahlt, schöpft den vorhandenen Rahmen der steuerlichen Absetzung für 2023 komplett aus. Weil im nächsten Jahr keine PKV-Beiträge gezahlt werden, entsteht mehr Spielraum, um Beiträge für weitere Vorsorgeversicherungen und Zusatzversicherungen steuerlich geltend zu machen.

Das können PKV-Wahlleistungen sein, aber auch Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegezusatz-, Zahnzusatz-, Unfall-, Haftpflicht- oder Risikolebensversicherung. Wie hoch der steuerliche Vorteil ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung kann der Steuervorteil mehrere tausend Euro betragen.

Für wen lohnt sich dieser Steuertrick?

Experten empfehlen diesen Vorgang vor allem für gutverdienende Selbstständige und hier wiederum insbesondere für ledige Privatpatienten sowie für Ehepaare, bei denen beide in der PKV versichert sind. Die Investition lohnt sich beispielsweise für ein Jahr, in denen ein hoher Grenzsteuersatz zu erwarten ist, etwa wegen einer Sonderzahlung oder einer Abfindung.

Angestellte müssen bei einer Vorauszahlung auch den steuerfreien Arbeitgeberanteil vorstrecken. Diesen zahlt der Arbeitgeber im Folgejahr weiterhin wie gewohnt. So kommen die Beträge wieder zurück ins Portemonnaie.

Stichtag für eine Zahlung in diesem Jahr ist laut Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. der 21. Dezember 2023, damit der Steuervorteil greift. Interessierte sollten sich zuvor kurzfristig mit dem Steuerberater und dem Versicherer in Verbindung setzen. Es müssen nicht zwingend drei Jahre im Voraus bezahlt werden. Manche Anbieter akzeptieren ohnehin nur eine Vorauszahlung für maximal zwölf Monate. Der Steuervorteil ist in diesen Fällen nicht so hoch.