Frau blättert Unterlagen durch
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Wann können Selbstständige nachträglich mehr Krankengeld erhalten?

In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt vieles vom Einkommen ab, unter anderem die Höhe des Krankengelds. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige haben jedoch mitunter keinen gleichbleibenden Geldeingang. Bisher galt daher immer das Einkommen vor der Krankschreibung als maßgeblich. Ein Gerichtsurteil zeigt, dass Ausnahmen möglich sind.

  • Freiwillig versicherte Selbstständige können im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld haben.
  • Die Höhe des Krankengeldes ergibt sich aus dem Einkommen, welches die Grundlage für die Beitragsberechnung vor der Arbeitsunfähigkeit war.
  • Ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main zeigt aber, dass es Ausnahmen geben kann. Die Kasse musste nachträglich höheres Krankengeld zahlen.

Wenn es um die Krankenversicherung geht, haben Selbstständige die freie Wahl, ob sie sich in der privaten Krankenversicherung oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer sich für die Krankenkasse entscheidet, ist dort freiwillig gesetzlich versichert. Selbstständige, die bereit sind, den normalen Beitragssatz von 14,6 Prozent zu zahlen, haben dadurch Anspruch auf Krankengeld.

Einkommen bestimmt die Höhe des Krankengeldes

Bei Angestellten ergibt sich die Höhe des Krankengeldes aus dem Einkommen, welches jeden Monat gleich ist. Bei Selbstständigen ist dies nicht so einfach. Je nach Geschäftslage kann in einem Monat mal mehr, in anderem weniger Geld auf dem Konto landen.

In Bezug auf das Krankengeld gilt die Regelung: Die Grundlage für die Berechnung der Höhe des Krankengeldes sind die Einkommensangaben, die der Versicherte für die Beitragsberechnung machte, bevor eine Krankschreibung vorlag.

Mehr Krankengeld bei höheren Einnahmen?

Wer jedoch im Laufe des Jahres deutlich höhere Einkünfte erwirtschaftet, könnte mit der gezahlten Summe nicht hinkommen. Nicht selten landen die Entscheidungen über die Höhe des Krankengeldes vor dem Richter.

So hatte das Sozialgericht Frankfurt am Main in drei Fällen über die Rechte von Selbstständigen zu urteilen, die eine nachträgliche Erhöhung des Krankengeldes forderten, weil sich ihr Einkommen erhöht hatte.

Nachträgliche Krankengelderhöhung bleibt die Ausnahme

Die Richter machten in ihrer Beurteilung der Fälle klar, dass die Krankenkasse mit ihrer Berechnung des Krankengeldes richtig handeln. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass das Einkommen in der Berechnung tatsächlich von den wirklichen Einnahmen vor der Arbeitsunfähigkeit abweicht.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kasse mit dem fiktiven Mindesteinkommen rechnet und nicht mit den Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid. Sollten konkrete Nachweise vorliegen, die zeigen, dass sich das Einkommen des Versicherten von dem Mindestbeitrag beziehungsweise von dem Einkommen zur Beitragsberechnung unterscheidet, muss der Versicherer das Arbeitseinkommen, welches vor der Krankschreibung vorlag, genau ermitteln.

Dies führte in einem der drei Streitfälle zum Erfolg (S 34 KR 1684/22). So hatte die Klägerin einen Einkommensteuerbescheid von 2020 bei der Krankenkasse eingereicht. Die Kasse hatte stattdessen den Steuerbescheid von 2019 als Grundlage verwendet. Das Gericht sah es daher als gegeben an, dass diese Summe nicht dem wirklichen Einkommen entsprach. Sie entschieden zugunsten der Klägerin. Die Krankenkasse musste den Widerspruch akzeptieren und nachträglich ein höheres Krankengeld zahlen.