Ersatzleistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld: Wann die Krankenkasse zahlt & wie viel du bekommst

Wenn du wegen deiner Gesundheit länger ausfällst, kann es finanziell eng werden. Als Angestellter bekommst du vom Arbeitgeber noch sechs Wochen lang dein Gehalt. Danach gibt es das Krankengeld von deiner Krankenkasse. Als Selbstständiger oder Freiberufler musst du deine Einkommenslücke bereits ab dem 1. Tag schließen – mit einem Krankengeld-Wahltarif deiner Kasse.

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Krankengeld im Überblick

Was ist Krankengeld?

Beim Krankengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung. Als gesetzlich Versicherter erhältst du diese, wenn du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist. Als Angestellter bekommst du im Krankheitsfall 42 Tage lang dein Gehalt in voller Höhe. Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung springt deine Krankenkasse ein und zahlt dir Krankengeld. Dieses fällt allerdings niedriger aus als dein Gehalt. Auf die Krankengeld-Berechnung gehen wir später genauer ein.

Als gesetzlich versicherter Freiberufler und Selbstständiger erhältst du ebenfalls Krankengeld, wenn du dies mit deiner Krankenkasse vereinbart hast. Zusätzlich kannst du dich für einen Wahltarif deiner gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, mit dem du schon ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommst.

Vier Fakten über das Krankengeld:

  1. Krankengeld gibt es nur für gesetzlich Versicherte. Private Krankenversicherungen zahlen ein Krankentagegeld.
  2. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Brutto-Einkommens.
  3. Du zahlst keine Steuern auf das Krankengeld, aber es ist sozialversicherungspflichtig.
  4. Die Zahlung des Krankengelds ist auf 78 Wochen pro Diagnose begrenzt.

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Krankengeld: Anspruch und Voraussetzungen

01 Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Als gesetzlich Versicherter hast du Anspruch auf Krankengeld, sobald du von deinem Arzt eine Krankmeldung erhältst oder auf Kosten deiner Krankenkasse stationär behandelt wirst. Das heißt allerdings nicht, dass die Auszahlung des Krankengelds sofort beginnt. In den ersten sechs Wochen deiner Arbeitsunfähigkeit ruht der Krankengeld-Anspruch. In dieser Zeit zahlt dein Arbeitgeber weiterhin dein volles Gehalt. Erst danach springt die Krankenkasse ein.

Um einen Anspruch auf Krankengeld zu haben, musst du dich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden. Dieses muss für einen Mindestzeitraum von zehn Wochen geschlossen worden sein. Minijobber, Studenten und Familienversicherte haben leider keinen Anspruch auf Krankengeld.

Bei einer Beschäftigung unter zehn Wochen kannst du durch eine Wahlerklärung bei der Krankenkasse einen Anspruch auf Krankengeld erhalten. Das gilt auch für gesetzlich versicherte Selbstständige. Ihnen stehen zusätzlich verschiedene Wahltarife zur Verfügung, mit denen sie sich die frühere Auszahlung des Krankengelds sichern können.

Für die Zahlung des Krankengelds ist ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Wirst du stationär behandelt, stellt das Krankenhaus eine Bescheinigung über deinen Aufenthalt aus.

Ist kein Krankenhausaufenthalt erforderlich, erhältst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem Arzt. Diese ist zeitlich begrenzt, du musst dich also rechtzeitig um eine Folgebescheinigung (mit der gleichen Diagnose) kümmern. Diese wird von der Praxis an deine Krankenkasse gesendet, sodass du dich darum nicht kümmern musst.

 

Krankengeld beantragen? Nicht nötig!

Du musst keinen gesonderten Antrag bei deiner Krankenkasse für das Krankengeld stellen. Dein Arbeitgeber informiert deine Krankenversicherung über das Ende der Lohnfortzahlung und diese meldet sich bei dir.

Auch als Freiberufler oder Selbstständiger mit Krankengeld-Anspruch erhältst du Post von deiner Krankenkasse, sobald du stationär behandelt wirst oder so lange arbeitsunfähig bist, dass die Krankengeld-Auszahlung anläuft. Daher ist es wichtig, dass du dich tatsächlich vom Arzt krankschreiben lässt, wenn ein längerer Ausfall droht.

Freistellung für Kinderbetreuung

02 Wichtig für Eltern: Kinderkrankengeld

Grundsätzlich haben Eltern einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie ihr erkranktes Kind (bis 12 Jahre) betreuen müssen. Allerdings wird dies in vielen Fällen durch den Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen.

Hast du als gesetzlich versicherter Elternteil keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung, kannst du dich unbezahlt freistellen lassen und bei deiner Krankenkasse das sogenannte Kinderkrankengeld beantragen. Dieses beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes und kann von jedem Elternteil für maximal zehn Tage im Kalenderjahr beantragt werden. Alleinerziehende können es an 20 Tagen in Anspruch nehmen.

Im Jahr 2023 gilt noch die verlängerte Anspruchsdauer von 30 Tagen pro Kind und Elternteil beziehungsweise 60 Tagen für Alleinerziehende. Bei mehreren Kindern können maximal 65 Tage pro Elternteil (130 Tage bei Alleinerziehenden) in Anspruch genommen werden.

Die Begriffe Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld können schon mal durcheinander geraten. Das Krankengeld ist die Ersatzleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das Krankentagegeld ist das Pendant der privaten Krankenversicherungen. Das Krankenhaustagegeld ist eine private Zusatzleistung, bei der dir pro Tag eines Krankenhausaufenthaltes eine vorher vereinbarte Summe ausgezahlt wird.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

Krankengeld für Selbstständige

03 Krankengeld für Selbstständige: Sichere dir mit einem Wahltarif eine frühe Auszahlung

Als Freiberufler oder Selbstständiger bist du in der Regel freiwillig gesetzlich versichert. Dabei hast du die Wahl, dich zum allgemeinen Beitragssatz  (14,6 Prozent) oder dem ermäßigten Beitragssatz (14,0 Prozent) zu versichern. Wählst du letzteren, verzichtest du auf den Anspruch auf Krankengeld.

Doch auch mit Krankengeld kann es für dich finanziell eng werden. Denn du erhältst dieses – wie Arbeitnehmer – erst nach sechs Wochen. Daher bieten dir die Krankenkassen sogenannte Wahltarife, mit denen du die Auszahlung des Krankengelds vorziehen kannst. Dafür wird ein zusätzlicher Beitrag fällig.

 

Wie du siehst, ist die Wahl des richtigen Tarifs in der gesetzlichen Krankenversicherung gerade für Selbstständige wichtig. Da sich Fristen und Konditionen hier mitunter stark unterscheiden, empfehlen wir dir einen umfangreichen Vergleich verschiedener Angebote.

Du zahlst keine Steuern auf das Krankengeld. Allerdings werden Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig. Diese werden von der Krankenkasse direkt abgezogen. Während des Krankengeldbezugs musst du keine Beiträge an die Krankenversicherung zahlen (§ 224 SGB V). Auch die Prämie für den Wahltarif entfällt in dieser Zeit.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

Krankengeld: Höhe

04 Wie wird die Höhe des Krankengelds berechnet?

Die Höhe deines Krankengeldes als Angestellter beträgt 70 Prozent deines regelmäßig erzielten Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Höhe des Kinderkrankengeldes wird etwas anders berechnet: Hier wird das Einkommen zugrunde gelegt, das du während der Freistellung erhalten hättest.

Als Selbstständiger erhältst du 70 Prozent des Einkommens, für das du vor deiner Erkrankung Beiträge gezahlt hast. Dazu gehören neben deinem steuerrechtlichen Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit auch andere Einkünfte, etwa Unterhaltszahlungen oder Einnahmen aus einer Vermietung.

Das Krankengeld ist sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige begrenzt: Im Jahr 2023 erhältst du maximal 116,38 Euro pro Tag.

Dauer der Auszahlung

05 Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Du erhältst das Krankengeld bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Diagnose maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (die sogenannte Blockfrist). Dieser Zeitraum umfasst alle Tage deiner Arbeitsunfähigkeit. Dazu gehören auch die ersten sechs Wochen, in denen du als Angestellter von der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber profitierst.

Die maximale Dauer des Krankengelds von der Krankenkasse beträgt also 72 Wochen. Auch wenn zu einer bestehenden eine weitere Diagnose hinzukommt, verlängert sich dein Anspruch auf Krankengeld nicht.

Tritt aber nach dem Ende deiner Arbeitsunfähigkeit eine zweite Erkrankung auf, hast du erneut Anspruch auf Krankengeld. Für diesen beginnt dann auch eine neue Blockfrist.

Rechtzeitig vor dem Ende der Krankengeldzahlung wirst du von deiner Krankenkasse aufgefordert, eine medizinische Reha zu beantragen. Wenn du nach dem Auslaufen des Krankengelds noch nicht arbeitsfähig bist, hast du unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese wird automatisch beantragt, wenn dein Antrag auf eine medizinische Reha abgelehnt wird.

Solange der Antrag geprüft wird, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III). Dafür solltest du dich rechtzeitig vor dem Ende der Krankengeldzahlung bei der Agentur für Arbeit melden.

Unser Tipp: Es ist nicht leicht, den gesamten Verdienstausfall zu kompensieren, den eine längere Erkrankung mit sich bringt. Eine private Krankenversicherung bietet dir die Möglichkeit, längere Phasen ohne Einkommen mit einem Krankentagegeld zu überbrücken. Gib uns ein paar Informationen für ein unverbindliches Angebot.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 18.10.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherung