Erwerbsminderungsrente Die staatliche Lösung bei Erwerbsunfähigkeit?

Was möchten Sie über die Erwerbsminderungsrente wissen?

Die Erwerbsminderungsrente (kurz EM-Rente) erhalten Personen, die wegen einer Erkrankung oder einem Unfall auf Dauer in keinem Job mehr arbeiten können. Um das Geld vom Staat zu erhalten, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung sichert am besten das finanzielle Risiko ab, wenn Sie nicht mehr im Beruf arbeiten können.

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Was genau ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung. Sie steht allen Personen zu, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Einen Anspruch auf diese Rente haben Arbeitnehmer, die

  • aus gesundheitlichen Gründen vollständig oder eingeschränkt erwerbsunfähig geworden sind und
  • das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben.

Sie können dann entweder gar keiner Tätigkeit mehr nachkommen oder nur wenige Stunden pro Tag arbeiten.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erwerbsminderungsrente?

Um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Betroffene verschiedene gesundheitliche und versicherungsrelevante Voraussetzungen erfüllen, wie Wartezeiten und der Grad der Erwerbsunfähigkeit:

VoraussetzungBeschreibung
Vor dem RenteneintrittsalterSie haben die Regelalters­grenze für die gesetzliche Rente noch nicht erreicht.
WartezeitSie sind mindestens fünf Jahre lang über die gesetzliche Renten­versicherung versichert gewesen.
Renten­versicherungIn den letzten fünf Jahren vor dem Auftreten der Erwerbs­minderung haben sie drei Jahre lang Pflicht­beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt.
ErwerbsfähigkeitSie können nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten, egal in welchem Beruf. Reha-Maßnahmen konnten die Arbeits­fähigkeit nicht wiederherstellen.

Voll oder teilweise erwerbsgemindert – was ist was?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft sehr genau, ob ein Antragsteller diese Voraussetzungen erfüllt. Dabei wird zwischen zwei Formen der Erwerbsunfähigkeit unterschieden:

Was ist, wenn ich die Bedingungen zur Erwerbsminderungsrente nicht erfülle?

Für Freiberufler, Selbstständige oder Personen, die aufgrund einer familiären Auszeit für einen längeren Zeitraum keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, entfällt der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.

Experten raten daher zu einer privaten Absicherung der finanziellen Existenz mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Selbstständige ist sie ein Muss, aber auch Arbeitnehmer schützen sich mit einer BU-Versicherung vor finanzieller Not für den Fall, dass sich ihr Gesundheitszustand enorm verschlechtern sollte.

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Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt eng mit dem individuellen Rentenanspruch zusammen. Folgende Fragen spielen bei der Berechnung der monatlichen EM-Rente eine Rolle:

  • Wie lange hat die Person in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt?
  • Wie viele Entgeltpunkte hat sie schon gesammelt?
  • Wie lange dauert es noch bis zum regulären Rentenbeginn?
  • Wie hoch ist das Einkommen?
  • Wie viele Stunden kann die Person pro Tag noch arbeiten?

Tipp:

Wie hoch der Rentenanspruch bei voller Erwerbsminderung ist, steht in der Renteninformation, die die DRV jährlich versendet. Die Angaben in dem Schreiben sind jedoch Brutto-Werte. Das bedeutet, die ausgezahlte Rente ist gegebenenfalls nach Steuern deutlich niedriger.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt jedes Jahr Durchschnittswerte für Deutschland vor. Rund 164.000 Anträge wurde 2022 bewilligt. Im Schnitt erhielten Neurentner pro Monat 950 Euro. Das reicht hinten und vorn nicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die Zahlen verdeutlichen: Sollten Arbeitnehmer eines Tages nicht mehr arbeiten können, ob aufgrund von Unfallverletzungen oder langdauernden Krankheiten, dann sind sie mit der Erwerbsminderungsrente allein finanziell nicht abgesichert!

Wohl dem, der dann vorgesorgt hat. Eine Möglichkeit zur finanziellen Absicherung der Existenz ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit einem Vertrag, der optimal auf die Lebenssituation und das Gehalt abgestimmt ist, sind Versicherte ihre Sorgen rund um einen Ausfall des Einkommens wegen Krankheit los.

Aber was macht einen guten Vertrag bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus? Diese Frage klären Interessierte am besten mit einem Berater, der einen breiten Überblick auf dem Versicherungsmarkt hat.

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Wie beantrage ich die Erwerbsminderungsrente?

Für die Erwerbsminderungsrente ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Personen, denen der Arzt eine massiv eingeschränkte Erwerbsfähigkeit bestätigt hat, stellen dort ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Ein solcher Antrag ist mit vielen Dokumenten, Angaben und Nachweisen verbunden – kurz: jede Menge Papierkram.

Tipp:

Betroffene sollten den Rentenantrag möglichst frühzeitig stellen, weil sich die Bearbeitungszeit über mehrere Monate hinziehen kann. Die DRV empfiehlt, die Erwerbsminderungsrente innerhalb von drei Monaten zu beantragen, nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind und alle erforderlichen Dokumente vorliegen.

Was gehört zum Rentenantrag dazu?

  • Auflistung der Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen
  • Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte
  • Lückenlose Dokumentation der Krankengeschichte
  • Infos rund um Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte innerhalb der letzten Jahre
  • Beruflicher Lebenslauf mit Tätigkeiten sowie Lohn- und Gehaltsgruppe

Daneben sind die Dokumente einzureichen, die generell für einen Rentenantrag nötig sind, etwa Personaldokumente, Rentenversicherungsnummer, Krankenkasse sowie Versicherungszeiten. Eine genaue Übersicht, welche Nachweise in den Antrag zur Erwerbsminderungsrente gehören, finden Versicherte auf der Website der DRV. Hilfe beim Ausfüllen des Rentenantrages gibt es dort ebenfalls.

Die Rentenversicherung prüft danach auch mit eigenen medizinischen Gutachtern, ob der Antragsteller noch erwerbsfähig ist.

Wie lange muss man krank sein, um Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Erst sieben Monate nachdem der Arzt die Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat, kann ein Betroffener mit einer Auszahlung rechnen. Angestellte können diese Zeit finanziell überbrücken. Ihnen steht zunächst die sechswöchige Lohnfortzahlung und danach das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu.

Wie schwer ist es, Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Es ist sehr schwer, die Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen. Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen, dass jährlich fast jeder zweite Antrag abgelehnt wird. Für viele Versicherte ist es also nicht mit einem einfachen Einreichen der Dokumente getan. Sie müssen sich auf einen langen Kampf mit Widerspruch und Klage beim Sozialgericht einstellen.

Ein Hauptgrund für die vielen Ablehnungen dürfte die Einschätzung des Gesundheitszustandes beziehungsweise der Erwerbsfähigkeit sein. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Menschen erst, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, für mehr als drei Stunden in irgendeinem Beruf zu arbeiten. Sie stehen dann dem Arbeitsmarkt fast gar nicht mehr zur Verfügung.

Im Vergleich dazu leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung wesentlich früher. Bereits bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit im aktuellen Beruf haben Versicherte Anspruch auf eine Rente. Diese ist zudem so hoch, dass die Betroffenen ihren Lebensstandard erhalten können. Ein erfahrener Versicherungsexperte hilft dabei, die angemessene Höhe der Berufsunfähigkeitsrente zu bestimmen.

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Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?

Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie bei der Altersrente. Das heißt leider auch, sie ist recht kompliziert und hängt von mehreren Faktoren ab, die bei jedem individuell verschieden sind.

Bei der Erwerbsminderungsrente kommt es demnach darauf an,

  • wie lange jemand in die Rentenversicherung eingezahlt hat und
  • wie hoch das Einkommen ist.

Denn danach richten sich die Entgeltpunkte und andere Faktoren zur Berechnung.

Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente: Was ist das?

Eine Erwerbsminderung tritt normalerweise weit vor dem gesetzlichen Rentenalter auf, im Durchschnitt im Alter von 53 Jahren. Die Rentenbeiträge, die die betroffene Person noch bis zum Renteneintritt eingezahlt hätte, fallen dann weg. Somit drohen durch die Erwerbsminderung deutlich geringere Rentenansprüche. Diese fehlenden Zeiten werden durch die sogenannte Zurechnungszeit jedoch etwas ausgeglichen.

Bei dieser Berechnung der Rentenhöhe wird das Einkommen aller vergangenen Versicherungsjahre auch für die kommenden Jahre angenommen, die noch bis zum Rentenbeginn verblieben wären sind. Es wird also angenommen, dass die Person noch bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente hätte weiterarbeiten können.

2023 endet diese Zurechnungszeit bei 66 Jahren. Der Rentenversicherungsträger nimmt also an, der Versicherte würde bis zu diesem Zeitpunkt arbeiten, Rentenbeiträge zahlen und danach eine Altersrente erhalten. Die Grenze für die Zurechnungszeit steigt allmählich an und wird 2031 bei 67 Jahren liegen.

Übrigens: Die Regelungen zur Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrente wurden 2019 deutlich zugunsten der Rentenbezieher verbessert. Noch 2018 lag die Grenze bei 62 Jahren und drei Monaten. Durch die allmähliche Anhebung der Altersgrenze erhöht sich der Rentenbetrag.

Der Wermutstropfen: Rentenabschläge auf die Erwerbsminderungsrente

Bei der Altersrente gilt folgendes Prinzip: Wer in Rente geht, bevor er die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss Abzüge beziehungsweise Abschläge auf die Rentenzahlung in Kauf nehmen. Gleiches gilt leider auch für die Erwerbsminderungsrente.

Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente liegt 2023 bei 64 Jahren und vier Monaten. Bis 2029 steigt sie jährlich um zwei Monate, bis sie dann bei 65 Jahren liegt.

Für jeden Monat, den Versicherte früher in Rente gehen, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Die maximale Höhe der Abschläge beträgt 10,8 Prozent.

Das heißt in Zahlen:

Wer eigentlich eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 950 Euro bekommt, erhält aufgrund der Abschläge wegen früheren Renteneintritts nur rund 847 Euro ausgezahlt (bei 10,8 Prozent Abschlag).

Erwerbsminderungsrente
  • ohne Abschlag - 950 Euro pro Monat
  • mit maximalem Abschlag - 847 Euro pro Monat

Wichtig:

Die meisten Bezieher von Erwerbsminderungsrente müssen diesen hohen Abschlag zahlen. Wie oben bereits gesagt, liegt das Durchschnittsalter, in dem eine Erwerbsminderung eintritt, bei 53 Jahren. Bis zum regulären Rentenalter sind es mehr als zehn Jahre. So wird die ohnehin schon geringe Rente noch weniger. Eine private Vorsorge ist daher die bessere Empfehlung.

Die Erwerbsminderungsrente ist durch die Abschläge normalerweise nicht höher als 1.000 Euro pro Monat. Finanzexperten empfehlen daher eine frühzeitige Absicherung, vor allem für Personen, die auf ihr Einkommen angewiesen sind. Eine Berufsunfähigkeitsrente gleicht den Einkommensausfall wegen längerer Erkrankung oder Behinderung aus und sichert die Erhaltung des Lebensstandards bei Verlust der Arbeitskraft.

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Gut zu wissen: Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente seit 2023

Wer die volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf seit jährlich rund 35.650 Euro (halb, beziehungsweise 17.820 Euro voll) hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Anders als in den Vorjahren sind diese Hinzuverdienstgrenzen künftig dynamisch angelegt und werden jährlich neu bestimmt.

Verdient eine Person mehr, zieht die Rentenversicherung einen Teil von der Rente ab. Der Betrag, der über die Hinzuverdienstgrenze hinausgeht, wird durch 12 geteilt. So ergibt sich der monatliche Anteil des Mehr-Verdienstes. Danach rechnet sie 40 Prozent von einem dieser zwölf Teile aus. Dies ist der Betrag, um den die monatliche Erwerbsminderungsrente gekürzt wird.

Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung – Regelung bis 2022

Für Versicherte, die eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten, galt bis 2022 folgende Regelung:

Die Hinzuverdienstgrenze wurde für jeden Rentenbezieher individuell berechnet und hing vom höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen ab, das der Betroffene innerhalb der letzten 15 Jahre erarbeitet hat. Als Untergrenze galt für 2022 ein zusätzlicher Verdienst von 15.989,40 Euro.

Der jeweilige Rentenversicherungsträger teilte Erwerbsminderungsrentnern auf Anfrage ihre Hinzuverdienstgrenze mit. Wird mehr hinzuverdiente als erlaubt, wurde die Rente nach demselben Prinzip gekürzt, wie oben beschrieben: Der Betrag über der Höchstgrenze wurde durch zwölf geteilt und von einem Teil wurden 40 Prozent errechnet. Das Ergebnis ist die Summe, die von der Erwerbsminderungsrente monatlich abging.

Was zählt als Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente?

Zum Einkommen neben der Erwerbsminderungsrente zählt:

  • Lohn- und Gehaltszahlungen (Bruttoverdienst) aus abhängiger Beschäftigung (betrifft u.a. Angestellte, Arbeiter, Studierende oder Azubis)
  • Steuerrechtlicher Gewinn aus Einkünften aus Land- & Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit
  • Abgeordnetenbezüge
  • Bestimmte Sozialleistungen (zum Beispiel Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Ehrenamtsvergütungen

FAQ – Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

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