Berufs­unfähigkeits­versicherung und Berufswechsel – geht das?

Im Laufe des Erwerbslebens passiert es nicht selten, dass Verbraucher nicht nur ihren Arbeitgeber, sondern auch gleich ihren Beruf wechseln – vielleicht erst nach ein paar Jahren, vielleicht auch schon nach ein paar Monaten. Solch ein Berufswechsel muss der Berufsunfähigkeits­versicherung nicht gemeldet werden – allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel.

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Wie geht die Berufsunfähigkeits­versicherung mit einem Berufswechsel um?

Womit sich Erwerbstätige Tag für Tag beschäftigen, hat großen Einfluss auf ihre Gesundheit. Wer beispielsweise ständig schwer heben muss, wird wohl nicht bis zum Rentenalter durcharbeiten können. Das wissen auch die Berufsunfähigkeitsversicherer und interessieren sich daher stark für den ausgeübten Beruf. Aber:

  • Wechseln Versicherungsnehmer den Beruf, lässt das die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) normalerweise kalt.
  • Sieht der Vertrag allerdings eine Meldepflicht vor, müssen Versicherte den Berufswechsel mitteilen. Der Versicherer kann dann den Beitrag anpassen.
  • Hat die neue Position ein deutlich geringeres Berufsunfähigkeitsrisiko, lohnt es sich unter Umständen, die Versicherung über den Wechsel zu informieren.

Dieser Ratgeber zum Berufswechsel bei der BU informiert über:

Wann stellt ein Berufswechsel ein Problem bei der Berufsunfähigkeits­versicherung dar?

Rund zwei Drittel der Erwerbstätigen wechseln ihren Job ein- bis fünfmal im Laufe ihres Arbeitslebens. Bei sieben Prozent sind es sogar bis zu zehn Arbeitsplatzwechsel, zeigt eine Umfrage von Statista.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist es in der Regel jedoch völlig egal, wie häufig Versicherte ihre Arbeitsstelle beziehungsweise den Beruf wechseln. Denn die meisten Versicherer verzichten auf eine sogenannte Meldepflicht, auch Anzeigepflicht oder Berufswechselklausel genannt.

Sieht der Vertrag den Verzicht vor, könnte dies wie folgt in den Versicherungsbedingungen formuliert sein:

„Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der aktuell ausgeübte Beruf maßgebend für die individuelle Risikoeinstufung. Eine Veränderung des Berufs während der Laufzeit des Versicherungsvertrags muss nicht angezeigt werden.“

Versicherte sind also nicht verpflichtet, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über den Berufswechsel zu informieren. Aber Achtung: Auch wenn viele Versicherungsunternehmen mittlerweile auf entsprechende Klauseln verzichten, kann es Anbieter geben, die die Meldepflicht weiterhin vorsehen. Interessierte sollten daher mehrere Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigen und diese genau vergleichen.

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Gründe für den Jobwechsel
  • Schlechte Bezahlung - 23 Prozent
  • Leistungen wurden nicht anerkannt - 17 Prozent
  • Schlechtes Arbeitsklima - 14 Prozent
  • Keinen Spaß bei der Arbeit - 14 Prozent
  • Zu lange Arbeitszeiten - 11 Prozent
  • Wunsch nach mehr Abwechslung, neuen Projekten - 10 Prozent

Wird die Berufsunfähigkeits­versicherung durch den Berufswechsel teurer?

Sieht der Versicherungsvertrag keine Meldepflicht vor, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem neuen Beruf nicht teurer. Bei einem Vertrag mit Anzeigepflicht hängt diese Entscheidung davon ab, ob der neue Job eine höhere Gefahrenklasse hat als der bisherige. Erst wenn dies der Fall ist, kann die Beitragszahlung steigen.

Die Versicherer klassifizieren die Berufe in verschiedene Gefahrenstufen. Meist sind es drei bis vier, manche Anbieter haben aber auch mehr Gruppen. Eine solche Einstufung kann beispielsweise so aussehen:

Die Einteilung kann auch anhand der psychischen Belastung geschehen. Für die Einschätzung, in welche Klasse ein Beruf gehört, greifen die Unternehmen unter anderem auf Unfall- und Krankheitsstatistiken zurück.

Wichtig: 

Die Versicherer unterscheiden sich darin, wie sie einen konkreten Beruf einteilen. So kann eine Tätigkeit bei einem Anbieter in die weniger risikoreiche Gefahrenklasse A gehören, bei einem anderen Anbieter jedoch in Klasse B. Auch aus diesem Grund zahlt es sich für Interessierte aus, wenn sie mehrere Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern und diese vergleichen.

Warum ist der Job für die Berufsunfähigkeits­versicherung so wichtig?

Der aktuelle Beruf ist für die meisten Versicherungen nur in zwei Situationen wichtig:

  1. Beim Vertragsabschlus
  2. Im Leistungsfall beziehungsweise bei Antrag auf BU-Rente

Der Beruf ist auch dann noch einmal wichtig, wenn die BU eine sogenannte abstrakte Verweisung vorsieht. Mit der Klausel kann die Versicherungsgesellschaft berufsunfähige Kunden auf einen Beruf verweisen, der bei Einkommen und gesellschaftlicher Stellung mit der Position zu vergleichen ist, bei dem nun die Berufsunfähigkeit vorliegt. Diese Klausel wird heutzutage allerdings nur noch selten verwendet.

Wann ist es sinnvoll, der Berufsunfähigkeits­versicherung den Berufswechsel zu melden?

Wer beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung einer Tätigkeit nachgeht, in der das Berufsunfähigkeitsrisiko vergleichsweise hoch ist, für den lohnt sich nach einem Berufswechsel eine entsprechende Meldung beim Versicherer. Wichtig ist dabei, dass die neue Erwerbstätigkeit eine bessere Gefahrenklasse hat. Durch eine Neuberechnung der Beiträge können die Kosten für die Versicherung sinken.

Aber Achtung: 

Die Versicherungsunternehmen behandeln den Berufswechsel wie einen Neuabschluss. Das bedeutet, dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird. Hat sich der Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert, bringen die Gesundheitsfragen dies ans Tageslicht und es drohen Risikozuschläge.

Diese machen die Versicherung wieder teurer, sodass die Einsparungen verpuffen können. Interessierte sollten sich daher genau beraten lassen, ob es sich auszahlt, den neuen Job der Berufsunfähigkeitsversicherung zu melden.

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