Wann stellt ein Berufswechsel ein Problem bei der Berufsunfähigkeitsversicherung dar?
Rund zwei Drittel der Erwerbstätigen wechseln ihren Job ein- bis fünfmal im Laufe ihres Arbeitslebens. Bei sieben Prozent sind es sogar bis zu zehn Arbeitsplatzwechsel, zeigt eine Umfrage von Statista.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist es in der Regel jedoch völlig egal, wie häufig Versicherte ihre Arbeitsstelle beziehungsweise den Beruf wechseln. Denn die meisten Versicherer verzichten auf eine sogenannte Meldepflicht, auch Anzeigepflicht oder Berufswechselklausel genannt.
Sieht der Vertrag den Verzicht vor, könnte dies wie folgt in den Versicherungsbedingungen formuliert sein:
„Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der aktuell ausgeübte Beruf maßgebend für die individuelle Risikoeinstufung. Eine Veränderung des Berufs während der Laufzeit des Versicherungsvertrags muss nicht angezeigt werden.“
Versicherte sind also nicht verpflichtet, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über den Berufswechsel zu informieren. Aber Achtung: Auch wenn viele Versicherungsunternehmen mittlerweile auf entsprechende Klauseln verzichten, kann es Anbieter geben, die die Meldepflicht weiterhin vorsehen. Interessierte sollten daher mehrere Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigen und diese genau vergleichen.