Dynamik in der BU: garantierte Rentensteigerung für den Inflationsausgleich

Die Dynamikerhöhung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein effektives Mittel, um der langfristigen Inflation entgegenzuwirken. Allerdings gibt es bei der BU-Dynamik einiges zu beachten – und es existieren auch andere Möglichkeiten, die Berufsunfähigkeitsrente nach und nach zu erhöhen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

Bei der Dynamik handelt es sich um eine jährliche automatische Steigerung der Berufsunfähigkeitsrente als Mittel gegen den langfristigen Wertverlust der BU-Versicherung.

  • Die Dynamik in der BU wird zu Vertragsbeginn vereinbart und dient dem Zweck, die spätere monatliche Rente im Laufe der Zeit immer weiter zu steigern.
  • Unterschieden werden die Beitragsdynamik und die Leistungsfalldynamik.
  • Mit der Nachversicherungsgarantie und der Überschussbeteiligung bietet die BU weitere Mittel, mit denen die Rentenhöhe steigen kann.

Der folgende Ratgeber informiert ausführlich über die Dynamikerhöhung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie ihre Vorteile und erklärt, worauf dabei zu achten ist.

Inhaltsverzeichnis:

Die Dynamik bei der BU erklärt

Das Geld und damit das Einkommen verliert im Laufe der Zeit immer wieder an Wert beziehungsweise an Kaufkraft. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die damit verbundene Rente unterliegen der Inflation und können Jahre später deutlich weniger wert sein als beim Vertragsabschluss. Wer dem Kaufkraftverlust vorbeugen möchte, denkt über eine Dynamikerhöhung nach.

Mit dieser Option wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz erhöht. Im Grunde gibt es bei jedem BU-Tarif die Möglichkeit, die Dynamik zu vereinbaren, wobei die Höhe der jährlichen Anpassung je nach Versicherer variieren kann.

Mit der Steigerung der späteren Rente erhöhen sich auch die Beiträge, die Versicherte bis zum Vertragsende oder bis zum Leistungsfall zu zahlen haben. Am besten ist es, mithilfe eines erfahrenen Versicherungsexperten die Dynamik der Berufsunfähigkeitsversicherung zu berechnen, um eine solide langfristige Planung zu haben.

Von Anfang an dynamisieren

Wichtig zu wissen: Eine Dynamisierung der Leistung können Versicherungsnehmer nur zu Beginn – vor Abschluss des Vertrags – vereinbaren. Ein nachträglicher Einschluss der Dynamik bei der BU ist nicht mehr möglich.

Leistungsdynamik versus Beitragsdynamik

Auch wenn dynamische Rentenerhöhung oftmals pauschal als Beitragsdynamik bezeichnet wird, werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung zwei Arten der dynamischen Erhöhung unterschieden, wobei der Zeitpunkt der jährlichen Erhöhung das wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist:

Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeits­versicherung: Widerspruch möglich

Versicherte sind nicht gezwungen, Jahr für Jahr eine Dynamikerhöhung durchzuführen. Es besteht die Möglichkeit, der Beitragsdynamik zu widersprechen. Geschieht der Widerspruch allerdings mehr als zwei Jahre in Folge, verlieren Versicherungsnehmer in der Regel das Recht auf eine dauerhafte Rentenerhöhung. Aber: Bei manchen Tarifen gibt es keine festen Intervalle, sodass Versicherte der Dynamik flexibel widersprechen können, ohne den dauerhaften Anspruch einzubüßen.

Ist die Dynamik bei der Berufsunfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Die Dynamikerhöhung ermöglicht es, der Inflation und dem Wertverlust der Berufsunfähigkeitsversicherung entgegenzuwirken. In den letzten 45 Jahren lag die durchschnittliche Inflationsrate bei 2,19 Prozent im Jahr. Im Laufe der Zeit kann die Kaufkraft dadurch deutlich sinken – vor allem bei Absicherungen wie der BU, die in der Regel über einen sehr langen Zeitraum abgeschlossen werden.

Dynamik und Nachversicherungsgarantie: der Unterschied

Im Zusammenhang mit der BU-Dynamik taucht immer wieder der Begriff „Nachversicherungsgarantie“ auf. In beiden Fällen handelt es sich um eine Erhöhungsoption, doch es bestehen auch signifikante Unterscheidungsmerkmale.

  • Bei der Dynamikerhöhung finden regelmäßige und automatische Anpassungen der Beitrags- und Rentenhöhe statt
  • Bei der Nachversicherung müssen die Kunden die Rentensteigerung in der Regel zunächst beantragen

Zugleich können Versicherte bei der Nachversicherung die Höhe der Rentensteigerung in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen – und zwar bis zur festgelegten Maximalhöhe der monatlichen BU-Rente und unter Berücksichtigung der Angemessenheitsprüfung. Gesundheitsfragen müssen Versicherte auch hier nicht beantworten, wobei in einigen Fällen eine Risikoprüfung stattfindet, um zum Beispiel gefährliche Freizeitaktivitäten abzufragen.

Gut zu wissen: Angemessenes Verhältnis zum Einkommen

Bei der Angemessenheitsprüfung kontrollieren die Anbieter, ob die gewünschte Rentenhöhe im angemessenen Verhältnis zum Brutto- beziehungsweise Nettoeinkommen des Kunden steht. Damit soll verhindert werden, dass Versicherte später mehr BU-Rente bekommen als sie zuvor in ihrem Beruf verdient haben. In der Regel gilt eine Rentenhöhe von 60 Prozent vom bisherigen Bruttoeinkommen als angemessen. Wichtig: Je nach Versicherer kann dazu auch die Versorgung aus berufsständigen Versorgungswerken zählen.

Steigerung der BU-Rente durch Überschussbeteiligung

Nicht nur die BU-Dynamik sorgt für eine Steigerung der Rentenhöhe – auch die Überschussbeteiligung kann Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrente zur Folge haben. Aufgrund vorsichtiger Kalkulation und gewinnbringenden Investments erwirtschaften Versicherungen immer wieder Überschüsse. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Gewinne an die Versicherten weiterzugeben.

Es gibt drei Formen der Überschussbeteiligung:

  • Beitragsverrechnung: Hierbei geben die Versicherer die erzielten Überschüsse in Form von niedrigen Beiträgen an ihre Kunden weiter, während die letztendliche Rentenhöhe gleich bleibt.
  • Bonusrente: Die Gewinne kommen den Versicherten zugute, indem die Rentenhöhe entsprechend steigt.
  • Schlussüberschuss: In diesem Fall bekommen Versicherungsnehmer die Überschüsse am Stück ausgezahlt, wenn der Leistungsfall eintritt.

Vor allem die beiden letztgenannten Rentensteigerungen sind im Vergleich zur Dynamikerhöhung interessant. Aber Achtung: Bei der Überschussbeteiligung gibt es keine Garantie darauf, wie hoch die Überschüsse sein werden und ob die Anbieter sie überhaupt erwirtschaften. Bei der BU-Dynamik sind die Erhöhungen dagegen garantiert.

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