Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Abgesichert, für den Fall, dass Sie nicht mehr arbeiten können.

Was möchten Sie über die Arbeitsunfähigkeits­versicherung wissen?

Wer von seinem Einkommen lebt, sollte für den Fall vorsorgen, dass der Körper und die Gesundheit nachlassen. Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Versicherung) zahlt dann eine monatliche Rente. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung mit AU-Klausel bietet den besten Schutz, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

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Darum ist eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung sinnvoll

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung (kurz AU-Versicherung) ist ein finanzieller Schutz bei längerer Krankschreibung. Sie zahlt im Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen andauernder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seinem Job nachzugehen. Dann erhält er eine monatliche Arbeitsunfähigkeitsrente. Die Höhe der Rente ist vertraglich geregelt.

Mit „AU-Versicherung“ ist umgangssprachlich oft eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gemeint. Genau genommen gibt es aber klare Unterschiede zwischen den Begriffen „arbeitsunfähig“ und „berufsunfähig“. Für die Versicherung kann das wichtig sein und letztlich entscheiden, ob der Versicherte Geld erhält oder nicht.

Leistungen: Welchen Schutz bietet die Arbeitsunfähigkeits­versicherung?

Eine AU-Versicherung enthält alles, was eine herkömmliche Berufsunfähigkeits­versicherung auch leistet.

LeistungBeschreibung
Monatliche AU-RenteVereinbarte Rentenzahlung bei 50 % Berufsunfähigkeit
Leistung bei KrankschreibungZahlung der BU-Rente auch bei Krankschreibung ab sechs Monate (ohne Berufsunfähigkeits­beleg)
Verzicht auf abstrakte VerweisungVersicherte erhalten BU-Rente sobald sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können
Nachversicherungs­garantieÄnderung der Rentenhöhe ohne erneute Risikoprüfung
Rückwirkende LeistungenRückwirkende Zahlung der Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit später gemeldet wurde

Ganz wichtig:

Eine Versicherung, die nur das Risiko einer Arbeitsunfähigkeit absichert, gibt es nicht.

Eine AU-Versicherung ist eine besondere Form der Berufsunfähigkeitsversicherung, die einen Zusatz zum Schutz bei Arbeitsunfähigkeit enthält, die sogenannte AU-Klausel oder auch „Gelbe-Schein-Regelung“. Durch diesen Zusatzbaustein leistet diese Variante der BU auch dann, wenn der Versicherte zunächst „nur“ arbeitsunfähig, aber noch nicht berufsunfähig (mit ärztlicher Bestätigung) ist.

Wann zahlt die Arbeitsunfähigkeits­­versicherung?

Versicherungsnehmer, die sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel entscheiden, erhalten befristet Leistungen, wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig und damit krankgeschrieben sind. Einen Nachweis für Berufsunfähigkeit müssen sie für diese Leistung nicht vorweisen. Es genügt der gelbe Schein vom Arzt.

Die Zahlung dieser BU-Rente bei Arbeitsunfähigkeit ist zeitlich begrenzt – je nach Versicherung und Tarif auf 18 bis 36 Monate.

Die AU-Klausel sorgt also dafür, dass die Versicherung das Geld schneller auszahlt, das heißt noch bevor der Versicherte berufsunfähig ist. Besteht jedoch eine monatelange Arbeitsunfähigkeit, dann ist die Berufsunfähigkeit oder die Erwerbsunfähigkeit leider meistens die nächste Stufe. Auch für diese Zeit ist die BU-Rente eine hilfreiche finanzielle Sicherheit.

Vorteile der Arbeitsunfähigkeits­versicherung

Die wichtigste Leistung einer solchen Arbeitsausfallversicherung ist die Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Versicherte kann seinen aktuellen Beruf nur zu maximal 50 Prozent ausüben.
  • Die Gründe für die Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Beruf sind körperliche Erkrankungen oder psychische Überlastung.
  • Der Betroffene leidet nach ärztlicher Einschätzung voraussichtlich mindestens sechs Monate (Prognosezeitraum) an dieser gesundheitlichen Einschränkung.

Ab wann ist man arbeitsunfähig?

Was heißt „dauerhaft arbeitsunfähig“?

Dauerhaft klingt wie „für immer“. Im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist damit aber ein langer Zeitraum von mindestens sechs Monaten gemeint. Wer „dauerhaft arbeitsunfähig“ ist, ist für mindestens ein halbes Jahr durchgängig krankgeschrieben.

Für wen ist eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Eine Arbeitsausfallversicherung mit AU-Klausel ist sinnvoll für Menschen, deren Einkommen bei einer langzeitigen Krankschreibung knapp wird.

Das Krankengeld, das gesetzlich Krankenversicherte nach der Lohnfortzahlung erhalten, deckt nur ungefähr 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes ab. Durch diese Verringerung können sich bei vielen Angestellten spürbare, finanzielle Lücken auftun. Die BU-Rente aus einer Arbeitsunfähigkeits­versicherung schließt diese Lücken.

Die meisten Selbstständigen und Privatversicherte profitieren von der AU-Klausel, denn sie erhalten kein Krankengeld. Die Absicherung ist für sie eine Möglichkeit, um bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit dennoch Einkommen für den Lebensunterhalt zu haben.

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Kosten: Wie hoch sind die Beiträge für eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung?

Die Berufsunfähigkeits­versicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen, aber oft auch zu den kostspieligsten. Viele interessierte Verbraucher wollen daher wissen: Was kostet mich denn die Absicherung meiner Arbeitskraft?

Pauschale Preise lassen sich nicht nennen, denn die Höhe des Beitrages hängt von mehreren Faktoren ab. Diese sind bei jedem Menschen unterschiedlich. Folgende Punkte spielen bei den Kosten der Arbeitsunfähigkeits­versicherung eine Rolle:

Alter bei Vertrags­abschluss: Je jünger man ist, desto günstiger der Beitrag.

Gesundheits­zustand: Bei Vorerkrankungen treiben Risikozuschläge die Kosten in die Höhe.

Beruf: Birgt die Tätigkeit ein hohes Risiko für eine Berufsunfähigkeit, zahlt der Versicherte mehr.

Hobbys: Wer in seiner Freizeit einen riskanten Lebensstil pflegt, zahlt ebenfalls mehr.

Auch vertragliche Details wie die Versicherungsdauer, die gewünschte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sowie der Leistungsumfang des Tarifs wirken sich auf die Kosten für die Arbeitsunfähigkeits­versicherung aus. Der Zusatzbaustein AU-Klausel macht die Versicherung etwas teurer als Tarif-Varianten ohne diese Erweiterung.

Kostenbeispiel zur preislichen Orientierung

Unser Musterkunde ist 32 Jahre alt und arbeitet im Büro. Er möchte eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.400 Euro versichern. Er zahlt für die Versicherung bis zum 67. Lebensjahr.

Basis-Schutz einer Berufsunfähigkeits­versicherungArbeitsunfähigkeits­versicherung (BU-Versicherung mit AU-Klausel)
  • Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Prognosezeitraum: 6 Monate
  • Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Prognosezeitraum 6 Monate
  • Leistung bei Krankschreibung
Kosten pro Monat: rund 56 EuroKosten pro Monat: rund 61 Euro
Kosten pro Jahr: rund 672 EuroKosten pro Jahr: 732 Euro

Der Unterschied zwischen diesen beiden Rechnungsbeispielen ist auf den ersten Blick nicht sonderlich groß. Für rund fünf Euro mehr erhält der Versicherte aber einen besseren Versicherungsschutz, einen, der auch Leistungen bei Krankschreibung umfasst.

Ein Preisbeispiel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet immer nur eine grobe Orientierung. Denn die vielen persönlichen Faktoren drehen noch einmal gewaltig an der Preisschraube. Wer sich optimal absichern will, sollte daher auf ein persönliches Angebot setzen. Das gibt die beste Einschätzung zu den Kosten einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung und ist eine gute Grundlage für weitere Entscheidungen zur Versicherung.

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Vertrag: Das sollte im Vertrag der AU-Versicherung stehen

Versicherungsexperten weisen zu Recht darauf hin, dass die AU-Klausel allein nicht das einzige Entscheidungskriterium bei der Auswahl des richtigen Tarifs sein sollte. Wichtig sind auch die folgenden Merkmale in den Vertragsbedingungen:

Verzicht auf die Klausel zur abstrakten Verweisung

Mit der Klausel zur abstrakten Verweisung verzichtet der Anbieter darauf, dem Versicherungsnehmer im Leistungsfall eine andere Berufstätigkeit vorzuschlagen. Das stellt sicher, dass Versicherte die vertraglich vereinbarte Arbeitsunfähigkeitsrente auch erhalten.

Nachversicherungs­garantie

Mit der Nachversicherungsgarantie können vor allem jüngere Versicherungsnehmer die vereinbarte Rentensumme nachträglich anpassen, wenn sich die Lebensverhältnisse und damit das Einkommen verändert haben. Entscheidend ist dabei, dass die Gesundheitsfragen bei dieser Vertragsanpassung keine Rolle spielen.

Apropos Gesundheitsfragen – diese sind ebenfalls ein entscheidender Punkt. Der Gesundheitszustand beeinflusst die Höhe der Versicherungsbeiträge und den Umfang des Versicherungsschutzes. Hat der Versicherungsnehmer bereits Vorerkrankungen, die das Risiko einer langen Arbeitsunfähigkeit erhöhen, entscheidet der Versicherer, ob er Risikozuschläge berechnet oder bestimmte Krankheiten gänzlich aus dem Versicherungsschutz ausschließt.

Wie die Versicherungen die jeweiligen Krankheiten einschätzen, lässt sich für Laien nur schwer vorhersagen. Das macht den Vergleich der Angebote schwer.

Unser Tipp:

Mit einem Versicherungsberater sprechen. Dieser hat den Überblick über die Anbieter und kann ein passendes Angebot erstellen. Mit einer anonymen Risikovoranfrage fühlt er zudem vor, wie das Vertragsangebot des Versicherers am Ende aussieht.

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Stolperstein: AU-Klausel und Krankentagegeld

Eine private Krankentagegeld­versicherung kann sich bei der Kombination mit einer Arbeitsunfähigkeits­versicherung als Fallstrick erweisen. Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirkend Geld für einen Zeitraum, in dem der Versicherte bereits Krankentagegeld erhalten hat, kann die Krankentagegeld­versicherung ihre Leistung zurückfordern.

Beispiel: Ein Versicherter bezieht über sechs Monate 3.500 Euro monatlich Krankentagegeld. Bei seiner Berufsunfähigkeits­versicherung, die er als Berufseinsteiger abgeschlossen hat, hat er jedoch nur 1.700 Euro versichert.

Nun zahlt ihm die BU-Versicherung rückwirkend für sechs Monate Leistungen in Höhe von 10.200 Euro für die Zeit, als der Versicherte „nur“ arbeitsunfähig und noch nicht berufsunfähig war.

Die Krankentagegeld­versicherung fordert aufgrund einer Rückforderungsklausel ihre Leistungen in Höhe von 31.000 Euro. Der berufsunfähige Versicherte hat nun Schulden in Höhe von 10.800 Euro zu stemmen.

Wer bereits eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und eine Krankentagegeldversicherung hinzunehmen möchte, sollte die beiden Policen unbedingt aufeinander abstimmen. Sonst kann es zu einer finanziellen Lücke kommen.

Bei einer früh abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es die Möglichkeit, die Rentensumme an den Bedarf anzupassen. Eine Krankentagegeldversicherung sollte auf einen Rückforderungsanspruch verzichten.

Dauerhaft arbeitsunfähig – wer zahlt?

Wer arbeitsunfähig ist, ist erst einmal nur krankgeschrieben. Arbeitnehmer sind in dieser Zeit durch verschiedene gesetzliche Leistungen finanziell gesichert.

Gesetzlich versicherte Angestellte genießen in den ersten Wochen einer Erkrankung mit der Lohnfortzahlung und dem Krankengeld Vorteile. Die Zeit danach sollten sie hingegen unbedingt privat absichern. Eine AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich als hilfreich erweisen, vor allem, wenn das ärztliche Gutachten einer Berufsunfähigkeit noch nicht vorliegt.

Selbstständige und PKV-Versicherte müssen selbst Vorsorge treffen. Sie haben keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Auch dafür ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine Lösung. Sie muss jedoch genau an die Lebenssituation angepasst sein.

Unsere Versicherungsexperten vergleichen die Anbieter und stellen ein passendes Angebot für Interessierte zusammen.

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Welche Versicherer bieten eine Berufsunfähigkeits­versicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel?

Folgende Versicherer bieten eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung an (Auswahl):

  • Alte Leipziger
  • AXA
  • Condor
  • Continentale
  • Die Bayerische
  • Generali
  • Gothaer
  • InterRisk
  • Stuttgarter
  • uniVersa

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung bietet einen umfassenden finanziellen Schutz der Arbeitskraftabsicherung. Sollte der Abschluss jedoch nicht möglich sein, etwa wegen der Gesundheitsprüfung, dann bieten sich Alternativen an, etwa eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Kosten sind oft günstiger, aber der Versicherungsschutz ist nur eingeschränkt.

Weitere Versicherungen als Schutz oder Teilschutz bei einer Berufsunfähigkeit

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