Überschussbeteiligung & BU So profitierst du, wenn das Business deines Versicherers gut läuft.

Versicherer erwirtschaften in der Regel Überschüsse – auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die Versicherungsunternehmen können diese auf unterschiedliche Weise an ihre Kunden weitergeben. Als Versicherter kannst du selbst bestimmen, wie du von der Überschussbeteiligung profitieren willst. Hol dir ein persönliches Angebot zur BU & triff deine Entscheidung.

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Schneller Einstieg ins Thema

Bonus oder Beitragssenkung: Die Überschussbeteiligung in der BU

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, also die Absicherung deiner Arbeitskraft, ist eine der wichtigsten Versicherungen, die es gibt. Allerdings kann die Police recht preisintensiv sein. Hier kommt die Überschussbeteiligung ins Spiel. Durch diese Vertragsbedingung kannst du deine Versicherungskosten oder die Höhe der BU-Rente optimieren.

Wir erklären dir hier, welche Optionen du hast.

Drei Fakten zur Überschussbeteiligung in der BU

  1. BU-Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen erzielen häufig Überschüsse und sind verpflichtet, sie an die Versicherten weiterzugeben.
  2. Die Überschüsse entstehen, indem der Versicherer die Beiträge in einem vernünftigen Rahmen anlegt, wenn weniger BU-Fälle auftreten als kalkuliert und wenn die Verwaltungskosten gering sind.
  3. Denke daran, dass die Überschüsse nicht garantiert sind.

Viele Experten raten dazu, den BU-Vertrag um eine Leistungsdynamik zu ergänzen, um sicherzugehen, dass die Höhe der BU-Rente durch einen Inflationsausgleich gestärkt wird. Was deine BU außerdem noch braucht, damit du gut geschützt bist, erfährst du, wenn du ein persönliches Angebot anforderst. Ein Versicherungsprofi berät dich überdies zu dem Vertrag und beantwortet alle deine Fragen, bevor du dich verbindlich entscheidest.

Darum geht es hier

01 Was ist die Überschussbeteiligung bei der BU?

Immer wieder taucht im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Begriff „Überschussbeteiligung“ auf: Versicherer lassen die Versicherungsnehmer an Überschüssen teilhaben, die sie erwirtschaften. Allerdings gibt es keine Garantie dafür, dass jedes Jahr Überschüsse entstehen. Doch werden sie erzielt, kannst du als Versicherter davon auf unterschiedliche Weise profitieren.

Wie entstehen Überschüsse?

Überschüsse können Versicherer auf drei Arten erwirtschaften. Wie sie dabei vorgehen und wie hoch diese Überschüsse sind, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und nicht zuletzt von äußeren Umständen ab.

Form der Überschuss­beteiligungWas ist das?
Risiko­überschüsseVersicherungs­gesellschaften kalkulieren ihre Tarife meist sehr vorsichtig. Oft kommt es vor, dass gar nicht so viele Versicherte berufsunfähig werden wie erwartet. Dadurch entstehen größere und kleinere Risiko­gewinne beziehungsweise Risiko­überschüsse.
Kapital­anlagenEinen Teil der eingezahlten Versicherungs­beiträge investieren die Versicherungs­anbieter am Kapital­markt. Entstehen dabei Profite, sogenannte Bewertungs­reserven, werden sie zum Beispiel als Beitrags­verrechnung gutgeschrieben.
Kosten­ersparnisIm Beitrag sind in der Regel die Kosten für Verwaltung und Vertrieb eingerechnet. Fallen diese Ausgaben geringer aus als erwartet, entstehen Kosten­überschüsse, die Versicherten zugutekommen.

Das Gesetz besagt, dass die Überschüsse jedes Jahr neu zu ermitteln sind. Laut der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) müssen Versicherer ihre Kunden bei den Risikoüberschüssen und Gewinnen aus Kapitalanlagen (Bewertungsreserven) zu mindestens 90 Prozent an den erzielten Überschüssen beteiligen. Bei den übrigen Überschüssen sind es mindestens 50 Prozent, die weitergegeben werden müssen.

Beteiligung gesetzlich vorgeschrieben

Entsprechend Paragraf 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat jeder Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Überschussbeteiligungen. Ausnahmen bestehen, wenn ein Versicherer eine solche Beteiligung in den Vertragsregelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung ausdrücklich ausschließt. Es ist daher wichtig, dass du alle Regelungen zu deinem Wunsch-BU-Tarif gut kennst. Eine umfassende Beratung bei einem Versicherungsexperten ist dafür eine große Hilfe für dich.

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Wie profitierst du?

02 Überschussbeteiligung: So kommen dir die Anteile zugute

Hat ein Versicherungsunternehmen Überschüsse erwirtschaftet, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Gewinne an die Versicherten weiterzureichen. Folgende Arten der Überschussbeteiligung sind am weitesten verbreitet:

Beitragsverrechnung – So funktioniert’s

Die Beitragsverrechnung ist die beliebteste Art, wie du von den Überschüssen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren kannst. Schauen wir uns mal an, worum es dabei eigentlich geht. Bei den Kosten der BU gibt zwei verschiedene Beitragsarten:

  • Tarifbeitrag: Das ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft für deine BU berechnet. Die Versicherer stellen sicher, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit genug Geld da ist, um dir deine Rente auszuzahlen.
  • Zahlbeitrag: Hier kommt die gute Nachricht: Oft gibt’s Überschüsse. Diese werden gegen deinen tatsächlichen Beitrag (den Tarifbeitrag) gerechnet – daraus ergibt sich der Nettobeitrag. Das heißt, dank der Überschussbeteiligung zahlst du im Endeffekt weniger für deine BU.

Bei der Beitragsverrechnung landen diese Überschüsse also direkt bei dir, denn du zahlst dadurch nur den Nettobeitrag für deinen Versicherungsvertrag. Je nachdem, wie die Überschüsse ausfallen, ändert sich dein Zahlbeitrag im Laufe der Zeit. Der kalkulierte Tarifbeitrag bleibt hingegen immer gleich.

 

Klingt gut, oder? Du profitierst direkt von den finanziellen Erfolgen deines Versicherers.

Sofortbonus beziehungsweise Bonusrente

Bei dieser Form der Überschussbeteiligung bekommst du eine höhere monatliche Berufsunfähigkeitsrente auf Grundlage der erzielten Überschussanteile. Die Überschüsse werden zu der monatlichen Rentensumme hinzuaddiert. Diese Beteiligungsart zahlt sich für dich aus, wenn du tatsächlich berufsunfähig werden solltest und Anspruch auf die Rentenzahlungen der Versicherung hast. Doch auch hier gilt: Diese Rentensteigerung ist nicht garantiert, sodass die Bonuszahlungen höher oder niedriger ausfallen können.

Schlussüberschuss bei der Überschussbeteiligung

In diesem Fall wird die gesamte Überschusssumme am Ende der Vertragslaufzeit als Einmalbetrag ausgezahlt. Bis dahin legt der Versicherer die Schlussüberschussanteile entweder klassisch an oder investiert in Fonds, um Renditen zu erzielen. Eine Berufsunfähigkeit muss dabei nicht zwangsläufig vorliegen.

Das klingt verlockend. Experten raten von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Schlussüberschuss jedoch ab. Warum? Weil du flexibler und unabhängiger bist, wenn du Versicherungs- und Anlageprodukte trennst.

Zudem gibt es bei den BU-Verträgen keine Garantie, welche Summe letztendlich ausgezahlt wird.

 

Nicht immer können Versicherte wählen

Manche Versicherer bieten nur eine einzige Art der Überschussbeteiligung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Bei anderen hast du die Wahl und kannst dich für eine Variante entscheiden. Daher lautet auch hier unser Tipp: Informiere dich gut über die Details zu den Leistungen der BU. Ein Versicherungsexperte macht die diese Arbeit bei der Absicherung deiner Arbeitskraft leichter.

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Was kriegt das Finanzamt?

03 Ist die Auszahlung der Überschussbeteiligung der BU steuerpflichtig?

Das ist eine kluge und berechtigte Frage. Erstmal die gute Nachricht: Deine BU-Beiträge kannst du im Rahmen des Freibetrags für sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Die Höhe der Summe hängt davon ab, ob du angestellt oder selbstständig bist.

Jetzt zum Knackpunkt: Die BU-Rente selbst ist steuerpflichtig. Wie viel du letztendlich ans Finanzamt abdrücken musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem wie lange du die Rente beziehst, also nach der Bezugsdauer.

Aber wie sieht es mit der Überschussbeteiligung aus? Hier ist es wichtig, zwischen den verschiedenen Arten der Beteiligung zu unterscheiden:

  • Beitragsverrechnung: Wenn deine Prämie durch die Überschüsse sinkt, brauchst du dir keine Gedanken um die Steuer zu machen. Bleib also entspannt, was das Finanzamt anbelangt.
  • Bonusrente: Erhältst du Überschüsse als Bonuszahlungen, musst du diese Zusatzbeträge genauso versteuern wie deine reguläre BU-Rente. Mehr dazu findest du auf unserer Themenseite „Berufsunfähigkeitsversicherung und die Steuer“.
  • Schlussüberschuss: Normalerweise musst du dir hier keine Sorgen um Steuern machen. Um aber ganz sicherzugehen, lohnt sich der Rat eines Steuerexperten

Die Kündigung der BU ist nicht immer die beste Lösung. Wenn du mal kurzfristig die BU-Beiträge nicht stemmen kannst, hast du bei vielen Versicherern die Möglichkeit, deine BU beitragsfrei zu stellen oder sie einfach mal eine Weile ruhen lassen. Eine andere Möglichkeit ist der Wechsel deines BU-Versicherers.

Anja
Anja
Expertin für Berufsunfähigkeitsversicherungen

BU ganz loswerden?

04 BU mit Überschussbeteiligung kündigen: Was passiert in diesem Fall?

Denkst du darüber nach, deine BU zu kündigen? Dann solltest du dir im Klaren sein, dass dadurch dein Versicherungsschutz endet. Falls deine BU mit einer anderen Versicherung gekoppelt ist (sogenannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung), bekommst du den Rückkaufswert ausgezahlt. Aber Achtung: Je nachdem, wie lange du schon Beiträge gezahlt hast, kann dieser Wert ziemlich gering sein.

Es gibt auch die Option einer BU mit Beitragsrückgewähr. Das klingt erstmal super, weil es eine Art BU mit Geld-zurück-Garantie ist – allerdings gegen höhere Prämien. Wenn du aber so eine BU kündigst, kriegst du nicht automatisch alle bezahlten Beiträge zurück. Stattdessen gibt’s eine Auszahlung, basierend auf dem Fondsguthaben oder der Rendite aus Fondsanlagen. Wie viel das ist, hängt von der Performance der Investments des Versicherers ab.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 19.12.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Berufsunfähigkeitsversicherungen