Überschussbeteiligung: Diese Formen gibt es
Hat ein Versicherungsunternehmen Überschüsse erwirtschaftet, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sie an die Versicherten weiterzureichen. Diese Arten der Überschussbeteiligung sind am weitesten verbreitet:
Beitragsverrechnung
Die Verrechnung des Beitrags ist die häufigste Form der Überschussbeteiligung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unterschieden werden bei den Kosten der BU der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) und der Zahlbeitrag (Nettobeitrag):
- Tarifbeitrag: Damit ist der von den Versicherern berechnete Versicherungsbeitrag gemeint. Er wird von den Versicherungsgesellschaften so kalkuliert, dass im Leistungsfall genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um die Berufsunfähigkeitsrente auszahlen zu können.
- Zahlbeitrag: Die vorsichtige Kalkulation des Beitrags hat meist Überschüsse zur Folge. Die Zuteilung dieser Überschüsse wirkt sich auf die Prämien aus, die der Versicherungsnehmer tatsächlich zahlen müsste – die Nettobeiträge.
Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse direkt an die Versicherten weitergegeben, sodass sie für ihren Versicherungsvertrag nur den Nettobeitrag zu leisten haben. Je nachdem, welche Überschüsse entstehen, sinkt oder steigt der Zahlbeitrag im Laufe der Vertragsdauer, während der kalkulierte Tarifbeitrag gleich bleibt.