Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitrags­rückgewähr: Lohnt es sich?

Werden Versicherte im Laufe ihres Lebens nicht berufsunfähig, bekommen sie in der Regel keinerlei finanzielle Zuwendungen seitens der Versicherungsgesellschaften. Die Beiträge für die Versicherung waren also umsonst. Eine Ausnahme stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr dar.

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Das Wichtigste zur BU mit Beitragsrückgewähr auf einen Blick

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist dazu da, im Fall der Fälle ein finanzielles Auffangnetz zu bieten. Tritt der Leistungsfall nicht ein, gibt es nur bei einem Tarif mit Beitragsrückgewähr die Chance, einen Teil der eingezahlten Beiträge zurückzubekommen.

  • Wie hoch die Rückzahlungen bei Vertragsende sind, hängt von vielen Faktoren ab. Es ist keine bestimmte Summe garantiert.
  • Die Beitragsrückgewähr ist eine Form der Überschussbeteiligung der Versicherer. Die Überschüsse werden jährlich neu berechnet.
  • Auch bei einer Kündigung der Absicherung besteht die Aussicht auf Rückzahlungen.

Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr. Darunter: Wie funktioniert die Rückgewähr? Lohnt sich eine solche BU-Versicherung? Und was passiert bei einer Kündigung?

Diese Themen behandelt der folgende Ratgeber:

Berufsunfähigkeits­versicherung als reine Risikoabsicherung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich, ebenso wie bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung, um eine reine Risikoversicherung. Mit ihr schützen sich Erwerbstätige vor finanziellen Verlusten, wenn es ihnen nicht mehr möglich ist, dem eigenen Beruf nachzugehen. In einem solchen Fall erhalten Versicherte eine zuvor vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und können den bisherigen Lebensstandard beibehalten.

Wird ein Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, dann gibt es auch keine Rentenzahlung – und in der Regel keine Rückerstattung der Versicherungsbeiträge. Denn die Beiträge verwenden die Versicherer, um die Renten derer zu bezahlen, die von Berufsunfähigkeit betroffen sind.

Eine Ausnahme stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr dar. Im Vergleich zu Tarifen ohne diese Zusatzleistung bekommen Versicherte einen Teil der geleisteten Prämien zurückerstattet. Wie groß dieser Teil ist, kann im Vorfeld niemand genau sagen.

Was genau ist die Beitragsrückgewähr bei der Berufsunfähigkeits­versicherung?

Anbieter von BU-Tarifen, die eine Beitragsrückgewähr enthalten, werben damit, dass Versicherte nicht leer ausgehen, wenn sie gar nicht berufsunfähig werden. Das klingt verlockend und bewegt manch einen Interessenten dazu, sich für eine Versicherung mit Rückgewähr zu entscheiden. Allerdings gestaltet sich das Ganze komplizierter als, es auf den ersten Blick zu sein scheint.

  • Eine BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr ist eine Kombination aus der Berufsunfähigkeitsabsicherung und einem Sparvertrag.
  • Es gibt keine Garantie dafür, dass die Rückzahlung hoch genug ist, um die jahrelang bezahlten Beiträge auszugleichen.
  • Es kann gut sein, dass Versicherungskunden nur einen winzig kleinen Anteil des Geldes zurückerhalten, das sie im Laufe der Jahre eingezahlt haben.

Wie funktioniert die Beitragsrückgewähr?

Versicherte, die sich für eine BU-Versicherung mit Beitragsrückerstattung entscheiden, zahlen höhere Beiträge als bei Tarifen ohne diese Option. Ein Teil der Versicherungsprämie dient der reinen Risikoabsicherung (Risikobeitrag) und ein – meist deutlich kleinerer – Teil wird von den Versicherern verzinslich am Kapitalmarkt angelegt (Sparbeitrag).

Wie hoch der jeweilige Sparanteil und der Risikoanteil sind, berechnet jeder Versicherer für ihre Kunden anders. Je jünger die Versicherungsnehmer sind, desto niedriger ist in der Regel der Beitrag für die BU mit Beitragsrückgewähr.

Je nachdem, wie sich die Anlagen entwickeln, entstehen Renditen, die die Anbieter anschließend dazu verwenden, den Versicherten mitsamt den Sparanteilen als Rückzahlungen zukommen zu lassen.

Keine Garantie hoher Beitragsrückzahlungen

Wie hoch die Rückzahlung ausfällt, lässt sich nicht voraussagen. Je nachdem, wie geschickt die Versicherungsanbieter ihre Anlagen tätigen und wie lange sie angelegt sind, können entsprechend hohe oder eben niedrige Renditen entstehen. Zugleich kann jährlich der Sparanteil steigen oder sinken, sodass nicht immer die gleichen Beträge angelegt werden.

Lassen Sie uns doch die Arbeit machen

Unsere Berater für Berufsunfähigkeitsversicherungen können Ihnen nicht nur einfach die BU-Rente errechnen, sondern auch passende Angebote liefern, sowie alle Fragen rund um das Thema BU und Beitragsrückgewähr klären. Klingt gut? Dann gehen Sie einfach durch das Fragenformular unten. Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Formen der Überschussbeteiligung bei der BU-Versicherung

Nicht nur im Rahmen der Beitragsrückgewähr beteiligen Versicherungsanbieter ihre Kunden an den erzielten Überschüssen. Es existieren außerdem zwei weitere Formen der Überschussbeteiligung.

Wie sieht es mit der Steuer bei der Beitragsrückgewähr aus?

So viel ist sicher: Die monatlichen Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente müssen versteuert werden. Dabei wird der jährliche Steuerfreibetrag (Grundfreibetrag) berücksichtigt. Fällt die monatliche Rente unter diesem Betrag, werden keine Steuern fällig. Die BU-Rente ist aber in den seltensten Fällen so niedrig.

Wie sieht es aber bei der Steuer der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr aus? Die Antwort ist eigentlich einfach: Da es sich bei der Rückzahlung um Kapitalerträge handelt, fällt darauf die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent an. Allerdings wird diese nur auf Gewinne fällig, also auf die Summe, die nach dem Abzug der geleisteten Beiträge übrigbleibt. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, wendet sich an einen Steuerberater oder einen Versicherungsexperten.

Berufsunfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr kündigen?

Grundsätzlich haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, ihre BU-Versicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Wie dabei vorzugehen ist, lässt sich den Vertragsbedingungen entnehmen. Wie sieht es aber mit der Beitragsrückgewähr in einem solchen Fall aus?

  • Bei einer Kündigung der Versicherung bekommen Versicherungsnehmer in der Regel etwas Geld zurück.
  • Die Höhe der Rückzahlungen bemisst sich anhand der bisher erwirtschafteten Überschüsse.
  • Je kürzer die Laufzeit der Versicherung, desto geringer sind in der Regel die Rückzahlungen.
  • Eine Kündigung der BU-Versicherung sollte gut überlegt sein.

Versicherte müssen nach einer Kündigung wieder von ganz vorn mit dem Ansparen der Beiträge für den Leistungsfall anfangen, wenn sie es sich irgendwann anders überlegen. Bei einem Neuabschluss wird eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Sind im Laufe der Zeit Vorerkrankungen hinzugekommen, sind die Beiträge beim neuen Versicherungsvertrag deutlich höher als bisher.

Eine Kündigung lohnt sich nicht

Alles in allem sollte das Ende des Vertrags als allerletzte Option in Betracht kommen. Die Beiträge sind damit selbst bei Tarifen Beitragsrückgewähr größtenteils weg. Besser wäre es, die Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei zu stellen oder Beitragsstundungen zu beantragen.

Ist die Berufsunfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr sinnvoll?

Ist es nun von Vorteil, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr abzuschließen? Grundsätzlich ist davon abzuraten, die zusätzliche Leistung zu vereinbaren. Denn meist lohnen sich die höheren Beiträge nicht. Es kommt im Grunde nie vor, dass Versicherte beim Ende des Vertrags oder bei einer Kündigung annähernd so viel zurückbekommen, wie sie für den Schutz eingezahlt haben.

Eine Möglichkeit ist es, die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel mit einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu kombinieren. Während die BU das Berufsunfähigkeitsrisiko absichert, wachsen die angesparten Beiträge bei der anderen Versicherung mit jeder Zahlung immer weiter.

Grundsätzlich sollten Versicherungsnehmer Risiko- und Altersvorsorge aber trennen. Fehlen die finanziellen Mittel, um beide Versicherungsbeiträge zu bezahlen, können sie so eine der beiden Versicherungen kündigen, ohne dass der Versicherungsschutz des anderen Tarifs verlorengeht. Mit einer BUZ ist diese Trennung nicht möglich.

Wer dennoch Interesse an entsprechenden Tarifen hat, sollte sich mit einem Versicherungsexperten zusammentun und verschiedene Angebote hinsichtlich Leistungen und Kosten genau miteinander vergleichen.

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