Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen: Welche Kündigungsfristen gilt es zu beachten?
Versicherte, die ordentlich kündigen, richten sich nach der Kündigungsfrist, die im Vertrag vereinbart wurde. Die Details finden sie also im Dokument. Üblich ist eine Kündigungsfrist von einem Monat bis zum Ablauf des Versicherungsjahres oder bis zum nächsten Zahlungstermin.
Achtung:
Das Versicherungsjahr ist nicht identisch zum Kalenderjahr. Es richtet sich nach dem Datum, wann die Versicherung abgeschlossen wurde.
Beispiel
Die Zahlung erfolgt monatlich jeweils zum ersten des Monats. Wenn der Versicherte die Police zum 1. Juli kündigen möchte, muss die Kündigung spätestens am 1. Juni beim Anbieter eingegangen sein.
Eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten ist bei Versicherungen ebenfalls möglich. Falls die Angaben im Versicherungsvertrag unklar sind, hilft die direkte Nachfrage beim Anbieter.
Hinweise zu besonderen Kündigungsfristen
- Bei außerordentlichen Kündigungen kann der Versicherer eine kürzere Frist einräumen. Oft hat der Versicherte vier Wochen Zeit, um die Änderungen abzulehnen und die Police zu kündigen.
- Bei Neuverträgen hat der Versicherte ein 14-tägiges Widerspruchsrecht, um vom Vertrag zurückzutreten.
- Auch bei Zusatzversicherungen kann es abweichende Regelungen zur Kündigungsfrist geben. Diese Details stehen im Vertrag oder sind bei der Versicherung zu erfragen.
Die gesetzliche Grundlage für die Kündigungsfristen bei Versicherungen liefert das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).