Berufs­unfähigkeits­versicherung und die Auszahlung: Wann, wie und wie lange?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Versicherte vor Einkommensausfall, wenn sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Doch was passiert, wenn kein Leistungsfall eintritt? Wird die BU-Rente trotzdem ausgezahlt?

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Das ist wissenswert zur Auszahlung der Berufsunfähigkeits­versicherung

Zu den wichtigsten Themen im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört die Auszahlung der BU-Rente.

  • Werden Versicherungsnehmer nicht berufsunfähig, bekommen sie keine BU-Rente. Die bisher geleisteten Beiträge werden meist nicht wieder ausgezahlt. Ausnahmen bilden BU-Tarife mit Beitragsrückgewähr.
  • Tritt der Leistungsfall ein, bekommen Versicherte die zuvor vereinbarte Monatsrente. Es kann eine Weile dauern, sie zum ersten Mal gezahlt wird.
  • Die ausgezahlte BU-Rente sowie gegebenenfalls die Überschüsse müssen versteuert werden.

Wir erklären, wann es die BU-Rente gibt, wann Versicherte darauf verzichten müssen und was bei einer Kündigung passiert.

Um diese Themen geht es im folgenden Ratgeber

Warum sich eine Berufsunfähigkeits­versicherung lohnt

Jedes Jahr werden 200.000 bis 300.000 Menschen in Deutschland berufsunfähig, egal ob durch eine Krankheit oder einen Unfall. Für viele von ihnen bedeutet der Ausstieg aus dem Arbeitsleben den sozialen Abstieg und den Verlust ihres bisherigen Lebensstandards. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich das Risiko des erheblichen Einkommensverlustes umgehen. Eine solche Versicherung hat viele Vorteile:

  • Deutlich höhere Leistungen als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
  • In den meisten Fällen spielt der Grund für die Berufsunfähigkeit bei der Auszahlung keine Rolle
  • Leistungen gibt es bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent
  • Risikoabsicherung mit langfristiger Planbarkeit
  • Beim Versicherungsfall sofortiger Schutz ohne Wartezeiten
  • Oftmals Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung verfügbar
  • Versicherungsschutz trotz Vorerkrankung gegen höhere Versicherungsbeiträge möglich

So viel zu den Vorzügen: Wie sieht es aber mit der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung aus? Was passiert, wenn Versicherte nicht berufsunfähig werden? Bekommen sie ihre Beiträge wieder zurück?

Versicherungsvertrag aufmerksam lesen

Zu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung haben Versicherungsgesellschaften Regelungen und Leistungen definiert. Diese sollten Interessierte vor Abschluss des Vertrags sorgfältig studieren und vergleichen. Die Konditionen zur BU können je nach Versicherer stark variieren und passen nicht zu jedem Interessierten.

Gibt es bei der Berufsunfähigkeits­versicherung eine Auszahlung ohne Leistungsfall?

Bei Nichtinanspruchnahme gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nur bedingt Geld wieder. Versicherte bekommen nur im Leistungsfall die garantierte Rente. Tritt keine Berufsunfähigkeit ein, erhalten Versicherungsnehmer die bislang gezahlten Beiträge nicht zurück – wenn sie keine BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr wählen. Wem es darum geht, vorwiegend Geld für einen späteren Zeitpunkt angespart zu haben, der sollte sich stattdessen für eine private Rentenversicherung oder eine Kapitallebensversicherung entscheiden.

BU mit Beitragsrückgewähr

Wem eine Rückzahlung bei der BU sehr wichtig ist, kann über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr nachdenken. Dabei gibt es so etwas wie eine Geld-zurück-Garantie auf einen Teil der gezahlten Prämien, wenn Versicherte keine BU-Rente beanspruchen.

Allerdings sind die Beiträge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr höher als bei anderen BU-Formen. Zugleich gibt es keine Garantie, dass alle gezahlten Prämien ausgezahlt werden – die Höhe der Rückzahlung hängt von den entstandenen Überschüssen ab, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet.

Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall

Versicherungsnehmer wird die garantierte Rente ausgezahlt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Die Berufsunfähigkeitsrente wird so lange gezahlt, bis die Empfänger wieder arbeiten können oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Idealerweise wird die Leistungsdauer der BU-Rente bis zur Regelaltersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand gewählt – bis zum vollendeten 67. Lebensjahr.

Anderen Beruf ausüben?

Für die Leistungsauszahlung spielt es keine Rolle, ob der oder die Versicherte einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen könnte. Anspruch auf die monatliche BU-Rente haben sie auch dann, wenn keine vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegt und die Möglichkeit besteht, in einem anderen Beruf zu arbeiten.

Wie hoch ist die Auszahlung der Berufsunfähigkeits­versicherung?

Wie viel die Berufsunfähigkeitsversicherung auszahlen sollte, lässt sich nur schwer allgemein sagen. Viel zu individuell sind die Versicherungsverträge und vereinbarten Leistungen. Idealerweise gewährleistet die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente den bisherigen Lebensstandard. Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte 70-80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens abdecken.

Es ist wichtig, die Rentenhöhe mit Bedacht zu wählen, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein. Statistiken zeigen, dass sich die durchschnittlichen Ausgaben pro Monat und Haushalt zuletzt auf 2.507 Euro belaufen haben. Zu den wichtigsten Ausgaben gehören dabei die folgenden:

  • Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung - 923 Euro
  • Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren - 387 Euro
  • Verkehr - 325 Euro
  • Freizeit, Unterhaltung, Kultur - 239 Euro
  • Innenausstattung, Haushaltsgeräte - 160 Euro
  • Gesundheit - 107 Euro

Am besten ist es, vor dem Antrag und dem Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Aufstellung der individuellen Fixkosten vorzunehmen und in den Rentenbetrag außerdem Ausgaben für Freizeitaktivitäten einzukalkulieren.

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Wie lange auf die Auszahlung der BU-Versicherung warten?

Bis die Berufsunfähigkeitsrente erstmalig vom Versicherer ausgezahlt wird, kann es durchaus ein wenig dauern. Denn die Versicherungsunternehmen müssen den Leistungsantrag zunächst bearbeiten. Zudem bedarf es einer Einschätzung zuständiger Ärzte, wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird.

All dies kann längere Zeit in Anspruch nehmen, sodass nicht selten Geduld gefragt ist. Zum Glück gibt es zumindest für Angestellte Sicherheitsnetze in Form von Lohnfortzahlung und Krankengeld, sodass Betroffene in der Wartezeit nicht gänzlich ohne Einkommen dastehen. Selbstständige und privat Versicherte sollten über eine Krankentagegeldversicherung nachdenken, um finanziell bei Krankheit abgesichert zu sein.

Ist die Auszahlung der Berufsunfähigkeits­versicherung steuerpflichtig?

Das Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern“ ist komplex und beinhaltet einige Fallstricke. Grundsätzlich muss die monatliche BU-Rente versteuert werden. Allerdings gilt ein Grundfreibetrag, auf den keine Steuern zu zahlen sind. Dieser liegt im Jahr 2022 bei 10.347 Euro und wird jährlich angepasst.

Alles, was Versicherungsnehmer darüber hinaus erhalten, unterliegt der Steuerpflicht. Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 Satz 3a EstG versteuert. Für Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen und betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt eine andere Besteuerung als für herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Steuern und Überschussbeteiligung

Bei der Frage danach, welche Steuern anfallen, spielt auch die sogenannte Überschussbeteiligung eine Rolle. Versicherungsunternehmen erzielen aufgrund ihrer vorsichtigen Kalkulation in der Regel Überschüsse, die sie auf mehrere Arten weitergeben.

Ob die Überschussbeteiligung zu versteuern ist, hängt davon ab, auf welche Weise die Versicherungskunden an den Überschüssen beteiligt werden:

Berufsunfähigkeits­versicherung kündigen: Was passiert mit den Beiträgen?

Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen will, bekommt von ihr definitiv kein Geld. Handelt es sich um eine Kombination mit einer Rentenversicherung oder Lebensversicherung, dann gibt es je nach Versicherungsdauer einen entsprechenden Rückkaufswert zurück. Dieser stellt im Normalfall lediglich einen kleinen Bruchteil der bislang geleisteten Zahlungen dar.

Alternative zur Kündigung

Anstatt den Vertrag ganz zu kündigen und die bisherigen Zahlungen zu verlieren, ist es besser, die BU beitragsfrei zu stellen. So können Versicherungsnehmer finanzielle Engpässe überbrücken, ohne gänzlich auf den Versicherungsschutz zu verzichten. Eine weitere Option ist der Wechsel zu einem Anbieter mit geringeren Prämien bei gleichem Leistungsumfang.

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