Erwerbsunfähigkeitsrente

Die alte staatliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit.

Was möchten Sie über die Erwerbsunfähigkeitsrente wissen?

Wer nicht mehr arbeiten und seinen Lebensunterhalt verdienen kann, verliert die finanzielle Grundlage. Über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten Angestellte eine Unterstützung. Daneben ist auch immer wieder von einer Erwerbsunfähigkeitsrente die Rede. Was darunter zu verstehen ist, erfahren Interessierte auf dieser Seite.

Die staatliche Absicherung ist nicht genug. Besser ist es, privat mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung vorzusorgen.

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Was ist die Erwerbsunfähigkeitsrente?

Die Erwerbsunfähigkeitsrente (kurz EU-Rente) war eine finanzielle Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Angestellte, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, hatten darauf Anspruch, wenn sie die Voraussetzung für Erwerbsunfähigkeit erfüllten. Sie erhielten dann eine monatliche Rente.

Im Januar 2001 wurde dieser gesetzliche Versicherungsschutz von der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) abgelöst. Nur wenige Verbraucher erhalten die EU-Rente heute noch.

Tipp:

Egal ob EM- oder EU-Rente – die staatliche Absicherung ist zu gering, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Um sich effektiv vor finanziellen Engpässen und Einkommensausfall wegen gesundheitlicher Probleme abzusichern, hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Welche Voraussetzungen braucht man für die Erwerbsunfähigkeitsrente?

Die EU-Rente wird heute nur an Verbraucher ausgezahlt, die sie vor Januar 2001 bereits bezogen haben.

Wann bekommt man Erwerbsunfähigkeitsrente?

VoraussetzungBeschreibung
ArbeitsfähigkeitAngestellte können wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer keine Erwerbstätigkeit regelmäßig ausführen.
EinkommenSie sind dadurch nicht in der Lage, ein monatliches Arbeitseinkommen zu erzielen, das über dem Mini-Job-Niveau liegt.
ArbeitszeitWer erwerbsunfähig ist, kann nicht mehr als zwei Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
GeburtsdatumEine Erwerbsunfähigkeits­rente erhalten heute nur noch Personen, die vor dem 01. Januar 1961 geboren wurden.
Gesetzliche Renten­versicherungBeiträge müssen mindestens drei Jahre lang innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erhalt der EU-Rente eingezahlt worden sein
WartezeitNachweis von mindestens fünf Beitragsjahren in der gesetzlichen Renten­versicherung

Die Begriffe Erwerbsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente sind leicht zu verwechseln. Manchmal werden sie sogar gleichbedeutend verwendet. Aus Sicht der Rentenversicherung gibt es jedoch klare Unterschiede zwischen den beiden Renten bei Erwerbsminderung.

Von der EU- zur EM-Rente – So erfolgte die “Rentenablösung”

Bis 2001 gab es für die finanzielle Absicherung der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zwei Optionen:

  • Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente): Für diejenigen, die nur noch zu maximal 50 Prozent in ihrer Tätigkeit einsatzfähig waren
  • Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente): Für Personen, die keiner Erwerbstätigkeit mehr nachkommen konnten und krankheitsbedingt nicht über eine geringfügige Beschäftigung hinauskamen

Im Januar 2001 wurde die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eingeführt. Sie ersetzte die EU-Rente. Neu war dabei die Unterscheidung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Seitdem richtet sich die Höhe der Rente nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. (Mehr dazu auf der Themenseite zur Erwerbsminderungsrente)

Die gesetzliche BU-Rente wurde nicht fortgeführt. Nur für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gibt es im Rahmen des Vertrauensschutzes besondere Regelungen.

Übersicht: Veränderung der Erwerbsminderungsrenten 2000/2001

Bis Dezember 2000

Gesetzliche Berufsunfähigkeits­renteGesetzliche Erwerbsunfähigkeits­rente
Eine teilweise Erwerbsminderungs­rente bei Berufsunfähigkeit

Erhält eine Person, die wegen Krankheit oder Behinderung nur noch 50 Prozent des Berufs ausüben kann

Erhält eine Person, die keiner Erwerbstätigkeit mehr nachkommen kann

Seit Januar 2001

Keine Fortführung der gesetzlichen BU-RenteGesetzliche Erwerbsminderungs­rente
Nur im Rahmen des Vertrauensschutzes für ältere

Versicherte verfügbar
Zahlung an Personen, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden

Höhe entspricht der Rente für teilweise Erwerbsminderung

Teilweise EM-Rente
Volle Erwerbsminderungs­rente (Erwerbsunfähigkeit)

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Erwerbsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente: Was ist anders?

Der wesentliche Unterschied zwischen der früheren Erwerbsunfähigkeitsrente und der heutigen Erwerbsminderungsrente ist die Abschlagszahlung. In der Vergangenheit wurde ein Abzug aufgrund von Abschlägen nicht berechnet. Die EU-Rente wurde in voller Höhe ausgezahlt. Von der EM-Rente zieht die Rentenversicherung hingegen Abschläge ab, wenn der Versicherte die Rente vor dem Eintritt ins gesetzliche Rentenalter beansprucht.

Abschlagszahlungen bei der heutigen Erwerbsminderungsrente

Wer heute eine Erwerbsminderungsrente beantragt und noch einige Jahre bis zur Rente hat, muss damit rechnen, dass die ohnehin schon geringe Rente noch kleiner wird. Für jeden Monat, der vor dem Beginn der gesetzlichen Altersrente liegt, zieht die Rentenversicherung 0,3 Prozentpunkte von der Rente ab. Insgesamt dürfen die Abschläge höchstens 10,8 Prozent betragen. In Monate umgerechnet sind es drei Jahre.

Wenn man bedenkt, dass Verbraucher heute durchschnittlich im Alter von etwa 50 Jahren erwerbsunfähig werden, wird klar, dass die wenigsten von ihnen eine abschlagsfreie EM-Rente beziehen. Vor diesem Hintergrund ist es keine Frage, wie wichtig eine private Absicherung für den Fall von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ist.

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Wie hoch war die Erwerbsunfähigkeitsrente?

Die Höhe der früheren Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht in etwa der heutigen Rente bei voller Erwerbsminderung. Diese liegt deutlich unter dem gewohnten Gehalt. Als groben Richtwert sollten sich Verbraucher merken: Die volle Rente bei Erwerbsunfähigkeit beträgt etwa ein Drittel (30 Prozent) des letzten Bruttoeinkommens.

  • Beispiel: Wer 3.000 Euro im Monat verdient, muss mit bei voller Erwerbsminderung mit einer EM-Rente von etwa 900 Euro rechnen.

Wie hoch die EU-Rente für einen Neurentner jeweils ausfiel, hing von der Anzahl der Versicherungsjahre, von der Höhe des Einkommens und von den Entgeltpunkten ab. Die Berechnung erfolgte nach der gleichen Methode wie für die Altersrente.

Während bei der Erwerbsunfähigkeitsrente mit diesen Werten die Rentenhöhe berechnet wurde, fließen bei der EM-Rente noch Zurechnungszeiten und Abschläge in die Berechnung ein. Genaueres dazu gibt es auf der Themenseite zur Erwerbsminderungsrente.

FAQ – Häufige Fragen zur Erwerbsunfähigkeitsrente

Weitere wichtige Infos als Ergänzung zum Thema Berufsunfähigkeits­versicherung

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