Regelaltersrente, Rente für langjährige und besonders langjährige Versicherte
Bei der Berechnung des Renteneintrittsalters gilt es zuerst einmal zu unterscheiden, welche Rentenform angestrebt wird:
- Regelaltersrente: Die Altersgrenze für diese Rente lag bis 2012 bei 65 Jahren. Seitdem steigt sie schrittweise auf maximal 67 Jahre.
- Abschlagsfreie Rente mit 63: Sie gilt für besonders langjährig Versicherte, also Personen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Auch sie steigt schrittweise auf 65 Jahre.
- Rente für langjährig Versicherte: Sie richtet sich an Erwerbstätige, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Mit Abschlägen ist ein Renteneintritt mit 63 möglich.
Tipp:
Zu den Beitragszeiten bei der Rente für langjährig Versicherte zählen auch Zeiten für Kindererziehung und kurzzeitige Arbeitslosigkeit angerechnet. Nähere Informationen dazu finden Interessierte auf der Übersichtsseite zur Rente mit 63.
Zu beachten ist, dass ab dem Jahrgang 1953 das reguläre Eintrittsalter für die Rente mit 63 schrittweise ansteigt. Wer nach 1964 geboren ist, kann die abzugsfreie Rente mit 63 nicht mehr in Anspruch nehmen – stattdessen geht er mit dem 65. Lebensjahr in Rente.
Einige Wirtschaftsexperten sprechen sich dafür aus, dass das Renteneintrittsalter noch weiter steigen wird, um die gesetzliche Rente zu finanzieren. Damit zukünftige Rentner ihren Lebensstandard halten können, raten die Experten außerdem dazu, dass sich jeder rechtzeitig um eine private Altersvorsorge kümmert. Diese Vorsorge bringt die finanzielle Freiheit, um den Ruhestand auch wirklich zu genießen.
Am besten gleich vorsorgen