Einfacher als gedacht Rentenantrag stellen: So funktioniert es für dich

Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht, bekommt die Rente nicht automatisch. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass zunächst eine Antragstellung erfolgen muss. Doch wie kann man einen Rentenantrag stellen, was gibt es zu beachten und wie sieht das Ganze bei der Frührente aus?

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Fristen, Voraussetzungen und Vorgehensweise

So einfach stellst du einen Rentenantrag

Wer eine Rente erhalten möchte, muss diese zunächst beantragen – unabhängig davon, ob es sich um die Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente handelt. Die Antragstellung ist nicht kompliziert: Die gesetzliche Rentenversicherung stellt alle erforderlichen Antragsdokumente online parat.

Es gibt allerdings das eine oder andere zu beachten, wenn du einen Rentenantrag stellen möchtest. Fristen müssen eingehalten und wichtige Unterlagen eingereicht werden. Damit dein Rentenantrag zum Kinderspiel wird, zeigen wir dir alles, was du dazu wissen musst.

Drei Fakten zum Thema Rentenantrag stellen

  1. Möchtest du einen Rentenantrag stellen, kannst du dies bequem über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung erledigen.
  2. Neben allgemeinen Antragsunterlagen musst du je nach Rentenart zusätzliche Dokumente und Informationen bereitstellen, um die schnelle Bearbeitung deines Antrags zu unterstützen.
  3. Bei der Antragstellung musst du dich an gewisse Fristen halten. Je nach Rentenart liegen sie bei drei bis zwölf Monaten.

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Rentenantrag stellen

01 Rentenantrag stellen: Diese Unterlagen sind notwendig

Wer demnächst einen neuen Lebensabschnitt als Rentner oder Rentnerin beginnt und einen Rentenantrag stellen will, muss unabhängig von der Rentenart bestimmte Dokumente und Informationen bereitstellen. Dabei handelt es sich um:

Die Antragsunterlagen findest du auf dem Webportal der Deutschen Rentenversicherung und kannst den Rentenantrag online stellen. Du hast außerdem die Möglichkeit, bei der Rentenversicherung Formulare zu bestellen, sie zu Hause auszufüllen und sie per Post an die Versicherung zu schicken oder sie persönlich abzugeben.

Unter Umständen bittet die Rentenversicherung darum, noch weitere Unterlagen und Auskünfte bereitzustellen, um eine schnelle Bearbeitung des Rentenantrags zu gewährleisten:

  • Nachweise über Berufsausbildungen jeder Art
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Bei Beamten: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
  • Gegebenenfalls schriftliche Vollmachten

Wichtig: Bevor du deinen Rentenantrag stellst, solltest du genau nachprüfen, ob die Versicherungszeiten vollständig sind oder ob es Lücken gibt, die deine Rente schmälern können. Ab einem Alter von 55 Jahren bekommen gesetzlich Rentenversicherte alle drei Jahre ihren bisherigen Versicherungsverlauf und können auf Wunsch jederzeit einen aktuellen Verlauf anfordern.

Überprüfe anhand des Verlaufs, ob in deinem Rentenkonto alle relevanten Zeiten erfasst sind. Fehlen bestimmte Rentenzeiten, wie zum Beispiel Ausbildungen oder Tätigkeiten im Ausland – solltest du bei der Rentenversicherung eine Kontenklärung beantragen und die fehlenden Nachweise nachzureichen.

Zusammenfassung: Wichtige To Dos rund um den Rentenantrag

  1. Rentenkonto prüfen: Stelle sicher, dass alle relevanten Zeiten für deine Rente bei der Rentenversicherung erfasst sind. Wenn Zeiten fehlen, fordere eine Kontenklärung an.
  2. Rentenantrag besorgen: Etwa vier Monate vor deinem gewünschten Rentenbeginn solltest du dir das Rentenantragsformular herunterladen. Prüfe, ob du alle nötigen Nachweise hast.
  3. Rentenantrag stellen: Spätestens drei Monate vor deinem gewünschten Rentenbeginn reichst du deinen Antrag ein. Das gibt der Rentenversicherung genug Zeit, alle benötigten Informationen und Nachweise zu sammeln.

Deine Rente wurde bewilligt und der Rentenbescheid liegt dir vor? Sehr gut! Wirf unbedingt einen kritischen Blick darauf. Wenn du einen Fehler entdeckst, hast du einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Lebst du im Ausland, hast du sogar drei Monate Zeit dafür.

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02 Spezielle Unterlagen bei der Altersrente

Neben den oben aufgeführten allgemeinen Unterlagen, die für die Antragstellung benötigt werden, können es die individuellen Lebensumstände notwendig machen, weitere Auskünfte und Dokumente vorzulegen, wenn du einen Rentenantrag stellen möchtest:

  • Bei Arbeitslosigkeit zum Renteneintritt: Letzter Bescheid von Arbeitsamt
  • Bei einer Schwerbehinderung: Feststellungsbescheid sowie den Schwerbehindertenausweis.
  • Bei Altersteilzeit: Altersteilzeitvertrag

Denkst du darüber nach, nach Rentenbeginn etwas hinzuzuverdienen, musst du der Rentenversicherung außerdem die voraussichtliche Höhe deines zukünftigen Einkommens mitteilen.

Gesundheitsangaben nicht vergessen

03 Besonderheiten bei der Erwerbsminderungsrente

Ebenso wie die Altersrente gibt es die Erwerbsminderungsrente nur nach Antrag. Um eine reibungslose Abwicklung der Antragsbearbeitung zu unterstützen, solltest du folgende Unterlagen und Informationen vorlegen:

  • Chronologische Auflistung aller Arbeitstätigkeiten
  • Vollständige Aufstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Informationen zu den ärztlichen Untersuchungen seitens öffentlicher Stellen wie Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder Arbeitsämter
  • Namen und Adressen alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte
  • Auflistung der Reha- und Krankenhausaufenthalte

Rentenantrag für Hinterbliebene

04 Das ist bei der Hinterbliebenenrente zu beachten

Hinterbliebene haben ebenfalls Anspruch auf Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Je nach Art der Rente gilt es, zusammen mit dem Rentenantrag entsprechende Unterlagen einzureichen:

Witwen-, Witwer- und Erziehungsrente

Neben den allgemeinen Antragsunterlagen müssen Hinterbliebene bei der Witwenrente die Sterbeurkunde des Verstorbenen beilegen – ebenso wie die Heiratsurkunde und die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Partners. Außerdem müssen Rentenberechtigte Angaben zu ihren Einkünften machen. Geht es um die Erziehungsrente, ist der Nachweis der Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft erforderlich.

Wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes noch keine Rente bezog, müssen Hinterbliebene bei der Antragstellung alle Rentenunterlagen beilegen.

Waisenrente

Bei minderjährigen Halb– oder Vollwaisen stellen die gesetzlichen Vertreter den Antrag auf Waisenrente. Ab einem Alter von 15 Jahren können die Jugendlichen die Antragstellung selbst übernehmen, sofern die Vertreter keine Einwände dagegen haben.

Zu den benötigten Unterlagen zählen die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils, Geburtsurkunde der Waisen sowie Nachweise über seine Ausbildungen, Freiwilligendienste sowie gegebenenfalls über geleistete Wehr- oder Zivildienste. Hat das Waisenkind bereits eine Rentenversicherungsnummer, gehört auch diese zu den notwendigen Informationen.

Gut zu wissen: Nach dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin gelten hinsichtlich der Rentenzahlungen die Regelungen rund um das sogenannte „Sterbevierteljahr“. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat erhalten Witwen und Witwer eine Witwerrente in Höhe des Rentenanspruchs des verstorbenen Partners. Das eigene Einkommen spielt in diesem Zeitraum keine Rolle. Die Voraussetzung ist, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bereits Rentenzahlungen erhalten hat.

Frührente und Antragstellung

05 Rentenantrag stellen für Rente mit 63: Das ist wissenswert

Menschen, die vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen möchten, müssen häufig mit Minderungen der monatlichen Rentenzahlungen rechnen. Grundsätzlich gilt ein Rentenabschlag von 0,3 Prozentpunkten für jeden vorgezogenen Monat. Zudem muss der gesetzlich Versicherte mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkassen eingezahlt haben, um Rentenansprüche zu haben.

Für die Frührente gelten die folgenden Regelungen:

  • Altersrente für langjährig Versicherte: Wer im Leben mindestens 35 Beitragsjahre gesammelt hat und zwischen 1949 und 1963 geboren wurde, kann abschlagsfrei vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen. Langjährig Versicherte haben außerdem die Möglichkeit, mit 63 in Rente zu gehen, müssen allerdings die oben beschriebenen Abschläge in Kauf nehmen.
  • Rente für besonders langjährig Versicherte: Als besonders langjährig versichert gilt man, wenn das Rentenkonto mindestens 45 Beitragsjahre aufweist und das Geburtsjahr vor 1953 liegt. In diesem Fall ist die Rente mit 63 abschlagsfrei. Mehr dazu auf unserer Themenseite: Rente nach 45 Jahren.

Das gesetzliche Rentenalter wird seit 2012 stufenweise angepasst. Wer also ohne Abschläge in Frührente gehen will und einen entsprechenden Rentenantrag stellen möchte, muss auf die Jahrgänge achten, um den richtigen Zeitpunkt zu wählen.

Besser früh als spät

06 Die Fristen für die Antragstellung

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente gelten gewisse Fristen. Dies gilt sowohl für die Antragsstellung als auch für die Zeit, nachdem der Rentenbescheid da ist. Welche es sind, siehst du nachfolgend auf einen Blick:

  • Renten aus eigener Versicherung (Altersrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungsrente): Hier gilt eine Antragsfrist von drei Monaten bis zum Rentenbeginn. Bei einer späteren Antragstellung wird die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat gewährt. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens sechs Monate im Voraus zu stellen.
  • Hinterbliebenenrenten: Die Frist für die Beantragung liegt in diesem Fall bei zwölf Monaten ab dem Todestag.
  • Rentenzahlungen im Sterbevierteljahr: Einen entsprechenden Antrag müssen Hinterbliebene innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesdatum einreichen.
  • Einspruch gegen den Rentenbescheid: Findest du in deinem Rentenbescheid einen Fehler, hast du einen Monat lang Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Lebst du im Ausland, beträgt die Widerspruchsfrist drei Monate.

Wo kriegst du Unterstützung?

Wenn du weitere Fragen zu deiner Rente und zum Rentenantrag hast, zögere nicht, dich an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu wenden. Sie bietet kostenfreie Beratungen an – entweder online, telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich in verschiedenen Beratungszentren. Wo du die Mitarbeiter erreichen kannst, erfährst du im Detail auf der Kontaktseite der DRV.

Sie helfen dir bei allgemeinen Fragen zu deiner Rente und auch beim Ausfüllen deines Rentenantrags.

Neben den Beratungsstellen der Rentenversicherung bieten dir auch ehrenamtliche Versicherungsberater, Versichertenälteste und Sozialverbände Unterstützung beim Rentenantragstellen.

Gut vorsorgen und sorgenfrei leben

07 Private Rentenversicherung für komfortablen Lebensabend

Die wenigsten Menschen kommen mit der gesetzlichen Rente aus und müssen im Alter den Gürtel enger schnallen. Mit privater Altersvorsorge lassen sich Finanzlücken schließen, sodass die Rentenzeit genauso wird, wie sie sein soll: sorgenfrei und komfortabel. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die gesetzliche Rente aufzubessern – Riester– und Rürup-Renten sind nur zwei von ihnen.

Lasse dich beraten und finde die ideale Altersvorsorge für deine Ansprüche. Es ist nie zu spät, für den Lebensabend vorzusorgen und wir helfen dir dabei, dich für später optimal abzusichern.

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Zuletzt aktualisiert am: 27.06.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge