Rentenzahlung Beim Antrag alles richtig machen.
- Rentenantrag pünktlich stellen
- Alle Unterlagen einreichen
- Rentenzahlung zum Ende des Monats erhalten
Rentenzahlung: Alles Wichtige zu Beantragung und Fristen
Eine automatische Rentenzahlung bei Renteneintritt gibt es in Deutschland nicht. Dafür müssen Rentenversicherte einen Antrag auf Rentenzahlung bei der gesetzlichen Rentenkasse stellen. Idealerweise sollte dies bereits einige Zeit vor Rentenbeginn erfolgen, da die Rentenversicherung die eingereichten Unterlagen im Detail prüft. Ist der Rentenantrag genehmigt, wird die Rente bei allen Neurentnern zum Monatsende ausgezahlt.
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Rentenzahlung pünktlich zu Rentenbeginn
Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) ist eine Einreichung des Rentenantrags ohne finanzielle Einbußen innerhalb der ersten drei Kalendermonate nach der Erfüllung aller Antragsvoraussetzungen möglich. Ratsam ist das hingegen nicht. Denn im Umkehrschluss bedeutet das, dass eine Zahlungslücke für die Zeit entstehen kann, in der der Rentenantrag in Prüfung ist.
Darüber hinaus sollten Antragsteller beachten, dass die Einreichung der Unterlagen nach der Dreimonatsfrist dazu führen kann, dass die Rentenkasse die Rente erst ab dem Antragsmonat zahlt.
Passender Zeitpunkt für den Rentenantrag
Empfehlenswert ist, den Rentenantrag circa drei Kalendermonate vor der Erfüllung aller Voraussetzungen, also des geplanten Rentenbeginns zu stellen. So ist in der Regel eine pünktliche Auszahlung der Rentenbezüge gewährleistet.
Rentenzahlung entweder im Voraus oder rückwirkend
Alle Rentner, die nach April 2004 in Rente gegangen sind oder gehen, erhalten die Rentenzahlung am letzten Bankarbeitstag des Monats – und zwar rückwirkend für den Monat. Dieses Prinzip dürfte den meisten Neurentnern bekannt sein, denn als Angestellte haben sie in der Regel ebenfalls das Gehalt zum Ende des Monats überwiesen bekommen.
Wer vor April 2004 in Rente gegangen ist, kommt hingegen in den Genuss, bereits zum Monatsbeginn die Rente für den jeweiligen Monat im Voraus zu erhalten.
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Nach der Antragstellung ist vor der Auszahlung: Zahlungskonto angeben
Bevor die monatlichen Rentenzahlungen auf das Konto des Rentners fließen, muss die Rentenkasse den Antrag genehmigen. Es sind zahlreiche Unterlagen einzureichen, um nur die wichtigsten zu nennen:
- Nachweise über Versicherungszeiten
- Angaben zu Kindern (inklusive Geburtsurkunden
- Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde
- Rentenversicherungsnummer
- Krankenkasse inklusive Versicherungsnummer
- Identifikationsnummer vom Finanzamt
- Nachweise bei Sozialleistungen
- Nachweise zur Berufsausbildung
Darüber hinaus müssen künftige Rentenbezieher das sogenannte Zahlungskonto bei der Antragstellung angeben – also das Bankkonto, auf das die Rentenzahlungen überwiesen wird. Die Rentenkasse benötigt dabei die üblichen Überweisungsinformationen: IBAN, BIC und der Name der Bank.
Rentenzahlung im Todesfall
Verstirbt ein Rentenbezieher und hinterlässt einen Ehegatten, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, ist die Rentenkasse verpflichtet, drei Monate lang nach dem Tod die volle Rente des Verstorbenen an die Witwe oder den Witwer zu zahlen. Man spricht auch vom sogenannten „Sterbevierteljahr“.
Nach Ablauf diese Periode wird die Rentenzahlung für den Hinterbliebenen auf 55 oder 60 Prozent (bei der „großen“ Witwenrente) beziehungsweise 25 Prozent (bei der „kleinen“ Witwenrente) heruntergesetzt.