Die Rentenbesteuerung ist ein Thema, mit dem du dich nicht erst im Rentenalter befassen solltest. Schon bei der Planung deiner Altersvorsorge solltest du wissen, was du im Alter bei deiner Rentenzahlung nach Steuern raus hast – und auch, ob die Rentenbesteuerung fair verläuft.
Ruhestand planenRentenbesteuerung Wie viel Steuern musst du auf deine Rente zahlen?
Im Schnelldurchlauf
Das Wichtigste zur Rentenbesteuerung kurz & knapp erklärt
Steuern machen den meisten Menschen wenig Spaß. Doch etwas Grundwissen kann nicht schaden: Aktuell wird die nachgelagerte Rentenbesteuerung umgesetzt. Der Prozess wurde 2005 im Zuge des Alterseinkünftegesetzes in Gang gebracht und wird sich wohl noch bis 2058 hinziehen. Erst dann werden die Renten voll besteuert. Bis dahin gibt’s einen Freibetrag.
Bei der Rentenbesteuerung wird zudem unterschieden, welche Rentenart du bekommst. So wird beispielsweise deine Auszahlung aus deiner privaten Rentenversicherung anders und häufig auch vorteilhafter besteuert.
Vier Fakten zur Rentenbesteuerung
- Zwei wesentliche Faktoren bestimmen, ob du auf deine Rente Steuern zahlen musst.
- Der Rentenfreibetrag wird beim Renteneintritt festgelegt und ändert sich nicht mehr.
- Der Grundfreibetrag wird dagegen jährlich angepasst und steigt in der Regel.
- Die Rente ist erst dann steuerpflichtig, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Setze daher möglichst viele Ausgaben in deiner Steuererklärung ab.
Inhaltsverzeichnis
Worüber willst du mehr erfahren?
Das Wichtigste zur Rentensteuer
01 Dann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben
Während deines Erwerbslebens wirst du etliche Steuererklärungen abgeben. Wenn du hoffst, dass das mit deinem Ruhestand ein Ende nimmt, müssen wir dich enttäuschen. Denn sobald du als Rentner eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitest, bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung zu machen.
Wann die Schwelle erreicht wird, hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab:
- Grundfreibetrag
- Rentenfreibetrag
Rentenbesteuerung: Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2024?
2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro). Hinzu kommen der Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro und ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Konkret bedeutet das also, dass für das Jahr 2024 Einkünfte bis zu einer Höhe von 11.742 Euro steuerfrei bleiben. Für das Steuerjahr Jahr 2023 waren es 11.046 Euro. Dieser Betrag verdoppelt sich bei Ehepaaren, die eine Zusammenveranlagung für ihre Rentenbesteuerung bevorzugen.
Sobald Senioren mit ihrem Einkommen diese Grenze überschreiten, ist die Abgabe einer Steuererklärung wahrscheinlich. Zum Einkommen zählen dabei neben der gesetzlichen Altersrente Nebeneinkünfte wie Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen sowie andere Renten.
Der Rentenfreibetrag
Auch der Rentenfreibetrag entscheidet, ab wann du als Rentner eine Steuererklärung abgeben musst. Wie hoch der Freibetrag ist, legt das Jahr fest, in dem du in Rente gehst. Ist dies beispielsweise 2024, bleiben 16 Prozent deiner Jahresbruttorente steuerfrei, beziehungsweise 17 Prozent, sobald eine Neuregelung beschlossen wurde.
Solltest du in deinem ersten Rentenjahr deine Rente nicht für das gesamte Kalenderjahr bekommen, weil du beispielsweise Mitte des Jahres ins Seniorenleben gewechselt bist, wird der endgültige Rentenfreibetrag im Folgejahr ermittelt.
Der Freibetrag sinkt jährlich, sodass er ursprünglich 2040 komplett wegfallen sollte. Dies hat die Regierung jedoch angepasst, um eine mögliche Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden. So sollen die Renten erst 2058 unter die volle Besteuerung fallen.
Die folgende Tabelle zur Rentenbesteuerung zeigt dir das Verhältnis von Freibetrag und zu besteuernden Rentenanteil für die nächsten Jahre.
Rentenbesteuerung Tabelle (nach aktuellen Plänen der Bundesregierung, Beschluss im Bundestag steht noch aus)
Rentenbeginn | Rentenfreibetrag | Besteuerungsanteil |
2023 | 17,5 % | 82,5 % |
2025 | 16,5 % | 83,5 % |
2027 | 15,5 % | 84,5 % |
2031 | 13,5 % | 86,5 % |
2041 | 8,5 % | 91,5 % |
2051 | 3,5 % | 96,5 % |
2058 | 0 % | 100 % |
Dazu ein Beispiel: Deine Bruttorente liegt bei 1.800 Euro monatlich (Jahresbruttorente 21.600 Euro). Durch deinen Renteneintritt im Jahr 2024 bleiben davon voraussichtlich 17 Prozent steuerfrei, also 3.672 Euro. Der Besteuerungsanteil liegt bei 17.928 Euro. Wichtig: Diese einmal ermittelte Summe von 3.672 Euro bleibt gleich hoch und ändert sich auch dann nicht, wenn deine Rente durch eine Rentenerhöhung steigt.
Um diesen Rentenfreibetrag erhöht sich die Einkommensschwelle, ab der die Steuererklärung Pflicht wird. Für unser Beispiel müsstest du die Erklärung beziehungsweise die Anlage R demnach abgeben, wenn dein Einkommen 15.414 Euro überschreitet (3.672 Euro Rentenfreibetrag + 11.742 Euro Grundfreibetrag/Pauschbetrag).
Wie viel Rente ist 2023 steuerfrei?
Mithilfe des Alterseinkünfte-Rechners des Bayerischen Landesamts für Steuern kannst du als Senior deine individuelle Steuerlast ermitteln. Mit ihm lässt sich auch berechnen, bis zu welcher Bruttorente Rentnerinnen und Rentner 2023 keine Steuern zahlen müssen – wenn sie 2023 in Rente gehen und auch nur die gesetzlichen Renteneinkünfte als Einnahmequelle haben: 13.318 Euro. Die folgende Tabelle zeigt, warum:
Jahresbruttorente | 13.317 Euro (rund 1.110 Euro/Monat) |
minus Rentenfreibetrag | 2.264 Euro |
minus Werbungskostenpauschale | 102 Euro |
minus Sonderausgabenpauschale | 36 Euro |
minus Freibetrag | 10.908 Euro |
Summe zu versteuerndes Einkommen mit deinem individuellen Einkommensteuersatz | 7 Euro |
Auf diese 7 Euro wird keine Steuer berechnet.
Denk daran: Du kannst deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Damit senkst du deine Steuerlast. Weitere Absetzungsmöglichkeiten sind:
- Kosten von Hilfsmitteln oder Medikamenten, die ein Heilpraktiker oder Arzt verschrieben hat
- Zuzahlungen für Zahnarzt, Hörgerät oder Brille
- Kurkosten
- Pauschbetrag für Behinderte (wenn entsprechender Grad der Behinderung von mindestens 25 vorliegt: § 33b EStG)
- Pflegeversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge
- Unfallversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Spenden
- Kirchensteuer
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Handwerksleistungen
- Ambulante Pflegekraft als Haushaltshilfe
Das Finanzamt kennt genau die Höhe der Renteneinkünfte jedes Ruheständlers, da es von den auszahlenden Institutionen Rentenbezugsmitteilungen erhält. Den Anteil der gezahlten Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge bekommen die Finanzämter wiederum von den Krankenkassen.
Übrigens: Bei Pensionen gibt es ebenfalls einen Freibetrag, der bis 2040 immer kleiner wird. Der sogenannte Versorgungsbetrag hängt auch vom Jahr des Rentenbeginns ab. 2024 sind es beispielsweise 13,6 Prozent der Beamtenpension, aber höchstens 960 Euro. Der Versorgungsfreibetrag gilt zudem für Betriebsrenten aus einer Direktzusage und einer Unterstützungskasse.
Wann greift die Abgabepflicht einer Steuererklärung?
Wie erwähnt, musst du keine Steuererklärung abgeben, wenn dein Einkommen innerhalb des Freibetrags liegt. Doch Vorsicht: Dies ist nicht unbedingt in Stein gemeißelt. Deine Einkommenshöhe kann sich ändern, etwa wenn:
- Dein Partner verstirbt
- Du dir deine private Altersvorsorge später auszahlen lässt
- Die Renten erhöht werden
Insbesondere der letzte Punkt ist wichtig. Denn die Renten werden regelmäßig zum 1. Juli angepasst. Oftmals rutschen dann tausende Rentner in die Abgabepflicht. 2022 ging das Finanzministerium beispielsweise von rund 730 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen durch die Senioren aus, die durch die Rentenerhöhung in die Steuerpflicht geraten sind.
Sollte dich das Finanzamt anschreiben und eine Steuererklärung von dir einfordern, gegebenenfalls auch rückwirkend für mehrere Jahre, erledige dies bis zur gesetzten Frist. Ansonsten musst du mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
Aber Achtung. Fällt dir selbst auf, dass du eine Erklärung hättest abgeben müssen, erhebt das Finanzamt in der Regel direkt den Zuschlag.
Nun zu den Grundlagen
02 Nachgelagerte Rentenbesteuerung seit 2005
Am 1. Januar 2005 ist das sogenannte Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Dieses regelt die Besteuerung im Nachhinein, also dass Einkünfte zur Alterssicherung erst dann von der Einkommensteuer betroffen sind, wenn sie ausgezahlt werden.
Der Gesetzgeber gewährt als Gegenleistung Steuererleichterungen: Zahlst du in eine bestimmte private Altersvorsorge, in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine betriebliche Altersvorsorge ein, darfst du diese Beiträge als Sonderausgaben bis zum Jahreshöchstbetrag von der Steuer absetzen.
Für die folgenden Renteneinkünfte gilt diese Form der Besteuerung:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Riester-Rente
- Betriebliche Altersvorsorge
- Alterseinkünfte aus privater kapitalgedeckter Lebensversicherung (Rürup-Rente)
- Landwirtschaftliche Alterskasse
- Berufsständische Versorgungseinrichtungen
- Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente
Seit 2023 kannst du deine Altersvorsorgebeiträge voll absetzen.
Keine Steuern sind dagegen bei den folgenden Einnahmen fällig:
- Wiedergutmachungsrente
- Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung
- Kriegs- und Schwerbeschädigtenrente
- Grundsicherung im Alter
- Leistung aus der Pflegeversicherung
Auch wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du die Steuererklärung freiwillig abgeben und dir eine Steuerrückzahlung sichern. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn du viele Ausgaben von der Steuer absetzen kannst. Sollte eine Nachzahlung fällig werden, kannst du Einspruch einlegen und den Antrag auf Steuerveranlagung zurücknehmen, so der Vereinigte Lohnsteuerhilfe Verein.
Urteil zu Doppelbesteuerung
03 Wann kommt es bei der Rentenbesteuerung zur Doppelbesteuerung?
Durch die Umstellung der Rentenbesteuerung auf das neue System besteht für manche Rentner die Gefahr, dass sie doppelt Steuern zahlen: Einmal, in dem sie ihre Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen entrichten, und ein weiteres Mal, wenn sie die Rente versteuern müssen.
Um zu erfahren, ob die Doppelbesteuerung bei dir ein Problem sein könnte, ist sicherlich die Hilfe von einem Steuerexperten notwendig. Dabei geht es im Wesentlichen darum zu berechnen, wie viel Rentenversicherungsbeiträge du aus deinem versteuerten Einkommen eingezahlt hast und wie viel Rente im Rentenalter steuerfrei ist.
Da nicht absehbar ist, wie lange du deinen Ruhestand genießen darfst, wird der steuerfreie Anteil mit der statistischen Lebenserwartung bei Rentenbeginn multipliziert. Hast du mehr steuerpflichtige Beträge eingezahlt als du als steuerfreie Rente erhältst, spricht man von einer Doppelbesteuerung.
Bislang umstritten war dabei, wie der sogenannte steuerfreie Rentenzufluss berechnet wird. Der Bundesfinanzhof (BFH, AZ. XR 33/19) hat hierzu im Mai 2021 ein Urteil zur Rentenbesteuerung gefällt. Er legte unter anderem fest, dass der Grundfreibetrag nicht berücksichtigt werden darf. Zudem forderten die Richter die Bundesregierung zum Nachsteuern auf, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Das Finanzministerium hat infolgedessen beschlossen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2023 und nicht erst ab 2025 zu 100 Prozent vom Finanzamt anerkannt werden. Auch die vollständige Rentenbesteuerung wird voraussichtlich bis 2058 verlängert. Weitere notwendige Maßnahmen stehen noch aus.
Sonstiges
04 Besteuerung von Auslandsrenten & anderen Renten
Die Deutsche Rentenversicherung überweist mehr als 200.000 Renten an Ruheständler, die im Ausland leben. In Deutschland giltst du als beschränkt steuerpflichtig, wenn du über sechs Monate pro Jahr im Ausland lebst. Dadurch fallen Steuervorteile wie der Abzug außergewöhnlicher Belastungen, das Ehegattensplitting oder der Steuerfreibetrag weg.
Bekommst du als Rentner jedoch mindestens 90 Prozent deines Einkommens aus Deutschland oder ist der Grundfreibetrag höher als deine Auslandseinkünfte, kannst du diese Nachteile ausmerzen, indem du einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht beim Finanzamt stellst.
Für Rentenempfänger im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Auf dessen Webseite sind die notwendigen Formulare und weitere Informationen zum Rentenbezug im Ausland zu finden. Oder du liest einfach auf unserer Seite zur Rente im Ausland weiter.
Besteuerung von anderen Renten
Die Rentenbesteuerung greift nicht nur bei der gesetzlichen Rente, sondern auch bei anderen Rentenarten, allerdings im unterschiedlichen Umfang:
Rentenform | Riester-Rente | Rürup-Rente | Private Rentenversicherung |
Rentenbesteuerung | Nachgelagerte Besteuerung, Jahr des Renteneintritts legt steuerfreien Rentenanteil fest | Nachgelagerte Besteuerung, Jahr des Renteneintritts legt steuerfreien Rentenanteil fest | Besteuerung des Ertragsanteils, Jahr der Rentenauszahlung legt fest, wie hoch der Anteil ist Bei Einmalauszahlung greift das Halbeinkünfteverfahren, (Die Hälfte deiner Erträge wird besteuert) |
Weitere Infos | Riester-Rente & Steuern | Rürup-Rente & Steuern | Private Rentenversicherung & Steuern |
Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung kannst du nicht von der Steuer absetzen – anders als die gesetzliche Rente. Das mag in der Ansparphase ein Nachteil sein. In der Auszahlphase fällt die Besteuerung jedoch besser aus, da nur ein kleiner Teil, der sogenannte Ertragsanteil, besteuert wird.
Hast du eine betriebliche Altersvorsorge vereinbart, musst du deine Betriebsrente als Rentner voll versteuern.
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Wie hoch deine Rente sein wird, hängt wesentlich von deinen gesammelten Rentenpunkten ab. Je mehr, desto besser - Fondsgebundene Rentenversicherung
Du kannst und solltest deine gesetzliche Rente aufstocken, etwa mit einer privaten Rentenversicherung, die auf den Aktienmarkt setzt.
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