Auch wenn du sehr gut verdienst, ist es sinnvoll, deine gesetzliche Rente mit einer zusätzlichen Altersvorsorge zu ergänzen. Die private Rentenversicherung kann dabei ein wichtiger Bestandteil deiner Ruhestandsplanung sein. Im Vergleich zu den staatlich geförderten Vorsorgevarianten bist du mit ihr in der Auszahlphase steuerlich im Vorteil.
Vorsorge planenPrivate Rentenversicherung und Steuern Private Rentenversicherung steuerlich absetzen – so geht’s
Die wichtigsten Infos im Überblick
Steuerliche Vorteile durch eine private Rentenversicherung
Um deinen Lebensstandard auch im Alter halten zu können, ist es wichtig, dass du dir rechtzeitig Gedanken über eine geeignete private Altersvorsorge machst. Denn die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus. Insbesondere wenn du eine Zeit lang arbeitslos warst oder dein Fokus mehr auf dem Familienleben lag und du daher nicht Vollzeit erwerbstätig warst, droht dir beim Renteneintritt die Altersarmut.
Mit einer Zusatzrente kannst du ganz einfach rechtzeitig vorsorgen. Das Beste daran: Bei bestimmten Varianten der privaten Altersvorsorge kannst du steuerlich einen Vorteil geltend machen. So sparst du nicht nur rechtzeitig genügend Kapital an, um im Alter eine gute Rente zu haben, sondern profitierst schon heute von deiner privaten Altersvorsorge.
Welche Versicherung du in welcher Höhe von der Steuer absetzen kannst, hängt davon ab, für welche private Altersvorsorge du dich entscheidest. Eine Rürup-Rente wird beispielsweise steuerlich anders behandelt als die Riester-Rente.
Darüber hinaus hängt die Art der Besteuerung davon ab, ob du dich gerade in der Ansparphase mitten im Erwerbsleben befindest oder ob du bereits eine Leibrente erhältst. Dazu aber später mehr.
Vier Fakten über die private Rentenversicherung und Steuern:
- Die Besteuerung deiner privaten Rente hängt davon ab, ob du eine monatliche Leibrente beziehst oder eine Einmalzahlung erhältst.
- Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung ist die Besteuerung vorteilhafter, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre besteht und du bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt bist. In diesem Fall wird nur die Hälfte der Erträge besteuert.
- Wer rechtzeitig eine Lebensversicherung vor dem Jahr 2005 abgeschlossen
hat, ist unter bestimmten Konditionen von der Besteuerung des Kapitalbetrags befreit. - Wenn du die Leistungen aus deiner privaten Altersvorsorge erhältst, musst du auch als Rentner eine Steuererklärung abgeben.
Inhaltsverzeichnis
Hier erfährst du mehr
- Private Rentenversicherung: Was kann ich von der Steuer absetzen?
- Versteuerung der Leistungen aus privaten Rentenversicherungen
- Tipps zur Steuererklärung
Deep Dive
Private Rentenversicherung: Was kann ich von der Steuer absetzen?
Damit du deine Rentenlücke im Alter gut überbrücken kannst, gibt es verschiedene Modelle der privaten Altersvorsorge. Einige sind staatlich gefördert und andere wiederum nicht. Bei jedem der Modelle gibt es andere Steuervorteile und Vergünstigungen. Grundsätzlich wird zwischen vier verschiedenen Formen der privaten Rentenversicherung unterschieden:
Bei den meisten dieser privaten Vorsorgemodelle handelt es sich um eine Leibrente. Das bedeutet, dass du auf Lebenszeit gleichbleibende Rentenbezüge erhältst. Ein wichtiger Indikator, der ausschlaggebend ist, wie viel du steuerlich von deiner privaten Altersvorsorge geltend machen kannst, ist dein monatliches Einkommen und deine aktuelle Steuerlast.
Riester-Rente oder Rürup – Wo gibt es die größten Steuerersparnisse?
Die Riester-Rente eignet sich aus steuerlicher Sicht für eine breite Zielgruppe, insbesondere aber für Arbeitnehmer und Gutverdienende. Familien profitieren eher von der Kinderzulage. Wenn du jährlich mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlst, kannst du bis zu 2.100 Euro bei der Steuererklärung geltend machen.
Bei der Rürup-Rente, auch als Basisrente bezeichnet, handelt es sich zwar auch um eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, allerdings ist der Betrag, den du von der Steuer absetzen kannst, bedeutend höher.
Diese Form der Altersvorsorge wurde zwar für Selbstständige konzipiert, stellt aber mittlerweile auch für gutverdienende Arbeitnehmer eine Alternative zur Riester-Rente dar. Hier kannst du den Höchstbetrag von 26.528 Euro ausreizen. Je höher deine Vorsorgeaufwände ausfallen, desto größer ist hier die Steuererstattung.
Wie kannst du die private Rentenversicherung in der Ansparphase steuerlich absetzen?
Im Gegensatz zur Riester-Rente und zur Rürup-Rente gelten für die private Rentenversicherung keine so großzügigen Steuervorteile in der Ansparphase. Denn wird deine private Altersvorsorge nicht staatlich gefördert, kannst du die Beiträge auch nicht in der Steuererklärung angeben. Doch bevor du jetzt die private Rentenversicherung als potenzielle Vorsorgeform aussortierst, lies erst weiter. Denn die steuerlichen Vorteile ergeben sich bei der privaten Rentenversicherung erst in der Auszahlungsphase.
Für den Fall, dass du bereits vor dem Jahr 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen hast, kannst du die Einzahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Bedenke hierbei, dass du den Höchstbetrag von 1.900 Euro (oder 2.800 Euro für Selbstständige) bereits durch deine Beiträge zur Krankenversicherung ausgereizt haben könntest. Dann entsteht kein steuerlicher Vorteil mehr für dich.
Versteuerung der privaten Rente
Besteuerung der Leistungen aus privaten Rentenversicherungen
Bei der Auszahlung der privaten Rentenversicherung erfolgt eine Besteuerung. Das bedeutet nichts anderes, als dass du mit Erhalt des Rentenbezugs nach wie vor steuerpflichtig bist. Der springende Punkt dabei ist, dass die Rente nicht wie ein reguläres Einkommen besteuert wird. Auf Renten, die auf nicht steuerlich geförderten Beiträgen beruhen – wie der privaten Rentenversicherung, wird nur der Ertragsanteil besteuert. Was bedeutet das nun konkret?
Durch die monatliche Beitragszahlung an deine Versicherung sparst du dir ein Guthaben an. Dieses Guthaben wird verzinst. Es ergibt sich also ein Betrag, der aus deinen Einzahlungen und einem Zinsanteil entsteht. Der Zinsanteil wird auch als Ertragsanteil bezeichnet. Bei der Auszahlung der privaten Rente wird nur dieser Betrag anteilig versteuert.
Die Höhe der Ertragsanteilsbesteuerung ist gesetzlich festgelegt und hängt vom Renteneintrittsalter (vollendete Lebensjahre) ab:
Alter | Ertragsanteil |
67 Jahre | 17 Prozent |
68 Jahre | 16 Prozent |
69–70 Jahre | 15 Prozent |
71 Jahre | 14 Prozent |
72–73 Jahre | 13 Prozent |
Je später du also in den Ruhestand gehst, desto geringer wird deine private Rentenversicherung besteuert. Der ausgezahlte Betrag wird an das zuständige Finanzamt übermittelt, sodass du bei deiner Steuererklärung keine zusätzlichen Angaben tätigen musst.
Rentenzahlungen aus der Basisrente oder Riester-Verträgen unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Sie werden nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung unterzogen.
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Vorsorge planenSo kannst du deine Steuerlast mindern
Tipps zur Steuererklärung
Auch als Rentner kannst du einige deiner Kosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören folgende Kosten:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskräfte oder Handwerker
- Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Pflegekosten
- Spenden für Vereine
- Versicherungsbeiträge, etwa für deine Krankenversicherung
Unser Tipp: Mache unbedingt Werbekosten bei deiner Steuererklärung geltend. Dazu zählen auch die Ausgaben für die Beratung zum Rentenantrag.
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