Rentenbesteuerung als Ehepaar Das müsst ihr in eurer Ehe über die Besteuerung eurer Rente wissen

Bedenke die Rentenbesteuerung bei deiner Ruhestandsplanung
Denn: Steuerabzug sorgt für geringere Rente
Plane voraus & bewahre dir im Alter, was du dir erarbeitet hast
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Das Wichtigste in Kürze

Müssen Ehepaare in der Rente Steuern zahlen?

In Deutschland müssen Rentnerinnen und Rentner grundsätzlich Steuern auf ihre Renteneinkünfte zahlen – sei es aus gesetzlichen und privaten oder anderen Arten der Altersvorsorge. Hast du im wohlverdienten Lebensabend einen Ehepartner an deiner Seite, kannst du von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren.

Fünf Fakten zur Rentenbesteuerung als Ehepaar:

  1. Laut Alterseinkünftegesetz hängt die Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland vom Jahr des Rentenbeginns ab und findet nachgelagert statt.
  2. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt für das Steuerjahr 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Ehepaare. Alles, was unter dieser Grenze liegt, ist für Erwerbstätige und Rentenempfänger steuerfrei.
  3. Die steuerliche Belastung verändert sich meist im Rentenalter, je nachdem, ob sich Einnahmen, Steuerreformen oder die Lebensumstände ändern.
  4. Verheiratete Ehepaare können sich steuerlich gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen, um das für sie passende Steuermodell zu finden.
  5. Egal ob verheiratet oder nicht: Eure gesetzliche und auch private Rente wird versteuert, wenn ihr den Grundfreibetrag überschreitet.

Unser Tipp: Sei dir bei deiner Ruhestandsplanung bewusst, dass sich deine Rente durch die Steuern verringern kann. Lege daher etwas mehr Geld für deinen Lebensabend zurück, sodass du dein Leben im Alter trotz Steuerabzug in vollen Zügen genießen kannst

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Rentenbesteuerung von Ehepaaren

01 Wie werden verheiratete Rentnerinnen und Rentner besteuert?

Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das die Besteuerung von Renten neu geregeltt. Laut diesem Gesetz hängt die Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland vom Rentenbeginn ab und findet nachgelagert statt. Je nachdem, wann du als Rentenempfänger in den Ruhestand gehst, variiert der zu versteuernde Anteil der Rente.

Verheiratete Rentnerinnen und Rentner haben die Möglichkeit, sich beim Renteneintritt steuerlich gemeinsam veranlagen zu lassen. Dabei werden die Einkünfte von deinem Ehepartner und dir addiert und das Ehegattensplitting angewendet.

Bei dieser Rentenbesteuerung per Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert und auf diese Hälfte der jeweilige Steuersatz angewandt. Anschließend wird die errechnete Steuer verdoppelt, um die Gesamtsteuerschuld für beide Ehepartner zu ermitteln.

Dieses Verfahren wird als Splittingtarif bezeichnet und soll steuerliche Vorteile für verheiratete Paare schaffen, indem es eure steuerliche Belastung in vielen Fällen reduziert.

Beachte, dass das Finanzamt nicht nur Renteneinkünfte für die gemeinsame Veranlagung berücksichtigt, sondern auch andere steuerpflichtige Einkünfte wie:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

 

Alle Einkünfte werden zusammengefasst, um das gesamte zu versteuernde Einkommen deines Ehepartners und dir zu ermitteln.

Steuerpflichtige Renten

02 Welche Renten sind steuerpflichtig?

Nicht nur auf Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung fallen Steuern an. Auch die folgenden Rentenformen werden besteuert:

Bei den meisten dieser Vorsorgeformen greift die nachgelagerte Besteuerung: Du kannst die Beiträge in der Ansparphase großzügig steuerlich absetzen, musst im Rentenalter aber auch einen Großteil deiner Rentenzahlungen versteuern. Bei der privaten Rentenversicherung ist die Steuer anders geregelt und kann für dich von Vorteil sein – Stichwort Ertragsanteilbesteuerung.

Unser Tipp: Klar, eure Ehe soll für immer halten. Doch manchmal kommt es anders als gedacht. Dann ist es gut, wenn ihr das Thema Vorsorge unabhängig voneinander geregelt habt und so auch als Geschiedene euren Ruhestand ohne finanzielle Probleme genießen könnt.

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Wann zahlen Rentner Steuern – und wann nicht?

03 Was sind Grundfreibeträge für Rentner?

Bei der Besteuerung der Rente als Ehepaar profitierst du genauso wie Erwerbstätige vom Grundfreibetrag der Einkommensteuer, der jedem Steuerpflichtigen zusteht. Dieser Betrag ist steuerfrei und wird jedes Jahr angepasst.

Diese Steuerfreibeträge gelten im Steuerjahr 2023:

  • 21.816 Euro für Ehepaare
  • 10.908 Euro für Alleinstehende

Für das Steuerjahr 2024 gilt:

  • 23.208 Euro für Ehepaare
  • 11.604 Euro für Alleinstehende

Ergänzend dazu kannst du noch die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le in Höhe von 102 Euro und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro nutzen.

Für dein zu versteuerndes Einkommen oder das deines Ehepartners, das unter diesem Betrag liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Für jeden weiteren Euro über dieser Grenze gilt der jeweilige Einkommensteuersatz.

Für Beamte oder Angehörige des öffentlichen Dienstes gilt außerdem der Versorgungsfreibetrag. Er beträgt 2024 maximal 1.020 Euro (2023: 960 Euro). Der Freibetrag muss in der Steuererklärung beantragt werden und wird von der zu versteuernden Rente abgezogen. Der Versorgungsfreibetrag gilt für Rentner und Pensionäre, die vor 2040 in Rente gehen, während diejenigen, die ab 2040 in Rente gehen, den Altersentlastungsbetrag erhalten.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Zunehmende und nachträgliche Steuerbelastung

04 Steuerfreibeträge: Wie viel Rente ist steuerfrei?

Zusätzlich zum altbekannten Grundfreibetrag gilt für Rentner der sogenannte Rentenfreibetrag. Dieser besagt, dass nur ein bestimmter Teil deiner Jahresbruttorente steuerpflichtig ist.

Für Renten, die ab 2005 begonnen haben, beträgt der sogenannte Besteuerungsanteil 50 Prozent. Dieser Anteil steigt bis zum Renteneintritt in 2020 jedes Jahr um zwei Prozent an, danach nur noch um ein Prozent jährlich. Ursprünglich war geplant, dass er dann bis 2040 bei vollen 100 Prozent liegt. Allerdings plant die Bundesregierung eine Gesetzesänderung. Die volle Besteuerung wäre dann erst 2058 erreicht.

RentenbeginnBesteuerungs­anteilSteuerfreier Anteil
200550 %50 %
200652 %48 %
201570 %30 %
202181 %19 %
2023 (geplant)82,5 %17,5 %
2024 (geplant)83 %17 %
2058 (geplant)100 %0 %

Ein Beispiel: Martin geht 2016 in Rente und erhält pro Jahr 18.500 Euro Rente. In diesem Rentenientrittsjahr liegt ein Besteuerungsanteil von 72 Prozent vor, weshalb für ihn 5.180 Euro steuerfrei sind. Seine Frau Anne geht zwei Jahre später in den Ruhestand. Mit einer Rente von jährlich 16.300 Euro sind für sie 3.912 Euro steuerfrei.

Die vollständige Tabelle findest du in § 22 Abs. 1 EStG.

Die Ampel-Koalition plant aktuell, den Besteuerungsanteil anzupassen. So sollen die 100 Prozent erst 2058 erreicht werden. Auf diese Weise möchte die Koalition eine mögliche Doppelbesteuerung vermeiden, bei der Rentner weniger steuerfreies Rentengeld erhalten würden, als sie während ihres Arbeitslebens in die Rentenkasse eingezahlt haben. Diese Überlegung ist allerdings noch nicht gesetzlich beschlossen.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Neues Jahr, neuer Steuersatz?

05 Muss ich als Ehepaar jedes Jahr mehr Steuern zahlen?

Nein, du musst als Ehepaar im Alter nicht zwingend jedes Jahr mehr Steuern zahlen. Die oben aufgeführte Tabelle zeigt lediglich, wie hoch dein Besteuerungsanteil in Abhängigkeit zu deinem Renteneintritt ist. Der Rentenfreibetrag bleibt jedoch konstant.

Allerdings können verschiedene Faktoren die Höhe deiner Jahresrente und somit deine Steuerlast beeinflussen:

  • Neue Rentenhöhe: Wenn deine Rente durch zusätzliche Auszahlungen oder Rentenanpassungen höher ist als in den Vorjahren, kann dies zu einer höheren Steuerbelastung führen, wenn du den Grundfreibetrag überschreitest.
  • Neuer Steuersatz: Wenn sich deine Einkommensverhältnisse ändern und du dadurch in eine höhere Steuerklasse rutschst, musst du möglicherweise mehr Steuern zahlen. Das kann passieren, wenn du beispielsweise andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hast.
  • Neue Steuerfreibeträge: Wenn sich deine persönlichen Umstände ändern – beispielsweise bei Scheidung oder wenn ein Ehepartner verstirbt –, können sich auch deine Steuerfreibeträge ändern.
  • Neue Steuerreform: Es kann auch sein, dass sich die Steuergesetze ändern und dadurch deine Steuerbelastung erhöht oder gesenkt wird.
  • Sonderausgaben & weitere absetzbare Ausgaben: Neben deinen Krankenversicherungsbeiträgen kannst du eine Reihe von anderen Aufwendungen als Sonderausgaben absetzen. Dazu zählen Krankheitskosten und Spenden. Mit ihnen senkst du deine Steuerlast.

Gemeinsam oder doch getrennt?

06 Ist es sinnvoll, dass ihr als Ehepaar bei der Rentenbesteuerung getrennt veranlagt werdet?

Oftmals ist die Zusammenveranlagung bei der Rentenbesteuerung von Ehepaaren vorteilhaft. Trotzdem gibt es Fälle, in denen die getrennte Veranlagung von Rentner-Ehepaaren sinnvoll ist.

Im Folgenden findest du einige Faktoren, die du bei deiner Entscheidung beachten solltest.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 02.01.2024

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge