Rentenbesteuerung als Ehepaar Was müssen Ehepaare über die Besteuerung ihrer Rente wissen?

Steuern gehören zum Leben eines Erwerbstätigen dazu – ist damit in der Rente Schluss? Die schlechte Nachricht: Nein, auch im Rentenalter musst du Steuern zahlen. Die gute Nachricht ist aber, dass du verschiedene Freibeträge nutzen kannst, um Steuern auf deine Altersvorsorge zu sparen – besonders, wenn du verheiratet bist.

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Das Wichtigste in Kürze

Müssen Ehepaare in der Rente Steuern zahlen?

In Deutschland müssen Rentnerinnen und Rentner grundsätzlich Steuern auf ihre Renteneinkünfte zahlen – sei es aus gesetzlichen und privaten oder anderen Arten der Altersvorsorge. Hast du im wohlverdienten Lebensabend einen Ehepartner an deiner Seite, kannst du von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren.

Vier Fakten zur Rentenbesteuerung als Ehepaar:

  1. Laut Alterseinkünftegesetz hängt die Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland vom Jahr des Rentenbeginns ab und findet nachgelagert statt.
  2. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt für das Steuerjahr 2022 bei 10.347 Euro für Alleinstehende und 20.694 Euro für Ehepaare. Alles, was unter dieser Grenze liegt, ist für Erwerbstätige und Rentenempfänger steuerfrei.
  3. Die steuerliche Belastung verändert sich meist im Rentenalter, je nachdem, ob sich Einnahmen, Steuerreformen oder die Lebensumstände ändern.
  4. Verheiratete Ehepaare können sich steuerlich gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen, um das für sie passende Steuermodell zu finden.

Rentenbesteuerung von Ehepaaren

Wie werden verheiratete Rentnerinnen und Rentner besteuert?

Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das die Besteuerung von Renten neu regelt. Laut diesem Gesetz hängt die Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland vom Rentenbeginn ab und findet nachgelagert statt. Je nachdem, wann du als Rentenempfänger in den Ruhestand gehst, variiert der zu versteuernde Anteil der Rente.

Verheiratete Rentnerinnen und Rentner haben die Möglichkeit, sich beim Renteneintritt steuerlich gemeinsam veranlagen zu lassen. Dabei werden die Einkünfte von deinem Ehepartner und dir addiert und das Ehegattensplitting angewendet.

Bei der Rentenbesteuerung per Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert und auf diese Hälfte der jeweilige Steuersatz angewandt. Anschließend wird die errechnete Steuer verdoppelt, um die Gesamtsteuerschuld für beide Ehepartner zu ermitteln.

Dieses Verfahren wird als Splittingtarif bezeichnet und soll steuerliche Vorteile für verheiratete Paare schaffen, indem es deine steuerliche Belastung in vielen Fällen reduziert.

Beachte, dass nicht nur Renteneinkünfte für die gemeinsame Veranlagung berücksichtigt werden, sondern auch andere steuerpflichtige Einkünfte wie:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

 

Alle Einkünfte werden zusammengefasst, um das gesamte zu versteuernde Einkommen deines Ehepartners und dir zu ermitteln.

Steuerpflichtige Renten

Welche Renten sind steuerpflichtig?

Nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung fallen Steuern an. Auch die folgenden Rentenformen werden besteuert:

Bei den meisten dieser Vorsorgeformen greift die nachgelagerte Besteuerung: Du kannst die Beiträge in der Ansparphase großzügig steuerlich absetzen, musst im Rentenalter aber auch einen Großteil deiner Rentenzahlungen versteuern. Bei der privaten Rentenversicherung ist die Steuer anders geregelt und kann für dich von Vorteil sein.

Wenn du auf der Suche nach einer passenden Altersvorsorge bist, berücksichtige bei deiner Wahl auch immer die Steueraspekte. Lass dich dazu am besten von einem Versicherungsexperten ausführlich beraten, sodass du das Beste aus deiner Ruhestandsplanung herausholst.

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Wann zahlen Rentner Steuern – und wann nicht?

Was sind Grundfreibeträge für Rentner?

Bei der Besteuerung der Rente als Ehepaar profitierst du genauso wie Erwerbstätige vom Grundfreibetrag der Einkommensteuer, der jedem Steuerpflichtigen zusteht. Dieser Betrag ist steuerfrei und wird jedes Jahr angepasst.

Diese Steuerfreibeträge gelten für Rentnerinnen und Rentner im Steuerjahr 2022:

  • 10.347 Euro für Alleinstehende
  • 20.694 Euro für Ehepaare

Für das Steuerjahr 2023 gilt:

  • 10.908 Euro für Alleinstehende
  • 21.816 Euro für Ehepaare

Ergänzend dazu kannst du noch die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le in Höhe von 102 Euro und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro nutzen.

Für dein zu versteuerndes Einkommen oder das deines Ehepartners, das unter diesem Betrag liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Für jeden weiteren Betrag über dieser Grenze gilt der jeweilige Einkommensteuersatz.

Für Beamte oder Angehörige des öffentlichen Dienstes gilt außerdem der Versorgungsfreibetrag. Er beträgt 2022 maximal 1.080 Euro (2023: 1.020 Euro). Der Freibetrag muss in der Steuererklärung beantragt werden und wird von der zu versteuernden Rente abgezogen. Der Versorgungsfreibetrag gilt für Rentner und Pensionäre, die vor 2040 in Rente gehen, während diejenigen, die ab 2040 in Rente gehen, den Altersentlastungsbetrag erhalten.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Zunehmende und nachträgliche Steuerbelastung

Steuerfreibeträge: Wie viel Rente ist steuerfrei?

Zusätzlich zum altbekannten Grundfreibetrag gilt für Rentner der sogenannte Rentenfreibetrag. Dieser besagt, dass nur ein bestimmter Teil deiner Jahresbruttorente steuerpflichtig ist.

Für Renten, die ab 2005 begonnen haben, beträgt der sogenannte Besteuerungsanteil 50 Prozent. Dieser Anteil steigt bis zum Renteneintritt in 2020 jedes Jahr um zwei Prozent an, danach nur noch um ein Prozent jährlich. Bis 2040 liegt er dann bei vollen 100 Prozent.

RentenbeginnBesteuerungs­anteilSteuerfreier Anteil
200550 %50 %
200652 %48 %
201570 %30 %
201672 %28 %
202080 %20 %
202181 %19 %
202585 %15 %
2040100 %0 %

Als Beispiel: Martin geht 2016 in Rente und erhält pro Jahr 18.500 Euro Rente. In diesem Rentenientrittsjahr liegt ein Besteuerungsanteil von 72 Prozent vor, weshalb für ihn 5.180 Euro steuerfrei sind. Seine Frau Anne geht zwei Jahre später in den Ruhestand. Mit einer Rente von jährlich 16.300 Euro sind für sie 3.912 Euro steuerfrei.

Die vollständige Tabelle findest du in § 22 Abs. 1 EStG.

Die Ampel-Koalition plant aktuell, den Besteuerungsanteil anzupassen. So sollen die 100 Prozent erst 2060 erreicht werden. Auf diese Weise möchte die Koalition eine mögliche Doppelbesteuerung vermeiden, bei der Rentner weniger steuerfreies Rentengeld erhalten würden, als sie während ihres Arbeitslebens in die Rentenkasse eingezahlt haben. Diese Überlegung ist allerdings noch nicht gesetzlich beschlossen.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Neues Jahr, neuer Steuersatz?

Muss ich als Ehepaar jedes Jahr mehr Steuern zahlen?

Nein, du musst als Ehepaar im Alter nicht zwingend jedes Jahr mehr Steuern zahlen. Die oben aufgeführte Tabelle zeigt lediglich, wie viel Besteuerungsanteil du in Abhängigkeit von deinem Renteneintritt hast. Der Rentenfreibetrag bleibt jedoch konstant.

Allerdings können verschiedene Faktoren die Höhe deiner Jahresrente und somit deine Steuerlast beeinflussen:

  • Neue Rentenhöhe: Wenn deine Rente durch zusätzliche Auszahlungen oder Rentenanpassungen höher ist als in den Vorjahren, kann dies zu einer höheren Steuerbelastung führen.
  • Neuer Steuersatz: Wenn sich deine Einkommensverhältnisse ändern und du dadurch in eine höhere Steuerklasse rutschst, musst du möglicherweise mehr Steuern zahlen. Das kann passieren, wenn du beispielsweise andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hast.
  • Neue Steuerfreibeträge: Wenn sich deine persönlichen Umstände ändern – beispielsweise bei Scheidung oder wenn ein Ehepartner verstirbt –, können sich auch deine Steuerfreibeträge ändern.
  • Neue Steuerreform: Es kann auch sein, dass sich die Steuergesetze ändern und dadurch deine Steuerbelastung erhöht oder gesenkt wird.
  • Sonderausgaben & weitere absetzbare Ausgaben: Neben deinen Krankenversicherungsbeiträgen kannst du eine Reihe von anderen Aufwendungen als Sonderausgaben absetzen. Dazu zählen Krankheitskosten und Spenden. Mit ihnen senkst du deine Steuerlast.

Gemeinsam oder doch getrennt?

Ist es sinnvoll, dass Ehepaare bei der Rentenbesteuerung getrennt veranlagt werden?

Oftmals ist die Zusammenveranlagung bei der Rentenbesteuerung von Ehepaaren vorteilhaft. Trotzdem gibt es auch Fälle, in denen die getrennte Veranlagung von Rentner-Ehepaaren sinnvoll ist.

Im Folgenden findest du einige Faktoren, die du bei deiner Entscheidung beachten solltest.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 17.04.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge