Hinterbliebenen­rente: Eine Unterhaltshilfe für engste Familien­angehörige

Der Tod eines Familienmitglieds ist ein großer Einschnitt ins Leben. Auch die finanzielle Situation verändert sich dadurch. Die Hinterbliebenenrenten bieten vor allem in den ersten Monaten ein Polster. Ein Ersatz für eine private Altersvorsorge sind diese Renten jedoch nicht.

Angebot anfordern

Hinterbliebenenrente: Wie hoch sind die Renten für Witwen, Witwer und (Halb-)Waisen?

Stirbt der Ehepartner, hat der verbliebene Partner Anspruch auf eine Witwenrente oder eine Witwerrente. Kinder ohne Berufsausbildung erhalten eine Waisenrente. Das Geld ersetzt gewissermaßen den Unterhalt, mit dem die verstorbene Person für die Familie gesorgt hat.

  • Die Höhe der Hinterbliebenenrente berechnet die Deutsche Rentenversicherung anhand der Rentenansprüche der verstorbenen Person.
  • Die Witwenrente liegt zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, Waisenrenten zwischen 10 und 20 Prozent. Davon abgezogen werden Sozialabgaben sowie eigene Einkommen (bei Witwen-/Witwerrenten).
  • Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente verfällt für Ehepartner, wenn sie wieder heiraten. Kinder erhalten die Zahlung bis maximal zum Ende des 27. Lebensjahres.

Das erwartet Sie in diesem Ratgeber zum Thema Hinterbliebenenrente:

Wer hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?

Der Tod eines Familienangehörigen ist in vieler Hinsicht eine Herausforderung, die den Hinterbliebenen einiges abverlangt. Neben der Trauer müssen sie sich in dieser Zeit beispielsweise um finanzielle Fragen kümmern. Das ist besonders dann wichtig, wenn die verstorbene Person einen großen Teil zum Einkommen der Familie beigetragen hat.

Mit der Hinterbliebenenrente bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine Art Unterhaltssicherung für Ehepartner und Kinder der verstorbenen Person.

Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben:

  • Ehepartner,
  • eingetragene Lebenspartner,
  • Kinder und
  • Stiefkinder.

Anspruch auf Waisenrente haben auch Pflegekinder und sogar Enkel, wenn sie im Haushalt der verstorbenen Person leben und damit auf das Einkommen angewiesen sind.

Mit Blick auf die Personen, die einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben, wird deutlich, dass zwei Formen zu unterscheiden sind: die Witwenrente und Witwerrente für Partner sowie die Halbwaisen- beziehungsweise Vollwaisenrente für Kinder.

Was ist mit geschiedenen Ehepartnern?

Geschiedene Ehepartner des Verstorbenen haben Anspruch auf eine Rente, wenn sie gemeinsame Kinder erziehen, die noch minderjährig sind. Diese Erziehungsrente ist so hoch wie die Rente bei voller Erwerbsminderung. Sie fällt weg, sobald die geschiedenen Partner neu heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Wann haben Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?

Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Ehepartner, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Sie waren bis zum Tod rechtskräftig verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Der verstorbene Partner hat die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) der Deutschen Rentenversicherung erfüllt oder bezog bereits selbst Rente.
  • Nach dem Tod des Partners haben sie nicht erneut geheiratet.
  • Die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft hat mindestens ein Jahr lang gedauert.

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Ehe rechtskräftig ist. Bei Paaren, die nur kirchlich getraut sind, besteht daher kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Die Voraussetzung, dass die Ehe wenigstens ein Jahr lang gedauert haben muss, gilt für alle Eheschließungen seit dem 1. Januar 2002. Mit dieser Einschränkung will der Gesetzgeber verhindern, dass Ehen nur aus Versorgungsgründen geschlossen werden.

Eine Ausnahme stellt der Unfalltod dar: Ist der Partner durch einen Unfall ums Leben gekommen, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Anspruch auf die Witwenrente.

Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht nicht:

  • wenn der Ehepartner wieder heiratet
  • wenn sich das Ehepaar für ein Rentensplitting entschieden hat, bei dem die Rentenansprüche geteilt werden.

Große und kleine Witwenrente: Was ist der Unterschied?

Bei der Witwenrente gibt es verschiedene Faktoren, die bestimmen, wie lange die Rente gezahlt wird und wie hoch sie ist. So ist zum einen die große und die kleine Witwenrente zu unterscheiden. Zum anderen gab es Gesetzesanpassungen, sodass auch die Frage besteht: Witwenrente nach altem oder nach neuem Recht?

Für die große Witwer- beziehungsweise Witwenrente muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein. Der Ehepartner:

  • hat mindestens die gesetzliche Altersgrenze erreicht (2022 bei 45 Jahren und 11 Monaten, ab 2029 47 Jahre).
  • erzieht ein minderjähriges Kind.
  • ist erwerbsgemindert oder berufsunfähig.

Trifft keiner der oben genannten Punkte auf den Ehepartner zu, erhält er eine kleine Witwenrente.

Übrigens: Die überwiegende Mehrheit aller Rentenanträge bezieht sich auf die große Witwenrente. Die kleine Witwenrente betrifft nur Ehen mit jüngeren Partnern.

Altes und neues Recht in der Witwenrente

2002 gab es eine wesentliche Änderung im Hinterbliebenenrecht. Die kleine Witwenrente wird seitdem nur für 24 Monate gezahlt und ist an die Dauer von einem Jahr gebunden. Die große Witwenrente wurde etwas verringert.

Große WitwenrenteKleine Witwenrente
Altes Recht60 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen

Zahlungsdauer unbegrenzt

25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen

Zahlungsdauer unbegrenzt

Neues Recht55 Prozent des Renten­anspruchs des Verstorbenen

Zahlungs­dauer unbegrenzt

25 Prozent des Rente­nanspruchs des Verstorbenen

Zahlungs­dauer begrenzt auf 24 Monate

Für alle Ehen ab Januar 2002 gilt das neue Recht zur Hinterbliebenenrente. Nur wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde oder einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, wird das alte Recht angewendet.

Die Zahlung der Hinterbliebenenrente wird eingestellt, sobald der Ehepartner erneut heiratet oder eine Lebenspartnerschaft eingeht. Witwen und Witwer haben dann Anspruch auf eine Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten der Hinterbliebenenrente. Gezahlt wird diese nur nach Antrag. Diesen können Anspruchsberechtigte formlos bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Wie hoch ist die Witwenrente?

Wie hoch die Witwen- oder Witwerrente ist, hängt von den Rentenansprüchen der verstorbenen Person ab. Hat sie bereits eine Altersrente bezogen, ist diese monatliche Zahlung die Grundlage für die Berechnung der Hinterbliebenenrente. War der Verstorbene noch nicht im Rentenalter, wird die volle Erwerbsminderungsrente ermittelt, die sie zum Todeszeitpunkt erhalten hätte.

Bei der großen Witwenrente sind es – je nach angewendetem Recht – 55 bis 60 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte. Die kleine Witwenrente entspricht 25 Prozent.

Beispiel: Der verstorbene Partner hätte eine Rente in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Bei einer großen Witwenrente nach neuem Recht erhält der Ehepartner eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 900 Euro brutto.

Achtung: Wie die normale Rente ist auch die Witwenrente steuerpflichtig. Steuern sowie Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung werden von dieser Summe noch abgezogen.

Was wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet?

Hat der verbliebene Ehepartner eigene Einkünfte, etwa durch eine eigene Rente oder durch eine berufliche Tätigkeit, werden diese Beträge anteilig auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Ein Freibetrag bleibt bei der Berechnung außen vor.

Folgende Freibeträge gelten bei der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens (bis Juni 2023):

Euro
Alte Bundesländer
Euro
Neue Bundesländer

Wie wird die Hinterbliebenenrente berechnet?

  1. Zuerst wird das Nettoeinkommen des anspruchsberechtigten Ehegatten ermittelt. Bei einem Brutto-Einkommen aus einer Berufstätigkeit werden pauschal 40 Prozent für Sozialabgaben und Steuern abgezogen, die bei der Berechnung außen vor bleiben.
  2. Vom verbliebenen rechnerischen Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen.
  3. Der Restbetrag wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Einkünfte, die nach neuem Recht auf die Witwenrente angerechnet werden, sind:

Hinweis: Bei der Witwenrente nach altem Recht werden die Einkünfte aus privaten Versicherungen sowie Betriebsrenten und Miet- und Kapitaleinnahmen nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr (Sterbequartal) sind die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat. In diesem Zeitraum zahlt die Rentenversicherung den vollen Rentenbetrag an die Angehörigen aus, das heißt, ohne Einkommensanrechnung und ohne die Einschränkungen der Hinterbliebenenrente.

Hinterbliebenenrente für Kinder: Halb- oder Vollwaisenrente

Als Hilfe zum Unterhalt erhalten auch minderjährige Kinder der verstorbenen Person eine Hinterbliebenenrente. Ist ein Elternteil gestorben, besteht ein Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Haben beide Eltern das Zeitliche gesegnet, erhält das Kind Vollwaisenrente.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Die Hinterbliebenenrenten für den Nachwuchs werden gezahlt, bis das Kind volljährig ist, also bis zum 18. Geburtstag. Befindet sich das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in der Berufsausbildung, im Studium, absolviert einen Freiwilligendienst oder befindet sich gerade zwischen diesen Abschnitten, kann die Rentenzahlung verlängert werden. Dies ist maximal bis zum Ende des 27. Lebensjahres möglich.

Auch bei Kindern mit Behinderung, die dadurch nicht für sich selbst sorgen können, ist eine Verlängerung der Zahlung möglich.

Wie hoch ist die Waisenrente?

Die Halbwaisenrente entspricht 10 Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch hat, bei der Vollwaisenrente sind es 20 Prozent.

Hinzu kommen noch Zuschläge, die sich nach der Anzahl der Monate richten, die der Verstorbene in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Hinterbliebenenrente: Wo stellt man den Antrag?

Die Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten werden nicht automatisch ausgezahlt. Angehörige müssen sie beim Rentenversicherungsträger beantragen. Dies lässt sich gleich online bei der Deutschen Rentenversicherung erledigen.

Folgendes ist dafür zu tun:

  1. Unterlagen zur eigenen Person zusammenstellen, etwa Bankverbindung, Krankenversicherung, Steuer-ID sowie weitere Dokumente, je nach Rentenantrag wie Heiratsurkunde, Nachweis zur laufenden Ausbildung, Nachweis der Einkünfte und ähnliches
  2. Unterlagen zur verstorbenen Person bereithalten, wie Sterbeurkunde, Steuer-ID, Dokumente zum Rentenbezug oder Renteninformationen
  3. Das Antragsformular auf der Webseite ausfüllen, was voraussichtlich 45 Minuten dauert

Genauere Infos und Antragsformulare bietet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf der Webseite an. Wer Fragen hat und sich bei der Online-Beantragung unsicher ist, vereinbart einen Beratungstermin beim Rentenversicherungsträger.

Übrigens: Auch die Rentenabfindung für Ehepartner, die sich zu einer Wiederheirat entschieden haben, werden bei der DRV beantragt.

Weitere interessante Themen rund um die Altersvorsorge

Keine Antwort gefunden? Melden Sie sich bei uns!

Manchmal sind die Fragen eben individueller und spezieller, wie Sie und Ihr Leben. Wir helfen Ihnen gerne bei allem rund ums Thema Altersvorsorge.

Weil Sie es uns wert sind

Zufriedene, glückliche finanzen.de Kunden