Wer hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?
Der Tod eines Familienangehörigen ist in vieler Hinsicht eine Herausforderung, die den Hinterbliebenen einiges abverlangt. Neben der Trauer müssen sie sich in dieser Zeit beispielsweise um finanzielle Fragen kümmern. Das ist besonders dann wichtig, wenn die verstorbene Person einen großen Teil zum Einkommen der Familie beigetragen hat.
Mit der Hinterbliebenenrente bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine Art Unterhaltssicherung für Ehepartner und Kinder der verstorbenen Person.
Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben:
- Ehepartner,
- eingetragene Lebenspartner,
- Kinder und
- Stiefkinder.
Anspruch auf Waisenrente haben auch Pflegekinder und sogar Enkel, wenn sie im Haushalt der verstorbenen Person leben und damit auf das Einkommen angewiesen sind.
Mit Blick auf die Personen, die einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben, wird deutlich, dass zwei Formen zu unterscheiden sind: die Witwenrente und Witwerrente für Partner sowie die Halbwaisen- beziehungsweise Vollwaisenrente für Kinder.