Hinterbliebenenrente Witwen- und Waisenrenten: Eine Unterhaltshilfe für engste Familienangehörige

Der Tod eines Familienmitglieds ist ein großer Einschnitt in deinem Leben. Auch deine finanzielle Situation verändert sich dadurch. Die Hinterbliebenenrenten bieten vor allem in den ersten Monaten ein monetäres Polster. Eine private Altersvorsorge können diese Renten jedoch nicht ersetzen.

Angebot anfordern

Kurzer Themenüberblick

Hinterbliebenenrente: Wie hoch sind die Renten für Witwen, Witwer und (Halb-)Waisen?

Stirbt dein Ehepartner, hast du als verbliebener Partner Anspruch auf eine Witwenrente beziehungsweise eine Witwerrente. Hinterbliebene Kinder ohne Berufsausbildung erhalten eine Waisenrente. Das Geld ersetzt gewissermaßen den Unterhalt, mit dem die verstorbene Person für die Familie gesorgt hat.

Die Hinterbliebenenrente berechnet die Deutsche Rentenversicherung anhand der Rentenansprüche der verstorbenen Person.

Die Witwenrente entspricht 55 bis 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die Höhe der Waisenrenten entspricht 10 bis 20 Prozent des Rentenanspruchs. Davon abgezogen werden Sozialabgaben sowie eigene Einkommen (bei Witwen-/Witwerrenten).

Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente verfällt für dich als Ehepartner, wenn du wieder heiratest. Kinder erhalten die Zahlung bis maximal zum Ende des 27. Lebensjahres.

Damit ist die Hinterbliebenenrente eine finanzielle Unterstützung für die trauernden Familienangehörigen. Sie ersetzt jedoch nicht die Altersrente.

Drei Fakten zur Hinterbliebenenrente

  1. 2022 erhielten laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung insgesamt rund 5,5 Millionen Personen eine Hinterbliebenenrenten (Renten wegen Todes) ausgezahlt.
  2. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für Witwen- und Witwerrenten lag bundesweit bei 687 Euro. Dieser Betrag ist das, was von der Bruttorente übrigbleibt, wenn die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen wurden.
  3. Oft ist nur von der Witwenrente die Rede. Doch auch Männer haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Wer bekommt Geld?

01 Wer hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?

Ein Todesfall in der Familie ist aus verschiedenen Gründen eine Herausforderung, die den Hinterbliebenen einiges abverlangt. Neben der Trauer musst du dich in dieser Zeit auch um finanzielle Fragen kümmern. Das ist besonders dann wichtig, wenn die verstorbene Person einen großen Teil zum Einkommen der Familie beigetragen hat.

Mit der Hinterbliebenenrente bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine Art Unterhaltssicherung für Ehepartner und Kinder der verstorbenen Person.

Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente hast du, wenn du

  • Ehepartner,
  • eingetragener Lebenspartner,
  • Kind oder
  • Stiefkind bist.

Anspruch auf Waisenrente haben auch Pflegekinder und sogar Enkel, wenn sie im Haushalt der verstorbenen Person leben und von ihr mit versorgt wurden.

Wenn du dir die Personengruppen genau anschaust, die einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben, wirst du die zwei Formen dieser Rentenart erkennen: die Witwenrente und Witwerrente für Partner sowie die Halbwaisen- beziehungsweise Vollwaisenrente für Kinder.

Als geschiedener Ehepartner des Verstorbenen hast du Anspruch auf eine Rente, wenn du gemeinsame Kinder erziehst, die noch minderjährig sind. Diese Erziehungsrente ist so hoch wie die Rente bei voller Erwerbsminderung. Sie fällt weg, sobald du neu heiratest oder eine Lebenspartnerschaft eingehst.

Wann haben Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?

Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente hast du als Ehepartner, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Ihr wart bis zum Tod rechtskräftig verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Dein verstorbener Partner hat die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) der Deutschen Rentenversicherung erfüllt oder bezog bereits selbst Rente
  • Nach dem Tod des Partners hast du nicht erneut geheiratet
  • Eure Ehe oder die eingetragene Partnerschaft hat mindestens ein Jahr lang gedauert

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Ehe rechtskräftig ist. Bei Paaren, die nur kirchlich und religiös getraut sind, besteht kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Die Voraussetzung, dass die Ehe wenigstens ein Jahr lang gedauert haben muss, gilt für alle Eheschließungen seit dem 1. Januar 2002.

Mit dieser Einschränkung will der Gesetzgeber verhindern, dass Ehen nur aus Versorgungsgründen geschlossen werden.

 

Eine Ausnahme stellt der Unfalltod dar: Ist dein Partner durch einen Unfall ums Leben gekommen, besteht auch bei kürzerer Ehedauer für dich ein Anspruch auf die Witwenrente.

Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht nicht:

  • wenn du als Ehepartner wieder heiratest
  • wenn ihr euch als Ehepaar für ein Rentensplitting entschieden habt, bei dem die Rentenansprüche geteilt werden.

Für dich nur das Beste.

Mach jetzt einen Haken an deine Altersvorsorge.

Angebot anfordern

Was ist was?

02 Große und kleine Witwenrente: Was ist der Unterschied?

Bei der Witwenrente gibt es verschiedene Kriterien, die sich auf die Dauer und auf die Höhe der Rente auswirken. Es ist beispielsweise wichtig, dass du zwischen der großen und der kleinen Witwenrente unterscheidest. Außerdem gab es Gesetzesanpassungen, sodass auch die Frage besteht: Witwenrente nach altem oder nach neuem Recht?

Um die große Witwer- beziehungsweise Witwenrente zu beziehen, musst du eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Du bist 47 Jahre alt oder älter
  • Du erziehst ein minderjähriges Kind (egal, ob dein eigenes Kind oder das des verstorbenen Partners)
  • Du erziehst ein Kind, das behindert ist und nicht für sich selbst sorgen kann (dann ist das Alter des Kindes unerheblich)
  • Du bist erwerbsgemindert oder berufsunfähig

Trifft keiner der oben genannten Punkte auf dich zu, bekommst du die kleine Witwenrente.

Übrigens: Die überwiegende Mehrheit aller Rentenanträge bezieht sich auf die große Witwenrente. Die kleine Witwenrente betrifft nur Ehen mit jüngeren Partnern.

Altes und neues Recht in der Witwenrente

2002 gab es eine wesentliche Änderung im Hinterbliebenenrecht. Die kleine Witwenrente wird seitdem nur für 24 Monate gezahlt und nicht mehr unbegrenzt lange. Bei der großen Witwenrente wurde der Prozentanteil des Rentenanspruchs von 60 Prozent auf 55 Prozent verringert.

Große WitwenrenteKleine Witwenrente
Altes Recht60 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen

Zahlungsdauer unbegrenzt

25 Prozent der Versichertenrente

Zahlungsdauer unbegrenzt

Neues Recht55 Prozent der Versichertenrente

Zahlungsdauer unbegrenzt

25 Prozent der Versichertenrente

Zahlungsdauer begrenzt auf 24 Monate

Für alle Ehen ab Januar 2002 gilt das neue Recht zur Hinterbliebenenrente.

Du bist schon vor 2002 den Bund der Ehe eingegangen? Dann gilt für deine Witwen- oder Witwerrente das alte Recht. Dies ist auch der Fall, wenn einer von euch Eheleuten vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Auch dann wird das alte Recht angewendet.

Die Zahlung der Hinterbliebenenrente wird eingestellt, sobald du erneut heiratest oder eine Lebenspartnerschaft eingehst. Witwen und Witwer haben dann Anspruch auf eine Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten der Hinterbliebenenrente. Gezahlt wird diese nur nach Antrag. Diesen kannst du formlos bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Die wichtigste Frage

03 Wie hoch ist die Witwenrente?

Wie hoch die Witwen- oder Witwerrente ist, hängt von den Rentenansprüchen der verstorbenen Person ab. War dein verstorbener Ehepartner bereits Rentner, ist die monatliche Altersrente die Grundlage für die Berechnung der Hinterbliebenenrente. War dein Partner noch nicht im Rentenalter, wird die volle Erwerbsminderungsrente ermittelt, die er zum Todeszeitpunkt erhalten hätte.

Beispiel: Der verstorbene Partner hätte eine Rente in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Bei einer großen Witwenrente nach neuem Recht erhältst du als Ehepartner des Versicherten eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 900 Euro brutto.

Achtung: Wie die normale Rente ist auch die Witwenrente steuerpflichtig. Steuern sowie Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung werden von dieser Summe noch abgezogen.

 

Was wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet?

Hast du als verbliebener Ehepartner eigene Einkünfte, etwa durch eine eigene Rente oder durch eine berufliche Tätigkeit, werden diese Beträge anteilig auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Ein Freibetrag bleibt bei der Berechnung außen vor.

Seit Juli 2023 gibt es bei der Anrechnung von Einkommen auf die Hinterbliebenenrente keinen Unterschied mehr zwischen alten und neuen Bundesländern. Der Freibetrag in Höhe von 992,64 Euro monatlich gilt bundesweit.

  • Wenn du es ganz genau wissen willst: Der etwas krumme Betrag ergibt sich aus der Rechnung, wonach der Freibetrag das 26,4-fache des geltenden Rentenwertes (2023: 37,60 Euro) ist.

So viel darfst du zusätzlich zu der großen Witwenrente verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Übersteigen deine Nettoeinkünfte diesen Freibetrag, wird der Betrag, der über diesem Wert liegt, teilweise mit der Witwenrente verrechnet.

Wie wird die Hinterbliebenenrente berechnet?

  1. Wenn du der anspruchsberechtigte Ehegatte bist, wird zuerst dein Nettoeinkommen ermittelt. Bei einem Brutto-Einkommen aus einer Berufstätigkeit werden pauschal 40 Prozent für Sozialabgaben und Steuern abgezogen, die bei der Berechnung außen vor bleiben.
  2. Vom verbliebenen rechnerischen Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen.
  3. Der Restbetrag wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Einkünfte, die nach neuem Recht auf die Witwenrente angerechnet werden, sind:

Hinweis: Bei der Witwenrente nach altem Recht werden die Einkünfte aus privaten Versicherungen sowie Betriebsrenten und Miet- und Kapitaleinnahmen nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Schon mal was vom Sterbevierteljahr gehört? Das Sterbevierteljahr (Sterbequartal) sind die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat. In diesem Zeitraum zahlt die Rentenversicherung den vollen Rentenbetrag aus, das heißt, ohne Einkommensanrechnung und ohne die Einschränkungen der Hinterbliebenenrente.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Absicherung nach Verlust der Eltern

04 Hinterbliebenenrente für Kinder: Halb- oder Vollwaisenrente

Als Hilfe zum Unterhalt erhalten auch minderjährige Kinder der verstorbenen Person eine Hinterbliebenenrente. Ist ein Elternteil gestorben, besteht ein Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Sind beide Eltern verstorben, erhält das Kind Vollwaisenrente.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Die Hinterbliebenenrenten für den Nachwuchs werden gezahlt, bis das Kind volljährig ist, also bis zum 18. Geburtstag.

Befindet es sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Berufsausbildung, im Studium, absolviert einen Freiwilligendienst oder befindet sich gerade zwischen diesen Abschnitten, kann die Rentenzahlung verlängert werden. Dies ist maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich.

 

Auch bei Kindern mit Behinderung, die dadurch nicht für sich selbst sorgen können, ist eine Verlängerung der Zahlung möglich.

Wie hoch ist die Waisenrente?

Die Halbwaisenrente entspricht 10 Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch hat, bei der Vollwaisenrente sind es 20 Prozent.
Hinzu kommen noch Zuschläge, die sich nach der Anzahl der Kalendermonate richten, die der Verstorbene in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Ohne Papierkram geht’s nicht

05 Hinterbliebenenrente: Wo stellt man den Antrag?

Die Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten werden nicht automatisch ausgezahlt. Wenn du einen Anspruch auf eine dieser Renten hast, musst du sie beim Rentenversicherungsträger beantragen. Dies lässt sich gleich online bei der Deutschen Rentenversicherung erledigen.

So gehst du dabei vor:

  1. Unterlagen zur eigenen Person zusammenstellen, etwa Bankverbindung, Krankenversicherung, Steuer-ID sowie weitere Dokumente, je nach Rentenantrag wie Heiratsurkunde, Nachweis zur laufenden Ausbildung, Nachweis der Einkünfte und ähnliches
  2. Unterlagen zur verstorbenen Person bereithalten, wie Sterbeurkunde, Steuer-ID, Dokumente zum Rentenbezug oder Renteninformationen
  3. Das Antragsformular auf der Webseite ausfüllen, was voraussichtlich 45 Minuten dauert

Genauere Infos und Antragsformulare bietet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Webseite an. Hast du Fragen und bist dir bei der Online-Beantragung unsicher, vereinbare einen Beratungstermin beim Rentenversicherungsträger.
Übrigens: Auch die Rentenabfindung für Ehepartner, die sich zu einer Wiederheirat entschieden haben, werden bei der DRV beantragt.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 09.11.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge