Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rente vom Staat.

  • Entgeltpunkte bestimmen Rentenhöhe
  • Rentenlücke mit privater Vorsorge schließen
  • Rentenniveau sinkt langfristig

Für

bis 29-Jährige

Für

30- bis 39-Jährige

Für

40- bis 49-Jährige

Für

50- bis 59-Jährige

Für

ab 60-Jährige

Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt für die meisten Personen die wichtigste finanzielle Absicherung für den Ruhestand dar. Je mehr sie in die Rentenkasse einzahlen, desto höher ist später ihr Altersgeld. Doch die gesetzliche Rente allein reicht längst nicht aus, um im Alter sorgenfrei leben zu können. Denn das Rentensystem ist in Schieflage geraten.

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Immer gut zu wissen

Leistungen der gesetzlichen Renten­versicherung

Die gesetzliche Renten­versicherung dient der Alters­sicherung von Beschäftigten, freiwillig Versicherten und anderen Personen, die der Versicherungs­pflicht unterliegen. Mit ihren eingezahlten Rentenbeiträgen erwerben sie neben der gesetzlichen Rente weitere Ansprüche.

Wie funktioniert die gesetzliche Renten­versicherung?

Die gesetzliche Renten­versicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Das bedeutet, die derzeitigen Beitragszahler finanzieren die Rentenleistungen der heutigen Rentner. Allerdings müssen immer weniger Erwerbstätige immer mehr Senioren versorgen. Das System der gesetzlichen Renten­versicherung steht daher unter Druck. Zur Entlastung gibt es jedoch nur wenige Stellschrauben, von denen die Politik in den kommenden Jahren keine anfassen möchte:

  • Höherer Rentenbeitrag
  • Späterer Rentenbeginn
  • Sinkendes Rentenniveau

Das Rentenniveau zeigt das Verhältnis der Durchschnittsrente nach 45 Erwerbsjahren zum durchschnittlichen Nettoeinkommen auf. Bis 2025 soll dieses stabil bei 48 Prozent bleiben.

Entwicklung der Rentenhöhe bei 45 Jahren Erwerbstäti­gkeit mit Durchschnitts­einkommen (sogenannte Standardrente).

  • Juli 2013 - Juni 2014 - 48,9%
  • Juli 2015 - Juni 2015 - 47,7%
  • Juli 2017 - Juni 2017 - 48,2%
  • Juli 2019 - Juni 2019 - 48,0%
  • Juli 2021 - Juni 2022 - 49,37%

Wie viel im Rentenalter durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgezahlt wird, zeigt die jährliche Renteninformation. Aber Achtung: Von der Summe gehen noch Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wer den Betrag mit dem aktuellen Einkommen vergleicht, merkt schnell, wie real die Rentenlücke ist. Gesetzliche Rente heißt, mit weniger als 50 Prozent des Arbeitseinkommens auszukommen.

  • Christian Bulik

    Christian Bulik

    Versicherungsfachmann (IHK) für die private Altersvorsorge

Wie viel Rente zahlt die Renten­versicherung aus?

Wie viel Rente jeder Einzelne erhält, hängt davon ab, wie viele Jahre er wie viel Geld in die Rentenkasse eingezahlt hat. Entscheidend sind dabei die erworbenen Entgeltpunkte beziehungsweise Rentenpunkte. Einen vollen Entgeltpunkt erhalten Rentenversicherte, wenn sie mit ihrem Einkommen innerhalb eines Jahres im Durchschnitt aller Deutschen liegen. 2023 beträgt das vorläufige Durchschnitts­einkommen 3.595 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 3.497 Euro (neue Bundesländer).

Verdienen Beschäftigte mehr oder weniger, wird der Rentenpunkt entsprechend angepasst. Zu Rentenbeginn wird die Summe der gesammelten Punkte mit dem Rentenwert, dem sogenannten Zugangsfaktor und mit dem Rentenartfaktor addiert. Aus dieser sogenannten Rentenformel ergibt sich die Höhe der gesetzlichen Rente. Dazu zwei Beispiele:

Wie es um ihre Regel­altersrente steht, erfahren Renten­versicherte mit der jährlichen Renten­information. Das Schreiben erhalten alle Personen, die die Mindest­versicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben und mindestens 27 Jahre alt sind.

Die Renten­information zeigt neben den bisher gesammelten Ansprüchen bei der gesetzlichen Rente auch die Höhe der Erwerbsminderungs­rente auf.

Wichtig:

Bei den Werten handelt es sich um Bruttoangaben. Die angegebene Rente verringert sich durch Steuern und Sozialabgaben um bis zu 20 Prozent.

Tipp:

Um die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und finanziellem Bedarf im Alter zu schließen, empfiehlt sich eine private Altersvorsorge. Welche Möglichkeiten dabei zu den individuellen Wünschen passen, erfahren Interessierte mit einem kostenlosen und unverbindlichen Angebot.

Wie hoch ist der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung?

Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent (Stand 2023). Dieser wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Folglich entfallen monatlich 9,3 Prozent des Bruttoeinkommens auf die Rentenversicherung.

Der Rentenbeitrag muss nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Alles, was Beschäftigte darüber hinaus verdienen, ist für die Beitragszahlung in die Rentenkasse unerheblich.

Das bedeutet, dass im Jahr 2023 maximal

  • West - 7.300€
  • Ost - 7,100€

für die Zahlung des Versicherungsbeitrags relevant sind. Dies ergibt einen Maximalbeitrag für Angestellte von 678,90 Euro (West) beziehungsweise 660,30 Euro (Ost) pro Monat.

Aktuelles zur Altersvorsorge

Was ist unter der freiwilligen Renten­versicherung zu verstehen?

In der gesetzlichen Renten­versicherung dürfen sich alle freiwillig versichern, die versicherungsfrei sind oder von der Versicherungspflicht befreit wurden, wie Beamte. Durch die freiwillige Versicherung besteht die Möglichkeit, sich nicht nur eine gesetzliche Rente zu sichern, sondern auch den Versicherungsschutz über die Erwerbsminderungs­rente zu erhalten.

Personen, die einen Antrag auf die freiwillige Renten­versicherung stellen, müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Wartezeit gibt es nicht.

Für freiwillig Versicherte gibt es keinen festgelegten Beitrag, den sie zahlen müssen. Er muss sich lediglich zwischen dem Mindestbeitrag von 96,72 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro befinden. Auch kann die Zahlung zwischendurch unterbrochen werden (Stand 2023).

Rentenversicherung für Selbstständige

Bestimmte Selbstständige sind dazu verpflichtet, in die gesetzliche Renten­versicherung einzuzahlen. Dies sind:

  • Pflegepersonen
  • Selbstständige, die nur einen Auftragsgeber haben
  • Hebammen
  • Selbstständige Handwerker
  • Künstler
  • Publizisten

Wer als Selbstständiger nicht in die Renten­versicherung einzahlt, kann die Versicherungs­pflicht innerhalb von fünf Jahren nach Tätigkeits­aufnahme beantragen. Während der ersten drei Jahre der Selbstständig­keit muss nur der halbe Regelbeitrag gezahlt werden. Für 2023 beträgt dieser pro Monat 315,74 Euro in Westdeutschland und 305,97 Euro in Ostdeutschland.

Danach können Selbstständige zwischen dem Regel- und dem einkommens­gerechten Beitrag wählen.

  • Regelbeitrag: 631,47 Euro (West) / 611,94 Euro (Ost)
  • Einkommens­gerechter Beitrag: Richtet sich nach letztem Einkommen­steuer­bescheid

Bestimmte Berufsgruppen dürfen nur einkommens­gerechte Beiträge entrichten. Dazu gehören beispielsweise Künstler, Seelotsen und Publizisten.

Achtung:

Pläne zur generellen Rentenversicherungs­pflicht für alle Selbstständigen werden politisch seit Jahren diskutiert. Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen dazu haben wir auf der Übersichtsseite „Altersvorsorgepflicht für Selbstständige“ zusammengefasst.

Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?

Seit 2005 gilt das Alterseinkünfte­gesetz. Seitdem wird die Rente der gesetzlichen Renten­versicherung anteilig versteuert. Maßgeblich ist dabei das Jahr des Rentenbeginns. Personen, die zum Beispiel 2005 in Rente gegangen sind, müssen 50 Prozent der Jahres­bruttorente mit dem persönlichen Einkommen­steuersatz versteuern. Dieser Anteil bleibt immer gleich.

Beim Renteneintritt 2023 sind 83 Prozent zu besteuern. Bis 2040 steigt der Anteil auf 100 Prozent an. Ab dann müssen Personen, die in diesem Jahr oder später in den Ruhestand gehen, ihre Rente komplett versteuern.

Tipp:

Übersteigt der steuerpflichtige Anteil der Rente nicht den jährlichen Grund­freibetrag von 10.908 Euro für Ledige und 21.816 Euro für Verheiratete (Stand 2023), bleibt die Rente von der Steuer­regelung verschont.

Neben den Steuern fallen auf die gesetzliche Rente Krankenversicherungs­beiträge an. Abhängig davon, wie Rentner krankenversichert sind, schwankt die Höhe des Beitrags.

Mit privater Altersvorsorge gesetzliche Rente aufstocken

Im Durchschnitt haben Personen, die 2021 in Rente gegangen sind, monatlich 1.005 Euro gesetzliche Rente bekommen. Mit diesem Betrag lässt sich der gewohnte Lebens­standard im Alter nicht decken – im Gegenteil: Damit ist selbst das Existenz­minimum gefährdet. Eine private Altersvorsorge ist daher unverzichtbar, um die spätere Rentenlücke zu schließen.

Dabei stehen verschiedene Formen zur Auswahl:

Je nach finanziellem Spielraum und persönlichem Lebensumstand bieten sich unterschiedliche Vorsorge­formen an. Die eine perfekte private Altersvorsorge gibt es daher nicht. Um eine passende Ergänzung zur gesetzlichen Rente zu finden, ist ein individuelles Angebot wichtig, das Familienstand und -pläne, Berufsgruppe und Einkommens­verhältnisse berücksichtigt.

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