Wo und wie wird die Vollwaisenrente beantragt?
Die Hinterbliebenen müssen die Vollwaisenrente beim Rentenversicherungsträger beantragen. Das ist entweder die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei Vollwaisen unter 14 Jahren erledigt dies in der Regel ein Erziehungsberechtigter, der die gesetzliche Vertretung übernimmt. Volljährige Kinder, die eine Fortzahlung der Vollwaisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres beanspruchen, wenden sich ebenfalls an diese Stelle.
Tipp:
Hinterbliebene sollten den Rentenantrag zügig nach dem Todesfall ausfüllen – trotz aller Trauer. Zum einen kann sich die Bearbeitungsdauer mitunter über mehrere Monate hinziehen. Zum anderen zahlt der Versicherungsträger rückwirkend maximal ein Jahr nach Antragstellung.
Diese Unterlagen sind für den Antrag der Vollwaisenrente nötig:
- Sterbeurkunden der Eltern
- Personaldokumente der Eltern, etwa Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis zur laufenden Ausbildung oder Immatrikulation (erforderlich bei Kindern über 18 Jahren)
- Nachweis über geistige oder körperliche Behinderung des Kindes (falls nötig bei Kindern über 18 Jahren)
- Klärungsantrag für das Rentenkonto der Verstorbenen (falls notwendig)
Tipp:
Ein solcher Rentenantrag ist sehr komplex. Wer fragen kann, vereinbart einen Termin in einer der Beratungsstellen beim Versicherungsträger, entweder bei der DRV oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Auf der Webseite der DRV finden Betroffene übrigens Details zu den Antragsformularen und Online-Anträge.
Bei minderjährigen Kindern wird die Vollwaisenrente an die Person gezahlt, die die gesetzliche Vormundschaft übernommen hat. Volljährige Kinder erhalten das Geld auf das eigene Konto.