Vollwaisenrente: die Hinterbliebenen­rente für Kinder

Beide Eltern zu verlieren, ist für Kinder ein schwerer Schicksalsschlag. Für Erwachsene, die die Vormundschaft für hinterbliebene Kinder übernehmen, kommen finanzielle Fragen hinzu. Mit der Vollwaisenrente gibt es eine gesetzliche Form der Unterhaltshilfe. Wer erhält sie und wie hoch ist diese Art der Rente?

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Wann steht Kindern eine Vollwaisenrente zu?

Die Rente für hinterbliebene Kinder hängt von den Rentenansprüchen der Eltern ab. Gezahlt wird sie in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Um diese finanzielle Unterstützung für die Vollwaisen zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Kinder, die noch minderjährig sind, haben beim Tod beider Eltern Anspruch auf Vollwaisenrente.
  • Die Waisenrente wird nur dann gezahlt, wenn die Hinterbliebenen beim Versicherungsträger einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
  • Waisen, die älter als 18 Jahre sind, sich aber noch in einer Berufsausbildung oder im Studium befinden, haben bis maximal zum 27. Lebensjahr Anspruch auf die Waisenrente und können eine Fortsetzung der Rentenzahlung beantragen.

Dieser Ratgeber zum Thema Vollwaisenrente informiert über diese Punkte:

Wer hat Anspruch auf Vollwaisenrente?

Die Waisenrente ist eine Form der Hinterbliebenenrente. Sie ist eine Unterhaltsunterstützung für die Kinder von Verstorbenen.

Kinder, bei denen ein Elternteil gestorben ist, erhalten eine Halbwaisenrente. Eine Vollwaisenrente steht ihnen zu, wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt.

Gezahlt wird die Waisenrente von unterschiedlichen Versicherungsträgern. In den meisten Fällen ist das die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sind die Eltern durch einen Unfall ums Leben gekommen, ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Rentenzahlung verantwortlich. Kinder von Beamten erhalten wiederum ein Waisengeld aus der Beamtenversorgung.

Welche Kinder können eine Vollwaisenrente beanspruchen?

Grundsätzlich können alle Kinder der verstorbenen Eltern eine Waisenrente erhalten. Dazu gehören leibliche Kinder – ganz gleich, ob ehelich oder nicht-ehelich – sowie adoptierte Kinder.

Außerdem sind laut Gesetz auch folgende Personen Waisen zu berücksichtigen:

  • Stiefkinder und Pflegekinder, die mit im Haushalt leben
  • Enkel und Geschwister, wenn sie mit im Haushalt der verstorbenen Personen leben oder von ihnen versorgt wurden.

(Sozialgesetzbuch SGB VI, §48)

Welche Voraussetzungen müssen für die Vollwaisenrente erfüllt sein?

Damit ein Kind eine Halb- oder Vollwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, muss die sogenannte allgemeine Wartezeit erfüllt sein.

Das heißt: Der verstorbene Elternteil muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Auch Kindererziehungszeiten sowie Zeiten von dem Versorgungsausgleich, dem Rentensplitting und Zeiten mit geringfügiger Tätigkeit zahlen darauf ein.

Darüber hinaus erhalten Kinder nur dann eine Waisenrente, wenn sie noch nicht volljährig sind oder noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. (mehr dazu unter Wie lange wird gezahlt?)

Die fünfjährige Wartezeit spielt in manchen Fällen für den Rentenanspruch keine Rolle: Verunglückt ein Elternteil beispielsweise durch einen Arbeitsunfall tödlich, dann ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Zahlung der Waisenrente zuständig. Sie zahlt bereits nach nur einem Monat Versicherungszeit.

Achtung:

Haben die Eltern nicht in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt, etwa weil sie beruflich selbstständig waren oder im Ausland lebten, dann erhalten die hinterbliebenen Kinder keine Vollwaisenrente.

Eltern, die dies betrifft, müssen sich daher Gedanken machen, wie ihr Nachwuchs im Fall eines Schicksalsschlags abgesichert ist. Eine solche Vorsorge bietet die Risikolebensversicherung. Sie zahlt im Todesfall eine hohe Summe an Hinterbliebene aus, sodass deren Lebenshaltung in den ersten Jahren nach dem Tod eines Elternteils gewährleistet ist.

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Wie hoch ist die Vollwaisenrente & wie wird sie berechnet?

Die Höhe der Vollwaisenrente richtet sich nach der Rente, die die Eltern zum Todeszeitpunkt erhalten hätten. Maßgeblich ist dabei nicht die zu erwartende Altersrente, sondern die volle Erwerbsminderungsrente. Hatte der Elternteil bereits eine Altersrente bezogen, dann bildet diese die Grundlage für die Berechnung der Waisenrente. Vollwaisen erhalten 20 Prozent dieser Versichertenrente.

Zum Vergleich: Die Witwenrente macht 55 bis 60 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners aus. Eine Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils.

Bei Vollwaisen sind beide Eltern verstorben. Die Vollwaisenrente wird dennoch nur anhand der Rente eines Elternteils berechnet. Maßgeblich ist der höhere Rentenbetrag. Ist die Rente des Vaters zum Todeszeitpunkt höher als die der Mutter, wird dieser Betrag zur Berechnungsgrundlage genommen.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung lag die Höhe der Vollwaisenrente 2021 durchschnittlich bei rund 398 Euro. Diese Summe reicht jedoch nicht aus, um ein Kind rundum gut zu versorgen. Für die finanzielle Sicherheit von Familienangehörigen ist eine private Vorsorge wichtig, um die Versorgungslücke zu schließen. Eine Risikolebensversicherung bietet diesen Schutz für Hinterbliebene.

Zur Berechnung der Vollwaisenrente

Die Berechnung dieser Rentenform ist ein sehr komplexer Prozess, in den viele individuelle Faktoren eingehen, etwa Geburtsdatum des Elternteils, Todestag, Beitragszeiten, Rentenartfaktor und Wohnort. Daher ist es kaum möglich, konkrete Beispiele anzugeben.

Die genaue Höhe der Vollwaisenrente setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Grundbetrag und dem Zuschlag.

  • Der Grundbetrag sind die oben erwähnten 20 Prozent der Versichertenrente des Elternteils.
  • Der Zuschlag ergibt sich aus den Beitragszeiten. Für jeden Monat, den der Elternteil in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gibt es einen Zuschlag.

Die Berechnung des Zuschlages erfolgt über die Entgeltpunkte und dem aktuellen Rentenwert. Weil sich der Rentenwert in den alten und neuen Bundesländern unterscheidet, ist auch der Wohnort des Elternteils ein nötiger Faktor in der Rechnung.

Abschläge auf Hinterbliebenenrenten

Sind die Eltern verstorben, ehe sie ein bestimmtes Alter erreicht haben, wird die Hinterbliebenenrente um einen Abschlag verringert. Bis 2012 betrug die Grenze 63 Jahre. Seitdem wird sie schrittweise bis 2024 auf 65 Jahre erhöht. Waren die Eltern zum Zeitpunkt des Todes älter als 65 Jahre, gibt es keinen Abzug von Abschlägen.

Wie lange wird die Vollwaisenrente gezahlt?

Minderjährige Kinder erhalten die Waisenrente bis zum 18. Geburtstag. Diese Frist gilt für alle Versicherungsträger, die diese Hinterbliebenenrente zahlen.

Diese Grenze kann unter Umständen weiter nach hinten geschoben werden, maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Möglich ist dies, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:

  • Schule & Ausbildung: Das Kind geht noch zur Schule, befindet sich in einer Berufsausbildung oder absolviert ein Studium.
  • Ableistung eines Freiwilligendienstes: Die Waise macht ein soziales, ökologisches oder kulturelles Freiwilligenjahr (FSJ, FÖJ, FKJ) oder absolviert einen Bundesfreiwilligendienst.
  • Übergangszeit: Die Waise befindet sich gerade zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Schule und Studium oder zwischen Schule und Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes. Maximal vier Kalendermonate darf diese Übergangszeit dauern, damit die Rentenzahlung fortgesetzt wird.
  • Arbeitsunfähigkeit: Das Kind ist aufgrund geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung nicht in der Lage, selbst für sich zu sorgen.

Im Allgemeinen gilt: Mit dem Ende der Erstausbildung – ob Beruf oder Studium – endet der Anspruch auf die Vollwaisenrente. Denn zu diesem Zeitpunkt sind Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig gegenüber ihrem Kind.

Wo und wie wird die Vollwaisenrente beantragt?

Die Hinterbliebenen müssen die Vollwaisenrente beim Rentenversicherungsträger beantragen. Das ist entweder die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.

Bei Vollwaisen unter 14 Jahren erledigt dies in der Regel ein Erziehungsberechtigter, der die gesetzliche Vertretung übernimmt. Volljährige Kinder, die eine Fortzahlung der Vollwaisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres beanspruchen, wenden sich ebenfalls an diese Stelle.

Tipp:

Hinterbliebene sollten den Rentenantrag zügig nach dem Todesfall ausfüllen – trotz aller Trauer. Zum einen kann sich die Bearbeitungsdauer mitunter über mehrere Monate hinziehen. Zum anderen zahlt der Versicherungsträger rückwirkend maximal ein Jahr nach Antragstellung.

Diese Unterlagen sind für den Antrag der Vollwaisenrente nötig:

  • Sterbeurkunden der Eltern
  • Personaldokumente der Eltern, etwa Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis zur laufenden Ausbildung oder Immatrikulation (erforderlich bei Kindern über 18 Jahren)
  • Nachweis über geistige oder körperliche Behinderung des Kindes (falls nötig bei Kindern über 18 Jahren)
  • Klärungsantrag für das Rentenkonto der Verstorbenen (falls notwendig)

Tipp:

Ein solcher Rentenantrag ist sehr komplex. Wer fragen kann, vereinbart einen Termin in einer der Beratungsstellen beim Versicherungsträger, entweder bei der DRV oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Auf der Webseite der DRV finden Betroffene übrigens Details zu den Antragsformularen und Online-Anträge.

Bei minderjährigen Kindern wird die Vollwaisenrente an die Person gezahlt, die die gesetzliche Vormundschaft übernommen hat. Volljährige Kinder erhalten das Geld auf das eigene Konto.

  • Häufige Fragen zur Vollwaisenrente

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