Halbwaisenrente Eine finanzielle Hilfe beim Tod eines Elternteils.

Wenn Kinder einen Elternteil verlieren, steht ihnen eine Halbwaisenrente zu. Das Geld füllt einen Teil der Versorgungslücke, die durch den Todesfall und damit den Wegfall des Einkommens von Mutter oder Vater entstanden ist. Wie hoch diese Hinterbliebenenrente ist, hängt von vielen individuellen Aspekten ab.

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Die Halbwaisenrente in Kurzform: Was ist das Wichtigste?

Die Berechnung der Waisenrente ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Wie bei der Altersrente spielen viele Faktoren hinein, die bei jeder Person unterschiedlich sind wie etwa Versicherungszeit, Rentenwert und Rentenfaktor. Weil es allgemein bei der Rente Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern gibt, ist auch der Wohnort wichtig für die Rentenberechnung.

Vier schnelle Fakten zur Halbwaisenrente

  1. Die Halbwaisenrente entspricht zehn Prozent der vollen Erwerbsminderungsrente oder der Altersrente, die der verstorbene Elternteil bekommen hat.
  2. Halbwaisen haben bis zur Volljährigkeit Anspruch auf die Waisenrente, also bis zum 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Zahlung bis zum 27. Geburtstag verlängern.
  3. Die Rente wird nur auf Antrag gezahlt. Auch wenn es viel Aufwand ist, sollten Hinterbliebene dies so schnell wie möglich nach dem Todesfall tun.
  4. Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei der Berechnung der Halbwaisenrente seit 2015 nicht mehr.

Wen betrifft es?

01 Wer hat Anspruch auf Halbwaisenrente?

Als Halbwaisen gelten im Alltagsverständnis Kinder, die entweder Vater oder Mutter oder – bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen – einen ihrer Väter oder eine ihrer Mütter verloren haben. Vollwaisen sind hingegen Kinder, die gar keine Eltern mehr haben.

Der Gesetzgeber versteht den Begriff „Waisen“ in einem weiteren Sinn. Nach den Regeln im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) zählen dazu neben den Kindern auch Personen wie Enkel oder Geschwister, aber nur, wenn sie vorwiegend von der verstorbenen Person versorgt wurden.

Daher haben folgende Personen Anspruch auf eine Halbwaisenrente:

  • Leibliche Kinder, sowohl ehelich als auch nicht-ehelich
  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder und Pflegekinder
  • Enkel und Geschwister, wenn sie kostenfrei im Haushalt der verstorbenen Person lebten und diese für deren Unterhalt gesorgt hat

(Quelle: SGB VI § 48 Waisenrente)

 

Für diese Hinterbliebenen zahlt der Rentenversicherungsträger die Unterhaltshilfe aus, wenn sie minderjährig sind oder solange sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Hinweis zu nicht-ehelichen Kindern: Sollte der Vater verstorben sein, dann gilt der Anspruch auf Halbwaisenrente nur dann, wenn die Vaterschaft zweifelsfrei anerkannt und gerichtlich festgestellt wurde

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Bedingungen

02 Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Halbwaisenrente erfüllt sein?

Damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dir die Halbwaisenrente auszahlt, muss die verstorbene Person, also der Versicherte, zum Zeitpunkt seines Todes die allgemeine Wartezeit beziehungsweise Anwartschaftszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Denn erst nach fünf Beitragsjahren entsteht ein Rentenanspruch.

Ausnahmen gibt es, wenn der Elternteil durch einen Unfall ums Leben kam oder, wenn er noch Berufsanfänger war. Dann muss die Person rentenversichert gewesen sein und mindestens einen Beitrag gezahlt haben.

Ein Beitragsmonat reicht in diesem Fall aus, damit du als Hinterbliebener Geld erhalten kannst.

 

Übrigens: Sollte der Tod durch einen Arbeitsunfall geschehen sein, erfolgt die Rentenzahlung über die gesetzliche Unfallversicherung und nicht über die Rentenversicherung.

Halbwaisenrente und Erziehungsrente

Erziehst du ein Kind aus einer geschiedenen Ehe, welches einen Anspruch auf Halbwaisenrente hat, dann kann es sein, dass du Anspruch auf die sogenannte Erziehungsrente hast. Dies ist eine Art Unterhaltsersatz.

Folgende Voraussetzungen musst du für den Anspruch erfüllen:

  • Du musst die Mindestversicherungszeit von fünf Beitragsjahren nachweisen, denn der Anspruch wird von deinem Rentenkonto berechnet und nicht aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners.
  • Die Ehe wurde nach dem 30. Juni 1977 geschieden oder rechtskräftig annulliert.
  • Du bist danach ledig geblieben, hast also nicht wieder geheiratet oder bist eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.
  • Euer Kind, das du erziehst, ist nicht älter als 18 Jahre.

Die gleichen Voraussetzungen für Erziehungsrente gelten übrigens auch, wenn es sich um eine frühere eingetragene Partnerschaft handelt, die gerichtlich aufgehoben wurde

Viel oder wenig?

03 Wie hoch ist die Halbwaisenrente?

Die Höhe von Witwen- und Witwerrenten und Waisenrenten ergibt sich aus dem Rentenanspruch, den die versicherte Person zum Todeszeitpunkt hatte. Verstarb sie, bevor sie die Altersgrenze für die gesetzliche Rente erreicht hat, nimmt die Rentenversicherung die entsprechende Erwerbsminderungsrente in voller Höhe als Berechnungsgrundlage.

Hat der Ehegatte oder – im Fall der Waisenrente – der Elternteil bereits eine Altersrente bezogen, wird die Hinterbliebenenrente anhand dieser Rente ermittelt.

Wie wird die Halbwaisenrente berechnet?

Waisenrenten setzen sich zusammen aus dem Grundbetrag und einem Zuschlag.

Der Grundbetrag der Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Versichertenrente. Zum Vergleich: Bei der Vollwaisenrente erhöht sich der Anteil auf 20 Prozent.

Dazu ein kurzes, vereinfachtes Zahlenbeispiel: Angenommen, es geht um eine 47-jährige Mutter, die eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 863 Euro brutto erhalten hätte. Der Grundbetrag der Halbwaisenrente aus diesem Rentenanspruch liegt bei 86,30 Euro.

Der Zuschlag ergibt sich aus der Anzahl der Monate mit Beitragszeiten und dem Zugangsfaktor des Versicherten. Für jeden Beitragsmonat rechnet der Versicherungsträger 0,0833 Entgeltpunkte hinzu.

In unserem Beispiel gehen wir von 240 Monaten (20 Jahre) für die Zuschlagsberechtigung aus. Aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor und Rentenwert ergibt sich ein Zuschlag von rund 64,50 Euro.

 

Dann rechnen wir zusammen: Grundbetrag + Zuschlag = Halbwaisenrente

In unserem Beispiel ergeben Grundbetrag und Zuschlag eine Halbwaisenrente in Höhe von 150,80 Euro. Diese Summe steht einem hinterbliebenen Kind der verstorbenen Mutter monatlich zu.

Anrechnung von Einkommen

Die Einkommensanrechnung bei der Halbwaisenrente gibt es seit 2015 nicht mehr. Falls du beispielsweise studierst und nebenbei arbeitest oder in der Ausbildung Geld verdienst, musst du nicht mit einer Kürzung der Halbwaisenrente rechnen.

Wichtig zu wissen: Die Halbwaisenrente ist eine finanzielle Hilfe für die Angehörigen und vor allem auch für die Kinder. Eine ausreichende Vorsorge ist sie jedoch nicht.
Daher sollten sich Eltern nicht auf dieser Unterhaltshilfe ausruhen. Wer sich für eine private Vorsorge entscheidet, ist auf der sicheren Seite. Eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Familienangehörigen bietet einen größeren Schutz als die gesetzliche Halbwaisenrente.

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„Wird die Halbwaisenrente durch die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt, berechnet sich die Rentenhöhe anders. Sie entspricht 20 Prozent des Jahresarbeitsverdiensts des Verstorbenen. Das bezugsberechtigte Kind erhält pro Monat jeweils ein Zwölftes dieser Summe ausgezahlt.“

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Papierkram?

04 Wie wird die Halbwaisenrente beantragt?

Die Halbwaisenrente erhältst du nur, wenn du sie beim Versicherer beantragst. In den meisten Fällen ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) der Rentenversicherungsträger oder – bei Tod durch Unfall – die gesetzliche Unfallversicherung.

So gehst du dabei vor:

  1. Nötige Unterlagen zusammenstellen: Dazu gehören Personaldokumente zur verstorbenen Person, wie Sterbeurkunde, Nachweise zu Versicherungszeiten und Beitragszahlungen, sowie Unterlagen zum Antragsteller wie Geburtsurkunde und gegebenenfalls Nachweis über eine laufende Ausbildung.
  2. Alle Infos und Daten zusammenstellen, die für den Antrag nötig sind: Im Formular werden unter anderem Angaben wie Versicherungsnummer, Steuer-ID und unterschiedliche Nachweise zur Sozialversicherung abgefragt.
  3. Antrag online ausfüllen oder Formular herunterladen: Die Deutsche Rentenversicherung bietet als Service auf ihrer Webseite Formulare zum Download, Zusatzinfos und Online-Anträge an.

Für minderjährige Kinder müssen die Erwachsenen mit dem Vormundschaftsrecht den Antrag stellen. Kinder ab 15 Jahren dürfen hingegen bereits für sich selbst handeln (laut § 36 SGB). Für alle Antragsteller gilt: Wer sich unsicher ist, macht einen Termin bei einer Beratungsstelle beim Versicherungsträger. Dort helfen Experten beim Ausfüllen der Formulare.

  • Hinweis: Wer dringend auf das Geld angewiesen ist, sollte den Antrag so schnell wie möglich stellen. Zum einen kann sich die Bearbeitung über mehrere Monate hinziehen. Zum anderen zahlt die Versicherung maximal zwölf Monate rückwirkend nach Antragstellung. Wer also 15 Monate nach dem Todesfall die Halbwaisenrente beantragt, hat drei Monate Rentenzahlung verschenkt.

Wenn du Halbwaisenrente beziehst und noch studierst, eine Schulausbildung oder ein freiwilliges beziehungsweise ökologisches soziales Jahr absolvierst (ohne Entgelt), ist die Halbwaisenrente bis zu deinem 25. Geburtstag für die Krankenkasse beitragsfrei. Das heißt, von dem Geld, das du als Unterhaltsrente erhältst, werden keine Beiträge für die Krankenversicherung abgerechnet.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Anspruchsdauer

05 Wie lange wird die Halbwaisenrente gezahlt?

Als minderjähriger Halbwaise erhältst du die Halbwaisenrente bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres, also bis zu deinem 18. Geburtstag. Unter Umständen kannst du eine Fortsetzung der Zahlung beantragen. Das ist beispielsweise möglich, wenn du zu dem Zeitpunkt noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen und dich noch nicht selbst versorgen kannst. Dann zahlt die DRV maximal bis zum 27. Geburtstag.

Hinweis: Hast du deine Ausbildung oder dein Studium aufgrund von Wehr- oder Zivildienst später begonnen oder unterbrochen, zahlt die Rentenversicherung die Halbwaisenrente auch nach dem 27. Geburtstag. Diese Zeiten werden dann mit angerechnet.

Wann lässt sich eine Weiterzahlung der Halbwaisenrente beantragen?

  • Wenn du dich noch in einer laufenden Berufsausbildung oder im Studium befindest.
  • Wenn du einen Bundesfreiwilligendienst absolvierst, etwa ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) oder ein Freiwilliges kulturelles Jahr (FKJ).
  • Wenn du aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung nicht in der Lage bist, für dich selbst zu sorgen.

 

  • Wenn du dich gerade in einer Übergangszeit befindest, etwa zwischen Schulabschluss und Studium oder Freiwilligendienst. Dieser Zeitraum sollte nicht länger als vier Kalendermonate umfassen.

Wichtig ist, dass du die Rentenversicherung rechtzeitig darüber informierst, dass nach dem 18. Lebensjahr eine Ausbildung ansteht.

Die Halbwaisenrente wird bis zum Ende der Ausbildung gezahlt. Ist der Abschluss gemacht, solltest du dies der Rentenversicherung mitteilen. Ansonsten zahlt diese die Hinterbliebenenrente weiter aus. Die zu viel gezahlten Beträge verlangt sie selbstverständlich zurück, sobald herauskommt, dass die Voraussetzungen für die Halbwaisenrente nicht mehr gegeben waren.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 09.11.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge & Renten