Halbwaisenrente: Eine finanzielle Hilfe beim Tod eines Elternteils

Wenn Kinder einen Elternteil verlieren, steht ihnen unter eine Halbwaisenrente zu. Das Geld füllt einen Teil der Versorgungslücke, die durch den Todesfall und den Wegfall des Einkommens entsteht. Wie hoch diese Summe ist, hängt von vielen individuellen Fragen ab.

Halbwaisenrente in Kurzform: Was ist das Wichtigste?

Die Berechnung der Waisenrente ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Wie bei der Altersrente spielen viele Faktoren hinein, die bei jeder Person unterschiedlich sind, etwa Versicherungszeit, Rentenwert und Rentenfaktor. Weil es bei der Rente zudem Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern gibt, ist auch der Wohnort wichtig für die Rentenberechnung.

  • Die Halbwaisenrente entspricht zehn Prozent der vollen Erwerbsminderungsrente oder der Altersrente, die der verstorbene Elternteil bekommen hat.
  • Halbwaisen haben bis zur Volljährigkeit Anspruch auf die Waisenrente, also bis zum 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Zahlung bis zum 27. Geburtstag verlängern.
  • Die Rente wird nur auf Antrag gezahlt. Auch wenn es viel Aufwand ist, sollten Hinterbliebene dies so schnell wie möglich nach dem Todesfall tun.

Dieser Ratgeber zum Thema Halbwaisenrente informiert über diese Punkte:

Wer hat Anspruch auf Halbwaisenrente?

Als Halbwaisen gelten im Alltagsverständnis Kinder, die entweder Vater oder Mutter oder – bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen – einen ihrer Väter oder eine ihrer Mütter verloren haben. Vollwaisen sind hingegen Kinder, die gar keine Eltern mehr haben.

Der Gesetzgeber versteht den Begriff „Waisen“ etwas anders. Nach den Regeln im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) zählen dazu neben den Kindern auch Personen wie Enkel oder Geschwister, aber nur, wenn sie vorwiegend von der verstorbenen Person versorgt wurden.

Daher haben folgende Personen Anspruch auf eine Halbwaisenrente:

  • Leibliche Kinder, sowohl ehelich als auch nicht-ehelich
  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder und Pflegekinder
  • Enkel und Geschwister, wenn sie kostenfrei im Haushalt der verstorbenen Person lebten und diese für deren Unterhalt gesorgt hat

(Quelle: SGB VI § 48 Waisenrente)

Für diese Hinterbliebenen zahlt der Rentenversicherungsträger die Unterhaltshilfe aus, wenn sie minderjährig sind oder solange sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Hinweis zu nicht-ehelichen Kindern: Sollte der Vater verstorben sein, dann gilt der Anspruch auf Halbwaisenrente nur dann, wenn die Vaterschaft zweifelsfrei anerkannt und gerichtlich festgestellt ist.

Welche Voraussetzungen müssen für den Rentenanspruch erfüllt sein?

Damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Rente wegen Todes auszahlt, muss die verstorbene Person, also der Versicherte, zum Zeitpunkt ihres Todes die allgemeine Wartezeit beziehungsweise Anwartschaftszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Denn erst nach fünf Beitragsjahren entsteht ein Rentenanspruch.

Ausnahmen gibt es, wenn der Elternteil durch einen Unfall ums Leben kam oder wenn er noch Berufsanfänger war. Dann muss die Person rentenversichert gewesen sein und mindestens einen Beitrag gezahlt haben, damit die Hinterbliebenen Geld erhalten.

Übrigens: Sollte der Tod durch einen Arbeitsunfall geschehen sein, erfolgt die Rentenzahlung über die gesetzliche Unfallversicherung und nicht über die Rentenversicherung.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente?

Die Höhe von Witwen- und Witwerrenten und Waisenrenten ergibt sich aus dem Rentenanspruch, den die versicherte Person zum Todeszeitpunkt hatte. Verstarb sie, bevor sie die Altersgrenze für die gesetzliche Rente erreicht hat, nimmt die Rentenversicherung die entsprechende Erwerbsminderungsrente in voller Höhe als Berechnungsgrundlage.

Hat der Ehepartner oder die Ehepartnerin oder – im Fall der Waisenrente – Vater oder Mutter bereits eine Altersrente bezogen, wird die Hinterbliebenenrente anhand dieser Rente ermittelt.

Wie wird die Halbwaisenrente berechnet?

Waisenrenten setzen sich zusammen aus dem Grundbetrag und einem Zuschlag.

Der Grundbetrag der Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Versichertenrente. Zum Vergleich: Bei der Vollwaisenrente erhöht sich der Anteil auf 20 Prozent.

Dazu ein kurzes, vereinfachtes Zahlenbeispiel: Angenommen, es geht um eine 47-jährige Mutter, die eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 863 Euro brutto erhalten hätte. Der Grundbetrag der Halbwaisenrente aus diesem Rentenanspruch liegt bei 86,30 Euro.

Der Zuschlag ergibt sich aus der Anzahl der Monate mit Beitragszeiten und dem Zugangsfaktor des Versicherten. Für jeden Beitragsmonat rechnet der Versicherungsträger 0,0833 Entgeltpunkte hinzu.

In unserem Beispiel gehen wir von 240 Monaten für die Zuschlagsberechtigung aus. Aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor und Rentenwert ergibt sich ein Zuschlag von rund 64,50 Euro.

Aus dem Grundbetrag und dem Zuschlag ergibt sich eine gesamte Halbwaisenrente in Höhe von 150,80 Euro. Diese Summe steht einem hinterbliebenen Kind der verstorbenen Mutter monatlich zu.

Wichtig zu wissen: Die Halbwaisenrente ist eine finanzielle Hilfe für die Angehörigen und vor allem auch für die Kinder. Eine ausreichende Absicherung ist sie jedoch nicht.

Daher sollten sich Eltern nicht auf dieser Unterhaltshilfe ausruhen. Wer sich für eine private Vorsorge entscheidet, ist auf der sicheren Seite. Eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Familienangehörigen bietet einen größeren Schutz als die gesetzliche Halbwaisenrente.

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Halbwaisenrente über die Unfallversicherung

Wird die Halbwaisenrente durch die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt, berechnet sich die Rentenhöhe anders. Sie entspricht 20 Prozent des Jahresarbeitsverdiensts des Verstorbenen. Das bezugsberechtigte Kind erhält pro Monat jeweils ein Zwölftes dieser Summe ausgezahlt.

Wie wird die Halbwaisenrente beantragt?

Die Halbwaisenrente erhält nur, wer einen Antrag stellt. In den meisten Fällen ist die DRV der Rentenversicherungsträger.

So gehen Betroffene am besten vor:

  1. Nötige Unterlagen zusammenstellen: Dazu gehören Personaldokumente zur verstorbenen Person, wie Sterbeurkunde, Nachweise zu Versicherungszeiten und Beitragszahlungen, sowie Unterlagen zum Antragsteller wie Geburtsurkunde und gegebenenfalls Nachweis über eine laufende Ausbildung.
  2. Alle Infos und Daten zusammenstellen, die für den Antrag nötig sind: Im Formular werden unter anderem Angaben wie Versicherungsnummer, Steuer-ID und unterschiedliche Nachweise zur Sozialversicherung abgefragt.
  3. Antrag online ausfüllen oder Formular herunterladen: Die Deutsche Rentenversicherung bietet als Service auf ihrer Webseite Formulare zum Download, Zusatzinfos und Online-Anträge an.

Für minderjährige Kinder müssen die Erwachsenen mit dem Vormundschaftsrecht den Antrag stellen. Kinder ab 14 Jahren dürfen hingegen bereits für sich selbst handeln. Für alle Antragsteller gilt: Wer sich unsicher ist, macht einen Termin bei einer Beratungsstelle beim Versicherungsträger. Dort helfen Experten beim Ausfüllen der Formulare.

Hinweis:

Wer dringend auf das Geld angewiesen ist, sollte den Antrag so schnell wie möglich stellen. Denn zum einen kann sich die Bearbeitung über mehrere Monate hinziehen. Zum anderen zahlt die Versicherung maximal zwölf Monate rückwirkend nach Antragstellung. Wer also 15 Monate nach dem Todesfall die Halbwaisenrente beantragt, hat drei Monate Rentenzahlung verschenkt.

Wie lange wird die Halbwaisenrente gezahlt?

Grundsätzlich erhalten minderjährige Halbwaisen die Rente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter Umständen können sie eine Fortsetzung der Zahlung beantragen. Das ist beispielsweise möglich, wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können und sich noch nicht selbst versorgen können. Dann zahlt die DRV maximal bis zum 27. Geburtstag.

Wann lässt sich eine Weiterzahlung der Halbwaisenrente beantragen?

  • Wenn sich die Waise noch in einer laufenden Berufsausbildung oder im Studium befindet.
  • Wenn die Waise einen Freiwilligendienst absolviert, etwa ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) oder ein Freiwilliges kulturelles Jahr (FKJ).
  • Wenn das Kind aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.
  • Wenn sich die Halbwaise gerade in einer Übergangszeit befindet, etwa zwischen Schulabschluss und Studium oder Freiwilligendienst. Dieser Zeitraum sollte nicht länger als vier Kalendermonate umfassen.

Tipp:

Die Halbwaisenrente wird bis zum Ende der Ausbildung gezahlt. Ist der Abschluss gemacht, sollten die Bezugsberechtigten dies der Rentenversicherung mitteilen. Ansonsten zahlt diese die Hinterbliebenenrente weiter aus. Die zu viel gezahlten Beträge verlangt sie zurück, sobald herauskommt, dass die Voraussetzungen für die Halbwaisenrente nicht mehr gegeben waren.

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