Riester-Rente Steuer Was wichtig in der Anspar- und Auszahlphase ist.
- Im Erwerbsleben Beiträge steuerlich absetzen
- Im Rentenalter Auszahlung versteuern
- Sonderfälle beachten
Zuletzt aktualisiert: Januar 2023
Riester-Rente Steuer: Diese Regeln gelten beim Ansparen und Auszahlen
Wer sich für die Riester-Rente entscheidet, tut dies oftmals auch wegen der Steuervorteile. Sparer können die Beiträge in ihrer Steuererklärung geltend machen – bis zu 2.100 Euro im Jahr. Bei der Auszahlung spielt das Thema Steuern ebenfalls eine Rolle. Denn im Rentenalter muss die Riester-Rente versteuert werden.
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Riester-Rente: Steuern in der Sparphase
Für die Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass in der Ansparphase keine Steuern auf die Beiträge für die private Altersvorsorge fällig werden. Dafür muss die ausgezahlte Rente in der Auszahlphase versteuert werden.
Solange Versicherte also noch ihr zusätzliches Altersgeld für den Ruhestand ansparen, können sie die Riester-Beiträge in ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben steuerlich absetzen.
Seit 2019 ist dies wesentlich einfacher. Denn seitdem sind die Versicherer verpflichtet, den Finanzämtern alle relevanten Daten für den sogenannten Sonderausgabenabzug zu melden. In der für die Riester-Rente wichtige Anlage AV müssen Verbraucher daher nicht mehr
- ihre Sozialversicherungsnummer,
- ihre Zulagennummer,
- die Anzahl der abgeschlossenen Riester-Verträge und
- die innerhalb des Steuerjahres gezahlten Beiträge für die Riester-Rente angeben.
Diese Daten liegen bereits beim Finanzamt vor. Nun brauchen sie nur noch ihr Jahreseinkommen eintragen und ob sie unmittelbar oder mittelbar förderfähig sind.
Wichtig für Personen mit mehreren Verträgen: Sollen ein oder mehrere Riester-Renten beim Sonderausgabenabzug ausgeklammert werden, müssen dies Sparer nun auf Seite 2 der Anlage AV explizit angeben.
Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
Riester-Sparer dürfen pro Jahr maximal 2.100 Euro inklusive der Zulagen steuerlich geltend machen. Wer beispielsweise die Grundzulage von 175 Euro sowie die Kinderzulage für sein zehnjähriges Kind von 300 Euro erhält, kann höchstens 1.625 Euro absetzen (2.100 Euro – 175 Euro – 300 Euro). Das entspricht einem monatlichen Beitrag von rund 135 Euro.
Ehepaare, bei denen beide Partner riestern und unmittelbar zulagenberechtigt sind, können maximal 4.200 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Ist ein Partner nur mittelbar berechtigt, liegt die Grenze bei 2.160 Euro.
Es ist auch möglich, mehr in die Riester-Rente einzuzahlen. Bei der Steuer findet dies jedoch keine Berücksichtigung. Generell müssen Versicherte jedes Jahr vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens inklusive der Zulagen in den Vertrag einzahlen, um Anspruch auf die volle Förderung zu haben.
Mehr erfahren zur Riester-Förderung.
Was ist der Unterschied zwischen mittelbar und unmittelbar zulagenberechtigt?
Riestern dürfen nur rentenversicherungspflichtige oder verbeamtete Personen. Sie sind unmittelbar zulagenberechtigt. Verbraucher, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, aber mit einer Person verheiratet sind, die dies tut, sind mittelbar berechtigt. Sie dürfen dann auch eine Riester-Rente abschließen und von der staatlichen Förderung profitieren.
Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit der Riester-Beiträge?
Nicht immer führt das Absetzen der Beiträge zu einer Steuerrückerstattung. Ist der Steuervorteil kleiner als die erhaltene Zulage, gibt es keine Rückzahlung. Ist er dagegen größer, erhalten Sparer die Differenz ausgezahlt, die nach Abzug der Zulage bleibt. Mit der sogenannten Günstigerprüfung verhindert das Finanzamt, dass Versicherte doppelt gefördert werden.
Ein Beispiel dazu:
Eine Versicherte hat ein Einkommen von 40.000 Euro brutto. Damit sie die volle Zulage für sich und ihr Kind bekommt, zahlt sie innerhalb des Jahres 1.125 Euro in ihren Riester-Vertrag ein (vier Prozent von 40.000 Euro sind 1.600 Euro, abzüglich der Grund- und Kinderzulage von insgesamt 475 Euro bleiben 1.125 Euro).
Die vollen 1.600 Euro macht sie anschließend in ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend, sodass sich ihr zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag reduziert.
Einkommensteuer ohne Sonderausgabenabzug (Zu versteuerndes Einkommen: 40.000 Euro) | 7.828 Euro |
Einkommensteuer mit Sonderausgabenabzug (Zu versteuerndes Einkommen: 38.400 Euro) | 7.302 Euro |
Differenz | 526 Euro |
Durch den Sonderausgabenabzug besteht eine Steuerermäßigung von 526 Euro. Hiervon zieht das Finanzamt vereinfacht ausgedrückt die erhaltenen Zulagen ab (- 475 Euro), sodass eine Rückerstattung von 51 Euro verbleibt.
Abhängig davon, wie hoch die Zulagen sind, die Sparer für sich und ihre Kinder erhalten, kann die Steuerermäßigung bei gleichem Einkommen (in der folgenden Tabelle 40.000 Euro) höher oder niedriger ausfallen.
Zulage | Günstigerprüfung | Ergebnis/ Steuererstattung |
---|---|---|
175 Euro (für Versicherten) | 526 Euro – 175 Euro | 351 Euro |
475 Euro (für Versicherten + 1 Kind) | 526 Euro – 475 Euro | 51 Euro |
775 Euro (für Versicherten + 2 Kinder) | 526 Euro – 775 Euro | 0 Euro |
Je mehr Kinder Versicherte haben und je mehr Zulagen sie somit für den Nachwuchs bekommen, desto weniger profitieren sie vom Steuervorteil der Riester-Rente. Im Gegenzug müssen sie weniger aus eigener Tasche in den Vertrag investieren, da ein Großteil des erforderlichen Beitrags für die volle Förderung mit diesen Zulagen bereits abgedeckt ist. Liegen die Zulagen beispielsweise bei 775 Euro, müssen bei einem notwendigen Jahresbeitrag von 1.600 Euro nur noch 825 Euro selbst gezahlt werden.
Auch die Höhe des Einkommens und der damit verbundene persönliche Steuersatz haben Einfluss darauf, wie sehr sich das Riestern aus steuerlicher Sicht lohnt, wie das nächste Beispiel zeigt:
Ein Versicherter erhält die Grundzulage von 175 Euro. Je nach Einkommen verändert sich sein Steuervorteil (Steuerjahr 2023).
Wie unterscheidet sich die staatliche Förderung bei der Riester- und der Rürup-Rente?
Während Versicherte bei der Riester-Rente maximal 2.100 Euro im Jahr steuerlich absetzen können, sind es bei der Rürup-Rente über 25.000 Euro. Jedes Jahr können Sparer sogar ein wenig mehr in der Steuererklärung geltend machen. Im Gegenzug für die großzügige steuerliche Förderung gibt es bei der Rürup-Rente keine Grund- und Kinderzulagen.
Riester-Rente: Welche Steuern fallen in der Auszahlphase an?
Die Auszahlungen der Riester-Rente müssen versteuert werden, unabhängig davon, ob sie komplett als monatliche Rente oder geteilt aus Einmalauszahlung und Monatsrente erfolgen.
Bis 2039 muss nur ein Teil der Riester-Rente versteuert werden. Gehen Sparer beispielsweise 2023 in den Ruhestand beziehungsweise beginnt in diesem Jahr die Auszahlung der privaten Altersvorsorge, sind 83 Prozent davon steuerpflichtig. Dieser Prozentsatz gilt bis zum Lebensende. Die 17 Prozent, die steuerfrei bleiben, sind auch unter dem Begriff Altersentlastungsbetrag bekannt.
Der Anteil steigt jährlich um ein Prozent, sodass 2040 die ganze Riester-Rente versteuert werden muss.
Für die Besteuerung tragen Rentner die Höhe ihrer jährlichen Riester-Rente in der Anlage R der Steuererklärung im Feld „Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag“ ein. Wie viel genau von der Rente für die Steuern abgeht, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Sollte das Gesamteinkommen allerdings unter dem Grundfreibetrag liegen (2023: 10.908 Euro), müssen Verbraucher nichts versteuern.
Ist die nachgelagerte Besteuerung ein Nachteil?
Es ist durchaus entscheidend, zu welchem Zeitpunkt die Steuern fällig werden. Würde der Staat diese in der Ansparphase erheben, ist der persönliche Steuersatz aufgrund eines höheren Einkommens als im Rentenalter wahrscheinlich höher als in der Auszahlphase. Die steuerliche Belastung wäre somit höher.
Sonderfälle: Besteuerung bei vorzeitiger Auszahlung, Wohn-Riester und Kleinrente
Bei der Besteuerung der Riester-Rente gibt es drei Sonderfälle:
- Vorzeitige Auszahlung/Kündigung der Riester-Rente
- Kleinstbetragsrente
- Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrags
Kündigung der Riester-Rente und Besteuerung
Lassen sich Sparer ihre Riester-Rente früher als möglich auszahlen – in der Regel also vor dem 62. Lebensjahr – beziehungsweise kündigen sie den Vertrag, müssen sie alle erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen. Die Summe berechnet der Versicherer und zieht diese vom Kapital ab.
Der Auszahlbetrag muss dann noch besteuert werden. Dazu wird ein Blick auf die Auszahlungshöhe und der bisher geleisteten Beiträge geworfen. Die Differenz beider Beträge wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Beispiel:
Erhält ein ehemaliger Versicherter nach Abzug der Förderungen und sonstigen Gebühren 14.000 Euro ausgezahlt und er hat insgesamt 10.000 Euro eingezahlt, müssen 4.000 Euro versteuert werden.
Lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre und sind Versicherte bei Kündigung mindestens 62 Jahre alt, unterliegt nur die Hälfte des Gewinns der Steuer (sogenanntes Halbeinkünfteverfahren).
Tipp:
Generell sollten sich Riester-Kunden, die ihren Vertrag beenden, mit einem Steuerexperten austauschen.
Keine Abgeltungsteuer
Bei der Riester-Rente fällt bei Zinsen und Dividenden generell keine Abgeltungsteuer an. Dies gilt auch dann, wenn Riester-Sparer die Förderung nicht in Anspruch nehmen, also keine Zulagen beantragen oder ihre Beiträge steuerlich absetzen.
Kleinstbetragsrente und Besteuerung
Fällt die Riester-Rente sehr klein aus, haben Verbraucher die Option, sich ihr Kapital auf einen Schlag auszahlen zu lassen. 2023 darf die Rente dazu nicht mehr als 33,95 Euro (West) beziehungsweise 32,90 Euro (Ost) pro Monat betragen.
In diesem Fall greift bei der Besteuerung die sogenannte Fünftelregelung, die für Steuerzahler günstiger ausfällt. Dabei wird zunächst ein Fünftel der Auszahlung zum Einkommen hinzugezählt. Im nächsten Schritt berechnet das Finanzamt, wie hoch die Einkommensteuer mit und ohne zusätzliches Einkommen wäre. Die sich daraus ergebene Differenz wird mit fünf multipliziert. Die Summe ergibt die zu zahlende Steuer.
Angenommen zu Rentenbeginn im Jahr 2023 liegt das Guthaben der Riester-Rente bei 10.000 Euro. Der Versicherer errechnet eine monatliche Rente, die unter dem Grenzwert von 33,95 Euro für die Kleinstbetragsrente liegt. Das Einkommen aus der gesetzlichen Rente des alleinstehenden Steuerpflichtigen liegt bei 20.000 Euro brutto.
Mit Fünftelregelung | Ohne Fünftelregelung | |
---|---|---|
Einkommensteuer für 20.000 Euro | 1.956 Euro | 1.956 Euro |
Einkommensteuer für 22.000 Euro (Einkommen + 1/5 der Auszahlung) | 2.474 Euro | – |
Einkommensteuer für 30.000 Euro (Einkommen + volle Auszahlung) | – | 4.700 Euro |
Differenz | 518 Euro | 2.744 Euro |
Zusätzliche Steuerbelastung durch Auszahlung | 2.590 Euro (518 Euro x 5) | 2.744 Euro |
Ersparnis durch Steuerregelung | 154 Euro |
(Alle Berechnungen der Einkommensteuer mithilfe der Einkommensteuerberechnung des Bundesfinanzministeriums.)
Wohn-Riester und Besteuerung
Beim Wohn-Riester wird das angesparte Kapital direkt für den Erwerb eines Eigenheims genutzt. Demnach gibt es zum Rentenbeginn keine Auszahlsumme mehr, die versteuert werden könnte. Aus diesem Grund wird bei dieser Form der privaten Altersvorsorge mit einem sogenannten Wohnförderkonto gearbeitet. Dort führt der Staat Buch über alle angesparten Beiträge, erhaltenen Zulagen und Zinsen, die bei zwei Prozent pro Jahr liegen.
Mit Beginn des Rentenalters erfolgt die Besteuerung dieses Kapitals mit dem persönlichen Steuersatz. Dabei können Riester-Sparer zwischen zwei Varianten wählen:
- Sofortige Besteuerung der Gesamtauszahlung
- Jährliche Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr
Im ersten Fall gewährt das Finanzamt einen 30-prozentigen Rabatt. Es fallen also nur Steuern auf 70 Prozent der Auszahlung an.
Welche Option besser ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Ist das Einkommen als Rentner eher gering, empfiehlt sich häufig die jährliche Besteuerung.