Wie wird die Auszahlung der Riester-Rente bei der Grundsicherung bewertet?
Haben Riester-Sparer im Alter nicht genug Einkommen, etwa aus der gesetzlichen und privaten Rente, besteht ein Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Bei der Berechnung der Sozialleistung wird – vereinfacht ausgedrückt – geschaut,
- wie viel Einkommen vorliegt und
- wie hoch der Bedarf bestehend aus dem Grundbedarf und den Mietkosten ist.
Ist der Bedarf höher, stockt das Amt die Rente auf.
Bis 2018 wurde die gesamte private Rente bei der Einkommensberechnung berücksichtigt. Das bedeutet, es machte für Empfänger keinen Unterschied, ob sie während ihres Erwerbslebens Geld in ihre Riester-Rente investiert hatten oder nicht. Dies förderte nicht gerade die Motivation als Geringverdiener, für das Alter vorzusorgen.
Seit 2018 lohnt sich die private Altersvorsorge wieder mehr. Denn nun bleiben mindestens 100 Euro der monatlichen Auszahlung außen vor. Sie werden also zusätzlich zur Grundsicherung ausgezahlt. Jeder Euro, der über dieser Grenze liegt, zählt zu 30 Prozent zum Freibetrag.
Beispiel:
Bei einer Riester-Renten-Auszahlung von 200 Euro setzt sich der Freibetrag aus 100 Euro plus 30 Euro (200 Euro – 100 Euro = 100 Euro, davon 30 Prozent sind 30 Euro) zusammen. 130 Euro behält der Sparer demnach, 70 Euro zählen zum Einkommen.
Der Riester-Renten-Freibetrag ist auf maximal 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (Bürgergeld) gedeckelt. 2023 entspricht dies 251 Euro.