Riester-Rente Auszahlung: Eine von drei Optionen clever nutzen.

Der Gesetzgeber sieht für die Riester-Rente die Auszahlung als monatliche Rente vor. Sparer können sich daher nur einen Teil ihres Vertrags auf einmal auszahlen lassen. Den Rest erhalten sie in Form der Monatsrente. Wer auf eine komplette Einmalzahlung besteht, muss in den meisten Fällen mit hohen Abzügen rechnen.

Das sollten Sie zur Auszahlung der Riester-Rente wissen:

Riester-Sparer sollen möglichst lange etwas von dem angesparten Kapital haben. Neben der klassischen monatlichen Rente gibt es weitere Auszahlungsoptionen.

  • Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt in der Regel mit dem Beginn der Altersrente.
  • Die Höhe der Rente ist von mehreren individuellen Faktoren abhängig. Sie lässt sich daher nur grob vorausberechnen.
  • Für die Rentenzahlung gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, die Rente wird während der Auszahlungsphase versteuert. (Mehr zu den Steuern der Riester finden Sie hier.)

Auf dieser Seite erfahren Riester-Versicherte, welche Möglichkeiten es für die Rentenzahlung gibt und worauf sie bei der Entscheidung achten sollten.

Dieser Riester-Rente Ratgeber beantwortet folgende Fragen:

Welche Auszahlungsoptionen gibt es bei der Riester-Rente?

In der Regel wird die Riester-Rente ausgezahlt, wenn Versicherte ihre Regelaltersgrenze erreichen, also in Rente gehen. Das genaue Auszahlungsdatum haben sie bei Vertragsabschluss festgelegt. Sie können es daher einfach im Vertrag nachschlagen.

Generell gilt:

  • Die früheste Auszahlung ist ab dem 62. Lebensjahr möglich. Für Riester-Renten, die bis Ende 2011 vereinbart wurden, gilt das 60. Lebensjahr.
  • Versicherte haben drei Optionen, wie sie sich ihre Riester-Rente auszahlen lassen. Ob alle für sie infrage kommen, hängt von der Art der Riester-Rente und der Rentenhöhe ab. Die Optionen lauten Teilauszahlung, monatliche Rente und komplette Auszahlung.
  • Teilauszahlung: Riester-Sparer können sich 30 Prozent ihres Guthabens auf einen Schlag als Einmalbetrag auszahlen lassen. Den Rest erhalten sie als monatliche Rente bis zum Lebensende. Die Rentenhöhe ist im Vergleich zur zweiten Variante kleiner, da nach der anteiligen Auszahlung weniger Geld zur Verfügung steht.
  • Monatliche Rente: Das Riester-Guthaben wird gemäß dem im Vertrag vereinbarten Rentenfaktor ausgezahlt. Der Faktor gibt an, wie viel Monatsrente es pro angesparte 10.000 Euro gibt.
  • Komplettauszahlung: Diese Möglichkeit steht Personen nur offen, wenn sie entweder mit einem Wohn-Riester vorsorgen oder ihre zu erwartende Riester-Rente sehr klein ausfällt. In allen anderen Fällen wird die Komplettauszahlung als förderschädliche Verwendung gewertet. Diese führt dazu, dass sich das Riester-Guthaben deutlich verringert. Denn Sparer müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Noch ein kurzer Hinweis zur Kleinstbetragsrente: Die Schwelle für diese Rentenart ändert sich jedes Jahr. Denn sie ist abhängig von der sogenannten Bezugsgröße. Ein Prozent davon gibt den Grenzwert für die monatliche Riester-Rente an. 2020 waren es beispielsweise noch 31,85 Euro beziehungsweise 30,10 Euro.

Tipp:

Interessierte sollten sich bereits zwei bis drei Jahre vor dem Auszahlungsbeginn mit dem Thema beschäftigen. So haben sie genug Zeit, alle Optionen zu durchdenken und einen geeigneten Weg zu wählen.

Besonderheiten bei der Riester-Rente Auszahlung beachten

Während die Auszahlung bei einer klassischen Riester-Rente über eine Rentenversicherung erfolgt, haben Personen mit einem Riester-Bank- und Riester-Fondssparplan die Wahl. Sie können auch zunächst einen Auszahlplan wählen und erst ab 85 Jahren schließt der Versicherer eine Rentenversicherung für die Auszahlung der Monatsrente ab.

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Was lohnt sich mehr – monatliche Rente oder Teilauszahlung?

Welche Form der Auszahlung passend ist, ist von Person zu Person unterschiedlich. Allerdings führt die Besteuerung der Riester-Rente in der Auszahlphase dazu, dass sich der Riester-Vertrag mit Teilauszahlung schneller rechnet. Das zeigt zumindest eine Untersuchung der Stiftung Warentest.

Die Verbraucherorganisation hat dazu für zwei Musterkunden geprüft, wie schnell sich der Vertrag ins Plus dreht – also die Auszahlungen ihre Einzahlungen übersteigen.

Die Stiftung Warentest geht für das erste Beispiel davon aus, dass die monatliche Rente bei 107 Euro liegt. Durch die Einkommensteuer rechnet sich der Vertrag nach rund 18 Jahren.

Im zweiten Fall liegt die Monatsrente bei 52 Euro. Da der Musterkunde nicht steuerpflichtig ist, gibt es keine Abzüge, sodass sich der Vertrag nach etwa 17 Jahren ins Plus dreht.

Bei der Teilauszahlung bekommt der erste Modellkunde 11.590 Euro ausgezahlt, die monatliche Rente liegt dann bei 74,83 Euro. Mit der Auszahlung hat er bereits einen großen Teil seiner Einzahlung zurückerhalten. Um den Rest zu erhalten, dauert es rund 13 weitere Jahre. Gleiches gilt für den zweiten Modellkunden.

Wechsel des Anbieters für die Auszahlphase

Ist der Rentenfaktor zu niedrig beziehungsweise die Auszahlsumme zu gering, können sich Sparer theoretisch einen neuen Versicherer für die Auszahlphase suchen. Praktisch gibt es allerdings so gut wie keine Anbieter für Riester-Wechsler.

Vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente: Was passiert mit den staatlichen Förderungen?

Die Riester-Rente ist als lebenslange Rente vorgesehen. Wenn dies nicht erfolgt, etwa wenn sich Sparer das gesamte Kapital oder dieses vor Renteneintritt auszahlen lassen, entspricht das einer förderschädlichen Verwendung.

Versicherte müssen dann alle Förderungen zurückzahlen, die sie im Laufe der Vertragsdauer an Zulagen und Steuerrückzahlungen erhalten haben. Der Versicherer holt sich dabei die entsprechenden Informationen ein und zieht die Beträge vom Riester-Guthaben ab.

Was das bedeutet, zeigt wiederum ein Beispiel der Stiftung Warentest:

Höhe des Riester-Kapitals
  • Mit Abzug - 23.645 Euro
  • Ohne Abzug - 35.640 Euro

Wichtig für die Riester Auszahlung

Verzichten Personen auf die Riester-Förderung, fällt eine andere Besteuerung an. Riester-Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren beispielsweise komplett steuerfrei. Wer mit dem Gedanken einer vorzeitigen Auszahlung spielt, sollte sich daher im Vorfeld mit den steuerlichen Aspekten beschäftigen.

Was ist die Altersvorsorge-Zulage der Riester-Rente?

Die Grundzulage der Riester-Rente beträgt 175 Euro jährlich. Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Staat 300 Euro, außer es wurde vor 2008 geboren. Dann sind es 185 Euro Kinderzulage. Für die vollen Riester-Zulagen müssen Sparer vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen.

Wie hoch ist die Riester-Auszahlung?

Wie hoch am Ende die Auszahlung der Riester-Rente ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Vertragslaufzeit
  • Höhe der geleisteten Beiträge
  • Erhaltene Zulagen
  • Art der Riester-Rente

Zudem entscheidet der Anlageerfolg des Versicherers, mit welcher Summe Versicherte rechnen können. Versicherte bekommen mindestens ihre eingezahlten Beiträge plus Zulagen ausgezahlt.

Die Höhe der Riester-Auszahlung erfahren sie spätestens drei Monate vor Auszahlungsbeginn vom Anbieter. Sie können diese Information allerdings auch schon früher einfordern.

Eine Modellrechnung der Bundesregierung gibt eine grobe Orientierung über die monatliche Auszahlungssumme. Diese wird jährlich für den Rentenversicherungsbericht erstellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Förderung voll ausgeschöpft wurde. Zudem setzen die Analysten eine Verzinsung an, die im Niedrigzinsumfeld vergleichsweise hoch ist (Stand: Rentenversicherungsbericht 2022).

  • Rentenbeginn 2022 - Rentenhöhe 1279 Euro
  • 2025 - 171 Euro
  • 2030 - 258 Euro
  • 2035 - 357 Euro

Die Riester-Rentenhöhe steigt dabei, je später Personen in Rente gehen. Das liegt daran, dass die Ansparphase dadurch zunimmt. Wer zum Beispiel 2002 einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, spart bei einem Renteneintritt 2025 bestenfalls 23 Jahre lang. 2035 sind es dagegen 33 Jahre.

Wie steht es um die Sozialabgaben?

Anders als bei der betrieblichen Altersvorsorge gehen von der Riester-Rente keine Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge ab. Lediglich die Einkommensteuer kann die Höhe der Auszahlung schmälern.

Wie wird die Riester-Auszahlung besteuert?

Die Riester-Rente unterliegt, wie die gesetzliche Rente, der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Verbraucher während der Ansparphase keine Steuern auf ihre Beiträge zahlen müssen. So können Riester-Sparer jährlich 2.100 Euro steuerlich absetzen.

Im Gegenzug müssen Rentner die Auszahlung versteuern. Ab 2040 gilt dies für den kompletten Betrag. Bis dahin steigt der Anteil jeweils um ein Prozent. Wer sich seine Riester-Rente beispielsweise 2023 auszahlen lässt, zahlt auf 83 Prozent davon Steuern.

Wie hoch die Einkommensteuer genau ist, hängt vom Steuersatz ab, der wiederum von der Einkommenshöhe abhängig ist. Liegt das gesamte Jahreseinkommen nach Abzug aller Freibeträge bei 10.908 Euro brutto oder weniger, fallen keine Steuern an (Stand 2023 für Einzelpersonen; Ehepaare: 21.816 Euro).

Mehr Infos zu Steuern und Riester-Rente finden sie hier.

Tipp:

Durch eine Teilauszahlung erhöht sich das Einkommen des Versicherten im Steuerjahr erheblich, sodass ein wesentlich höherer Steuersatz fällig wird. Gleiches gilt bei der Kleinbetragsrente. Es ist daher sinnvoll, den Auszahlungsbeginn ins neue Steuerjahr zu verschieben, in dem es kein Einkommen mehr aus dem Erwerbsleben gibt.

Wie hoch die Grenzbelastung 2023 ist, zeigt sich anhand der Einkommenstabelle (Berechnung mithilfe des Einkommensteuer-Rechners vom Bundesfinanzministerium):

Zu versteuerndes EinkommenSteuersatz
20.000 Euro25,51 Prozent
25.000 Euro27,43 Prozent
30.000 Euro29,36 Prozent
35.000 Euro31,28 Prozent
40.000 Euro33,21 Prozent

Sonderfall Kleinbetragsrente

Lassen sich Sparer ihre Riester-Rente komplett auszahlen, da die geringe monatliche Höhe dies zulässt, kommt die sogenannte Fünftelregelung zum Tragen. Sie führt zu einer besseren steuerlichen Betrachtung der Auszahlung.

Wie wird die Auszahlung der Riester-Rente bei der Grundsicherung bewertet?

Haben Riester-Sparer im Alter nicht genug Einkommen, etwa aus der gesetzlichen und privaten Rente, besteht ein Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Bei der Berechnung der Sozialleistung wird – vereinfacht ausgedrückt – geschaut,

  • wie viel Einkommen vorliegt und
  • wie hoch der Bedarf bestehend aus dem Grundbedarf und den Mietkosten ist.

Ist der Bedarf höher, stockt das Amt die Rente auf.

Bis 2018 wurde die gesamte private Rente bei der Einkommensberechnung berücksichtigt. Das bedeutet, es machte für Empfänger keinen Unterschied, ob sie während ihres Erwerbslebens Geld in ihre Riester-Rente investiert hatten oder nicht. Dies förderte nicht gerade die Motivation als Geringverdiener, für das Alter vorzusorgen.

Seit 2018 lohnt sich die private Altersvorsorge wieder mehr. Denn nun bleiben mindestens 100 Euro der monatlichen Auszahlung außen vor. Sie werden also zusätzlich zur Grundsicherung ausgezahlt. Jeder Euro, der über dieser Grenze liegt, zählt zu 30 Prozent zum Freibetrag.

Beispiel:

Bei einer Riester-Renten-Auszahlung von 200 Euro setzt sich der Freibetrag aus 100 Euro plus 30 Euro (200 Euro – 100 Euro = 100 Euro, davon 30 Prozent sind 30 Euro) zusammen. 130 Euro behält der Sparer demnach, 70 Euro zählen zum Einkommen.

Der Riester-Renten-Freibetrag ist auf maximal 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (Bürgergeld) gedeckelt. 2023 entspricht dies 251 Euro.

Riester-Rente: Wie verläuft die Auszahlung im Todesfall?

Verstirbt der Versicherte in der Auszahlphase, verfällt das Riester-Kapital, sofern keine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart wurde. Hierfür sind zwei Optionen denkbar:

  1. Rentengarantiezeit: Beträgt diese beispielsweise zehn Jahre, wird die Riester-Rente auf jeden Fall bis zum Ende dieses Zeitraumes ausgezahlt – bei Tod des Versicherten an die von ihm angegebene begünstigte Person, in der Regel der Ehepartner.
  2. Restkapitalabfindung: Hinterbliebene bekommen hierbei das Guthabenkapital ausgezahlt, das nach Abzug aller bis dato ausgezahlten Renten übrig ist. Ist das Kapital bereits aufgebraucht, erhalten sie nichts.

Beide Optionen führen zu höheren Kosten bei der Riester-Rente, die wiederum die Rendite mindern.

Ist die Auszahlung der Riester-Rente im Ausland möglich?

Nicht wenige Ruheständler träumen davon, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Sofern sie sich dabei im EU-Ausland oder in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes niederlassen, müssen sie keine Einschränkungen bei der Auszahlung ihrer Riester-Rente befürchten.

Verschlägt es Rentner weiter weg, werden bei der Auszahlung die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile abgezogen.

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