Riester-Rente kündigen: Macht das Sinn oder nicht?

Mehr als 16 Millionen Menschen haben eine Riester-Rente abgeschlossen. Doch was ist, wenn die geförderte private Altersvorsorge nicht mehr zum Lebensstil passt? Wer den Vertrag kündigen möchte, sollte sich dies gründlich überlegen. Denn dann müssen die staatlichen Zulagen und die Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Es gibt bessere Alternativen zur Riester-Kündigung.

Riester-Rente kündigen: Wie geht das ohne Verluste?

Einst wurde die staatlich geförderte Altersvorsorge gepriesen. Heute steht die Frage im Raum: Lohnt sie sich noch? Wer darauf mit Nein antwortet, sieht sicher in der Kündigung des Riester-Vertrages einen Ausweg. Sinnvoller sind jedoch andere Möglichkeiten.

  • Die Kündigung des Riester-Vertrages ist zwar jederzeit möglich, ist aber mit vielen Nachteilen verbunden. (Alle Vor- & Nachteile finden Sie hier.)
  • Wer den Vertrag kündigt, verliert den Anspruch auf die staatliche Förderung und muss die erhaltenen Beträge zurückzahlen.
  • Vor der Kündigung sollten Versicherte prüfen, ob nicht eine Alternative die bessere Lösung ist.

Auf dieser Seite erfahren Interessierte mehr darüber, warum eine Kündigung des Riester-Vertrages nicht empfehlenswert ist und welche Optionen es stattdessen gibt.

Dieser Riester-Rente Ratgeber beantwortet folgende Fragen:

Kündigung eines Riester-Vertrags bleibt nicht folgenlos

An eine Kündigung eines Riester-Vertrages denken einige Menschen oft dann, wenn sie dringend Geld benötigen. Doch diesen Schritt sollten sie nur im absoluten Notfall in Betracht ziehen. Denn er geht mit erheblichen Folgen einher:

Per Gesetz gilt eine Kündigung des Riester-Vertrages und eine vorzeitige Auszahlung des Vertragsguthabens als „förderschädlich“. Daher entstehen bei diesem Schritt hohe Kosten, die den Rückkaufwert der Versicherung verringern.

Weitere Nachteile der Kündigung eines Riester-Vertrags

Neben den oben genannten größten Fallstricken lauern weitere Tücken in der Kündigung der Riester-Rente. Diese hängen allerdings von den individuellen Vertragskonditionen ab.

Wenn Sparer einen Anbieter mit hohen Abschlusskosten ausgewählt haben und sie innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss kündigen, entstehen hohe Abzüge. Denn die Abschlusskosten werden genau auf diese ersten fünf Jahre verteilt.

Wer dagegen einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen und damit Zinserträge erwirtschaftet hat, muss diese während der Ansparphase nicht versteuern. Bei einer vorzeitigen Riester-Kündigung wird jedoch die Kapitalertragsteuer fällig.

Achtung! Wer sich dazu entschließt, die Riester-Rente zu kündigen, gibt damit auch ein Stück private Altersvorsorge auf. Dies sollten Verbraucher unbedingt bedenken und weiterhin für eine lückenlose Absicherung ihrer Rente sorgen.

Unser Tipp: eine kostenlose Beratung nutzen. Ein erfahrener Versicherungsexperte zeigt Interessierten Möglichkeiten einer privaten Altersvorsorge, die sicher sind oder mehr Rendite bieten als Riester.

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Wenn eine Kündigung des Riester-Vertrags unvermeidlich ist: So funktioniert’s

Sollten sich Sparer trotz der Nachteile dazu entscheiden, ihre Riester-Rente zu kündigen, können sie dies mit einem formlosen Kündigungsschreiben an den Anbieter tun. Das Anschreiben sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Die Vertragsnummer
  • Einen Hinweis darauf, dass dem Anbieter das SEPA-Lastschriftmandat entzogen wird
  • Die Bankdaten (IBAN, BIC, Name der Bank) zur Überweisung des Rückkaufswertes
  • Eine Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung der Kündigung

Im Vorfeld der Kündigung muss jeder prüfen, ob im Riester-Vertrag eine bestimmte Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Innerhalb dieser Zeit ist eine reguläre Kündigung ausgeschlossen.

Ein Musterschreiben für die Kündigung der Riester-Rente finden Interessierte unten zum Download.

Hinweis: Bitte ergänzen Sie die kursiven Angaben im Musterschreiben mit Ihren persönlichen Daten.

Kündigungsfrist beachten

Die meisten Riester-Verträge können mit einer Vorlaufzeit von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei der Auszahlung der Guthaben lassen sich Versicherer gern zwei bis drei Monate Zeit.

Alternativen zur Kündigung: Beitragsfreistellung oder Übertragung

Wer sich die Beiträge zur Riester-Rente eine Zeit lang nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, eine sogenannte Beitragsfreistellung beim Riester-Anbieter zu beantragen. Dabei ruht der Vertrag so lange, bis die Beitragszahlung vom Sparer wieder aufgenommen wird.

Der Vorteil: Die staatliche Förderung geht nicht verloren. Beantragt ein Versicherter unterjährig die Beitragsfreistellung, werden für das betreffende Versicherungsjahr anteilig Zulagen und Steuervorteile gewährt.

Wichtig:

Je länger Versicherte den Riester-Rentenvertrag beitragsfrei stellen, umso niedriger ist das Guthaben in der Auszahlphase, also bei Rentenbeginn. Hinzu kommen Verwaltungskosten für den Riester-Vertrag, die auch während der Beitragsfreistellung weiterlaufen und das Riester-Guthaben verringern.

Anbieter wechseln

Wer weiter riestern möchte, jedoch mit seinem Anbieter unzufrieden ist, kann den Riester-Vertrag wechseln und sein Guthaben in den neuen Vertrag mitnehmen. Die Förderung durch den Staat bleibt somit erhalten. Allerdings sollten Sparer den neuen Riester-Anbieter mit Bedacht wählen, denn für den Übertrag können Wechselkosten entstehen. Der neue Anbieter muss der Kapitalübertragung zudem explizit zustimmen.

Ebenso sollten Verbraucher mit einem fondsgebundenen Riester-Vertrag darauf achten, diesen nicht in einer ungünstigen Marktphase zu übertragen. Hierdurch kann es zu Verlusten von Teilen des angesparten Kapitals kommen.

Gut zu wissen:

Die Zulagen müssen beim Wechsel beim neuen Anbieter neu beantragt werden. Wer das nur einmal und nicht jährlich machen möchte, kann einen Dauerzulagenantrag stellen.

Umwandeln der Riester-Rente in Wohn-Riester

Wer eine eigene Immobilie besitzt und selbst nutzt, hat eine weitere Möglichkeit, um ohne Rückforderungen aus dem Riester-Vertrag herauszukommen. Dazu muss der Riester-Sparer seinen Vertrag der Riester-Rentenversicherung in einen Wohn-Riester umwandeln, auch bekannt als Riester-Bausparvertrag.

Einen Wermutstropfen gibt es bei dieser Option: Das Vertragsguthaben ist zweckgebunden, es muss für die Finanzierung der Immobilie genutzt werden.

Eine Umwandlung lohnt sich, wenn der Riester-Sparer:

Achtung: Mit der Umwandlung verzichten Verbraucher auf die monatliche Rente. Auch dann kann eine andere Form der privaten Vorsorge für das Alter
empfehlenswert sein.

Wie geht die Umwandlung?

  1. Riester-Sparer müssen sich zuerst nach einem Anbieter für Wohn-Riester-Verträge umschauen. Beim gewünschten Anbieter schließen sie einen neuen Vertrag ab.
  2. Danach wird dieser Anbieter mit dem Vertragswechsel beauftragt. Ein formloses Schreiben mit den Eckdaten zum Vertrag und der Bitte um schriftliche Bestätigung genügen dazu. Der neue Versicherer kümmert sich daraufhin um die Kündigung des Riester-Vertrages.
  3. Schließlich veranlasst der Wohn-Riester-Anbieter, dass das angesparte Kapital auf den neuen Vertrag übertragen wird. Damit ist der Wechsel abgeschlossen.

Achtung! Bei Kündigung von Riester droht der Verlust des Pfändungsschutzes

Die Riester-Rente als private Altersvorsorge ist pfändungssicher. Das gilt jedoch nicht für die Auszahlungssumme. Denn mit der Kündigung verliert dieses Guthaben seine Zuordnung als staatlich geförderte Altersvorsorge.

Gleiches gilt für Riester-Rentenverträge, die beitragsfrei gestellt sind. Denn in der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Pfändungsschutz nur gilt, wenn der Versicherte die Riester-Zulagen in Anspruch nimmt oder wenn die Voraussetzungen für die Förderung vorliegen (Az. IX ZR 21/17). Der Vertrag sollte zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig sein, damit der Schutz greift. Bei einem ruhenden Vertrag ist dies jedoch nicht der Fall.

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