Wohn-Riester Eigenheim mit Riester finanzieren.
- Bausparvertrag mit Riester-Rente kombinieren
- Förderungen ausschöpfen & im Alter mietfrei wohnen
- Eigenheimrente jetzt nutzen
Zuletzt aktualisiert: Januar 2023
Wohn-Riester: Staatliche Zulagen ins Eigenheim investieren
Der Staat unterstützt Sparer über die Riester-Rente nicht nur bei der Altersvorsorge. Diese kann auch beim Kauf oder Bau eines Eigenheims genutzt werden. Dafür gibt es den sogenannten Wohn-Riester. Diese auch als Eigenheimrente bekannte Möglichkeit der Immobilienfinanzierung bietet einige Vorteile.
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Immer gut zu wissen
Welche Voraussetzungen gibt es beim Wohn-Riester?
Seit dem Eigenheimrentengesetz 2008 kann die Riester-Rente auch zur Finanzierung der eigenen vier Wände genutzt werden. Die wichtigste Voraussetzung dabei ist, dass Riester-Sparer die Immobilie selbst bewohnen – und zwar mindestens 20 Jahre lang nach Beginn der Auszahlung. Bei Vermietung müssen die erhaltenen Förderungen zurückgezahlt werden.
Um beim Eigenheimerwerb von der staatlichen Riester-Förderung zu profitieren, gibt es für Interessierte zwei Möglichkeiten:
- Sie schließen einen Wohn-Riester-Vertrag ab. Dieser ist an eine Immobilienfinanzierung, oftmals einen Bausparvertrag, gekoppelt. Die Zulagen der Riester-Rente unterstützen künftige Eigenheimbesitzer in der Sparphase, Kapital aufzubauen, und in der Darlehensphase, den Kredit zu tilgen.
- Versicherte entnehmen aus ihrem herkömmlichen Riester-Vertrag während der Ansparphase Guthaben, welches sie zur Finanzierung ihrer vier Wände nutzen. Sie können dabei das gesamte Kapital oder nur einen Teil verwenden. Entscheiden sie sich für die zweite Option, müssen sie mindestens 3.000 Euro entnehmen. Gleichzeitig müssen 3.000 Euro oder mehr im Vertrag verbleiben.
Das Geld aus der Riester-Rente oder dem Wohn-Riester dürfen Verbraucher für die folgenden Fälle verwenden:
Die Umbaumaßnahmen müssen mehrheitlich dazu dienen, Barrieren im Haus oder in der Wohnung abzubauen. Sind alters- oder behindertengerechte Maßnahmen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb von Eigentum geplant, müssen die Bewohner mindestens 6.000 Euro an förderfähigen Kosten nachweisen. Erfolgt der Umbau später, muss dieser mindestens 20.000 Euro umfassen.
Wie funktioniert die Förderung beim Wohn-Riester?
Förderberechtigt sind in der Regel alle gesetzlich rentenversicherten Personen wie Arbeitnehmer, Beamte und pflichtversicherte Selbstständige.
Beim Wohn-Riester wie bei der Riester-Rente teilt sich die Förderung in Zulagen und Steuervorteile auf.
Aktuelles zur Altersvorsorge
Wohn-Riester im Test
Die Stiftung Warentest hat zuletzt im September 2017 untersucht, welche Bausparkassen sehr gute Wohn-Riester-Verträge anbieten. Dazu zog die Verbraucherorganisation drei Modellfälle heran. In den ersten beiden zahlen Sparer die Maximalsumme von 2.100 Euro im Jahr in den Bausparvertrag ein. Das Eigenheim soll dabei in sieben beziehungsweise in zehn Jahren erworben werden.
Im dritten Modellfall leistet der Sparer nur den für die volle Zulage notwendigen Betrag. In zehn Jahren soll das Wohneigentum gebaut oder gekauft werden.
Die Top 3 im Überblick:
Modellfall 1 | 2 | 3 |
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Schwäbisch Hall „Fuchs Wohn-Riester 03 WJ“ | LBS Ost „Riester classic“ | Schwäbisch Hall „Fuchs Wohn-Riester 03 WJ“ |
LBS Saar „Premium Top 15-R“ | Schwäbisch Hall „Fuchs Wohn-Riester 03 WJ“ | Deutsche Bank Bauspar „Förderbausparen Flex (WR1)“ |
Deutsche Bank Bauspar „Förderbausparen Flex (WR1)“ | LBS Saar „Premium Top 15-R“ | LBS Ost „Riester classic“ |
Die Abschlussgebühren schwankten zum Zeitpunkt der Untersuchung zwischen 1,0 Prozent und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Diese Kosten werden auf die ersten fünf Jahre verteilt.
Im März 2019 hat die Stiftung Warentest zudem untersucht, welche Bausparkassen einen sehr guten Riester-Kombikredit mit einer Laufzeit zwischen 18 Jahren und 28 Jahren anbieten. Dieses Darlehen besteht aus einem normalen Kredit in Kombination mit einem Bausparvertrag.
Bei den Testsiegern tilgen Kreditnehmer ihr Darlehen in 18 Jahren:
- LBS Bayern – Gesamteffektivzins von 1,71 Prozent
- LBS Südwest – 1,72 Prozent
- LBS Saar – 1,74 Prozent
- BHW – 2,28 Prozent
Tipp:
Welches Angebot sich für die eigene Baufinanzierung eignet, hängt stark vom finanziellen Spielraum ab. Sinnvoll ist es daher, mehrere Anbieter zu berücksichtigen, um eine geeignete Finanzierungsmöglichkeit zu finden.
Was muss beim Wohn-Riester beachtet werden?
Beim Wohn-Riester gilt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Diese kommt bei jeder Riester-Rente zum Tragen, unabhängig davon, ob Sparer ein Eigenheim finanzieren oder eine private Rente aufbauen. Da riestergeförderte Personen beim Wohn-Riester keine monatlichen Rentenleistungen erhalten, die versteuert werden können, hat der Gesetzgeber das Wohnförderkonto ins Leben gerufen.
Auf diesem Konto werden alle erhaltenen Zulagen und Einzahlungen in den Wohn-Riester vermerkt und jährlich mit zwei Prozent verzinst. Geht der Bausparer in Rente, wird die auf dem Wohnförderkonto angesammelte fiktive Summe versteuert. Dabei gibt es zwei Optionen:
Wie sinnvoll ist Bausparen mit Wohn-Riester?
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Menschen für den Wohn-Riester entschieden. 2020 stoppte dieser Trend jedoch.
Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: „Mit staatlicher Förderung und dem richtigen Bausparvertrag sichern sich Sparer einen günstigen Kredit für ihre künftige Baufinanzierung“, hält Stiftung Warentest fest.
Nachteilig wirkt sich jedoch die nachgelagerte Besteuerung aus. Künftige Eigenheimbesitzer sollten sich daher genau informieren, wie sie ihren Hausbau oder -kauf clever planen. Neben dem Wohn-Riester stehen ihnen weitere Formen der Immobilienfinanzierung zur Verfügung, die ihre jeweiligen Vor- und Nachteile haben.