Die Erwartungen an die Rentenerhöhung 2024 waren hoch: Experten sprachen im Vorfeld von einer Anpassung um bis zu neun Prozent. Doch ganz so vielversprechend wird es nicht werden, im Gegenteil: Mit geschätzten 3,5 Prozent wird die Rentenerhöhung 2024 sogar geringer ausfallen als in diesem Jahr.
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Alles, was du wissen musst Wie hoch fällt die Rentenerhöhung 2024 aus?
Darum handelt es sich bei der Rentenerhöhung
- Mit Ausnahme von 2021 sind die Renten in den letzten fünf Jahren immer um mindestens drei Prozent gestiegen.
- 2024 könnte erneut eine spürbare Anpassung folgen, denn die Löhne entwickeln sich in diesem Jahr sehr positiv.
- Endgültige Aussagen können Rentner im Frühjahr erwarten.
Wie sind die Prognosen für 2024
Spürbare Rentenerhöhung in 2024 zu erwarten
Viel wurde über die Rentenerhöhung 2024 im Vorfeld spekuliert. Denn es deutete sich an, dass die Renten im nächsten Jahr spürbar steigen könnten – da die Lohnentwicklung entsprechend positiv ist. So sind die Reallöhne laut Statistischem Bundesamt im ersten Quartal dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,6 Prozent gestiegen.
So kommt der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen in der Bild-Zeitung zu der Analyse, dass „Rentner ein Plus von mindestens 5,5 bis 6 Prozent bekommen“ werden. Schon jetzt hat es viele Erhöhungen bei den Lohntarifen ergeben, erläutert er. Kommen weitere dazu, „könnten die Renten sogar noch weit über 6 Prozent steigen.“
Zur Einordnung: Die Renten werden regelmäßig erhöht und folgen dabei der Lohnentwicklung. Der aktuellen Anpassung von 4,39 Prozent (West) und 5,86 Prozent (Ost) lag etwa eine Lohnerhöhung von 4,5 Prozent (West) und 6,7 Prozent (Ost) zugrunde. Da die Löhne in diesem Jahr bereits stark gestiegen sind, nährte die Hoffnung auf eine deutliche Rentenerhöhung 2024.
Rentenerhöhung 2024: Geschätzt 3,5 Prozent
Einen ersten greifbaren Hinweis über die Höhe der Rentenanpassung 2024 enthält der sogenannte Rentenversicherungsbericht. Der erste Entwurf dazu erscheint meist im November – wie auch in diesem Jahr. Aus diesem geht nun eine Schätzung von 3,5 Prozent hervor. Damit bliebe die Rentenerhöhung 2024 deutlich hinter den Erwartungen und auch hinter der letzten Rentenanpassung zurück.
Anders als in den Vorjahren wird es 2024 keine zweigeteilte Rentenerhöhung geben. Seit diesem Jahr ist der Rentenwert in den neuen und alten Bundesländern gleich hoch. Entsprechend gelten die geschätzten 3,5 Prozent für Ost und West.
Tabelle: Geschätzte Rentenerhöhung 2024 nach Rentenhöhe
Aktuelle Rente | Ab Juli 2024 | Erhöhung |
800 € | 828 € | + 28 € |
1.000 € | 1.035 € | + 35 € |
1.200 € | 1.242 € | + 42 € |
1.400 € | 1.449 € | + 49 € |
1.600 € | 1.656 € | + 56 € |
1.800 € | 1.863 € | + 63 € |
2.000 € | 2.070 € | + 70 € |
2.200 € | 2.077 € | + 77 € |
2.400 € | 2.084 € | + 84 € |
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Auch Erwerbsminderungsrente steigt im Juli 2024
Wie hoch die Rentenerhöhung 2024 ausfallen wird, wird das Bundesarbeitsministerium im kommenden Frühjahr zuverlässig bekannt geben. Dann stehen die Werte der Lohnentwicklung aus 2023 fest.
Klar ist dagegen schon, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angepasst wird. Dies betrifft jedoch nicht Neurentner, sondern nur Personen, deren Auszahlung zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Startete der Bezug der gesetzlichen Leistung zwischen 2001 und Juni 2014, liegt der Zuschlag bei 7,5 Prozent. Bei einer Auszahlung ab Juli 2014 bis Ende 2018 sind es dagegen 4,5 Prozent.
Grund für die Anpassung ist die bislang ungleiche Behandlung von Neu- und Bestandsrentnern. Denn zwei Reformen bei der Erwerbsminderungsrente Mitte 2014 und 2019 kamen nur den Personen zugute, die danach erstmals Anspruch auf die gesetzliche Leistung hatten. Bestandsrentner gingen leer aus. Die Deutsche Rentenversicherung schätzt, dass rund drei Millionen Menschen von den Zuschlägen profitieren werden, die antragslos ausgezahlt werden.
Achtung: Sowohl die gesetzliche Rente als auch die Erwerbsminderungsrente reichen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer kann, sollte daher vorsorgen – mit einer privaten Altersvorsorge und einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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