Rente aufstocken Sorge mit freiwilligen Extra-Beiträgen selbst für mehr Rente

Zahle mehr Geld an die Rentenkasse
Gleiche so die Rentenabschläge aus
Genieße dann deinen Vorruhestand

Rente aufstocken

Ein schneller Überblick gefällig?

Gesetzliche Rente aufstocken: Was bringt eine freiwillige Rentenzahlung?

Während des Berufslebens kannst du neben den Pflichtbeiträgen auch freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse leisten. Mit diesen Beträgen kannst du Abschläge ausgleichen, die du in Kauf nehmen musst, wenn du vorzeitig in den Ruhestand gehst. Wie hoch diese Ausgleichszahlung zur Rentenaufstockung für dich ist, erfährst du von der Rentenversicherung.

Vier Fakten zum Thema Rente aufstocken

  1. Um Sonderzahlungen bei Frührente zu leisten, musst du mindestens 50 Jahre alt sein und bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze 35 Versicherungsjahre erreichen können.
  2. Willst du später doch nicht in Frührente gehen, hast du mit der Sonderzahlung einfach deine Rente erhöht. Eine Rückzahlung in anderer Form ist nicht möglich.
  3. 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten. Dies ist ein Zuschuss, den einige Rentner unter bestimmten Voraussetzungen automatisch erhalten.
  4. 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze für alle Rentner weggefallen. Damit können sie unbegrenzt viel dazuverdienen, ohne, dass die Rente gekürzt wird.

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Das Wichtigste zuerst

01 Wann kannst du als Erwerbstätiger deine Rente freiwillig aufstocken?

In Deutschland gibt es nur unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, während deiner Erwerbstätigkeit deine gesetzliche Rente aufzustocken.

Bis 1992 konntest du grundsätzlich die sogenannte „Höherversicherung“ wählen. Allerdings flossen die freiwilligen Zusatzzahlungen nicht direkt in deine reguläre Rente, sondern wurden in einen separaten Rententopf eingezahlt. Seitdem gilt diese Option nur noch für Menschen, die in Rente gehen wollen, bevor sie die Regelaltersgrenze erreicht haben – zum Beispiel mit 65 anstelle von 67 Jahren.

Bei Selbstständigen und Personen, die nicht der Pflichtversicherung unterliegen, sieht die Situation anders aus. Dann musst du deine Altersvorsorgeplanung selbst in die Hand nehmen. So kannst du jederzeit freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und dir so Ansprüche auf Rentenzahlungen sichern.

Ab dem 50. Lebensjahr kannst du als zukünftiger Frührentner bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine „besondere Rentenauskunft“ beantragen. Das Dokument zeigt dir, mit welchen Abschlägen du im Vorruhestand rechnen musst.

Gleichzeitig teilt dir die DRV mit, welcher Betrag zu entrichten wäre, um die Abschläge auszugleichen. Du kannst diesen Betrag dann freiwillig bezahlen. Wenn sich deine Pläne ändern und du den Renteneintritt doch später planst, führen die zusätzlichen Rentenzahlungen zu einer höheren Altersrente.

Tipp: Falls du die Voraussetzungen nicht erfüllst und dennoch frühzeitig Geld fürs Alter zurücklegen möchtest, kannst du dies durch eine private Altersvorsorge tun.

Du hast eine Lebensversicherung? Nutze die Auszahlung für deine Rente! Der Rückkauf von Abschlägen durch freiwillige Zahlungen lohnt sich, wenn kurz vor der Frührente zum Beispiel deine Lebensversicherung fällig wird. Dann hast du eine größere Einmalzahlung zur Verfügung, die du in eine dauerhaft höhere Rentenzahlung investieren kannst.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Noch nicht zum alten Eisen zählen

02 Mit freiwilligen Zahlungen den Rentenantrag aufschieben

Wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast, musst du nicht zwangsweise die Rente beantragen. Vielleicht hast du ja eine hohe Erbschaft oder eine Lebensversicherungssumme ausgezahlt bekommen und bist nicht sofort auf die Rente angewiesen. Dann könntest du eine Weile von diesem finanziellen Polster leben und parallel freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Das funktioniert, weil du bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden bist und daher nicht mehr der Pflichtversicherung unterliegst.

Eine weitere Option kann die Altersteilzeit sein.

Der Aufschub deines Rentenantrags hat folgende Vorteile: Für jeden Monat, in dem du auf die Rente verzichtest, erhöht sich die spätere Rentenzahlung um 0,5 Prozentpunkte. Pro Jahr sind das dann insgesamt sechs Prozent.

Was, wenn die Rente nicht reicht?

03 Hilfe für Bedürftige: Höhere Rente durch Grundrentenzuschuss

Seit Januar 2021 gilt die Grundrente, die die Rente von Geringverdienern aufstockt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Rentenaufstockung sich von den freiwilligen Rentenzahlungen unterscheidet, die zu einer besseren Rente führen.

Für den Bezug der Grundrente gelten folgende Voraussetzungen:

  • Du bist mindestens 33 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen.
  • In dieser Zeit muss der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte (EP) zwischen 30 Prozent und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (das bedeutet zwischen 0,3 und 0,8 EP).
  • Dein Einkommen überschreitet nicht die Einkommensgrenze von 1.250 Euro für Alleinstehende bzw. 1.950 Euro für Paare (bei höherem Einkommen wird das Einkommen auf die Grundrente angerechnet).

Zu den Grundrentenzeiten gehört nicht nur die Zeit, in der du sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Unter anderem zählen dazu auch Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung oder wegen der Pflege von Angehörigen sowie Zeiten, in denen du Leistungen wegen Krankheit oder Reha erhalten hast.

Achtung – Verwechslungsgefahr: Die neue Grundrente ist leicht zu verwechseln mit der Grundsicherung! Dabei besteht zwischen diesen beiden Leistungen ein riesiger Unterschied.

  • Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung. Du hast Anspruch darauf, wenn du bedürftig bist. Die allgemeine Richtlinie ist: Du bekommst eine Grundsicherung, wenn dein gesamtes monatliches Einkommen unter 924 Euro beträgt. Zum Einkommen zählen auch Rente sowie eine Grundrente. Du erhältst die Leistung nur, wenn du einen Antrag stellst. Dann werden dein Einkommen und dein Vermögen sowie die Einkommensverhältnisse deines Lebenspartners oder der Lebenspartnerin geprüft.
  • Die Grundrente ist hingegen eine Aufstockung, die einige Rentner erhalten, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Deutsche Rentenversicherung und die Finanzämter prüfen den Anspruch und zahlen dir die Grundrente automatisch aus, wenn du anspruchsberechtigt bist. Einen Antrag musst du nicht stellen. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Grundsicherung.

Es kann auch vorkommen, dass jemand sowohl Grundrente als auch Grundsicherung bezieht. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn du als Ruheständler auch mit dem Zuschuss durch die Grundrente finanziell noch bedürftig bist.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 04.07.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge