Rente aufstocken

Freiwillige Rentenzahlungen clever nutzen.

  • Mehr Geld an die Rentenkasse zahlen
  • Renteneinbußen ausgleichen
  • Ruhestand genießen

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Gesetzliche Rente aufstocken: Möglichkeiten der freiwilligen Rentenzahlung

Personen können während der Erwerbstätigkeit neben den Pflichtbeiträgen freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse leisten, um später eine höhere Rente zu erhalten. Dies gilt allerdings nur für Arbeitnehmer, die kurz vor dem regulären Renteneintritt stehen und Abschläge für einen vorzeitigen Ruhestand durch freiwillige Zahlungen mildern oder egalisieren wollen.

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Wann können Erwerbstätige ihre Rente freiwillig aufstocken?

Eine Aufstockung der gesetzlichen Rente während der Erwerbstätigkeit ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bis 1992 bestand generell die Möglichkeit der sogenannten „Höherversicherung“. Allerdings flossen die freiwilligen Zusatzzahlungen nicht in die eigentliche Rente, sondern in einen eigenen Rententopf. Seitdem gibt es die Option nur noch für Menschen, die vorzeitig in Rente zu gehen – zum Beispiel statt mit 67 mit 65 Jahren.

Anders sieht das bei Selbstständigen und nicht pflichtversicherten Personen aus. Sie können jederzeit freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und sich so einen Anspruch auf Rentenzahlungen sichern.

Ab dem 50. Lebensjahr können künftige Frührentner bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine „besondere Rentenauskunft“ anfordern. Sie legt genau offen, mit welchen Abschlägen im Vorruhestand zu rechnen sind.

Gleichzeitig teilt die DRV mit, welche Summe zu leisten wäre, um die Abschläge zu eliminieren. Diese Summe kann dann freiwillig vom Versicherten gezahlt werden. Ändern sich die Pläne und der Renteneintritt wird doch nach hinten geschoben, führen die zusätzlichen Rentenzahlungen zu einem höheren Altersgeld.

Tipp:

Wer die Bedingungen nicht erfüllt und dennoch frühzeitig Geld fürs Alter zurücklegen will, kann dies durch die private Altersvorsorge tun.

Auszahlung aus Lebensversicherung nutzen

Der Rückkauf von Abschlägen durch freiwillige Zahlungen ist sinnvoll, wenn kurz vor der Frührente zum Beispiel eine Lebensversicherung fällig wird. Dann steht ein hoher Einmalbetrag für die Investition in eine dauerhaft höhere Rentenzahlung zur Verfügung.

Mit freiwilligen Zahlungen den Rentenantrag aufschieben

Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss nicht zwangsweise in Rente gehen. Stattdessen kann es je nach individueller Situation ratsam sein, eine Zeit lang von Ersparnissen zu leben und parallel freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Das funktioniert deshalb, weil diese Personen bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden und daher nicht mehr pflichtversichert sind. Eine weitere Option kann die Altersteilzeit sein.

Der Aufschub des Rentenantrags bringt folgendes: Für jeden Monat, in dem auf die Rente verzichtet wird, erhöht sich die spätere Rentenzahlung um 0,5 Prozentpunkte. Pro Jahr sind das dann sechs Prozent.

Höhere Rente durch Grundrente

Im Januar 2021 ist die Grundrente in Kraft getreten. Sie stockt die Rente von Geringverdienern auf. Diese Rentenaufstockung ist jedoch nicht mit den freiwilligen Rentenzahlungen zu verwechseln, die zu einer besseren Rente führen.

Für den Bezug gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller ist mindestens 33 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
  • In dieser Zeit muss der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte (EP) zwischen 30 Prozent und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (also: zwischen 0,3 und 0,8 EP)
  • Eine Einkommensgrenze von 1.250 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 1.950 Euro bei Paaren wird nicht überschritten (darüber wird das Einkommen auf die Grundrente angerechnet)