Die Auswirkungen des Pflegegrades
Die Kosten der Pflege von Angehörigen abdecken
Leider ist es in Deutschland schon seit mehreren Jahren nicht mehr möglich, die monatlichen Kosten der Pflege von Angehörigen alleine durch die Rente und die gesetzliche Pflegeversicherung abzudecken. Wer in diesem Fall für die Kosten aufkommen muss und welche Lösungen es gibt, erfährst du hier.
Wer zahlt die Pflege, wenn die Rente des Angehörigen nicht ausreicht?
In Deutschland gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung, die für Pflegekosten aufkommt. Die Pflegeversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und wird von den Beiträgen der Versicherten, also auch von dir, finanziert.
Hat der sogenannte Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit festgestellt, vergibt er einen Pflegegrad von 1 bis 5, der die Schwere der Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen widerspiegelt. Abhängig von diesem Pflegegrad werden die Pflegekosten durch die Pflegeversicherung übernommen.
Die Pflegeversicherung übernimmt jedoch nicht alle Kosten, sondern nur einen Teil. Die genaue Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad und von der Art der Pflege ab. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Pflegeleistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden:
- Ambulante Pflege (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst)
- Teilstationäre Pflege (z. B. in einer Tagespflegeeinrichtung)
- Stationäre Pflege (z. B. in einem Pflegeheim).
Reicht die eigene Rente nicht aus, um jene Kosten abzudecken, die von der Pflegekasse nicht übernommen werden, gibt es Sozialleistungen, die du in Anspruch nehmen kannst – zum Beispiel ergänzende Leistungen der Sozialhilfe.