Pflege von Angehörigen Sonderurlaub, Freistellung, Rente: Das solltest du über die Care-Arbeit wissen

Wer die Pflege von Angehörigen übernimmt, muss dafür oft im Berufsleben ziemlich zurückstecken. Für manche Menschen bedeutet das, dass sie nur mehr in Teilzeit arbeiten können, andere müssen ihren Beruf ganz aufgeben.

Das ist ein großer Einschnitt im Leben – nicht nur in Bezug auf deine persönliche Freiheit, auch deine Finanzen sind davon meist stark betroffen. Zumindest das Geldproblem kannst du anpacken.

Aktuelle Entwicklungen

Die Pflegesituation in Deutschland

Die Zahl der Menschen in Pflege steigt stetig – zum Jahresende 2021 gab es bereits rund fünf Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Weil die medizinische Versorgung immer besser wird, erhöht sich auch die durchschnittliche Lebenserwartung.

Bei Neugeborenen gehen wir bereits von 85 Jahren für Männer beziehungsweise 89,1 Jahren für Frauen aus. Gleichzeitig ist ein extremer Personalmangel in Pflegeberufen zu verzeichnen, sodass die Pflege von Angehörigen immer wichtiger wird.

Vier Fakten zur Pflege von Angehörigen

  1. In Deutschland hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, deine Angehörigen im Krankheitsfall zu pflegen.
  2. Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dich nach der Pflegetätigkeit wieder aufzunehmen – es gibt allerdings Ausnahmen.
  3. Um negativen Auswirkungen auf die Rente vorzubeugen, solltest du dich unbedingt um deine Altersvorsorge kümmern.
  4. Pflege ist teuer – die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten.

Bessere deine Rente auf und sorge fürs Alter vor.

Angebot anfordern

Gesetzliche Ansprüche von Pflegenden

Sonderurlaub und Freistellung – habe ich ein Recht auf Pflege von Angehörigen?

Klären wir zunächst die wohl wichtigste Frage: Ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir die Pflege deiner Angehörigen zu ermöglichen?

Der gesetzliche Anspruch auf Sonderurlaub für die Pflege von Angehörigen

In Deutschland gibt es einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Freistellung für die Pflege von Angehörigen. Dieser Anspruch ist im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz festgelegt und gilt für Beschäftigte in Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern.

Als Arbeitnehmer hast du das Recht, bis zu zehn Tage pro Jahr für die notwendige Pflege deiner Angehörigen von der Arbeit freigestellt zu werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine längere unbezahlte Freistellung oder Teilzeitarbeit zu beantragen, um die Pflegezeit auszuweiten.

Muss mich mein Arbeitgeber nach längerer Pflegetätigkeit zurücknehmen?

Der Schutz von Arbeitnehmern, die eine Pflegetätigkeit ausüben und deshalb längere Zeit beruflich pausieren oder ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, ist ebenfalls gesetzlich geregelt.

Nachdem du die Pflegezeit beendet hast, hast du als Arbeitnehmer ein Recht darauf, in dein altes Arbeitsverhältnis oder auf eine vergleichbare Stelle zurückzukehren. Dieses Recht ist im Pflegezeitgesetz verankert und gilt für Beschäftigte in Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern.

Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen und Einschränkungen, beispielsweise wenn betriebliche Gründe oder eine unzumutbare Belastung des Arbeitgebers vorliegen. Verständige dich daher vorher unbedingt mit dem Arbeitgeber über die Möglichkeiten und Bedingungen der Rückkehr ins Arbeitsverhältnis.

Warum Altersvorsorge wichtig ist

Abgesichert im Alter – trotz häuslicher Pflegeverpflichtungen

Drei Viertel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, größtenteils von ihren Angehörigen. Solltest auch du in diese Situation kommen, wirst du schnell merken, dass es schwer ist, die häuslichen Pflegeverpflichtungen, deinen Alltag und deinen Job unter einen Hut zu bekommen.

Viele Pflegende treten daher nicht selten im Job kürzer, was am Ende des Monats weniger Geld auf dem Konto bedeutet. Doch es gibt Möglichkeiten, die Lücke etwas zu schließen.

Wie wirkt sich die Pflege auf die eigene Rente aus?

Die Pflege von Angehörigen kann sich auf deine Rente in unterschiedlicher Weise auswirken, abhängig von der Art und dem Umfang der Pflegetätigkeit sowie von der Rentenversicherung.

 

Du solltest aber beachten, dass die Pflege von Angehörigen in der Regel nicht vergütet wird. Dies kann sich negativ auf die Rentenansprüche auswirken, insbesondere wenn du die Pflegetätigkeit über einen längeren Zeitraum übernimmst und in dieser Zeit keine oder nur geringe Erwerbseinkommen erzielst. In solchen Fällen verringern sich deine Rentenansprüche, da du weniger oder keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hast.

Daher empfehlen wir auch jungen Menschen, sich bereits mit dem Thema Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Die Pflege von Angehörigen kostet nicht nur viel Geld, sie wirkt sich auch negativ auf deine gesetzlichen Rentenansprüche aus. Um diesem Fall vorzubeugen, solltest du dich vorab finanziell absichern.

Die Auswirkungen des Pflegegrades

Die Kosten der Pflege von Angehörigen abdecken

Leider ist es in Deutschland schon seit mehreren Jahren nicht mehr möglich, die monatlichen Kosten der Pflege von Angehörigen alleine durch die Rente und die gesetzliche Pflegeversicherung abzudecken. Wer in diesem Fall für die Kosten aufkommen muss und welche Lösungen es gibt, erfährst du hier.

Wer zahlt die Pflege, wenn die Rente des Angehörigen nicht ausreicht?

In Deutschland gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung, die für Pflegekosten aufkommt. Die Pflegeversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und wird von den Beiträgen der Versicherten, also auch von dir, finanziert.

Hat der sogenannte Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit festgestellt, vergibt er einen Pflegegrad von 1 bis 5, der die Schwere der Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen widerspiegelt. Abhängig von diesem Pflegegrad werden die Pflegekosten durch die Pflegeversicherung übernommen.

Die Pflegeversicherung übernimmt jedoch nicht alle Kosten, sondern nur einen Teil. Die genaue Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad und von der Art der Pflege ab. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Pflegeleistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden:

  • Ambulante Pflege (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst)
  • Teilstationäre Pflege (z. B. in einer Tagespflegeeinrichtung)
  • Stationäre Pflege (z. B. in einem Pflegeheim).

Reicht die eigene Rente nicht aus, um jene Kosten abzudecken, die von der Pflegekasse nicht übernommen werden, gibt es Sozialleistungen, die du in Anspruch nehmen kannst – zum Beispiel ergänzende Leistungen der Sozialhilfe.

Beachte jedoch, dass es im deutschen Pflegesystem auch eine sogenannte „Unterhaltspflicht“ gibt. Dies bedeutet, dass du als Kind deiner Eltern oder andere Angehörige für die Pflegekosten deiner Mutter oder deines Vaters aufkommen musst, wenn sie diese nicht selbst bezahlen können. Die genauen Regelungen dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.

Rente für Pflege von Angehörigen rückwirkend – geht das?

Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts ist es leider nicht möglich, sich Pflegezeiten rückwirkend anrechnen zu lassen (Aktenzeichen B 13 R 91/11 R). Deshalb ist es umso wichtiger, dass du den Antrag auf Pflegeleistungen sofort stellst, wenn du die Pflege von Angehörigen übernimmst. Das ist der einzige Weg, wie du direkt von Beginn an deine Rentenpunkte gutgeschrieben bekommst.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Konkret gefragt

Bekommen pflegende Angehörige Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Damit du als pflegender Angehöriger weiterhin Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung bekommst und damit deinen Rentenanspruch erhöhst, musst du unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

Rentenversicherung

Für Beiträge zur Rentenversicherung musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Deine Pflegetätigkeit darf nicht erwerbsmäßig sein.
  • Dein Angehöriger hat einen Pflegegrad zwischen 2 und 5.
  • Du führst die Pflegetätigkeit mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf zwei Tage oder mehr durch.
  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen statt.
  • Du bist wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig.

Erfüllst du diese Voraussetzungen, so übernimmt die Pflegeversicherung deines pflegebedürftigen Angehörigen deine Beiträge zur Rentenversicherung.

Arbeitslosenversicherung

Damit die Pflegekasse deines Angehörigen deine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung übernimmt, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Deine Pflegetätigkeit ist nicht erwerbsmäßig.
  • Du warst bereits in der Arbeitslosenversicherung versichert, bevor du die Pflege deines Angehörigen übernommen hast – zum Beispiel, weil du Arbeitslosengeld beziehst.
  • Der Pflegegrad deines Angehörigen liegt zwischen 2 und 5.
  • Du übernimmst an mindestens zwei Tagen pro Woche Pflegeaufgaben.
  • Du betreust deinen Angehörigen in seiner häuslichen Umgebung.

Unter diesen Voraussetzungen hast du die Möglichkeit, nach Beendigung der Pflege Arbeitslosengeld oder sonstige Leistungen der Arbeitsförderung in Anspruch zu nehmen. Das gilt aber nur, wenn du nicht bereits durch eine Teilzeitarbeit in der Arbeitslosenversicherung abgesichert bist.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 24.03.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge