Altersvorsorge für Selbstständige

Altersvorsorge­pflicht
für Selbst­ständige und Freiberufler.

  • Politik plant Pflicht ab 2024
  • Rürup-Rente 1. Wahl für Selbstständige
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Zuletzt aktualisert: Janaur 2023

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler

Seit Jahren wurde sie gefordert, erst sollte sie 2021, nun vielleicht 2024 kommen: die Altersvorsorge­pflicht für Selbstständige und Freiberufler. Geplant ist, dass die Pflicht für alle selbstständig arbeitenden Berufstätigen gilt, die bisher nicht für das Alter vorsorgen. Ziel ist es, die Altersarmut in dieser Personengruppe zu senken.

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Immer gut zu wissen

Welche Pläne gibt es zur Altersvorsorge­pflicht für Selbstständige?

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte ursprünglich plant, Ende 2019 ein Gesetz zur Altersvorsorg­epflicht für Selbstständige und Freiberufler vorzulegen („Gesetz zur Einbeziehung des Selbstständigen in das System der Alterssicherung“). Durch Verzögerungen beim Gesetzentwurf für die Grundrente hat er dieses Datum jedoch nicht halten können. Dann kam es zu Verzögerungen durch die Corona-Pandemie. Absehbar ist, dass er sein Vorhaben auch 2021 nicht auf den Weg bringen wird – zumindest nicht bis zur Bundestagswahl im September.

Ein Eckpunktepapier aus Heils Ministerium gibt es allerdings schon. Demnach würden die Bestimmungen ab 2024 gelten. Die verpflichtende Altersvorsorge soll dabei gründerfreundlich ausgestaltet sein. Sie betrifft alle Menschen, die nicht bereits obligatorisch rentenversichert sind, etwa im Rahmen eines berufs­ständischen Versorgungs­werks.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung müssen dem Entwurf zufolge alle künftig selbstständig arbeitenden Menschen sowie alle Selbstständigen unter 35 Jahren zwischen

  • der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und
  • einem Versorgungswerk (gilt etwa für Ärzte und Anwälte)

wählen. Die Vorsorgeform muss insolvenz- und pfändungssicher sein sowie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen. Dieses liegt derzeit bei durchschnittlich 800 Euro im Monat.

Der erste Grundstein für eine verlässliche Rentenversicherung wurde im Januar 2021 mit der Einführung der Grundrente gelegt. Selbst wenn sich der Gesetzentwurf zur Altersvorsorgepflicht nun verzögert hat, gilt es als wahrscheinlich, dass Neuregelungen für Selbstständige mit der nächsten Koalition kommen werden: Die Mehrheit der Parteien sieht Handlungsbedarf bei der Vorsorgepflicht.

Tipp:

Die eigene Vorsorgestrategie sollte zum finanziellen Rahmen passen. Daher ist es sinnvoll, mithilfe eines kostenlosen Angebots zur Altersvorsorge die eigene Vorsorgestrategie unverbindlich auszuloten, um so eine geeignete Absicherung für den sorgenfreien Ruhestand zu finden.

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel 2022

Zum 1. Januar 2022 ist der Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesunken. Die Versicherer bieten daher nur noch einen sehr niedrigen Garantiezins, der die Inflation bei Weitem nicht ausgleicht. Für eine rentable Altersvorsorge sollten Interessierte daher Vorsorgeangebote mit Fondsbeteiligung prüfen.

Vorsorgepflicht für Selbstständige seit 2012 angestrebt

Die Politik strebt schon lange eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige an. Während die Pläne der ehemaligen Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eher vage blieben, sah ihre Vorgängerin Ursula von der Leyen (CDU) bereits eine konkrete Ausgestaltung der Vorsorgepflicht vor.

Aktuelles zur Altersvorsorge

Altersvorsorge frühzeitig planen

Wer frühzeitig in eine private Altersvorsorge investiert, zahlt insgesamt geringere Beiträge und kann im Alter eine höhere Rente erwarten. Daher lohnt es sich für junge Selbstständige und Freiberufler, bereits vor Umsetzung der neuen Regelungen ihre private Altersvorsorge anzupacken.

Kritik an Altersvorsorgepflicht

„Wir haben drei Millionen Selbstständige in Deutschland, die im Alter nicht abgesichert sind“, sagt Hubertus Heil in einem Interview mit der Rheinischen Post. An dieser Zahl stört sich jedoch der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. Ihm zufolge gibt es unter den drei Millionen Personen, die nicht in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind, viele, die bereits privat vorsorgen.

Dabei sieht sich der Verband von einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bestätigt. Demnach sorgen nicht rentenversicherte Selbstständige wie folgt vor:

  • Mit einer Lebensversicherung - 48 Prozent
  • Mit einer Rentenversicherung - 31 Prozent
  • Mit Immobilien - 68 Prozent

Rürup-Rente: Die private Altersvorsorge für Selbstständige

Während die ehemalige Arbeitsministerin Nahles ursprünglich eine Vorsorgepflicht in der gesetzlichen Renten­versicherung für Selbstständige vorgesehen hatte, pochte die CDU/CSU auf die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Altersvorsorge. Der SPD-Politiker Heil folgt nun den Forderungen der Union.

Neu an den aktuellen Bestrebungen ist die Beschränkung bei der privaten Altersvorsorge auf die Rürup-Rente. Sie wurde 2005 eigens für Selbstständige geschaffen und ist auch als Basisrente bekannt. Der Vorteil der Rürup-Rente sind die immensen Steuerersparnisse, von denen Versicherte profitieren.

Seit 2023 dürfen bei der Rürup-Rente 100 Prozent der eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Die Höchstgrenze, bis zu der das Finanzamt Beiträge berücksichtigt, ist mit über 25.000 Euro zehn Mal so hoch wie bei anderen privaten Altersvorsorge­formen. Die Steuerentlastung ist somit immens, wenn Versicherte den Rahmen ausschöpfen.

Die Rürup-Rente gibt es dabei in verschiedenen Varianten, etwa mit vergleichsweise hohen Garantien oder fondsbasiert mit höheren Renditechancen.

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