Vorruhestand Vor- und Nachteile der Altersteilzeit.
- Als Teilzeit- oder Blockmodell möglich
- Geringere gesetzliche Rente mit privater Vorsorge ausgleichen
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Vorruhestand mit Altersteilzeit: Das sollten Arbeitnehmer wissen
Es ist der Traum vieler Beschäftigten: Eher aus der Arbeit ausscheiden und anschließend den Vorruhestand genießen. Neben der vorgezogenen Rente mit 63 oder 65, die fast immer mit Abschlägen einhergeht, ist die Altersteilzeit ein weit verbreitetes Modell. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es in Deutschland allerdings nicht. Stattdessen müssen Arbeitnehmer individuelle Vereinbarungen mit ihren Arbeitgebern treffen.
Immer gut zu wissen – Inhaltsverzeichnis
Welche Arten gibt es beim Vorruhestand?
Der Begriff Vorruhestand ist nicht klar definiert. Er wird meistens gebraucht, wenn ein Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintrittsalter aus dem Job aussteigt.
Um einen richtigen „Vorruhestand“ handelt es sich, wenn der Arbeitsvertrag auf Basis einer Vorruhestandsregelung aufgelöst wird. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer dann einen bestimmten Monatsbeitrag bis zum Beginn der gesetzlichen Rente aus. Dies kann auch auf Grundlage eines Sozialplans erfolgen, etwa wenn ein betrieblicher Stellenabbau mithilfe einer Vorruhestandsregelung abgefedert wird.
Neben dem Vorruhestandsgeld ist die Altersteilzeit eine Möglichkeit, sich früher aus dem Arbeitsleben zu verabschieden. Die Altersteilzeit sieht zwei Modelle vor:
- Teilzeitmodell
- Blockmodell
Gut zu wissen:
In Deutschland wird das Blockmodell am häufigsten angewendet. Es ist sogar gesetzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber im Falle einer Insolvenz während der Freistellungsphase die Zahlung des verringerten Gehalts garantieren muss. Dazu muss er eine Insolvenzversicherung abschließen.
Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit?
Hätte der Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch auf Altersteilzeit, könnte er nach individuellem Gusto entscheiden, ob er von heute auf morgen in den Ruhestand gehen möchte oder lieber einen sanften Übergang vorzieht (Rente mit 63). In Deutschland existiert zwar ein Altersteilzeitgesetz (AltTZG), doch daraus folgt kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit.
Deshalb müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine entsprechende Altersteilzeitregelung verständigen. In Ausnahmefällen gibt es Betriebsvereinbarungen oder einen Tarifvertrag, in dem eine Altersteilzeitregelung fixiert ist. Viele Unternehmen begrenzen aber die Anzahl an Arbeitnehmern in Teilzeit auf vier Prozent der Gesamtbelegschaft.
Übrigens:
Das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Teilzeitgehalt wird angepasst, wenn beispielsweise tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen im Unternehmen durchgesetzt werden.
Aktuelles zur Altersvorsorge
Altersteilzeit bedeutet weniger Geld im Portemonnaie
Arbeitnehmer, die sich für eine Altersteilzeit als Blockmodell entscheiden, müssen während dieser Phase mit weniger Geld rechnen. Ihr Gehalt wird zwar um die Hälfte gekürzt. Der Gesetzgeber sorgt jedoch für Kompensation. Gemäß § 3 Absatz 1 Altersteilzeitgesetz (AltTZG) muss der Arbeitgeber während der Altersteilzeit das reduzierte Gehalt um mindestens 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts erhöhen. Dieses besteht aus dem monatlichen Gehalt, Sonderzahlungen gehören nicht dazu.
Wer während der Altersteilzeit weniger verdient, zahlt auch geringere Beiträge in die Rentenkasse. Dies sorgt unter dem Strich beim Eintritt in die Regelaltersrente für eine geringere Rentenzahlung. Um diese Rentenlücke zu verringern, hat der Gesetzgeber eine arbeitnehmerfreundliche Regelung eingeführt:
Während der kompletten Altersteilzeit (beim Blockmodell während der Arbeits- und Freistellungsphase) zahlt der Arbeitgeber 90 Prozent der Rentenbeiträge des Arbeitnehmer-Vollzeitentgeltes. Ein weiteres Entgegenkommen: Auch die Altersteilzeitjahre werden zu den 45 Versicherungsjahren gezählt, die ein Arbeitnehmer nachweisen muss, um sich abschlagsfrei in die Rente verabschieden zu können.
Voraussetzungen für die Altersteilzeit
Voraussetzung für die Altersteilzeit ist nicht nur die grundsätzliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn nach § 2 AltTZG müssen weitere Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestalter 55 Jahre
- Zeit bis zur offiziellen Rente: Mindestens drei Jahre
- In den letzten fünf Jahren vor Altersteilzeit: Sozialversicherungspflichtige Anstellung an mindestens 1.080 Kalendertagen (dazu zählen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, wenn der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I oder andere Entgeltersatzleistung bekommen hat)
- Arbeitszeitverringerung um 50 Prozent (Auch Arbeitnehmer in Teilzeit können Altersteilzeit in Anspruch nehmen und die bisherige Arbeitszeit um die Hälfte verringern)
- Altersteilzeit läuft mindestens bis zum Start der offiziellen Altersrente
Voraussetzungen prüfen lassen
Arbeitnehmern wird empfohlen, sich bei der Deutschen Rentenversicherung vor Abschluss eines Altersteilzeitvertrages beraten zu lassen, ob sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Altersteilzeit erfüllen.
Altersteilzeit und ihre Auswirkung auf die Rente: Beispielrechnung
Arbeitnehmer müssen für die Altersteilzeit geringere Rentenzahlungen kalkulieren. Trotz der Aufstockung durch den Arbeitgeber gilt als Faustregel, dass ein Jahr Altersteilzeit bezüglich künftiger Rentenzahlungen zehn Prozent weniger wert ist als ein Jahr volle Erwerbstätigkeit.
Schließt zum Beispiel ein Durchschnittsverdiener mit seinem Arbeitgeber einen zehnjährigen Altersteilzeitvertrag ab, fehlt dem Versicherten insgesamt ein Entgeltpunkt für die spätere Berechnung seiner Rente. Denn der Chef erhöht die Rentenbeiträge seines Mitarbeiters nur auf 90 Prozent des bisherigen Rentenbeitrags. Somit fehlen zehn Prozent im Vergleich zum Vollzeitjob.
Das bedeutet wiederum einen jährlichen Entgeltpunkt-Verlust von 0,1 Prozent beziehungsweise einen Entgeltpunkt in zehn Jahren bei einem Durchschnittsverdiener.
Tipp:
Arbeitnehmer können sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch eine Proberechnung die zu erwartende Rentenhöhe nach Altersteilzeit kalkulieren lassen.