Vorruhestand Früher in Rente gehen durch Altersteilzeit & Co.

Laut Gesetz kannst du als Arbeitnehmer im Alter von 67 Jahren in Rente gehen. Viele träumen allerdings davon, eher in den Ruhestand zu gehen, sei es wegen Freizeit oder Familie. Der Vorruhestand ist jedoch oft mit finanziellen Einbußen verbunden. Du brauchst dafür eine genaue Planung der Altersvorsorge.

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Das Thema im Schnelldurchlauf

Vorruhestand: Alternativen zur Frührente

Früher aus dem Berufsleben ausscheiden und anschließend den Vorruhestand genießen: Wer sagt dazu schon Nein? Die Wahrheit ist aber, dass nicht jeder Erwerbstätige vorzeitig in Rente gehen kann. Das hat oft finanzielle Gründe, denn die Rente mit 63 oder mit 65 geht fast immer mit Abschlägen einher. Doch es gibt andere Möglichkeiten, mit denen du schon vor dem Eintritt ins Rentenalter mehr Freizeit hast.

Fünf Fakten zum Vorruhestand

  1. Der Vorruhestand ist eigentlich eine Form des Personalabbaus. Heute wird damit aber auch der vorzeitige Eintritt in den Ruhestand beschrieben.
  2. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit hast du in Deutschland nicht. In Absprache mit dem Arbeitgeber musst du deine Möglichkeiten ausloten.
  3. Geringere Rentenzahlungen während der Altersteilzeit werden durch den Arbeitgeber aufgestockt.
  4. Eine weitere Option ist das Lebensarbeitszeitkonto, mit dem du Zeit und Geld für den vorzeitigen Ruhestand ansparst.
  5. Finanzielle Einbußen, die mit dem Vorruhestand einhergehen, kannst du mit einer gut geplanten Altersvorsorge abfedern.

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Möglichkeiten

01 Welche Arten gibt es beim Vorruhestand?

Der Begriff Vorruhestand ist nicht klar definiert. Er wird meistens gebraucht, wenn ein Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben aussteigt.

Die gängigste Form ist die Frührente, sei es die Rente mit 63 oder – für alle Jahrgänge ab 1984 – die Rente mit 65 Jahren. Der vorzeitige Ruhestand mit 58 oder die Rente mit 60 sind Auslaufmodelle, die nicht mehr zur Verfügung stehen.

Ein frühzeitiger Rentenbeginn ist meistens mit Abschlägen verbunden. Das heißt, deine Rente verringert sich mit dem vorzeitigen Ruhestand. Für Besserverdienende ist dies oft leichter zu stemmen.

Falls die Abschläge für dich zu hohe finanzielle Einbußen bedeuten, solltest du weitere Möglichkeiten für den Vorruhestand prüfen. In Absprache mit deinem Arbeitgeber kannst du beispielsweise Arbeitszeit und Gehaltszahlung so verteilen, dass für dich ein früherer Start in das Rentnerleben drin ist.

 

Für einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand stehen die folgenden Ruhestands-Modelle:

Das Lebensarbeitszeitkonto

Kein Geld, sondern Zeit für den frühzeitigen Ruhestand sparst du auf einem Lebensarbeitszeitkonto, auch Zeitwertkonto genannt. Das geht natürlich nur in Absprache mit dem Arbeitgeber, denn dieser richtet das Konto für dich ein. Überstunden oder übriggebliebene Urlaubstage lässt du dir darauf gutschreiben. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen kannst du auf das Konto „einzahlen“.

Gehst du in den Vorruhestand, werden dir diese Werte als Gehalt ausgezahlt. Du bleibst in der Zeit der Freistellung somit weiter beschäftigt und sozialversichert. Wenn du doch keinen Vorruhestand in Anspruch nimmst oder wenn du den Arbeitgeber wechselst, kannst du dir dein angespartes Guthaben auszahlen lassen.

 

Die Altersteilzeit

Neben dem Zeitwertkonto ist die Altersteilzeit eine Möglichkeit, sich früher aus dem Arbeitsleben zu verabschieden. Die Altersteilzeit sieht zwei Modelle vor:

  • Gleichverteilungs- oder auch Teilzeitmodell: Bei diesem Modell arbeitet der Arbeitnehmer mit geringerer Stundenzahl über den kompletten Zeitraum der Altersteilzeit. Mit deinem Arbeitgeber hast du zuvor abgesprochen, wie genau die Arbeitszeit abzuleisten ist. Das kann an bestimmten Tagen erfolgen, im Wechsel wochenweise oder auch täglich ein paar Stunden.
  • Blockmodell: Hier arbeitest du während der Arbeitsphase zunächst mit gleicher Stundenzahl, allerdings mit halbiertem Lohn weiter. In der darauffolgenden Freistellungsphase bekommst du bis zum offiziellen Renteneintritt jeden Monat ein verringertes Gehalt gezahlt. Dafür musst du aber nicht mehr arbeiten.

In Deutschland wird das Blockmodell am häufigsten angewendet. Es ist sogar gesetzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber im Falle einer Insolvenz während der Freistellungsphase die Zahlung des verringerten Gehalts garantieren muss. Dazu muss er eine Insolvenzversicherung abschließen.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Bedingungen

02 Welche Voraussetzungen gelten für die Altersteilzeit?

In Deutschland existiert zwar ein Altersteilzeitgesetz (AltTZG), doch daraus folgt kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit. Deshalb müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine entsprechende Altersteilzeitregelung verständigen.

In Ausnahmefällen gibt es Betriebsvereinbarungen oder einen Tarifvertrag, worin eine Altersteilzeitregelung fixiert ist. Viele Unternehmen begrenzen aber die Anzahl an Arbeitnehmern in Teilzeit auf vier Prozent der Gesamtbelegschaft.

Neben der grundsätzlichen Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen nach § 2 AltTZG weitere Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 55 Jahre
  • Zeit bis zur offiziellen Rente: mindestens drei Jahre
  • In den letzten fünf Jahren vor Altersteilzeit: sozialversicherungspflichtige Anstellung an mindestens 1.080 Kalendertagen (dazu zählen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, wenn der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I oder andere Entgeltersatzleistung bekommen hat)
  • Arbeitszeitverringerung um 50 Prozent (Auch Arbeitnehmer in Teilzeit können Altersteilzeit in Anspruch nehmen und die bisherige Arbeitszeit um die Hälfte verringern.)
  • Altersteilzeit läuft mindestens bis zum Start der offiziellen Altersrente

Wo ist der Haken an der Altersteilzeit?

Einen großen Nachteil hat die Altersteilzeit allerdings: Sie muss im Tarifvertrag festgehalten sein. Oder du brauchst die Zustimmung deines Arbeitgebers. Arbeitest du als Selbstständiger oder Freiberufler, kannst du von diesem Modell nicht profitieren. Dann musst du auf andere Weise für deinen Ruhestand vorsorgen. Du siehst, mit Altersteilzeit früher und ohne Abschläge in Rente zu gehen, ist nicht für jeden möglich.

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Konsequenzen

03 Altersteilzeit bedeutet weniger Geld im Portemonnaie

Entscheidest du dich für eine Altersteilzeit als Blockmodell, musst du während dieser Phase mit deutlich weniger Geld klarkommen. Denn dein Gehalt wird um die Hälfte gekürzt. Der Gesetzgeber sorgt jedoch für Kompensation. Gemäß § 3 Absatz 1 Altersteilzeitgesetz (AltTZG) muss der Arbeitgeber während der Altersteilzeit das reduzierte Gehalt um mindestens 20 Prozent des Brutto-Teilzeitarbeitsentgelts erhöhen. Dieses besteht aus dem monatlichen Gehalt. Sonderzahlungen gehören nicht dazu.

Übrigens: Das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Teilzeitgehalt wird angepasst, wenn beispielsweise tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen im Unternehmen durchgesetzt werden.

Ergänzung zu den Rentenbeiträgen

Da du während der Altersteilzeit weniger verdienst, zahlst du auch geringere Beiträge in die Rentenkasse. Dies sorgt unterm Strich für eine geringere Rentenzahlung. Um diese Rentenlücke zu verringern, hat der Gesetzgeber eine arbeitnehmerfreundliche Regelung eingeführt:

Während der kompletten Altersteilzeit (beim Blockmodell während der Arbeits- und Freistellungsphase) zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Als Berechnungsgrundlage werden 80 Prozent des reduzierten Einkommens während der Altersteilzeit genutzt. Durch diesen Zusatz werden 90 Prozent des Rentenbeitrags abgedeckt, der bei einer Vollzeitstelle erforderlich ist (Details sind unten in der Beispielrechnung).

 

Ein weiteres Entgegenkommen: Auch die Altersteilzeitjahre werden zu den 45 Versicherungsjahren gezählt, die ein Arbeitnehmer nachweisen muss, um sich abschlagsfrei in die Rente verabschieden zu können.

Beispielrechnung

04 Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?

Bei der Frage, wie sich die Altersteilzeit auf deine Rente auswirkt, gilt folgende Faustregel: Ein Jahr Altersteilzeit bedeuten zehn Prozent weniger Rentenzahlungen als ein Jahr volle Erwerbstätigkeit.

Schließt zum Beispiel ein Durchschnittsverdiener mit seinem Arbeitgeber einen zehnjährigen Altersteilzeitvertrag ab, fehlt dem Versicherten insgesamt ein Entgeltpunkt für die spätere Berechnung seiner Rente.

 

Tipp: Arbeitnehmer können sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch eine Proberechnung die zu erwartende Rentenhöhe nach Altersteilzeit kalkulieren lassen.

Planung

05 Altersteilzeit ja oder nein: Ab wann solltest du die Entscheidung treffen?

Die Experten der Stiftung Warentest haben das Modell Altersteilzeit genauer unter die Lupe genommen. Sie empfehlen, sich mit Mitte 50 Gedanken über den vorzeitigen Ruhestand zu machen. Was das kosten würde, hat die Verbraucherorganisation exemplarisch berechnet.

Als Beispiel dient ein Angestellter, 1964 geboren, der ein Jahresgehalt von 51.000 Euro verdient. Ihm steht eine Rente von 1.668 Euro zu. Entscheidet sich der Angestellte nun schon früher in Rente zu gehen, etwa mit 64 statt mit 67 Jahren, minimiert sich seine monatliche Rente lebenslang um 275 Euro.

Das hat zwei Gründe: Einerseits zahlt er durch den frühzeitigen Ruhestand drei Jahre weniger Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Andererseits werden ihm 10,8 Prozent seiner Rente durch den vorzeitigen Renteneintritt abgezogen (36 vorgezogene Monate mal 0,3 Prozent). In zehn Jahren summiert sich der Verlust so auf 33.000 Euro.

 

Würde der Angestellte mit 61 Jahren die Arbeitsphase der Altersteilzeit beginnen und mit 64 die Phase der Freistellung beginnen, erhält er mit 67 eine reguläre Rente ohne Abschläge, denn diese Jahre der Altersteilzeit werden als Versicherungsjahre gezählt.

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Zuletzt aktualisiert am: 20.04.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge