Arbeitgeber insolvent Mein Chef ist pleite – was nun?

Dein Arbeitgeber eröffnet dir, dass er zahlungsunfähig ist und Insolvenz angemeldet hat. Jetzt solltest du aktiv werden und deine Gehaltsforderungen stellen. Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht gibt dir mehr Sicherheit. Denn dann blickst du einer möglichen Klage gegen dein altes Unternehmen gelassen entgegen.

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Das Thema im Schnelldurchlauf

Dein Arbeitgeber meldet Insolvenz an: Was musst du jetzt tun?

Drohender Jobverlust, finanzieller Engpass – und die Frage: Wer zahlt mir das nächste Gehalt? Wenn du erfährst, dass dein Arbeitgeber insolvent ist, gehen dir sicher viele Fragen durch den Kopf. Aber gerade dann ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und zu prüfen, welche Ansprüche du geltend machen kannst und vor allem bei wem und wie.

Fünf Fakten zum Thema „Was ist zu tun bei Firmeninsolvenz?“

  1. Prüfe, ob dein Gehalt in den letzten Monaten regelmäßig eingegangen ist. Sind Gehaltszahlungen ausgeblieben, fordere die Zahlung beim Insolvenzverwalter schriftlich ein.
  2. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt ein Insolvenzgeld an betroffene Arbeitnehmer. Beantrage es innerhalb von zwei Monaten nach der Insolvenzeröffnung.
  3. Erhältst du infolge der Insolvenz eine Kündigung, lass einen Rechtsanwalt prüfen, ob diese wirksam ist oder ob du eine Kündigungsschutzklage anstreben solltest.
  4. Bei einer wirksamen Kündigung solltest du zudem umgehend Arbeitslosengeld beantragen.
  5. Hole dir auch eine rechtliche Beratung, wenn der Arbeitgeber eine Aufhebung des Arbeitsvertrages und eine Abfindung vorschlägt.

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Ausgangspunkt

Was passiert, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Mit mehreren verzögerten Gehaltszahlungen fängt es oft an. Wenn nach einigen Monaten die Info kommt, dass die Firma insolvent ist, sitzt der Schock bei dir und deinen Kollegen erst einmal tief.

Was heißt das für dich als Arbeitnehmer?

Arbeitgeber sind haben in dieser Situation zwei Pflichten:

  • Sie müssen die drohende oder bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht melden. Dadurch wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Sie müssen unverzüglich ihre Mitarbeiter und den Betriebsrat über diesen Schritt informieren.

In dem Insolvenzverfahren geht es einerseits darum, aus dem vorhandenen Vermögen der Firma die Ansprüche der Gläubiger zu bedienen. Zu diesen Gläubigern zählst auch du als Arbeitnehmer, falls du noch auf offene Gehaltszahlungen wartest.

Es gibt außerdem die Möglichkeit, dass im Rahmen des Verfahrens ein Insolvenzplan aufgestellt wird. Das ist der Versuch, das Unternehmen vor der vollkommenen Pleite zu bewahren und wieder in Gang zu bringen. Durch die Weiterführung des Geschäfts ist es ebenfalls möglich, die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen.

Mit dem Insolvenzverfahren wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Er verwaltet das noch vorhandene Vermögen.

Wichtige Frage

Arbeitgeber insolvent: Wer zahlt nun das Gehalt?

Nach dem Schock über die Info, dass dein Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist, stellst du dir die wahrscheinlich wichtigste Frage: Woher bekomme ich jetzt mein Geld?

Was tun, wenn du noch offene Gehaltsforderungen hast?

Vor einer Firmeninsolvenz kann es durchaus sein, dass das Gehalt verzögert und schließlich gar nicht mehr ausgezahlt wird. Hast du noch offene Gehaltsforderungen aus der Zeit vor dem Insolvenzverfahren, gilt es zu handeln.

Setz dich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung und melde deine Forderungen an. Hierfür gibt es bestimmte Fristen zwischen zwei Wochen und drei Monaten. Der Verwalter erfasst alle ausstehenden Forderungen in der sogenannten Insolvenztabelle.

 

Achtung: Forderungen, die vor dem Insolvenzverfahren bestanden, werden erst ausgezahlt, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Und selbst dann kann es passieren, dass du nur einen Anteil der offenen Forderungen erhältst.

Was ist mit den aktuellen Gehaltszahlungen?

Wenn dein Arbeitgeber insolvent ist, heißt es nicht, dass du nicht mehr arbeiten brauchst, insbesondere wenn ein Insolvenzplan zur Rettung und Sanierung des Unternehmens umgesetzt wird.

Gehälter, die nach Beginn des Insolvenzverfahrens aufkommen, gehören zu den sogenannten Masseverbindlichkeiten. Diese Forderungen werden zuerst und vollständig ausgezahlt.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt es in der Verantwortung des Insolvenzverwalters, dass du deine Gehaltszahlungen bekommst. Solltest du feststellen, dass Gehalt ausbleibt, ist er der richtige Ansprechpartner. Melde deine Forderungen schriftlich an. Dann hast du im Fall der Fälle einen Nachweis, dass du deine offenen Forderungen geltend gemacht hast.

Jenny
Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Falls es länger dauert

Insolvenzgeld: Der Ersatz für die Lohnansprüche

In den meisten Fällen einer Firmeninsolvenz ist es so, dass kein Geld mehr da ist, um die ausstehenden Gehaltsforderungen zu begleichen. Als Arbeitnehmer hast du dann Anspruch auf das Insolvenzgeld. Das ist eine Art Ersatz für die ausbleibenden Lohnzahlungen und läuft über die Bundesagentur für Arbeit.

Genau wie bei den Zahlungsforderungen gilt hier: Werde schnell aktiv, denn die Fristen sind kurz.

Antrag und Fristen

Den Antrag auf Insolvenzgeld reichst du innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Insolvenzverfahrens ein. Mittlerweile gilt dies ganz bequem online über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit, aber auch klassisch per Post.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld entspricht drei Nettolohnzahlungen. Es wird rückwirkend ausgezahlt und soll den Lohn ersetzen, den du in den drei Monaten erhalten hättest, bevor dein Arbeitgeber insolvent wurde. Hättest du in diesem Zeitraum Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Vergütung von Überstunden oder andere Gehaltsanteile erhalten, werden diese ebenfalls ausgezahlt.

Achtung: Für Top-Verdiener deckelt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung die Höhe des Insolvenzgeldes. Diese liegt 2023 bei 7.300 Euro in den alten Bundesländern und bei 7.100 Euro in den neuen Bundesländern.

Wie geht es mit dem Job weiter?

Kündigung oder Abfindung: Was musst du dabei beachten?

Die Tatsache, dass dein Arbeitgeber insolvent ist, heißt nicht gleich, dass du gekündigt bist. Überhaupt ist die Insolvenz als Begründung für eine Kündigung unzulässig.

Solltest du eine solche Kündigung erhalten, kannst du mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen.

Mit einer Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz ist dieser Schritt sogar etwas leichter. Denn dann hast du die fachliche Beratung und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt sowie einen Schutz vor hohen Gerichtskosten.

Eine zulässige Begründung für die Kündigung sind hingegen betriebsbedingte Gründe, wie eine nachlassende Nachfrage. Denn dass es infolge der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu Entlassungen in der Firma kommen kann, sollte nicht überraschen.

 

Achtung bei Aufhebungsvertrag und Abfindung

Statt einer Kündigung einigst du dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag? Auch das ist eine Option. Dann stellt sich wieder die Frage: Wer zahlt das Geld für die Abfindung?

Hier kommt es darauf an, wann ihr die Vereinbarung getroffen habt.

  • Vor Beginn des Insolvenzverfahrens: Das wäre leider ungünstig für dich. Denn die Ansprüche auf eine Abfindung, die bis zur Insolvenzeröffnung nicht ausgezahlt wurden, sind in der Regel verloren.
  • Nach der Insolvenzeröffnung: Das ist die bessere Variante. Denn diese Forderungen zählen zu den Masseverbindlichkeiten. Das betrifft auch Abfindungen, die im Rahmen einer Kündigungsschutzklage nach Beginn des Insolvenzverfahrens ausgehandelt wurden. Das heißt: Diese Forderungen landen nicht in der Insolvenztabelle. Sie werden komplett ausgezahlt (also nicht etwa anteilig).

Der Insolvenzverwalter kann die Abfindung natürlich nur dann an dich auszahlen, wenn das vorhandene Vermögen des insolventen Unternehmens ausreicht. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es verschiedene Handlungsoptionen. Sie reichen von einer Bankbürgschaft bis hin zum Rücktritt vom Aufhebungsvertrag. Welche Möglichkeit für dich von Vorteil ist, hängt ganz von den bestehenden Umständen ab. Lass dich hierfür am besten von einem Anwalt beraten.

Wenn der Arbeitgeber insolvent ist, wirkt sich dies nicht nur auf dein Einkommen aus. Auch die Regelungen für Urlaubsanspruch, die betriebliche Altersvorsorge oder die Vereinbarungen für Mitarbeiter in Elternzeit sollten geklärt werden, wenn das Unternehmen von Zahlungsunfähigkeit betroffen ist. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung kannst du auch zu diesen Bereichen für deine Ansprüche eintreten.

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Zuletzt aktualisiert am: 27.03.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen