Arbeitszeit reduzieren Weniger Arbeit, mehr Zeit – Was musst du beachten?

Als Arbeitnehmer hast du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, deine vertraglichen Arbeitsstunden herunterzuschrauben. Sollte es zu Missverständnissen wegen verpasster Fristen oder zu anderen Konflikten kommen, trittst du mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung sicher und selbstbewusst für deine Rechte ein.

Tarife vergleichen

Im Schnelldurchlauf

Das Wichtigste zum Thema Arbeitszeit reduzieren

In Deutschland sind mehr als elf Millionen Menschen in Teilzeit beschäftigt, davon mehrheitlich Frauen. Die Gründe für die reduzierte Arbeitszeit sind unterschiedlich. Manchmal liegt es daran, dass die Personen keine passende Vollzeittätigkeit finden.

Andere entscheiden sich bewusst dazu, die Arbeitszeit zu reduzieren. Denn als Arbeitnehmer darfst du deinen 40-Stunden-Arbeitsvertrag an deinen Zeitbedarf anpassen, etwa um mehr Zeit für dein Baby zu haben, weil du Angehörige pflegst oder aus anderen persönlichen Gründen.

Vier Fakten zum Thema Arbeitszeit reduzieren

  1. Du darfst deine Arbeitszeit reduzieren, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.
  2. Deinen Wunsch nach Teilzeit reichst du schriftlich spätestens drei Monate vor deinem Wunschtermin bei deinem Arbeitgeber ein.
  3. In Unternehmen ab 45 Mitarbeitern kannst du auch Brückenteilzeit beantragen.
  4. Dein Antrag auf eine Verringerung der Arbeitszeit gilt als genehmigt, wenn dein Arbeitgeber bis einen Monat vor dem geplanten Beginn der Teilzeit keine schriftliche Entscheidung mitgeteilt hat.

Sichere dir jetzt deinen Rechtsschutz im Job.

Tarife vergleichen

Voraussetzungen

Wann hast du das Recht auf eine Arbeitszeitreduzierung?

Die gute Nachricht zuerst: Als Arbeitnehmer hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Arbeitszeit zu verringern, wenn:

  • du länger als sechs Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist
  • mehr als 15 Mitarbeiter in der Firma angestellt sind, Auszubildende werden nicht mitgezählt

Diese und andere Details regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Dabei musst du nicht zwingend Gründe wie Elternzeit, den Einstieg nach der Elternzeit oder die Pflege von Angehörigen vorbringen.

Das Recht auf eine Arbeitszeitverringerung gilt auch für Angestellte in leitender Funktion sowie für Mitarbeiter, die bereits in Teilzeit arbeiten. Auch Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen haben unter den oben genannten Voraussetzungen das Recht, die Arbeitszeiten zu verkürzen.

Was ist zu tun?

Wie beantragst du die Arbeitszeitreduzierung?

Wenn du die Voraussetzungen für eine Verringerung der Arbeitszeiten erfüllst, musst du deinen Wunsch deinem Arbeitgeber mitteilen. Das machst du am besten schriftlich, als Brief oder auch per E-Mail. Denn wenn du etwas schwarz auf weiß hast, ist es im Nachhinein besser. Falls Missverständnisse auftreten, kannst du deinen Antrag zeigen und dich darauf berufen.

Mach dir für den Antrag auf die Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit Gedanken, in welchem Umfang du Stunden reduzieren willst. Deine Vorstellungen gibst du deinem Arbeitgeber mit.

Welche Fristen musst du dabei beachten?

3 – 2 – 1. Dieser Countdown hilft dir, die verschiedenen Fristen im Kopf zu behalten, die du für die Antragstellung von Teilzeit brauchst.

Drei Monate: Dein Antrag auf Teilzeit sollte spätestens drei Monate vor dem Starttermin bei deinem Arbeitgeber eingehen. Wenn du ab Juli deine Arbeitszeit reduzieren willst, sollte dein Antrag spätestens zum 31. März auf dem Schreibtisch deines Chefs landen. Dann hast du deinen Antrag fristgerecht gestellt.

Einen Monat: Dein Arbeitgeber sollte spätestens einen Monat vor deinem gewünschten Starttermin auf deinen Antrag reagieren und seine Entscheidung mitteilen. Kommt gar keine Reaktion, gilt der Antrag als genehmigt. Du kannst aber davon ausgehen, dass dein Arbeitgeber ein Gespräch mit dir suchen und mehr zu deinem Teilzeit-Wunsch besprechen wird. Das ist nicht nur rein vom Menschenverstand her zu erwarten. Das Teilzeit-Gesetz schreibt diese Erörterungspflicht auch vor (Paragraf 8 Abs. 3).

Zwei Jahre: Hat dein Arbeitgeber einen Wunsch akzeptiert, gilt die vereinbarte Arbeitszeitverringerung für mindestens zwei Jahre. Das heißt, eine neue Verkürzung der Arbeitszeit kannst du erst zwei Jahre später wieder verlangen. Daher ist es wichtig, dass du dir im Vorfeld überlegst, ob die Teilzeitregelung für dich ausreicht oder ob du mehr Zeit brauchst, etwa für die Kinder oder die Pflege von Angehörigen.

 

Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit dein Antrag rechtssicher ist. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er abgelehnt wird, wenn du zu spät dran bist.

Sollte einer von euch – dein Arbeitgeber oder du – in dieser Hinsicht nachlässig sein, kann es passieren, dass sich aus der harmlosen Anfrage eine Streiterei entwickelt, die nur vor Gericht geklärt werden kann. Konflikte kann es leider immer geben, vor allem im Beruf. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ist dann an deiner Seite und übernimmt die Kosten für den Anwalt.

Tarife vergleichen

Nur für kurze Zeit

Arbeitszeit befristet reduzieren – wie geht das?

Einmal Teilzeit – immer Teilzeit? Diese Befürchtung haben manche Arbeitnehmer. Doch die Angst, dass der Wiedereinstieg in die Vollzeit schwer wird, ist heute nicht unbedingt nötig. Ein Grund ist die sogenannte Brückenteilzeit, die du seit 2019 beantragen kannst.

Brückenteilzeit heißt, dass die Verringerung der Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum vereinbart wird, der im Voraus vereinbart ist – zum Beispiel, um einen zeitlichen Engpass zu überbrücken (TzBfG Paragraf 9).

Die Dauer der Arbeitszeitverringerung darf zwischen einem Jahr und fünf Jahren liegen. Ist der Zeitraum abgelaufen, geht dein Arbeitsvertrag wieder als Vollzeitvertrag weiter.

Die Voraussetzungen für den Antrag auf befristete Arbeitszeitverkürzung unterscheiden sich nur minimal von denen, die allgemein für die Reduzierung der Arbeitszeit gelten.

  • Auch hier solltest du mindestens sechs Monate in der Firma gearbeitet haben.
  • Das Unternehmen muss aber mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen.

Das heißt: Bei kleinen Firmen ist eine befristete Arbeitszeitreduzierung leider keine Option.

Der Antragsweg und die Frist sind ansonsten genauso wie bei der unbefristeten Verringerung der Arbeitszeit, also schriftlich (per Anschreiben oder E-Mail) und mindestens drei Monate vor dem gewünschten Starttermin.

Ablehnungsgründe

Kann der Arbeitgeber den Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung ablehnen?

Ein allgemeines Recht auf Arbeitszeitverkürzung heißt natürlich nicht, dass dein Antrag automatisch bewilligt wird. Dein Arbeitgeber kann deinen Wunsch nach einer Reduzierung der Arbeitszeiten ablehnen.

  • Betriebliche Gründe können dagegen sprechen. Sollte es den Ablauf von wichtigen Prozessen oder die Organisation der Arbeit stören, wenn du weniger Stunden arbeitest, sagt dein Arbeitgeber möglicherweise nein zu deiner Anfrage.
  • Auch wenn aus einer Änderung im Arbeitsablauf, die sich aus der Arbeitszeitverringerung ergibt, unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, ist dies aus Arbeitgebersicht ein Ablehnungsgrund.
  • Sind bereits andere Mitarbeiter in Brückenteilzeit, ist dies ebenfalls ein Grund, einer Vertragsänderung nicht zuzustimmen.

Konsequenzen

Wie wirkt sich eine Reduzierung der Arbeitszeit auf andere Bereiche aus?

Wenn du laut Arbeitsvertrag weniger Stunden arbeitest, bleibt logischerweise mehr Zeit für dich: mehr Erholungszeit, den Freiraum für eine Weiterbildung oder die zeitliche Kapazität für familiäre Verpflichtungen wie Kindererziehung.

In deinem Antrag zur Verringerung der Arbeitszeit musst du übrigens keine Begründung angeben.

Während du deine neu gewonnene Zeit gut nutzt, solltest du einige Dinge wie deinen Urlaubsanspruch oder deine Rentenhöhe durch die reduzierte Arbeitszeit beachten.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 24.03.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen