Mindestlohn Weniger darf es wirklich nicht sein

Der Mindestlohn ist die unterste Lohngrenze, die dir als Erwerbstätiger in Deutschland zusteht. Aktuell liegt er bei 12 Euro brutto pro Stunde. Falls dein Arbeitgeber dir weniger zahlt, kannst du eine gerechte Bezahlung fordern. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung hast du eine starke Unterstützung.

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Schnell auf den Punkt

Der Mindestlohn – das Wichtigste über die bundesweite Lohnuntergrenze

Seit Januar 2015 haben wir in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Damit gibt es ein Lohn-Minimum, das bundesweit für Arbeitnehmer gilt und nicht unterschritten werden darf. Dadurch sind besonders Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, besser Armut und vor Lohndumping geschützt. Denn wer arbeitet, sollte mindestens so viel verdienen, dass er seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann.

Weil die Löhne immer wieder angepasst werden, wird auch der Mindestlohn regelmäßig erhöht. Der Vorschlag über die zukünftige Höhe der Lohnuntergrenze kommt von der Mindestlohnkommission.

Fünf Fakten zum Mindestlohn in Deutschland

  1. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12 Euro brutto pro Stunde. 2015 lag die Mindestgrenze noch bei 8,50 Euro.
  2. Rund 6,6 Millionen Menschen profitieren von der letzten Anhebung des Mindestlohnes im Oktober 2022.
  3. Alle zwei Jahre wird der Mindestlohn stufenweise erhöht.
  4. Der Mindestlohn gilt deutschlandweit. Mit wenigen Ausnahmen haben alle Angestellten einen rechtlichen Anspruch auf die Lohnuntergrenze.
  5. Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen Arbeitgebern Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro.

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Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?

Seit 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro brutto pro Zeitstunde. Diese bundesweit gültige Lohnuntergrenze darf nicht unterschritten werden. Rund sechs Millionen Menschen haben seitdem mehr Geld im Portemonnaie.

Wer zu diesem Lohn Vollzeit arbeitet, verdient monatlich 2.080 Euro brutto verstetigtes Monatsgehalt.

Gesetzlicher Anspruch auf Mindestlohn und Sonderfall Praktikum

  1. Die meisten Arbeitnehmer ab 18 Jahren, die in Deutschland arbeiten, haben Anspruch auf eine Bezahlung wenigstens in Höhe des Mindestlohns. Weiterlesen
  2. Bestimmte Personengruppen sind laut Gesetz vom Mindestlohn ausgenommen. Wen betrifft das?
  3. Für Praktikanten gelten ebenfalls verschiedene Sonderregeln. Nicht alle können sich auf eine Bezahlung nach Mindestlohn berufen. Was heißt das genau?
Jenny
Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Wer bekommt’s?

Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?

Die gesetzliche Lohnuntergrenze gilt für fast alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, die in Deutschland leben. Auch ausländische Staatsbürger, die hier arbeiten, oder Arbeitnehmer in ausländischen Unternehmen, die in der Bundesrepublik ansässig sind, haben Anspruch auf den Mindestlohn.

Trotzdem liegt die Betonung im Satz oben auf dem Wörtchen „fast“, denn es gibt Ausnahmen. In einigen Branchen weichen die Regelungen aufgrund von Tarifverträgen von den bundesweiten Bestimmungen ab, beispielsweise in der Pflege oder im Baugewerbe. Diese Branchenmindestlöhne dürfen den staatlich vorgeschriebenen Mindestlohn jedoch nicht unterschreiten.

 

Tipp: Arbeitsrechtsschutz und Mindestlohn

Du hast Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, aber dein Arbeitgeber zahlt dir die aktuelle Lohnerhöhung nicht aus? Dann solltest du deinen Arbeitgeber zunächst auf den höheren Lohnsatz hinweisen. Sollte dies keine Lösung bringen, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung gehst du den Rechtsstreit deutlich entspannter an – egal, ob rechtliche Beratung beim Fachanwalt oder Klage vor Gericht. Deine Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten.

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Welche Personengruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen?

Bestimmte Gruppen auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Dazu gehören:

  • Personen, die ehrenamtlich arbeiten oder einen Freiwilligendienst leisten
    Selbstständige
  • Personen, die an einer Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit
  • Arbeitnehmer unter 18 Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
  • Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr, nachdem sie eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben

Was gilt für Personen, die im Minijob arbeiten?

Minijobber gehören ohne Einschränkungen zu den Arbeitnehmern, die einen Anspruch auf die Vergütung zum Mindestlohn haben. Daher stieg mit dem Mindestlohn 2022 auch die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat.

Jenny
Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Sonderfall Praktikum: Habe ich als Praktikant Anspruch auf den Mindestlohn?

Bei Praktikanten gibt es Ausnahmefälle. Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG §22) gilt die gesetzliche Lohnuntergrenze im Prinzip auch für Praktikanten. Immerhin sind sie für das Unternehmen tätig und sammeln dabei Praxiserfahrung. Allerdings sind sie weder direkt Arbeitnehmer noch Auszubildende. Hinzu kommt, dass es sich nicht jedes Unternehmen leisten kann, Praktikumsstellen mit Mindestlohn-Gehalt zu stellen.

Außerdem gibt es zahlreiche Praktika-Formen, die sich in Zweck, Länge und Qualität unterscheiden. Daher gibt es im MiLoG Ausnahmeregelungen für Praktikanten. Vom Mindestlohn ausgenommen sind:

  • Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung inklusive Uni und Hochschule
  • Praktika zur Orientierung für die Berufsausbildung
  • Freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten, die begleitend zur Berufs- oder Hochschulausbildung erfolgen
  • Praktika, die zur Berufsausbildungsvorbereitung oder einer anderen Einstiegsqualifizierung dienen

Anpassung

Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohns?

Laut Mindestlohngesetz entscheidet eine neutrale Kommission alle zwei Jahre über die Höhe der gesetzlichen Lohnuntergrenze.

Die Kommission besteht aus neun Personen. Neben einem oder einer Vorsitzenden gehören zwei Sachverständige aus der Wissenschaft dazu sowie jeweils drei Vertreter von der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, also führende Mitglieder von Gewerkschaften (Arbeitnehmerseite) und Arbeitgeberverbänden oder Aufsichtsräten (Arbeitgeberseite).

 

Die Mindestlohnkommission verfolgt unter anderem die Entwicklung der Tarifverhandlungen und der Löhne allgemein. Dann beraten die Mitglieder, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden sollte, damit Beschäftigte im Niedriglohnbereich weitgehend selbstständig und ohne staatliche Unterstützung ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Alle zwei Jahre schlagen sie der Bundesregierung eine Angleichung des Mindestlohns vor. Die Bundesregierung orientiert sich an dieser Empfehlung, wenn sie die Anpassung durch eine Rechtsverordnung in Kraft setzt. Diese Änderung ist dann wiederum zwei Jahre gültig, bis zum nächsten Bericht der Mindestlohnkommission.

Wann kommt die nächste Mindestlohnanpassung?

2022 wurde der Mindestlohn zuletzt erhöht, und zwar zunächst auf 10,45 Euro (Juli 2022) und seit Oktober auf 12 Euro.

Die nächste Anpassung wird wieder – wie gehabt – aufgrund der Empfehlung der Mindestlohnkommission erfolgen. Diese wird ihren nächsten Bericht Ende Juni 2023 vorlegen. Falls sie eine Erhöhung des Mindestlohns für notwendig hält, erfolgt diese zum 1. Januar 2024. 2023 wird es also keine erneute Anpassung der Lohnuntergrenze geben.

Rückblick: Wie hat sich der Mindestlohn in Deutschland entwickelt?

Zum 1. Januar 2015 führte Deutschland den bundesweit geltenden, gesetzlichen Mindestlohn ein. Bis 31. Dezember 2017 lief eine Übergangszeit, in der Branchenmindestlöhne noch unter der festgelegten Lohnuntergrenze liegen durften. Seitdem gilt der von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Mindestlohn auch verbindlich für tarifliche Mindestlöhne.

Im Vergleich zur Einführung ist der gesetzliche Mindestlohn mittlerweile um 41,2 Prozent gestiegen. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich der Mindestlohn in Deutschland schrittweise erhöht hat.

Was kostet ein Prozess vor dem Gericht?

JahrMindestlohn
2015 – 20168,50 Euro
2017 -20188,84 Euro
20199,19 Euro
20209,35 Euro
20219,50 Euro
2021 (Juli bis Dezember)9,60 Euro
2022 (Januar bis Juni)9,82 Euro
2022 (Juli bis September)10,45 Euro
2022 (seit 1. Oktober)12,00 Euro

Quelle: DGB

Theoretisches

Der rechtliche Rahmen: Das Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz ist Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes, welches 2014 eingeführt wurde. Es regelt die wichtigsten Bestimmungen zum Mindestlohn, etwa den Anspruch der Arbeitnehmer sowie die Arbeit der Mindestlohnkommission und Regelungen zu abweichenden Tarifmindestlöhnen in jeweiligen Branchen.

Paragraf 1 fasst die wesentlichen Punkte gut zusammen:

„(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“

„(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.“

„(3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.“

Quelle: Mindestlohngesetz, §1

Tarifliche Mindestlöhne, die in verschiedenen Branchen gelten, haben gegenüber dem Mindestlohngesetz Vorrang. Näheres dazu regelt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dieses sorgt außerdem dafür, dass branchenbezogene Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer in Deutschland gelten, die in der gleichen Branche arbeiten – egal, ob das Unternehmen in Deutschland ansässig ist oder nicht.

Jenny
Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Sicherheit

Wer achtet darauf, dass die Zahlung des Mindestlohns eingehalten wird?

Laut Abschnitt 3 des Mindestlohngesetzes obliegt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Pflicht, die Einhaltung des Mindestlohns zu prüfen. Diese sind in der Bundeszollverwaltung angesiedelt. Die Mitarbeiter sind bereits in Sachen Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und für die Einhaltung der Branchenmindestlöhne aktiv und erfahren.

Arbeitgeber sind laut Gesetz zur Mitarbeit verpflichtet. So müssen sie die Zahlung von Mindestlohn und die Arbeitszeit dokumentieren und auf Forderung der Zollverwaltung vorlegen. Werden Verstöße festgestellt, drohen dem Unternehmen hohe Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, ein zeitweiliger Ausschluss von Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen sowie Forderungen von der Sozialversicherung.

Arbeitest du in einem größeren Unternehmen, das einen Betriebsrat hat, dann wirft dieser meistens ebenfalls einen Blick darauf, ob dein Arbeitgeber die Mindestlohnanforderungen einhält.

Noch zwei Tipps zum Schluss

  1. Du hast noch Fragen zum Mindestlohn und ein ganz persönliches Anliegen, das sich nicht mit allgemeinen Antworten klären lässt? Dann nutze den Service vom Bund, das Bürgertelefon zum Mindestlohn. Unter der Telefonnummer 030 – 60 28 00 28 erreichst du die Mitarbeiter.
  2. Bevor sich ein Konflikt mit deinem Arbeitgeber anbahnt – sei es wegen des Mindestlohnes, einer Abmahnung, einer Versetzung oder unberechtigten Kündigung –, sichere dir einen Rechtsschutz, der dir hohe Kosten erspart, falls du vor Gericht dein Recht einklagen musst.
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Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 24.03.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen