Versetzung Und plötzlich heißt dein Arbeitsort nicht mehr Köln, sondern Berlin.

Bei Versetzungen haben Arbeitgeber zunächst leichtes Spiel: Sie können generell darüber bestimmen, wo, wie lange und was genau du arbeitest. Beinhaltet dein Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel, hast du kaum Argumente gegen die Maßnahme. „Kaum“ heißt aber nicht „keine“. Lass Versetzungen daher prüfen – am besten rechtsschutzversichert, sodass die Anwaltskosten für dich kein Problem sind.

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Das Wichtigste in aller Kürze

Das Thema Versetzung kurz & knapp erklärt

Es ist eine Sache, in einem anderen Bereich oder an einem neuen Standort des Unternehmens arbeiten zu wollen – aber eine ganz andere, wenn der Vorgesetzte die Versetzung anordnet. Doch rechtlich gesehen kann er dies jederzeit ohne deine Zustimmung tun – und kommt damit durch, wenn die Interessen der Firma über deinen stehen.

4 Fakten zur Versetzung

  1. Arbeitgeber haben ein Weisungsrecht, das die zustimmungslose Versetzung ermöglicht.
  2. Dieses Recht kann mit Regelungen im Arbeitsvertrag entkräftet (etwa die Nennung eines konkreten Arbeitsorts) oder bekräftigt werden – Stichwort Verweisungsklausel.
  3. Bei vielen Unternehmen muss der Betriebsrat Versetzungen zunächst zustimmen.
  4. Willst du nicht versetzt werden, solltest du dich anwaltlich beraten lassen. Denn ob eine Versetzung zulässig ist, entscheidet stets der Einzelfall.

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Lass uns tiefer einsteigen

Was genau bedeutet Versetzung?

In Deutschland gibt es endlos viele Gesetze und Regeln, sodass nichts dem Zufall überlassen wird. So ist es auch beim Thema Versetzung. Was darunter zu verstehen ist, steht im Paragraf 95 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Sie liegt vor, wenn du

  • in einem neuen Arbeitsbereich für mindestens einen Monat tätig bist oder
  • deine Arbeitstätigkeit mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände einhergeht.

Konkret bedeutet das, dass dein Arbeitgeber von dir verlangen kann, in einer anderen Abteilung, in einer anderen Stadt, auch im Ausland, zu arbeiten oder dir andere Aufgaben zuteilt.

Unterschieden wird dabei zwischen zwei Formen der Versetzung:

  • Horizontale Versetzung: Deine neue Arbeitsstelle ist auf der gleichen Ebene wie deine alte.
  • Vertikale Versetzung: Du steigst in der Hierarchie auf oder ab.

Generell ist eine Versetzung nicht möglich, wenn der neue Arbeitsplatz schlechter bezahlt wird oder du weniger Verantwortung als bisher übernimmst.

Welche Gründe gibt es für eine Versetzung?

Wann ist die Versetzung rechtmäßig?

Dein Arbeitgeber kann dich theoretisch jederzeit versetzen und braucht dazu nicht einmal deine Zustimmung. Dieses sogenannte Weisungsrecht, auch Direktionsrecht, erhält er durch Paragraf 106 der Gewerbeordnung. Demnach kann dein Chef „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen.“

Allerdings erhält dein Unternehmen mit dem Versetzungsrecht keine unendliche Macht über dich. Das Gesetz besagt auch, dass das Direktionsrecht keine Anwendung findet, wenn die Arbeitsbedingungen durch

  • den Arbeitsvertrag,
  • Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,
  • Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrags oder
  • gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Doch was bedeutet „nach billigem Ermessen“ genau? Hier wägt der Arbeitgeber seine Interessen und die des Arbeitnehmers ab. Die Versetzung muss demnach sachlich begründet und für den Angestellten zumutbar sein.

Die folgende Tabelle zeigt auf, welche sachlichen Gründe es für die Versetzung gibt beziehungsweise wann sie unzumutbar ist.

VersetzungsgründeWann kann eine Versetzung nicht zumutbar sein?
PersonalmangelPendlerzeiten zur neuen Arbeitsstelle von mehr als zwei Stunden
Aufgabenrückgang am bisherigen ArbeitsplatzArbeitnehmer ist alleinerziehend
Wegfall des Arbeitsplatzes (etwa durch Schließung der Abteilung)Arbeitnehmer pflegt Angehörige
Gesundheitliche Probleme des Beschäftigten
Mobbing

Das Problem mit der Interessenabwägung ist: Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob die Versetzung rechtmäßig ist. Brauchst du beispielsweise als Vollzeitkraft durch die Entscheidung deines Arbeitgebers künftig 90 Minuten zur Arbeit, kann das zumutbar sein. Für deinen Kollegen, der ebenfalls versetzt wurde, aber in Teilzeit arbeitet, kann dies dagegen unzumutbar sein.

Du siehst, der Teufel steckt im Detail. Stehst du vor einer unfreiwilligen Versetzung, solltest du daher unbedingt deinen Arbeitsvertrag prüfen lassen. Mit anwaltlicher Hilfe findest du heraus, ob du deinem Chef Kontra geben kannst. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung im Rücken brauchst du dir dabei noch nicht einmal Gedanken über die Kosten für den Juristen und für das Arbeitsgericht zu machen, sollte der Streit vor Gericht enden.

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Eine deiner Handlungsoptionen könnte es sein, von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Du verweigerst dann die Arbeit. Allerdings solltest du dich bei diesem Schritt unbedingt von einem Anwalt unterstützen lassen. Ist die Versetzung am Ende rechtens, ist die Verweigerung ein Abmahnungsgrund und kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Sinnvoller ist es daher, der Versetzung unter Vorbehalt zuzustimmen und die Rechtmäßigkeit in Ruhe zu prüfen.

Dein Arbeitgeber hat generell ein Verweisungsrecht. Im Arbeitsvertrag kann er zudem mit einer Versetzungsklausel den Weg für eine spätere Versetzung ebnen. In dieser kann beispielsweise stehen, dass das Unternehmen den Arbeitnehmer an einen anderen Ort versetzen kann, wenn dies unter Abwägung der betrieblichen und persönlichen Umstände zumutbar ist.

 

Sollte eine Versetzung nicht möglich sein, kannst du stattdessen auch eine Änderungskündigung erhalten. Damit wird das aktuelle Beschäftigungsverhältnis beendet. Gleichzeitig bekommst du ein neues Angebot, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, allerdings unter geänderten Rahmenbedingungen wie einer Versetzungsklausel.

Sieht der Arbeitsvertrag keine Versetzungsklausel vor und ist dein Aufgabenbereich genau beschrieben, ist der Handlungsspielraum für eine Versetzung vonseiten deiner Firma gering. Gleiches gilt, wenn im Vertrag ein konkreter Arbeitsort genannt ist.

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Was ist der Unterschied zwischen Versetzung und Umsetzung?

Bei einer Versetzung ändern sich deine Arbeitsumstände maßgeblich oder du bist mindestens einen Monat im neuen Arbeitsbereich tätig. Arbeitest du dagegen kürzer in der neuen Umgebung oder sind die Veränderungen deiner Arbeitstätigkeit nicht maßgeblich, ist die Rede von einer Umsetzung.

David gegen Goliath?

Was kann der Betriebsrat bei einer Versetzung ausrichten?

Gibt es einen Betriebsrat und hat das Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, muss dein Arbeitgeber diesen zunächst informieren und um Zustimmung der Versetzung bitten. Der Betriebsrat kann der Maßnahme mit einwöchiger Frist widersprechen. Lässt er diese verstreichen, gilt automatisch die Zustimmung.

Widerspruch gegen die Versetzung darf der Betriebsrat nur in ganz bestimmten Fällen einlegen. Das regelt Paragraf 99 des Betriebsverfassungsgesetzes, etwa:

  • Tarifvertragliche, gerichtliche oder behördliche Anordnungen, gegen die die Maßnahme verstoßen würde
  • Nachteile für den Arbeitnehmer in ungerechtfertigter Weise
  • Andere Mitarbeiter könnten wegen der Versetzung gekündigt werden
  • Störung des Betriebsfriedens

Eine Ausnahme gilt für leitende Angestellte, hier muss der Betriebsrat lediglich informiert werden. Ein Widerspruchsrecht hat er nicht.

Mal was Neues wagen

Versetzung auf eigenen Wunsch

Nicht immer geht der Versetzungswille vom Arbeitgeber aus. Auch du kannst eine Versetzung anstreben wollen. Einen Anspruch darauf hast du in der Regel nicht. Er kann allerdings entstehen, wenn du mit der Fürsorgepflicht argumentierst: Unternehmen müssen Schaden von ihren Angestellten abwenden und ihre Gesundheit schützen.

Diese Pflicht kann etwa bei Mobbing oder gesundheitlichen Problemen dazu führen, dass der Betrieb den eigenen Wunsch auf Versetzung erfüllen muss.

Übrigens: Kommt der Chef deinem Versetzungsantrag nach, wird rein rechtlich nicht von einer Versetzung gesprochen. Stattdessen handelt es sich um eine einvernehmliche Vertragsänderung.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 30.01.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen