Urlaubsanspruch bei Krankheit So viel steht Arbeitnehmern zu: Auch bei Langzeiterkrankung oder Kündigung

Auch nach langer Krankheit steht dir Urlaub zu
Wehre dich gegen eine Kündigung nach langem Ausfall
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Die wichtigsten Fakten in aller Schnelle

Urlaubsansprüche sind auch bei Krankheit ziemlich sicher

Droht der Verfall deiner Urlaubsansprüche, wenn du krank bist? Das geht zum Glück nicht so schnell. Selbst bei einer Langzeiterkrankung sind sie während eines relativ großen Zeitraums sicher. Ohnehin kann dir dein Arbeitgeber rein rechtlich betrachtet nur selten in die Quere kommen, wenn es um die Planung freier Tage geht.

Behalte diese 4 Punkte zum Urlaubsanspruch bei Krankheit im Hinterkopf:

  1. 15 Monate: So lange hast du bei langer Krankheit maximal Zeit, den Resturlaub eines Kalenderjahres zu nehmen.
  2. Selbst nach jahrelanger Krankheit hast du häufig noch Anspruch auf Urlaub.
  3. Verlierst du deinen Job, weil du krank (gewesen) bist und kannst deine verbliebenen Urlaubstage nicht nehmen, zahlt dein Arbeitgeber sie dir aus.
  4. Du kannst in der Regel direkt nach überstandener Krankheit einen zuvor genehmigten Urlaub antreten.

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Verfallen Urlaubsansprüche? Bei Langzeiterkrankungen kann das dauern

Wer krank ist, kann keinen Urlaub nehmen. Dementsprechend darf der Arbeitgeber nicht sagen: „Deine Krankheitstage verrechnen wir mit deinem Jahresurlaub.“ Allerdings verfällt bei langer Krankheit zumindest ein Teil des Urlaubsanspruchs, der sich angesammelt hat, irgendwann.

In der Regel läuft es so ab: Deinen Jahresurlaub musst du bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres nehmen. Bist du allerdings länger krank, kommst erst zum Jahresende zurück und kannst nicht mehr ausreichend freimachen, kannst du nach Absprache mit deinem Arbeitgeber verbliebene Urlaubstage mit ins nächste Jahr nehmen.

 

Du musst sie dann bis zum 31. März aufbrauchen, ansonsten verfallen sie. So steht es in § 7 Absatz 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Krankheitsdauer

So lange fallen Arbeitnehmer im Schnitt aus

In Deutschland kehren Arbeitnehmer bei einer Krankheit überwiegend nach einem bis sieben Tagen zurück.

  • 1 bis 3 Tage: 28,9 Prozent
  • 4 bis 7 Tage: 29,0 Prozent
  • 1 bis 2 Wochen: 20,2 Prozent
  • 2 bis 4 Wochen: 11,8 Prozent
  • 4 bis 6 Wochen: 4,6 Prozent
  • länger als 6 Wochen: 5,4

Mehrere Jahre krank: Das sind deine Urlaubsansprüche

Allerdings kann es sein, dass du über den Jahreswechsel hinaus und auch für mindestens die ersten drei Monate des neuen Jahres krank ausfällst. Dann darf dir dein Chef den Resturlaub nicht streichen. Er bleibt laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) 15 Monate nach Ende des Jahres bestehen, in dem du ihn ursprünglich hättest nehmen müssen (Aktenzeichen 9 AZR 353/10). Also bis zum 31. März des übernächsten Kalenderjahres.

Diese 15-Monats-Regel hat zur Folge, dass du auch Anspruch auf einen Anteil verbliebener Urlaubstage hast, wenn das Krankengeld längst ausgelaufen ist. Das ist nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit der Fall. Hier ein Beispiel:

  • Du wurdest am 1. Januar 2020 krankgeschrieben.
  • Seit dem 1. Mai 2022 arbeitest du wieder.
  • Du hast also zwei Jahre und vier Monate nicht arbeiten und dementsprechend keinen Urlaub nehmen können.
  • Dein Anspruch aus dem Jahr 2020 ist am 31. März 2022 verfallen.
  • Der aus dem Jahr 2021 besteht aber weiterhin, weil du ihn wegen Krankheit auch bis zum 31. März 2022 nicht nehmen konntest.
  • Außerdem hast du vollkommenen Anspruch auf deinen Jahresurlaub des laufenden Jahres.

Fazit: Bei Krankheit bleibt dein Urlaubsanspruch bis zu 15 Monate nach Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, bestehen. Du hast auch einen Anspruch auf Urlaub, wenn du das ganze Jahr oder länger krank gewesen bist. Allerdings verfällt durch die 15-Monats-Frist nach und nach ein Teil der angesammelten Tage.

Sascha-Pascal
Sascha-Pascal
Experte für Arbeitsrechtsschutzversicherungen

Update: Europäischer Gerichtshof (EuGH) urteilt neu über den Verfall von Urlaub

Rechtsprechung ist manchmal nicht ganz einfach. Und ein neues Urteil einer hohen Instanz wirkt sich auf die rechtliche Lage aus. Das betrifft auch die Bestimmungen zum Verfall von Urlaubstagen aufgrund von langer Krankheit.

Im September 2022 fällten die Richter des EuGH zwei Vorabentscheidungen, von denen eine auch das Thema Anspruch auf Urlaubstage wegen Krankheit betrifft. Dabei geht es insbesondere um Urlaubstage, aus vergangenen Jahren.

Generell muss der Arbeitgeber seine sogenannten Mitwirkungsobliegenheiten erfüllen. Das heißt, er muss dem Arbeitnehmer deutlich mitteilen, dass der Urlaub nach der rechtsgültigen Frist verfällt und ihm die Chance geben, den Urlaub zu nehmen. Vergisst er dies, kann der Arbeitnehmer Anspruch auf diese Urlaubstage erheben.

Im Fall von Langzeiterkrankungen gilt nun laut Gericht: Urlaubtage aus dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer noch normal gearbeitet hat, also aus dem Zeitraum vor der Erkrankung, verfallen nicht automatisch mit der 15-Monats-Regelung. Hier greift die Mitwirkungspflicht. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter auf den Urlaubsanspruch aufmerksam machen. So kann er vorschlagen, dass dieser den Urlaub nehmen muss, wenn er wieder gesund ist und wenn der Anspruch bis dahin nicht aufgrund der besonderen Regelungen bei langer Krankheit verfallen ist.

Als Arbeitgeber solltest du also auf jeden Fall sehr penibel alles dokumentieren, was rund um die Urlaubsregeln an Kommunikation erfolgt ist. Als Arbeitnehmer kannst du dir über eine Erstberatung deiner Rechtsschutzversicherung eine Einschätzung deiner rechtlichen Lage einholen und gegebenenfalls deine Ansprüche durchsetzen.

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Exkurs

Mehrurlaub ab einem Alter von 50 Jahren?

Zusatzurlaub für ältere Mitarbeiter? Vor dem Hintergrund, dass das Bedürfnis von Arbeitnehmern nach Erholung in einigen Berufen mit steigendem Alter wächst, klingt das erst einmal fair. Allerdings ist das in Deutschland nicht üblich.

Die Regel ist vielmehr, dass der Mindesturlaub anhand der wöchentlich geleisteten Arbeitstage festgelegt wird. Bei einer 5-Tage-Woche in Vollzeit schreibt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) im Kalenderjahr mindestens 20 Tage vor, bei einer 6-Tage-Woche sind es 24. Das Alter eines Mitarbeiters berücksichtigt das Gesetz nicht.

 

Natürlich darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzliche Urlaubstage gewähren. Das Kriterium darf allerdings nicht das Alter sein, das könnte gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen. Allerdings kann eine Staffelung nach Alter innerhalb eines Betriebs rechtens sein (siehe § 10 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Zum Beispiel bei Arbeit, die körperlich sehr anspruchsvoll ist, oder bei Schichtarbeit und Wechselschichten.

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Ob eine solche Staffelung tatsächlich rechtens ist, müssen Arbeitsgerichte im Einzelfall beurteilen. 2014 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) beispielsweise die Klage einer Angestellten eines Schuhherstellers abgewiesen. Dieser hatte Mitarbeitern, die mindestens 58 Jahre alt sind, zwei Urlaubstage mehr gestattet. Dagegen hatte die jüngere Kollegin geklagt. Das BAG kam zu dem Urteil: Die Benachteiligung wegen Alters ist in diesem Fall gerechtfertigt (Aktenzeichen 9 AZR 956/12).

Anderer Fall, ähnliches Urteil: Laut Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) erhalten Arbeitnehmer, die im Schichtdienst oder in Wechselschicht arbeiten, einen Urlaubstag mehr, sobald sie 50 Jahre alt sind. Auch das BAG erkennt an, dass die Staffelung von Urlaubstagen anhand des Alters legitim sein kann, wenn sie einem gesteigerten Erholungsbedürfnis Rechnung trägt. Allerdings nicht schon ab 30 beziehungsweise 40 Jahren (Aktenzeichen 9 AZR 529/10). So ist es ursprünglich im TVöD geplant gewesen.

Durchschnittliche Ausfalltage im Jahr nach Alter und Geschlecht

Altermännlichweiblich
25 bis 2910,311,7
30 bis 3410,612,6
35 bis 3912,014,2
40 bis 4414,016,3
45 bis 4916,619,0
50 bis 5420,223,2
55 bis 5926,928,0
älter als 5933,935,9

Quelle: Der Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft

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Arbeitsunfähig entlassen

Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Kündigung des Arbeitsvertrags

Es klingt verlockend: Nachdem dir gekündigt wurde, nimmst du deinen Resturlaub nicht, sondern lässt ihn vom Arbeitgeber abgelten, also auszahlen. Ohne Weiteres geht das aber nicht. Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) musst du deine Urlaubstage nehmen, sobald es dir grundsätzlich möglich ist. Bei einer fristgerechten Kündigung bleibt häufig genügend Zeit, die verbliebenen Urlaubstage zu verbrauchen.

Keine Verrechnung von Urlaubs- und Krankentagen

Anders sieht es hinsichtlich der Abgeltung deines Resturlaubs unter Umständen aus, wenn du während einer (langen) Krankheit die Kündigung erhältst:

  • Du bist wieder arbeitsfähig, wurdest aber nach einer Langzeiterkrankung entlassen. Während der Zeit deiner Krankmeldung haben sich so viele Urlaubstage angesammelt, dass du sie nicht (alle) bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses nehmen kannst.
  • Du hast die Kündigung erhalten, bist aber weiterhin arbeitsunfähig und wirst nicht in den Betrieb zurückkehren.
  • Mittels Aufhebungsvertrag, fristloser oder ordentlicher Kündigung scheidest du direkt nach Ende deiner Krankheit aus dem Unternehmen aus.

In diesen Fällen ist es dir nicht möglich, deine restlichen Urlaubstage (vollkommen) zu nehmen. Dein Arbeitgeber ist dann verpflichtet, sie dir abzugelten. Er darf die Urlaubstage nicht mit deinen Krankentagen verrechnen und sich auf diese Weise um eine Auszahlung drücken.

 

Sollte er es dennoch versuchen und nicht einsichtig sein, kannst du deinen Arbeitgeber vor einem Arbeitsgericht verklagen. Allerdings kommen dann auf jeden Fall Kosten auf dich zu, egal ob du am Ende Recht bekommst oder nicht. Für Erstberatung, Anwaltshonorar und Gerichtskosten wird locker ein vierstelliger Betrag fällig. Den sparst du, wenn du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hast. Anbieter solcher Versicherungen tragen diese Kosten grundsätzlich.

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Krankheitsgründe und deren Anteil an den Ausfallzeiten

Anteil verschiedener Erkrankungen an den Krankentagen von Arbeitnehmern in Deutschland.

  • Muskel- und Skeletterkrankungen: 24,6 Prozent
  • psychische Störungen: 17,5 Prozent
  • Krankheiten des Atmungssystems: 14,0 Prozent
  • Verletzungen und Vergiftungen: 10,9 Prozent
  • Krankheiten des Verdauungssystems: 4,3 Prozent
  • Infektionen: 4,2 Prozent
  • Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems: 4,1 Prozent
  • Krebserkrankungen: 4,1 Prozent
  • sonstige Ursachen: 16,3 Prozent

04 Erst arbeitsunfähig, dann verreist

Nahtloser Übergang von Krankheit zu Urlaub: Das sind die Regeln

Prinzipiell muss kein Arbeitnehmer seinen Urlaub verschieben, weil dieser nahtlos an das Ende einer Krankmeldung anschließt. Verlangt dein Chef das trotzdem, indem er sagt, dass du zwischen Krankheit und Urlaub mindestens einen Tag zur Arbeit kommen musst, ist das rechtswidrig. Es gibt kein Gesetz, das das vorschreibt.

Ohnehin kann er dir nur ausnahmsweise Urlaubswünsche verwehren:

  • Wenn ein Kollege, der unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang genießt, zur selben Zeit freimachen möchte – Eltern schulpflichtiger Kinder zum Beispiel.
  • Wenn dringende betriebliche Belange deinem Wunsch im Weg stehen – personelle Engpässe, eine Flut an Aufträgen, eine Zeit mit traditionell sehr viel Arbeit steht an.

Treten dringende betriebliche Belange auf den Plan, kann dir dein Chef auch bereits genehmigten Urlaub verweigern. Ansonsten – und das ist die Regel – hast du jedes Recht auf einen nahtlosen Übergang von Krankheit zu Urlaub. Sieht das dein Arbeitgeber anders und will dir die freien Tage verweigern, kannst du ihn vor dem Arbeitsgericht verklagen. Hierbei unterstützt dich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung finanziell.

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Zuletzt aktualisiert am: 08.08.2023

Autor des Beitrags

Sascha-Pascal
Experte für Arbeitsrechtsschutzversicherungen